Das Buch behandelt die Möglichkeit der exekutiven Rechtsetzung durch die Kommission vor und nach dem Vertrag von Lissabon. Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte werden im Hinblick auf deren Bedeutung für das europäische Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip untersucht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Buch behandelt die Möglichkeit der exekutiven Rechtsetzung durch die Kommission vor und nach dem Vertrag von Lissabon. Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte werden im Hinblick auf deren Bedeutung für das europäische Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip untersucht.
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Die Arbeit geht der Frage nach, inwiefern die Rechtsprechung des EGMR, insbesondere in der Sache Caroline von Hannover, zum Persönlichkeitsrechtsschutz vor ungenehmigten Presseveröffentlichungen sowie die Stärkung der EMRK durch den Vertrag von Lissabon zu einer Harmonisierung des Persönlichkeitsrechts auf europäischer Ebene führt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit untersucht die Haftung von Experten gegenüber Kapitalanlegern de lege lata und de lege ferenda bei Veröffentlichung ihrer Aussagen in Verkaufsprospekten für Kapitalanlagen unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils des BGH vom 17.11.2011 (Az. III ZR 103/10).
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Buch behandelt die Möglichkeit der exekutiven Rechtsetzung durch die Kommission vor und nach dem Vertrag von Lissabon. Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte werden im Hinblick auf deren Bedeutung für das europäische Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip untersucht.
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Die Arbeit untersucht die Haftung von Experten gegenüber Kapitalanlegern de lege lata und de lege ferenda bei Veröffentlichung ihrer Aussagen in Verkaufsprospekten für Kapitalanlagen unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils des BGH vom 17.11.2011 (Az. III ZR 103/10).
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Die Arbeit untersucht die Haftung von Experten gegenüber Kapitalanlegern de lege lata und de lege ferenda bei Veröffentlichung ihrer Aussagen in Verkaufsprospekten für Kapitalanlagen unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils des BGH vom 17.11.2011 (Az. III ZR 103/10).
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit versteht sich als kritische Reflexion des Kohlbergschen Modells der Genese moralischer Urteilskompetenz. Sie hinterfragt, inwiefern die Einengung des Moralbegriffs auf den der Gerechtigkeit berechtigt ist und ob eine solche Gerechtigkeitstheorie überhaupt noch imstande ist, das Problem der Verantwortung angemessen zu erfassen. Diskutiert wird auch, inwieweit Kohlberg seinem Anspruch gerecht wird, das Meadsche Modell der Interaktion und Rollenübernahme weiterzuführen. Die Studie fragt nach den Perspektiven und Grenzen der Begründungsverfahren des Gültigkeitsanspruchs sozialer Normen und versucht zu ergründen, ob selbige nur ein idealtypisches Konstrukt im Sinne einer neuen Aufklärung darstellen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das Europarecht entfaltet mittelbare und unmittelbare Wirkung auf nationale Rechtsvorschriften. Davon betroffen ist auch das deutsche Handelsbilanzrecht, das seine Grundlage in der EG-Bilanzrichtlinie findet. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Ziele und der Inhalt dieser Richtlinie und damit insbesondere die Frage nach einem europaweiten True and Fair View-Verständnis. Von besonderer Bedeutung ist dabei, inwieweit die Richtlinie eine Harmonisierung der europäischen Rechnungslegung verlangt und welche Schutzfunktion sie ausübt. Darauf aufbauend wird die Bedeutung der Richtlinie für die Interpretation der deutschen Rechnungslegungsvorschriften und die Abgrenzung der Rechtsprechungskompetenzen ermittelt. Die Ergebnisse werden für eine kritische Würdigung der Rechtsprechung zur phasengleichen Aktivierung von Gewinnansprüchen genutzt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Arbeit geht der Frage nach, inwiefern die Rechtsprechung des EGMR, insbesondere in der Sache Caroline von Hannover, zum Persönlichkeitsrechtsschutz vor ungenehmigten Presseveröffentlichungen sowie die Stärkung der EMRK durch den Vertrag von Lissabon zu einer Harmonisierung des Persönlichkeitsrechts auf europäischer Ebene führt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Welche Bundeswehreinsätze erlaubt das Karlsruher Urteil vom 12.07.1994? Der Band untersucht die rechtlichen Grundlagen der BVerfG-Entscheidung und prüft die veränderte völkerrechtliche Rechtslage angesichts der weltpolitischen Umwälzungen. Außerdem behandelt er Rechtsfragen, die das BVerfG nicht entschieden hat, die jedoch bei zukünftigen Bundeswehreinsätzen wichtig sind: Dürfen Wehrpflichtige gegen ihren erklärten Willen zu Maßnahmen kollektiver Sicherheit eingesetzt werden? Was bedeutet der Begriff der Verteidigung in Art. 87a GG? Wie sollte ein Entsendegesetz ausgestaltet sein? Auf diese Fragen gibt die Arbeit klare, rechtlich fundierte Antworten, die auch für Nicht-Juristen verständlich sind.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das «Maastricht»-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erregte Aufsehen. Vielbeachtet - und kritisiert - wurde seine Auswirkung auf den europäischen Einigungsprozeß. Die prozeßrechtliche Seite des Urteils fand hingegen kaum Interesse. Soll der einzelne im Wege einer Popularklage das Bundesverfassungsgericht einschalten können? Die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs zum Bundesverfassungsgericht beantwortet die Frage: «Quis iudicabit?». Die Forderung nach «judicial self-restraint» verstellt die eigentliche Problematik, nämlich strukturelles Versagen des Bundestages und Machtverlagerung hin zur Bundesregierung - über den Bereich «Europa» hinaus. Daher ist das Bundesverfassungsgericht gehalten - dies die These - kompensatorisch Aufgaben des Bundestages zu übernehmen. In Notsituationen ist es verfassungsrechtlich verpflichtet, aktiv zu werden. Im Falle «Maastrichts» war die deutsche Staatlichkeit und damit der Kern der Verfassung nach Art. 20 i.V.m. 79 Abs. 3 GG akut gefährdet und daher ein richterliches Einschreiten geboten.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Arbeit untersucht anhand des Beispiels Arzneimittelversandverbot die Vereinbarkeit apothekenrechtlicher Vertriebsbindungen mit der gemeinschaftsrechtlichen Freiheit des Warenverkehrs. Nach einer kurzen Darstellung des deutschen Apothekenrechts befasst sich der erste Hauptteil mit dem Tatbestand des Art. 28 EG. Anhand einer Analyse der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung wird die Bedeutung des Begriffs «Marktzugang» für die so genannte Keck-Formel herausgearbeitet. Der zweite Hauptteil befasst sich sodann mit Fragen der Rechtfertigung aus Gründen des Gesundheitsschutzes. Untersucht wird zum einen der Aspekt «Sicherstellung der Arzneimittelversorgung». Zum anderen geht die Arbeit der Frage nach, in welchem Umfang Vertriebsbindungen zum Schutz des Arzneimittelzulassungssystems gerechtfertigt sind.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Gegenstand der Arbeit bildet das Problem der Entscheidungskoordinierung im arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlußverfahren. Vor dem Hintergrund der Prämisse, daß es widersprechende Entscheidungen in unterschiedlichen gerichtlichen Verfahren nach Möglichkeit zu vermeiden gilt, untersucht die Arbeit zunächst die von dem Arbeitsgerichtsgesetz und der Zivilprozeßordnung zur Verfügung gestellten Instrumente, mit deren Hilfe sich das Ziel widerspruchsfreier Entscheidungen verwirklichen läßt. Dabei wird neben den Instituten der Verfahrensaussetzung und der Verfahrensverbindung besonderes Augenmerk auf die verschiedenen Spielarten der Rechtskraft gelegt. Die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten werden anschließend anhand des Grundgesetzes auf ihre Verfassungskonformität hin überprüft.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die diagnostisch-deskriptiven Eigenschaften der Stufentheorie Kohlbergs bzw. der meistverwendeten Verfahren zur Erfassung des sozial-moralischen Urteils (SMU) werden theoretisch und empirisch überprüft: Interview (Kohlberg), Defining Issues Test (Rest), Moralisches-Urteil-Test (Lind). Diesen Verfahren wird die Eigenentwicklung «Urteils-Konsistenz-Test» (UKT) gegenübergestellt. Der Autor zeigt den methodologisch und wissenschaftstheoretisch defizienten Stand des Forschungsbereichs auf und beschreibt ein zentrales Grundlagenproblem bei der Messung des SMU: Personen urteilen in der Regel inkonsistent, was mit der Theorie nicht zu vereinbaren ist. Aufgrund der multiplen Konsistenzüberprüfung im UKT sind die Inkonsistenzen eindeutig ein Merkmal der Person und nicht eine Unzulänglichkeit des Messinstruments. Eine Modifikation der Theorie und der traditionellen Verfahren ist deshalb erforderlich.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die -Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Entschädigung für die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und das -Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu § 611a BGB haben für großes Aufsehen gesorgt, weil sie dem Schadensersatz eine präventive Funktion zugewiesen haben. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit der Gedanke der Prävention Eingang in das Schadensersatzrecht des BGB finden kann. Im Mittelpunkt steht die Untersuchung der Vereinbarkeit von Prävention mit den Grundprinzipien des Schadensersatzrechts. Weitere Schwerpunkte bilden die Abgrenzung zu Privatstrafen bzw. und eine kritische Würdigung sowohl der -Rechtsprechung als auch des -Urteils. Als Ergebnis zeigt sich, daß Prävention dem deutschen Schadensersatzrecht nicht fremd ist und bei der Bemessung von Schadensersatz Berücksichtigung finden kann.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Ausgangspunkt der Untersuchung ist das «-Urteil» des EuGH vom 11.01.2000 und die daraus resultierende Frage, inwieweit der deutsche Gesetzgeber verpflichtet war, Frauen den freiwilligen Zugang zum Dienst mit der Waffe zu öffnen. Untersucht wird zum einen der verfassungsrechtliche Kontext – im Hinblick auf die Neufassung des Art. 12a Abs. 4 S. 2 GG vom 01.01.2001 – unter einem historischen Blickwinkel und zum anderen die Wirksamkeit des «-Urteils» im Rahmen des europarechtlichen Kontextes. Darüber hinaus wird die Frage aufgeworfen, welche Folgen die Zulassung von Frauen zur Bundeswehr auf freiwilliger Basis für die Wehrpflicht für Männer hat.
Aktualisiert: 2023-04-12
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