Im Arbeitsvertrag steht der Pflicht zur Erbringung der Dienstleistung regelmäßig die Pflicht gegenüber, hierfür Entgelt zu bezahlen. Der Arbeitnehmer schuldet allerdings keinen konkreten Erfolg, vielmehr ist Schuldinhalt die Erbringung von Diensten in sorgfältiger Art und Weise. In diesem Werk wird erstmals eingehend untersucht, worum es sich bei der Pflicht, die Dienstleistung sorgfältig zu erbringen, konkret handelt.Ausführlich behandelt werden die Fragestellungen:• Wann leistet der Arbeitnehmer sorgfältig?• Ist der Sorgfaltsmaßstab im Arbeitsrecht tatsächlich herabgesetzt? Welcher Sorgfaltsmaßstab gilt bei Arbeitnehmern in Verantwortungspositionen?• Wie wirkt sich eine nicht sorgfältige Arbeitsleistung auf die Entgeltpflicht aus?• Welche schadenersatz- und beendigungsrechtlichen Konsequenzen bringt eine nicht sorgfältige Arbeitsleistung mit sich?
Aktualisiert: 2023-06-30
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Im Arbeitsvertrag steht der Pflicht zur Erbringung der Dienstleistung regelmäßig die Pflicht gegenüber, hierfür Entgelt zu bezahlen. Der Arbeitnehmer schuldet allerdings keinen konkreten Erfolg, vielmehr ist Schuldinhalt die Erbringung von Diensten in sorgfältiger Art und Weise. In diesem Werk wird erstmals eingehend untersucht, worum es sich bei der Pflicht, die Dienstleistung sorgfältig zu erbringen, konkret handelt.Ausführlich behandelt werden die Fragestellungen:• Wann leistet der Arbeitnehmer sorgfältig?• Ist der Sorgfaltsmaßstab im Arbeitsrecht tatsächlich herabgesetzt? Welcher Sorgfaltsmaßstab gilt bei Arbeitnehmern in Verantwortungspositionen?• Wie wirkt sich eine nicht sorgfältige Arbeitsleistung auf die Entgeltpflicht aus?• Welche schadenersatz- und beendigungsrechtlichen Konsequenzen bringt eine nicht sorgfältige Arbeitsleistung mit sich?
Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Der 33. Europäische Zollrechtstag 2022 zum Thema „Verantwortung, Nachhaltigkeit und Menschenrecht – Aufbruch in eine neue Zukunft“ hatte dieses Jahr die Verantwortung als Leitmotiv der Veranstaltung gewählt, Verantwortung für das eigene Handeln, für die Lieferkette, für Umwelt und Frieden. Dabei spannte sich der fachliche Themenbogen von der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bis hin zu Green Customs und dem Carbon Border Adjustment Mechanism. Vorträge zum Thema der Nachhaltigkeit und den Menschenrechten, dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dem Umsatzsteuerdigitalpaket und E-Commerce standen auf dem Programm des ersten Thementags. Ergänzt wurden diese Vorträge noch durch ein eigens aus aktuellem Anlass aufgenommenes Panel zu den Russlandsanktionen. Abgerundet wurde das Themenspektrum des Eröffnungstags durch die Betrachtung der Organisation der Zollverwaltung mit einem besonderen Blick auf die Erfahrungen in Österreich.
Erstmalig wurden am zweiten Tag des Zollrechtstags Vorträge und Diskussionen in englischer Sprache abgehalten. Der zweite Veranstaltungstag stand zunächst ganz im Fokus der internationalen Handelspolitik. Eröffnet wurde der zweite Thementag mit einem Bericht über die Ergebnisse der Gespräche zu einer Modernisierung der revidierten Kyoto Konvention. Daran schloss sich ein Panel zum Thema regionaler Freihandelsabkommen und ihrer Auswirkungen auf den internationalen Handel an. Der zweite Thementag endete schließlich mit einer Veranstaltung zum Thema „Green Customs, CO2 und Environmental Goods Agreement“ – Verantwortung und Nachhaltigkeit in der künftigen Zollrechtspraxis.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der 33. Europäische Zollrechtstag 2022 zum Thema „Verantwortung, Nachhaltigkeit und Menschenrecht – Aufbruch in eine neue Zukunft“ hatte dieses Jahr die Verantwortung als Leitmotiv der Veranstaltung gewählt, Verantwortung für das eigene Handeln, für die Lieferkette, für Umwelt und Frieden. Dabei spannte sich der fachliche Themenbogen von der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bis hin zu Green Customs und dem Carbon Border Adjustment Mechanism. Vorträge zum Thema der Nachhaltigkeit und den Menschenrechten, dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dem Umsatzsteuerdigitalpaket und E-Commerce standen auf dem Programm des ersten Thementags. Ergänzt wurden diese Vorträge noch durch ein eigens aus aktuellem Anlass aufgenommenes Panel zu den Russlandsanktionen. Abgerundet wurde das Themenspektrum des Eröffnungstags durch die Betrachtung der Organisation der Zollverwaltung mit einem besonderen Blick auf die Erfahrungen in Österreich.
Erstmalig wurden am zweiten Tag des Zollrechtstags Vorträge und Diskussionen in englischer Sprache abgehalten. Der zweite Veranstaltungstag stand zunächst ganz im Fokus der internationalen Handelspolitik. Eröffnet wurde der zweite Thementag mit einem Bericht über die Ergebnisse der Gespräche zu einer Modernisierung der revidierten Kyoto Konvention. Daran schloss sich ein Panel zum Thema regionaler Freihandelsabkommen und ihrer Auswirkungen auf den internationalen Handel an. Der zweite Thementag endete schließlich mit einer Veranstaltung zum Thema „Green Customs, CO2 und Environmental Goods Agreement“ – Verantwortung und Nachhaltigkeit in der künftigen Zollrechtspraxis.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der 33. Europäische Zollrechtstag 2022 zum Thema „Verantwortung, Nachhaltigkeit und Menschenrecht – Aufbruch in eine neue Zukunft“ hatte dieses Jahr die Verantwortung als Leitmotiv der Veranstaltung gewählt, Verantwortung für das eigene Handeln, für die Lieferkette, für Umwelt und Frieden. Dabei spannte sich der fachliche Themenbogen von der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bis hin zu Green Customs und dem Carbon Border Adjustment Mechanism. Vorträge zum Thema der Nachhaltigkeit und den Menschenrechten, dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dem Umsatzsteuerdigitalpaket und E-Commerce standen auf dem Programm des ersten Thementags. Ergänzt wurden diese Vorträge noch durch ein eigens aus aktuellem Anlass aufgenommenes Panel zu den Russlandsanktionen. Abgerundet wurde das Themenspektrum des Eröffnungstags durch die Betrachtung der Organisation der Zollverwaltung mit einem besonderen Blick auf die Erfahrungen in Österreich.
Erstmalig wurden am zweiten Tag des Zollrechtstags Vorträge und Diskussionen in englischer Sprache abgehalten. Der zweite Veranstaltungstag stand zunächst ganz im Fokus der internationalen Handelspolitik. Eröffnet wurde der zweite Thementag mit einem Bericht über die Ergebnisse der Gespräche zu einer Modernisierung der revidierten Kyoto Konvention. Daran schloss sich ein Panel zum Thema regionaler Freihandelsabkommen und ihrer Auswirkungen auf den internationalen Handel an. Der zweite Thementag endete schließlich mit einer Veranstaltung zum Thema „Green Customs, CO2 und Environmental Goods Agreement“ – Verantwortung und Nachhaltigkeit in der künftigen Zollrechtspraxis.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Der 33. Europäische Zollrechtstag 2022 zum Thema „Verantwortung, Nachhaltigkeit und Menschenrecht – Aufbruch in eine neue Zukunft“ hatte dieses Jahr die Verantwortung als Leitmotiv der Veranstaltung gewählt, Verantwortung für das eigene Handeln, für die Lieferkette, für Umwelt und Frieden. Dabei spannte sich der fachliche Themenbogen von der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bis hin zu Green Customs und dem Carbon Border Adjustment Mechanism. Vorträge zum Thema der Nachhaltigkeit und den Menschenrechten, dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dem Umsatzsteuerdigitalpaket und E-Commerce standen auf dem Programm des ersten Thementags. Ergänzt wurden diese Vorträge noch durch ein eigens aus aktuellem Anlass aufgenommenes Panel zu den Russlandsanktionen. Abgerundet wurde das Themenspektrum des Eröffnungstags durch die Betrachtung der Organisation der Zollverwaltung mit einem besonderen Blick auf die Erfahrungen in Österreich.
Erstmalig wurden am zweiten Tag des Zollrechtstags Vorträge und Diskussionen in englischer Sprache abgehalten. Der zweite Veranstaltungstag stand zunächst ganz im Fokus der internationalen Handelspolitik. Eröffnet wurde der zweite Thementag mit einem Bericht über die Ergebnisse der Gespräche zu einer Modernisierung der revidierten Kyoto Konvention. Daran schloss sich ein Panel zum Thema regionaler Freihandelsabkommen und ihrer Auswirkungen auf den internationalen Handel an. Der zweite Thementag endete schließlich mit einer Veranstaltung zum Thema „Green Customs, CO2 und Environmental Goods Agreement“ – Verantwortung und Nachhaltigkeit in der künftigen Zollrechtspraxis.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Der 33. Europäische Zollrechtstag 2022 zum Thema „Verantwortung, Nachhaltigkeit und Menschenrecht – Aufbruch in eine neue Zukunft“ hatte dieses Jahr die Verantwortung als Leitmotiv der Veranstaltung gewählt, Verantwortung für das eigene Handeln, für die Lieferkette, für Umwelt und Frieden. Dabei spannte sich der fachliche Themenbogen von der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bis hin zu Green Customs und dem Carbon Border Adjustment Mechanism. Vorträge zum Thema der Nachhaltigkeit und den Menschenrechten, dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dem Umsatzsteuerdigitalpaket und E-Commerce standen auf dem Programm des ersten Thementags. Ergänzt wurden diese Vorträge noch durch ein eigens aus aktuellem Anlass aufgenommenes Panel zu den Russlandsanktionen. Abgerundet wurde das Themenspektrum des Eröffnungstags durch die Betrachtung der Organisation der Zollverwaltung mit einem besonderen Blick auf die Erfahrungen in Österreich.
Erstmalig wurden am zweiten Tag des Zollrechtstags Vorträge und Diskussionen in englischer Sprache abgehalten. Der zweite Veranstaltungstag stand zunächst ganz im Fokus der internationalen Handelspolitik. Eröffnet wurde der zweite Thementag mit einem Bericht über die Ergebnisse der Gespräche zu einer Modernisierung der revidierten Kyoto Konvention. Daran schloss sich ein Panel zum Thema regionaler Freihandelsabkommen und ihrer Auswirkungen auf den internationalen Handel an. Der zweite Thementag endete schließlich mit einer Veranstaltung zum Thema „Green Customs, CO2 und Environmental Goods Agreement“ – Verantwortung und Nachhaltigkeit in der künftigen Zollrechtspraxis.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Der 33. Europäische Zollrechtstag 2022 zum Thema „Verantwortung, Nachhaltigkeit und Menschenrecht – Aufbruch in eine neue Zukunft“ hatte dieses Jahr die Verantwortung als Leitmotiv der Veranstaltung gewählt, Verantwortung für das eigene Handeln, für die Lieferkette, für Umwelt und Frieden. Dabei spannte sich der fachliche Themenbogen von der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bis hin zu Green Customs und dem Carbon Border Adjustment Mechanism. Vorträge zum Thema der Nachhaltigkeit und den Menschenrechten, dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dem Umsatzsteuerdigitalpaket und E-Commerce standen auf dem Programm des ersten Thementags. Ergänzt wurden diese Vorträge noch durch ein eigens aus aktuellem Anlass aufgenommenes Panel zu den Russlandsanktionen. Abgerundet wurde das Themenspektrum des Eröffnungstags durch die Betrachtung der Organisation der Zollverwaltung mit einem besonderen Blick auf die Erfahrungen in Österreich.
Erstmalig wurden am zweiten Tag des Zollrechtstags Vorträge und Diskussionen in englischer Sprache abgehalten. Der zweite Veranstaltungstag stand zunächst ganz im Fokus der internationalen Handelspolitik. Eröffnet wurde der zweite Thementag mit einem Bericht über die Ergebnisse der Gespräche zu einer Modernisierung der revidierten Kyoto Konvention. Daran schloss sich ein Panel zum Thema regionaler Freihandelsabkommen und ihrer Auswirkungen auf den internationalen Handel an. Der zweite Thementag endete schließlich mit einer Veranstaltung zum Thema „Green Customs, CO2 und Environmental Goods Agreement“ – Verantwortung und Nachhaltigkeit in der künftigen Zollrechtspraxis.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber erstmals ein allgemeingültiges Gesetz geschaffen, das Pflichten und Vorgaben zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems bzw. einer internen Meldestelle und von Meldekanälen regelt. Der Gesetzgeber kommt damit seiner Verpflichtung aus der sog. EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) nach und hat diese in deutsches Recht umgesetzt. Insbesondere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind danach verpflichtet, eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten und zu betreiben. Die Funktion der internen Meldestelle kann durch sog. Meldestellenbeauftragte ausgeübt werden. Diese müssen diverse Anforderungen des Gesetzes erfüllen und zur Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle entsprechend qualifiziert sein.
Das vorliegende Werk gibt Meldestellenbeauftragten einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des HinSchG, insbesondere an die interne Meldestelle, den vorzuhaltenden Meldekanal, das Verfahren nach Eingang einer Meldung und die zu ergreifenden Folgemaßnahmen. Ebenfalls betrachtet werden die in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzenden datenschutzrechtrechtlichen und arbeitsrechtsrechtlichen Implikationen. Dabei werden stets Praxishinweise zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems sowie Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und deren Einhaltung gegeben.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber erstmals ein allgemeingültiges Gesetz geschaffen, das Pflichten und Vorgaben zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems bzw. einer internen Meldestelle und von Meldekanälen regelt. Der Gesetzgeber kommt damit seiner Verpflichtung aus der sog. EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) nach und hat diese in deutsches Recht umgesetzt. Insbesondere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind danach verpflichtet, eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten und zu betreiben. Die Funktion der internen Meldestelle kann durch sog. Meldestellenbeauftragte ausgeübt werden. Diese müssen diverse Anforderungen des Gesetzes erfüllen und zur Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle entsprechend qualifiziert sein.
Das vorliegende Werk gibt Meldestellenbeauftragten einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des HinSchG, insbesondere an die interne Meldestelle, den vorzuhaltenden Meldekanal, das Verfahren nach Eingang einer Meldung und die zu ergreifenden Folgemaßnahmen. Ebenfalls betrachtet werden die in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzenden datenschutzrechtrechtlichen und arbeitsrechtsrechtlichen Implikationen. Dabei werden stets Praxishinweise zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems sowie Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und deren Einhaltung gegeben.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber erstmals ein allgemeingültiges Gesetz geschaffen, das Pflichten und Vorgaben zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems bzw. einer internen Meldestelle und von Meldekanälen regelt. Der Gesetzgeber kommt damit seiner Verpflichtung aus der sog. EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) nach und hat diese in deutsches Recht umgesetzt. Insbesondere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind danach verpflichtet, eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten und zu betreiben. Die Funktion der internen Meldestelle kann durch sog. Meldestellenbeauftragte ausgeübt werden. Diese müssen diverse Anforderungen des Gesetzes erfüllen und zur Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle entsprechend qualifiziert sein.
Das vorliegende Werk gibt Meldestellenbeauftragten einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des HinSchG, insbesondere an die interne Meldestelle, den vorzuhaltenden Meldekanal, das Verfahren nach Eingang einer Meldung und die zu ergreifenden Folgemaßnahmen. Ebenfalls betrachtet werden die in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzenden datenschutzrechtrechtlichen und arbeitsrechtsrechtlichen Implikationen. Dabei werden stets Praxishinweise zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems sowie Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und deren Einhaltung gegeben.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Praxisgerechte Antworten zur rechtssicheren Handhabung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bietet Ihnen dieser kompakte Kommentar. Organisationspflichten, Haftungs- und Sanktionsrisiken für die betroffenen Unternehmen und Zulieferer, rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Achtung international anerkannter Menschenrechte und Umweltbelange im Bereich unternehmerischen Handelns: Gut verständliche Erläuterungen helfen, die neuen Compliance-Anforderungen in der Form klassischen Wirtschaftsverwaltungsrechts zum Schutz von Beschäftigten und sonstigen Betroffenen im In- und Ausland konkret umzusetzen. Direkt anwendbare Lösungsansätze unterstützen Unternehmen, Gerichte, Behörden und NGOs bei den Schwierigkeiten, die das neue Gesetz jetzt mit sich bringt. Fazit: Eine ausgewogene Kommentierung auf höchstem Niveau zum gelungenen Einstieg in ein neues Rechtsgebiet mit Ansätzen für eine menschenrechtskonforme Unternehmensführung in einer global vernetzten Wirtschaft.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Praxisgerechte Antworten zur rechtssicheren Handhabung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bietet Ihnen dieser kompakte Kommentar. Organisationspflichten, Haftungs- und Sanktionsrisiken für die betroffenen Unternehmen und Zulieferer, rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Achtung international anerkannter Menschenrechte und Umweltbelange im Bereich unternehmerischen Handelns: Gut verständliche Erläuterungen helfen, die neuen Compliance-Anforderungen in der Form klassischen Wirtschaftsverwaltungsrechts zum Schutz von Beschäftigten und sonstigen Betroffenen im In- und Ausland konkret umzusetzen. Direkt anwendbare Lösungsansätze unterstützen Unternehmen, Gerichte, Behörden und NGOs bei den Schwierigkeiten, die das neue Gesetz jetzt mit sich bringt. Fazit: Eine ausgewogene Kommentierung auf höchstem Niveau zum gelungenen Einstieg in ein neues Rechtsgebiet mit Ansätzen für eine menschenrechtskonforme Unternehmensführung in einer global vernetzten Wirtschaft.
Aktualisiert: 2023-06-24
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