Haben Sie Lust auf einen abwechslungsreichen Waldspaziergang? Unter ganz neuen Gesichtspunkten? Dann spazieren Sie durch dieses Heft, das aus Anlass des 250. Geburtstags der ältesten Verwaltung Bayerns, der Bayerischen Staatsforstverwaltung, entstanden ist. Ein 250 Jahre altes Amt darf mit Recht als alt, ja altehrwürdig bezeichnet werden. Für ihren Gegenstand aber, den Wald, sind 250 Jahre ein geradezu jugendliches Alter von zwei Fichtengenerationen oder einer knappen Eichengeneration. Mit den vielfältigen Aspekten des Waldes - Forst, Holz und Jagd, Wirtschaftsfaktor und der Wald Erholungsraum werden hier vorgestellt -, ist es gelungen einem Thema, das jedem vertraut scheint, neue, oft wenig bekannte Seiten abzugewinnen. Dass noch 1954 im bayerischen Staatswald mehr Frauen als Männer beschäftigt waren, ist eine dieser staunenswerten Neuigkeiten. Und dass der älteste gültige Staatsvertrag eine Länder übergreifende Waldnutzung regelt, ist wenig bekannt: Durch die bis heute gültige Salinen-Konvention von 1829 ist der Freistaat Bayern Besitzer der Saalforsten im österreichischen Pinzgau mit eigenem Forstamt in St. Martin. Bayern ist zu einem Drittel mit Wald bedeckt und die bayerischen Wälder wiederum umfassen rund ein Drittel des gesamtdeutschen Waldes. Dass Wald und Forst in der Geschichte Bayerns eine herausragende Rolle spielen, liegt auf der Hand: Salzgewinnung, Glaserzeugung und Erzabbau waren bis ins 19. Jahrhundert abhängig von einem reichen Holzvorkommen, wenngleich diese Industrien immer wieder von der "Holznot" bedroht schienen. Waldweide, Brennmaterial, Viehstreu bietet der Wald für die Landwirtschaft. Jagdvergnügen - bis 1848 nur für die hohen Herrschaften - und Wilderei, die manche für einen bayerischen Urbrauch halten, sind ebenso zu erwähnen wie die heute im Vordergrund stehende Funktion des Waldes als Erholungsraum, den es durch sorgsame und nachhaltige Bewirtschaftung zu erhalten gilt. Aber auch die Wirtschaftskraft des Waldes ist heute nicht weniger bedeutend als in vorindustrieller Zeit: hochwertiges Holz für Möbel, spezielles Klangholz für den Musikinstrumentenbau, um nur zwei Beispiele zu nennen. Die am 14. März 1752 gegründete Bayerische Staatsforstverwaltung spiegelt als Behörde diesen steten Wandel des Waldes und seiner Aufgaben wider: vom Forstbeamten im hechtgrauen (nicht im grünen!) Rock zur Montgelas-Zeit bis zum diplomierten Forstwirt, der mit "Laptop und Lederhose" (oder Jeans) den Wald nach internationalen Normen zertifiziert.
Aktualisiert: 2022-09-08
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Entscheidung bedeutet bewusste Umwandlung von Wissen in Wollen. Informationssysteme verbessern Entscheidungen durch Wissenserhöhung. Pragmatische Informationen sind Inputs, die das Wissen eines Systems erhöhen. Informationsqualität und -grad lassen sich interval über Informationsprofile bestimmen. Die materiellen Folgen der Informierung können als Leistungs-, Kosten- und Wertäquivalente prognostiziert werden. Sie sind mit den infirmationellen, technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Zielen des Informationssystems abzustimmen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Mit der Errichtung eines länderübergreifenden, gemeinsamen Nationalparks wollen die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland einen wichtigen Beitrag zu der im Jahr 2007 verabschiedeten „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ und der „Waldstrategie 2020“ des Bundes leisten.
Diese Strategien sehen vor, dass im öffentlichen Wald bis zum Jahr 2020 landesweit zehn Prozent der Waldfläche sich frei entwickeln und möglichst großräumige Wildnisgebiete entstehen sollen. Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald soll ferner dazu beitragen, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Verpflichtungen nach dem „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ erfüllen kann. Das UN-Übereinkommen erkennt den Eigenwert der biologischen Vielfalt und deren Bedeutung für die Evolution und Bewahrung der lebenserhaltenden Systeme der Biosphäre an. Die Unterzeichnerstaaten sind gemäß Artikel 8 Abs. a des Übereinkommens zur In-Situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt, d.h. im Lebensraum selbst, verpflichtet, indem sie ein System von Schutzgebieten oder Gebieten errichten, in denen besondere Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt notwendig sind. Gemäß dem völkerrechtlichen Abkommen soll der Anteil von Schutzgebieten weltweit von derzeit 12,7 Prozent auf 17 Prozent im Jahr 2020 erhöht werden.
Am 1. März 2015 ist der „Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald“ in Kraft getreten. Die beiden Bundesländer errichten damit den 16. Nationalpark der Bundesrepublik Deutschland und einen erstmals von Beginn an länderübergreifenden Nationalpark. Der Staatsvertrag verpflichtet beide Länder zu einer einheitlichen Nationalparkverwaltung, die seitens des gemeinsamen Nationalparkamts quasi „aus einer Hand“ erfolgt. Die rechtliche Grundlage für die Nationalparkverwaltung bildet der ratifizierte und damit in das jeweilige Landesrecht überführte Staatsvertrag zwischen den beiden Bundesländern.
Regierungsdirekor Dr. Ulrich Klein, LL.M., Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz, Leitender Ministerialrat Gundolf Schrenk, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz, Forstdirektor Frank Stipp, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz, Biologiedirektor Ulrich Jäger, Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, Bauoberinspektor Denis Münch, Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz •
Aktualisiert: 2021-10-11
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