Anders als die kirchliche und königliche Grundherrschaft im Mittelalter gelten weltliche Besitzungen in der Forschung als rückständig und wirtschaftlich ineffizient. Auf der Grundlage von 71 Besitzbeschreibungen aus der urkundlichen Überlieferung der Klöster Lorsch und Fulda zwischen 750 und 900 n. Chr. erarbeitet Sebastian Freudenberg Einblicke in die Organisation privater landwirtschaftlicher Betriebe. Eine vorgelagerte Untersuchung der sprachlichen Eigenheiten der Textverfasser, ihrer gedanklichen Perspektive sowie zentraler Quellenbegriffe zeigt, dass der Besitz privater Grundherrn offenbar grundsätzlich in Herren- und Bauernland aufgeteilt war. Inhaltlich erweisen sich die meisten der bisherigen Vorstellungen zur privaten Grundherrschaft als fragwürdig: Weder die oft angenommene Zersplitterung des privaten Besitzes noch die Vermutung, Bauernstellen habe es vor 800 nur auf königlichen Ländereien gegeben, lassen sich nachweisen. Auch die Deutung so wichtiger Quellenbegriffe wie und muss neu aufgerollt werden. Das bisher unerschütterliche Vorurteil, die privaten Betriebe hätten sich grundsätzlich von königlichen und kirchlichen unterschieden, ist nicht zu halten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Anders als die kirchliche und königliche Grundherrschaft im Mittelalter gelten weltliche Besitzungen in der Forschung als rückständig und wirtschaftlich ineffizient. Auf der Grundlage von 71 Besitzbeschreibungen aus der urkundlichen Überlieferung der Klöster Lorsch und Fulda zwischen 750 und 900 n. Chr. erarbeitet Sebastian Freudenberg Einblicke in die Organisation privater landwirtschaftlicher Betriebe. Eine vorgelagerte Untersuchung der sprachlichen Eigenheiten der Textverfasser, ihrer gedanklichen Perspektive sowie zentraler Quellenbegriffe zeigt, dass der Besitz privater Grundherrn offenbar grundsätzlich in Herren- und Bauernland aufgeteilt war. Inhaltlich erweisen sich die meisten der bisherigen Vorstellungen zur privaten Grundherrschaft als fragwürdig: Weder die oft angenommene Zersplitterung des privaten Besitzes noch die Vermutung, Bauernstellen habe es vor 800 nur auf königlichen Ländereien gegeben, lassen sich nachweisen. Auch die Deutung so wichtiger Quellenbegriffe wie und muss neu aufgerollt werden. Das bisher unerschütterliche Vorurteil, die privaten Betriebe hätten sich grundsätzlich von königlichen und kirchlichen unterschieden, ist nicht zu halten.
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Anders als die kirchliche und königliche Grundherrschaft im Mittelalter gelten weltliche Besitzungen in der Forschung als rückständig und wirtschaftlich ineffizient. Auf der Grundlage von 71 Besitzbeschreibungen aus der urkundlichen Überlieferung der Klöster Lorsch und Fulda zwischen 750 und 900 n. Chr. erarbeitet Sebastian Freudenberg Einblicke in die Organisation privater landwirtschaftlicher Betriebe. Eine vorgelagerte Untersuchung der sprachlichen Eigenheiten der Textverfasser, ihrer gedanklichen Perspektive sowie zentraler Quellenbegriffe zeigt, dass der Besitz privater Grundherrn offenbar grundsätzlich in Herren- und Bauernland aufgeteilt war. Inhaltlich erweisen sich die meisten der bisherigen Vorstellungen zur privaten Grundherrschaft als fragwürdig: Weder die oft angenommene Zersplitterung des privaten Besitzes noch die Vermutung, Bauernstellen habe es vor 800 nur auf königlichen Ländereien gegeben, lassen sich nachweisen. Auch die Deutung so wichtiger Quellenbegriffe wie und muss neu aufgerollt werden. Das bisher unerschütterliche Vorurteil, die privaten Betriebe hätten sich grundsätzlich von königlichen und kirchlichen unterschieden, ist nicht zu halten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Anders als die kirchliche und königliche Grundherrschaft im Mittelalter gelten weltliche Besitzungen in der Forschung als rückständig und wirtschaftlich ineffizient. Auf der Grundlage von 71 Besitzbeschreibungen aus der urkundlichen Überlieferung der Klöster Lorsch und Fulda zwischen 750 und 900 n. Chr. erarbeitet Sebastian Freudenberg Einblicke in die Organisation privater landwirtschaftlicher Betriebe. Eine vorgelagerte Untersuchung der sprachlichen Eigenheiten der Textverfasser, ihrer gedanklichen Perspektive sowie zentraler Quellenbegriffe zeigt, dass der Besitz privater Grundherrn offenbar grundsätzlich in Herren- und Bauernland aufgeteilt war. Inhaltlich erweisen sich die meisten der bisherigen Vorstellungen zur privaten Grundherrschaft als fragwürdig: Weder die oft angenommene Zersplitterung des privaten Besitzes noch die Vermutung, Bauernstellen habe es vor 800 nur auf königlichen Ländereien gegeben, lassen sich nachweisen. Auch die Deutung so wichtiger Quellenbegriffe wie und muss neu aufgerollt werden. Das bisher unerschütterliche Vorurteil, die privaten Betriebe hätten sich grundsätzlich von königlichen und kirchlichen unterschieden, ist nicht zu halten.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Anders als die kirchliche und königliche Grundherrschaft im Mittelalter gelten weltliche Besitzungen in der Forschung als rückständig und wirtschaftlich ineffizient. Auf der Grundlage von 71 Besitzbeschreibungen aus der urkundlichen Überlieferung der Klöster Lorsch und Fulda zwischen 750 und 900 n. Chr. erarbeitet Sebastian Freudenberg Einblicke in die Organisation privater landwirtschaftlicher Betriebe. Eine vorgelagerte Untersuchung der sprachlichen Eigenheiten der Textverfasser, ihrer gedanklichen Perspektive sowie zentraler Quellenbegriffe zeigt, dass der Besitz privater Grundherrn offenbar grundsätzlich in Herren- und Bauernland aufgeteilt war. Inhaltlich erweisen sich die meisten der bisherigen Vorstellungen zur privaten Grundherrschaft als fragwürdig: Weder die oft angenommene Zersplitterung des privaten Besitzes noch die Vermutung, Bauernstellen habe es vor 800 nur auf königlichen Ländereien gegeben, lassen sich nachweisen. Auch die Deutung so wichtiger Quellenbegriffe wie und muss neu aufgerollt werden. Das bisher unerschütterliche Vorurteil, die privaten Betriebe hätten sich grundsätzlich von königlichen und kirchlichen unterschieden, ist nicht zu halten.
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-05-13
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Aktualisiert: 2023-05-13
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Aktualisiert: 2023-03-29
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Die Edition der Traditionsurkunden des oberösterreichischen, von den steirischen Markgrafen gegründeten Benediktinerklosters Garsten ersetzt die unzureichende alte aus dem Jahr 1852 und basiert auf den grundlegenden Vorstudien des Autors (MIÖG Ergbd. 52, 2008). Neben den kritischen Druck der im erhaltenen Kodex A überlieferten Texte tritt die Rekonstruktion des verschollenen älteren Kodex B mit Hilfe seines vor kurzem aufgefundenen neuzeitlichen Inhaltsverzeichnisses. Wegen der engen Beziehungen Garstens zu dem steirischen Regentengeschlecht der Otakare, den Gründern und Vögten des Klosters, und ihren zahlreichen Gefolgsleuten sind sie wichtige Quellen nicht nur für die Frühgeschichte des Klosters, sondern auch der Steiermark und für den hochmittelalterlichen steirisch-österreichischen Adel.
Aktualisiert: 2020-02-03
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Aktualisiert: 2023-03-14
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