M 286: Evaluation des Modellversuchs AM 15
Teil 1 - Verkehrsbewährungsstudie
M. Kühne, K. Dombrowski
26 Abb., 24 Tab.,
Teil 2 - Befragungsstudie
W. Funk, B. Schrauth, Th. Roßnagel
56 Abb., 24 Tab.
272 S., ISBN 978-3-95606-417-3, 2018, EUR 29,00
Mit der dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde mit Wirkung vom 1. Mai 2013 die Grundlage für den Modellversuch und damit dem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse (FE-Klasse) AM mit 15 Jahren für die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geschaffen. Ziel der Evaluation war es zum einen zu untersuchen, ob sich aus dem Modellversuch Auswirkungen auf die beobachtbare Verkehrsbewährung ergeben. Zum anderen wurde der Frage nachgegangen, ob das Absenken des Mindestalters Auswirkungen auf die Attraktivität der im weiteren Lebensverlauf erwerbbaren FE-Klassen hat.
Es lassen sich geschlechtsspezifische Präferenzen bei dem Erwerb von FE-Klassen aufzeigen, die auch aus der amtlichen Statistik bekannt sind. Junge Männer erwerben häufiger Zweirad-Klassen, somit auch die FE-Klasse AM. Das gilt sowohl in den Modellversuchs- als auch den Vergleichsländern (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern). Ebenso werden siedlungsstrukturelle Unterschiede im Fahrerlaubniserwerb (FE-Erwerb) deutlich. Auch hier lässt sich für die Modellversuchsländer und die Vergleichsländer zeigen, dass im ländlichen Raum deutlich mehr Personen die FE-Klasse AM erwerben.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Anteil verkehrsauffälliger Jugendlicher sehr gering ist. Während mehr Jugendliche aus den am Modellversuch beteiligten Bundesländern mit einem registerpflichtigen Verkehrsdelikt auffällig geworden sind, haben mehr Jugendliche aus den Bundesländern der Vergleichsgruppe das Recht des Führens fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge verloren. Da ausschließlich männlichen Jugendlichen im ersten Jahr nach dem Erwerb der FE-Klasse AM die Fahrerlaubnis (FE) entzogen wurde, könnte dies auf eine höhere Risikobereitschaft hindeuten.
Es gilt zu überlegen, diese Beobachtung in der Fahrerlaubnisausbildung zu berücksichtigen. Insgesamt ist bei beiden Gruppen eine hohe Attraktivität des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre (BF17) zu beobachten. Trotz des kurzen Beobachtungszeitraums sind aber auch Unterschiede im FE-Erwerb bei den untersuchten Personen erkennbar. Jugendliche aus den Vergleichsländern nehmen häufiger am BF17 teil. Für Jugendliche aus den Modellversuchsländern ist demgegenüber der Erwerb der FEKlasse A1 etwas attraktiver. Die Mehrheit der Jugendlichen ist erst mit der Teilnahme am BF17 berechtigt, schnellere Fahrzeuge zu führen. Die ein Jahr jüngeren Modellversuchsteilnehmer nehmen demzufolge länger mit einem zweirädrigen Kleinkraftrad am motorisierten Straßenverkehr teil.
Weiterhin lässt sich erkennen, dass in den Modellversuchsländern der Erwerb der FE-Klasse AM im Gegensatz zu den Vergleichsländern angestiegen ist. Diese Tendenz geht konform mit einem leichten Anstieg der Fahrzeugdichte von zweirädrigen Kleinkrafträdern in den Modellversuchsländern. Gleichzeitig entschieden sich zunehmend weniger 16-Jährige aus den Modellversuchsländern für den Erwerb der FE-Klasse A1 als Einstiegsklasse in die Fahrkarriere.
Zusammenfassend sei gesagt, dass Aussagen zur Auswirkung auf die beobachtbare Verkehrsbewährung nur unter großem Vorbehalt getroffen werden sollten. Um die Auswirkungen des Modellversuchs fundiert beurteilen zu können, sollten selbstberichtete Verkehrsverstöße in die Bewertung einbezogen werden.
Es gilt zu überlegen, diese Beobachtung in der Fahrerlaubnisausbildung zu berücksichtigen. Insgesamt ist bei beiden Gruppen eine hohe Attraktivität des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre (BF17) zu beobachten. Trotz des kurzen Beobachtungszeitraums sind aber auch Unterschiede im FE-Erwerb bei den untersuchten Personen erkennbar. Jugendliche aus den Vergleichsländern nehmen häufiger am BF17 teil. Für Jugendliche aus den Modellversuchsländern ist demgegenüber der Erwerb der FEKlasse A1 etwas attraktiver. Die Mehrheit der Jugendlichen ist erst mit der Teilnahme am BF17 berechtigt, schnellere Fahrzeuge zu führen. Die ein Jahr jüngeren Modellversuchsteilnehmer nehmen demzufolge länger mit einem zweirädrigen Kleinkraftrad am motorisierten Straßenverkehr teil.
Weiterhin lässt sich erkennen, dass in den Modellversuchsländern der Erwerb der FE-Klasse AM im Gegensatz zu den Vergleichsländern angestiegen ist. Diese Tendenz geht konform mit einem leichten Anstieg der Fahrzeugdichte von zweirädrigen Kleinkrafträdern in den Modellversuchsländern. Gleichzeitig entschieden sich zunehmend weniger 16-Jährige aus den Modellversuchsländern für den Erwerb der FE-Klasse A1 als Einstiegsklasse in die Fahrkarriere.
Teil 2 - Befragungsstudie
W. Funk, B. Schrauth, Th. Roßnagel
Mit der Absenkung des Mindestalters für den Erwerb der AM-Fahrerlaubnis auf 15 Jahre verfolgt der Gesetzgeber das Ziel der Verbesserung der Mobilität von Jugendlichen, insbesondere im ländlichen Raum. In der Befragungsstudie zur Evaluation des AM15-Modellversuchs in den seit Beginn der Maßnahme beteiligten Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden dazu 15-jährige AM-Fahr¬erlaubniserwerber aus den Modellversuchsländern und als Vergleichsgruppen 15- und 16-jährige Erwerber der Mofa-Prüf¬beschei¬nigung bzw. der AM- oder A1-Fahr¬erlaubnis aus den Nicht-Modellversuchsländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zu Aspekten ihrer Verkehrssicherheit (Stürze, Unfälle, Gefahrenbewusstsein), ihres Mobilitätsverhaltens sowie zur Absicht des Erwerbs weiterer Fahrerlaubnisse befragt.
.
Die Erstbefragung der AM15-Teilnehmer haben 906, die Wiederholungsbefragung 360 Jugendliche vollständig beantwortet. An der einmaligen Erhebung für die Vergleichsgruppen in den untersuchten Modell- und Nicht-Modellver¬suchs¬ländern haben insgesamt 2.127 Jugendliche teilgenommen.
Im Durchschnitt erwirbt etwa jeder zehnte 15-jährige Jugendliche in den Modellversuchsländern die AM15-Fahrerlaubnis. Nach dem Fahrerlaubniserwerb integrieren die 15-Jährigen das motorisierte Zweirad umgehend in ihren Mobilitätsalltag. Zum zweiten Erhebungszeitpunkt fahren alle AM15-Teilnehmer im Mittel 50,0 km pro Woche (arithmetischer Mittelwert: 86,7 km), die Mobilen durchschnittlich 62,0 km pro Woche (arithmetischer Mittelwert: 103,6 km). Parallel dazu steigt die Verunfallung der 15-jährigen Kleinkraftradfahrer in den Modellversuchsländern markant an. Ein auffälliges Unfallgeschehen dokumentieren auch die Selbstauskünfte der AM15-Teilnehmer.
In der weiteren Fahrkarriere beabsichtigen die 15-Jährigen allen voran den Erwerb einer Pkw-Fahrer-laubnis, meist im Modus des Begleiteten Fahrens ab 17. Der Erwerb weiterer Fahrerlaubnisse für leistungsstärkere Motorräder ist unter AM15-Teilnehmern nicht vorherrschend.
Teil 2 - Befragungsstudie
W. Funk, B. Schrauth, Th. Roßnagel
Mit der Absenkung des Mindestalters für den Erwerb der AM-Fahrerlaubnis auf 15 Jahre verfolgt der Gesetzgeber das Ziel der Verbesserung der Mobilität von Jugendlichen, insbesondere im ländlichen Raum. In der Befragungsstudie zur Evaluation des AM15-Modellversuchs in den seit Beginn der Maßnahme beteiligten Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden dazu 15-jährige AM-Fahr¬erlaubniserwerber aus den Modellversuchsländern und als Vergleichsgruppen 15- und 16-jährige Erwerber der Mofa-Prüf¬beschei¬nigung bzw. der AM- oder A1-Fahr¬erlaubnis aus den Nicht-Modellversuchsländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zu Aspekten ihrer Verkehrssicherheit (Stürze, Unfälle, Gefahrenbewusstsein), ihres Mobilitätsverhaltens sowie zur Absicht des Erwerbs weiterer Fahrerlaubnisse befragt.
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Die Erstbefragung der AM15-Teilnehmer haben 906, die Wiederholungsbefragung 360 Jugendliche vollständig beantwortet. An der einmaligen Erhebung für die Vergleichsgruppen in den untersuchten Modell- und Nicht-Modellver¬suchs¬ländern haben insgesamt 2.127 Jugendliche teilgenommen.
Im Durchschnitt erwirbt etwa jeder zehnte 15-jährige Jugendliche in den Modellversuchsländern die AM15-Fahrerlaubnis. Nach dem Fahrerlaubniserwerb integrieren die 15-Jährigen das motorisierte Zweirad umgehend in ihren Mobilitätsalltag. Zum zweiten Erhebungszeitpunkt fahren alle AM15-Teilnehmer im Mittel 50,0 km pro Woche (arithmetischer Mittelwert: 86,7 km), die Mobilen durchschnittlich 62,0 km pro Woche (arithmetischer Mittelwert: 103,6 km). Parallel dazu steigt die Verunfallung der 15-jährigen Kleinkraftradfahrer in den Modellversuchsländern markant an. Ein auffälliges Unfallgeschehen dokumentieren auch die Selbstauskünfte der AM15-Teilnehmer.
In der weiteren Fahrkarriere beabsichtigen die 15-Jährigen allen voran den Erwerb einer Pkw-Fahrer-laubnis, meist im Modus des Begleiteten Fahrens ab 17. Der Erwerb weiterer Fahrerlaubnisse für leistungsstärkere Motorräder ist unter AM15-Teilnehmern nicht vorherrschend.
Aktualisiert: 2023-01-16
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BASt M 265: Legalbewährung verkehrsauffälliger Kraftfahrer nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis
M. Kühne, T. Hundertmark
48 S., 9 Abb., 32 Tab., ISBN 978-3-95606-241-4, 2016, EUR 15,00
Ziel dieser Studie war es zum einen für die Evaluation von Maßnahmen im Bereich der Kraftfahrerrehabilitation aktualisierte Referenzwerte zur Beurteilung der Legalbewährung bereitzustellen. Zum anderen sollte ein Standardverfahren konzipiert werden, das in Zukunft eine regelmäßige Aktualisierung dieser Referenzwerte ermöglicht. Die Aktualisierung der Referenzwerte erfolgte auf der Basis von Daten des Verkehrszentralregisters.
Für die Operationalisierung der Legalbewährung stehen verschiedene Indikatoren zur Verfügung. Aus Sicht der Autoren bietet sich für die Evaluation insbesondere die Rückfallquote der Kurteilnehmerinnen und -teilnehmer in Bezug auf eine erneute Entziehung sowie das erstmalige Auftreten einer registrierten Verkehrsauffälligkeit an. Für diese beiden und alle anderen besprochenen Indikatoren wurden die aktualisierten Referenzwerte ermittelt. Die Verwendung der Referenzwerte zur Beurteilung der Legalbewährung ist an eine weitere Prämisse gebunden. Die Rückfallquote der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer darf sich nicht wesentlich vom vergleichbaren Durchschnitt unterscheiden. Auf der Grundlage einer juristisch anerkannten Auslegung werden die Referenzwerte deshalb um einen „Erheblichkeitszuschlag“ ergänzt. Die daraus resultierenden Grenzwerte werden ebenfalls präsentiert.
Im Verlauf dieser Studie wurde das Verkehrszentralregister vom Fahreignungsregister abgelöst. Damit waren zahlreiche verkehrsrechtliche Änderungen verbunden. Für die Indikatoren der Legalbewährung und damit auch für die Referenzwerte ergibt sich daraus ein Anpassungsbedarf. Diese Überlegungen sind bereits in die Konzeption des Standardverfahrens eingeflossen, dass am Ende der Studie vorgestellt wird. Das präsentierte Verfahren kann in regelmäßigen Abständen aktualisierte Referenzwerte bereitstellen und deshalb auch in Zukunft anstehende Entwicklungen und Veränderungen berücksichtigen.
Aktualisiert: 2021-08-05
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