Globalisierungsprozesse und Migrationsbewegungen werfen zunehmend die Frage auf, ob die Angehörigen anderer Staaten in Deutschland Leistungen der Sozialen Sicherheit in Anspruch nehmen können. Insoweit hat sich inzwischen ein mehrstufiges Rechtsregime entwickelt: Neben den deutschen Staatsangehörigen stehen die Staatsangehörigen der EU-/EWR-Mitgliedsstaaten, die über die gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote eine weitgehende Gleichstellung erreichen. Sehr viel schwieriger ist dagegen die Situation der sogenannten Drittstaatsangehörigen; dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem jeweiligen Herkunftsstaat kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. Die Studie untersucht für diesen Personenkreis der Drittstaatsangehörigen den Rechtszustand im nationalen Recht, im europäischen Gemeinschaftsrecht und auf der Ebene der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Globalisierungsprozesse und Migrationsbewegungen werfen zunehmend die Frage auf, ob die Angehörigen anderer Staaten in Deutschland Leistungen der Sozialen Sicherheit in Anspruch nehmen können. Insoweit hat sich inzwischen ein mehrstufiges Rechtsregime entwickelt: Neben den deutschen Staatsangehörigen stehen die Staatsangehörigen der EU-/EWR-Mitgliedsstaaten, die über die gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote eine weitgehende Gleichstellung erreichen. Sehr viel schwieriger ist dagegen die Situation der sogenannten Drittstaatsangehörigen; dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem jeweiligen Herkunftsstaat kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. Die Studie untersucht für diesen Personenkreis der Drittstaatsangehörigen den Rechtszustand im nationalen Recht, im europäischen Gemeinschaftsrecht und auf der Ebene der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Globalisierungsprozesse und Migrationsbewegungen werfen zunehmend die Frage auf, ob die Angehörigen anderer Staaten in Deutschland Leistungen der Sozialen Sicherheit in Anspruch nehmen können. Insoweit hat sich inzwischen ein mehrstufiges Rechtsregime entwickelt: Neben den deutschen Staatsangehörigen stehen die Staatsangehörigen der EU-/EWR-Mitgliedsstaaten, die über die gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote eine weitgehende Gleichstellung erreichen. Sehr viel schwieriger ist dagegen die Situation der sogenannten Drittstaatsangehörigen; dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem jeweiligen Herkunftsstaat kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. Die Studie untersucht für diesen Personenkreis der Drittstaatsangehörigen den Rechtszustand im nationalen Recht, im europäischen Gemeinschaftsrecht und auf der Ebene der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Globalisierungsprozesse und Migrationsbewegungen werfen zunehmend die Frage auf, ob die Angehörigen anderer Staaten in Deutschland Leistungen der Sozialen Sicherheit in Anspruch nehmen können. Insoweit hat sich inzwischen ein mehrstufiges Rechtsregime entwickelt: Neben den deutschen Staatsangehörigen stehen die Staatsangehörigen der EU-/EWR-Mitgliedsstaaten, die über die gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote eine weitgehende Gleichstellung erreichen. Sehr viel schwieriger ist dagegen die Situation der sogenannten Drittstaatsangehörigen; dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem jeweiligen Herkunftsstaat kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. Die Studie untersucht für diesen Personenkreis der Drittstaatsangehörigen den Rechtszustand im nationalen Recht, im europäischen Gemeinschaftsrecht und auf der Ebene der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Staatsangehörigkeit begründet Rechte und Pflichten eines Staatsangehörigen. Wie reagieren Staaten jedoch auf illoyales Verhalten eigener Staatsangehöriger? In der Arbeit wird diese Frage mit Blick auf das deutsche (Staatsangehörigkeits-)Recht, die Staatsangehörigkeitsrechte anderer Staaten sowie das Europa- und Völkerrecht untersucht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Autorin untersucht Herleitung und Umfang der staatlichen Pflicht zum Schutz im Ausland entführter Deutscher sowie des Schutzanspruchs des einzelnen Entführungsopfers auf verfassungsrechtlicher, einfachgesetzlicher und europarechtlicher Ebene. Sie diskutiert zudem die staatliche Haftung und das «finanzielle Nachspiel» einer Entführung.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Autorin untersucht Herleitung und Umfang der staatlichen Pflicht zum Schutz im Ausland entführter Deutscher sowie des Schutzanspruchs des einzelnen Entführungsopfers auf verfassungsrechtlicher, einfachgesetzlicher und europarechtlicher Ebene. Sie diskutiert zudem die staatliche Haftung und das «finanzielle Nachspiel» einer Entführung.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit betrachtet die Frage, ob und in welchem Umfang die deutsche Staatsgewalt bei Entführungsfällen deutscher Staatsangehöriger im Ausland zu Hilfeleistungen verpflichtet ist. Der Verfasser zieht zur Beantwortung dieser Fragen insbesondere das Völkerrecht, das Unionsrecht, das deutsche Verfassungsrecht und das Konsulargesetz als rechtliche Maßstäbe heran.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Autorin untersucht Herleitung und Umfang der staatlichen Pflicht zum Schutz im Ausland entführter Deutscher sowie des Schutzanspruchs des einzelnen Entführungsopfers auf verfassungsrechtlicher, einfachgesetzlicher und europarechtlicher Ebene. Sie diskutiert zudem die staatliche Haftung und das «finanzielle Nachspiel» einer Entführung.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Globalisierungsprozesse und Migrationsbewegungen werfen zunehmend die Frage auf, ob die Angehörigen anderer Staaten in Deutschland Leistungen der Sozialen Sicherheit in Anspruch nehmen können. Insoweit hat sich inzwischen ein mehrstufiges Rechtsregime entwickelt: Neben den deutschen Staatsangehörigen stehen die Staatsangehörigen der EU-/EWR-Mitgliedsstaaten, die über die gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote eine weitgehende Gleichstellung erreichen. Sehr viel schwieriger ist dagegen die Situation der sogenannten Drittstaatsangehörigen; dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem jeweiligen Herkunftsstaat kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. Die Studie untersucht für diesen Personenkreis der Drittstaatsangehörigen den Rechtszustand im nationalen Recht, im europäischen Gemeinschaftsrecht und auf der Ebene der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Erklärtes Ziel der US-Politik in Bolivien ist es, durch die Auslieferung bolivianischer Straftäter ihre Strafverfolgung sicherzustellen. Bolivianische Bürger werden daher seit 1989 an die USA wegen Drogenhandels ausgeliefert. Nicht jede Übergabe war förmlich vom Obersten Gerichtshof Boliviens beschlossen worden. Vielmehr gab es Überstellungen mutmaßlicher Kokainhändler ohne förmliche Verfahren. Dies und die als rechtsgrundlos angesehene Rechtsprechung führten zum Abschluß des neuen Auslieferungsabkommens. Diese Vereinbarung sieht bei bestimmten Straftaten wie dem Drogenhandel die obligatorische Auslieferung eigener Bürger vor. Nicht nur diese Vorschrift, sondern auch ein Großteil der übrigen Regelungen des Abkommens mißachtet bolivianisches Recht und stellt keine gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern sicher.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Durch die Richtlinie 94/80/EG wurde die Rechtsgrundlage für die Einführung des Kommunalwahlrechts für Unionsbürger geschaffen. Die Freie Hansestadt Bremen als Zwei-Städtestaat wurde bei der Vollziehung der Richtlinie vor besondere Probleme gestellt. Denn die Stadtgemeinde Bremen verfügte zwar über eine kommunale Vertretungskörperschaft, die Stadtbürgerschaft, diese wurde jedoch nicht in einem eigenständigen Kommunalwahlakt gewählt, sondern die Mitglieder des Landtages waren in Personalunion gleichzeitig Mitglieder der Stadtbürgerschaft. Kern dieser Arbeit ist die Erörterung der verschiedenen in Bremen damals in der Diskussion befindlichen Lösungsmodelle, mit denen das Kommunalwahlrecht für die ausländischen Unionsbürger umgesetzt werden sollte. Diese werden auf ihre Verfassungsmäßigkeit und Vereinbarkeit mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht geprüft und ihre kommunalverfassungsrechtlichen Konsequenzen erörtert.
Aktualisiert: 2019-12-19
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