Dieses Werk versucht, in einführender Absicht und auf knappem Raum, ein Bild des in der Schweiz geltenden Privatrechts in jenem Jahrhundert zu vermitteln, in dem es gleich doppelt gründlich umgestaltet wurde. Einmal durch die weitgehende Durchkodifizierung, sodann durch die räumliche Vereinheitlichung auf Bundesebene. Den zeitlichen Schwerpunkt bildet demnach die Mitte des 19. Jahrhunderts, d.h. jene Zeit, in der noch vor dem Ringen um die gesamteidgenössische Privatrechtseinheit eine gewisse faktische Vereinheitlichung zu erkennen war, die ihrerseits eine im Wesentlichen gleichmässige soziale Entwicklung widerspiegelte. Bereits dadurch wird die konkrete Richtung der Darstellung sichtbar: Im Grunde bietet sie eine Sozialgeschichte, die dem Recht und seinem vielfältigen Interagieren mit ausserrechtlichen Faktoren besonderes Augenmerk schenkt. Dass die klassische Dogmengeschichte dabei keine zentrale Rolle spielt, ergibt sich daraus, sowie aus der Singularität einer Rechtsentwicklung, die der Rechtswissenschaft lange bloss bescheidene Entfaltungsmöglichkeiten bot. Inhalt: Das Werk umfasst zwei Teile. Im ersten (§§ 1–5) werden Vereinheitlichung, Kodifikation und Rechtswissenschaft in ihren vielfältigen Beziehungen zueinander erörtert, im zweiten (§§ 6–10) die wichtigsten privatrechtlichen Institute (Allgemeine Rechtsfähigkeit, Vertrag, Privatautonomie, Eigentum) vor dem Hintergrund der Sozialentwicklung erörtert.
Aktualisiert: 2020-01-31
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Die renommierte Handbuchreihe 'Schweizerisches Privatrecht' erschliesst das gesamte Erbrecht in zwei Bänden. Der im Erbrecht tätige Jurist – ob Anwalt, Notar, Richter oder Dozierender – erhält mit diesem Werk eine systematische Darstellung des Erbrechts, die in der Praxis und der Lehre neben den Kommentierungen bereits jetzt einen bedeutsamen Platz eingenommen hat. Die Ausführungen folgen im Wesentlichen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, die für die Praxis von überragender Bedeutung ist, sowie der herrschenden Lehre. Ergänzend werden, wo angezeigt, auch bestehende wissenschaftliche Kontroversen dargestellt und schaffen so die Grundlagen für das Verständnis für ein nicht immer einfaches Rechtsgebiet. Zum neuen Band IV/2 Der zweite Teilband widmet sich den folgenden erbrechtlichen Themenbereichen –– der Erbgang (Eröffnung des Erbgangs; Sicherungsmassregeln; Erwerb der Erbschaft; Handeln für den Nachlass und Informationsrechte im Erbgang – ein Überblick; Ausschlagung; Öffentliches Inventar und Amtliche Liquidation; Erbschaftsklage) –– die Erbengemeinschaft und der Erbteilungsanspruch (Erbengemeinschaft; Erbteilungsanspruch jedes Miterben) –– die Durchführung der Erbteilung unter Einschluss des bäuerlichen Erbrechts (Durchführung der Erbteilung; das bäuerliche Erbrecht) –– die Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen (Ausgleichung) –– der Abschluss der Erbteilung und die Rechtsverhältnisse nach der Teilung (Abschluss der Erbteilung; Rechtsverhältnisse nach dem Abschluss der Erbteilung) Der Band IV/1 behandelt die Grundlagen des Erbrechts und, der Systematik des Gesetzes folgend, die gesetzlichen Erben, die Verfügungen von Todes wegen, die Willensvollstreckung sowie die Ungültigkeit und Herabsetzung von Verfügungen. Die Die renommierte Handbuchreihe 'Schweizerisches Privatrecht' erschliesst das gesamte Erbrecht in zwei Bänden. Der im Erbrecht tätige Jurist – ob Anwalt, Notar, Richter oder Dozierender – erhält mit diesem Werk eine systematische Darstellung des Erbrechts, die in der Praxis und der Lehre neben den Kommentierungen bereits jetzt einen bedeutsamen Platz eingenommen hat. Die Ausführungen folgen im Wesentlichen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, die für die Praxis von überragender Bedeutung ist, sowie der herrschenden Lehre. Ergänzend werden, wo angezeigt, auch bestehende wissenschaftliche Kontroversen dargestellt und schaffen so die Grundlagen für das Verständnis für ein nicht immer einfaches Rechtsgebiet. Zum neuen Band IV/2 Der zweite Teilband widmet sich den folgenden erbrechtlichen Themenbereichen – der Erbgang (Eröffnung des Erbgangs; Sicherungsmassregeln; Erwerb der Erbschaft; Handeln für den Nachlass und Informationsrechte im Erbgang – ein Überblick; Ausschlagung; Öffentliches Inventar und Amtliche Liquidation; Erbschaftsklage) – die Erbengemeinschaft und der Erbteilungsanspruch (Erbengemeinschaft; Erbteilungsanspruch jedes Miterben) – die Durchführung der Erbteilung unter Einschluss des bäuerlichen Erbrechts (Durchführung der Erbteilung; das bäuerliche Erbrecht) – die Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen (Ausgleichung) – der Abschluss der Erbteilung und die Rechtsverhältnisse nach der Teilung (Abschluss der Erbteilung; Rechtsverhältnisse nach dem Abschluss der Erbteilung) Der Band IV/1 behandelt die Grundlagen des Erbrechts und, der Systematik des Gesetzes folgend, die gesetzlichen Erben, die Verfügungen von Todes wegen, die Willensvollstreckung sowie die Ungültigkeit und Herabsetzung von Verfügungen.
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