Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen von Stillig,  Mario
Die Bedeutung der Sachverständigenhaftung hat mit fortschreitender Technologisierung stets an Bedeutung und Brisanz gewonnen. Dies mag unter anderem ein Grund für den Gesetzgeber gewesen sein, eine berufsspezifische Haftungsgrundlage in § 839a BGB aufzunehmen, der die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für fehlerhafte Gutachten regelt. Im Schrifttum wird verbreitet die These vertreten, dass der gerichtliche Sachverständige in der Konstellation des Prozessvergleichs keinerlei Haftung ausgesetzt sei. Der Verfasser nimmt sich dieser These an und überprüft sie anhand verschiedener Haftungsgrundlagen auf ihre Richtigkeit. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Ausgestaltung der §§ 280, 241 II, 311 III BGB zu einem subsumtionsfähigen Tatbestand, der in der Konstellation des Prozessvergleichs eine taugliche Haftungsgrundlage darstellt. Dogmatisch handelt es sich dabei um die Vertrauenshaftung als «Dritte Spur» zwischen Delikts- und Vertragsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen von Stillig,  Mario
Die Bedeutung der Sachverständigenhaftung hat mit fortschreitender Technologisierung stets an Bedeutung und Brisanz gewonnen. Dies mag unter anderem ein Grund für den Gesetzgeber gewesen sein, eine berufsspezifische Haftungsgrundlage in § 839a BGB aufzunehmen, der die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für fehlerhafte Gutachten regelt. Im Schrifttum wird verbreitet die These vertreten, dass der gerichtliche Sachverständige in der Konstellation des Prozessvergleichs keinerlei Haftung ausgesetzt sei. Der Verfasser nimmt sich dieser These an und überprüft sie anhand verschiedener Haftungsgrundlagen auf ihre Richtigkeit. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Ausgestaltung der §§ 280, 241 II, 311 III BGB zu einem subsumtionsfähigen Tatbestand, der in der Konstellation des Prozessvergleichs eine taugliche Haftungsgrundlage darstellt. Dogmatisch handelt es sich dabei um die Vertrauenshaftung als «Dritte Spur» zwischen Delikts- und Vertragsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen von Stillig,  Mario
Die Bedeutung der Sachverständigenhaftung hat mit fortschreitender Technologisierung stets an Bedeutung und Brisanz gewonnen. Dies mag unter anderem ein Grund für den Gesetzgeber gewesen sein, eine berufsspezifische Haftungsgrundlage in § 839a BGB aufzunehmen, der die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für fehlerhafte Gutachten regelt. Im Schrifttum wird verbreitet die These vertreten, dass der gerichtliche Sachverständige in der Konstellation des Prozessvergleichs keinerlei Haftung ausgesetzt sei. Der Verfasser nimmt sich dieser These an und überprüft sie anhand verschiedener Haftungsgrundlagen auf ihre Richtigkeit. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Ausgestaltung der §§ 280, 241 II, 311 III BGB zu einem subsumtionsfähigen Tatbestand, der in der Konstellation des Prozessvergleichs eine taugliche Haftungsgrundlage darstellt. Dogmatisch handelt es sich dabei um die Vertrauenshaftung als «Dritte Spur» zwischen Delikts- und Vertragsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen von Stillig,  Mario
Die Bedeutung der Sachverständigenhaftung hat mit fortschreitender Technologisierung stets an Bedeutung und Brisanz gewonnen. Dies mag unter anderem ein Grund für den Gesetzgeber gewesen sein, eine berufsspezifische Haftungsgrundlage in § 839a BGB aufzunehmen, der die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für fehlerhafte Gutachten regelt. Im Schrifttum wird verbreitet die These vertreten, dass der gerichtliche Sachverständige in der Konstellation des Prozessvergleichs keinerlei Haftung ausgesetzt sei. Der Verfasser nimmt sich dieser These an und überprüft sie anhand verschiedener Haftungsgrundlagen auf ihre Richtigkeit. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Ausgestaltung der §§ 280, 241 II, 311 III BGB zu einem subsumtionsfähigen Tatbestand, der in der Konstellation des Prozessvergleichs eine taugliche Haftungsgrundlage darstellt. Dogmatisch handelt es sich dabei um die Vertrauenshaftung als «Dritte Spur» zwischen Delikts- und Vertragsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Ärztliche Leitlinien in der vertraglichen Arzthaftung

Ärztliche Leitlinien in der vertraglichen Arzthaftung von Elster,  Tobias
Die Arbeit soll Praktikern als wertvolle Handreichung dienen. Sie widmet sich der Bedeutung ärztlicher Leitlinien in der vertraglichen Arzthaftung in materiell-rechtlicher und insbesondere prozessualer Hinsicht. Dabei behält sie stets die enge Wechselbeziehung ärztlicher Leitlinien zum medizinischen Standard im Blick. Diese Wechselbeziehung bestimmt auch die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit: Ärztliche Leitlinien legen den medizinischen Standard nicht fest, sondern allein der medizinische Standard ist für den behandelnden Arzt medizinisch verbindlich. Allerdings können ärztliche Leitlinien im Haftungsprozess bei der Ermittlung des medizinischen Standards als Erkenntnisquelle herangezogen werden. Die Ermittlung des medizinischen Standards ist dabei Teil der Rechtsanwendung und damit Aufgabe des Richters.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Tatbestand und Rechtsfolgen von wiederholten Verhaltensweisen in vertraglichen Dauerschuldverhältnissen

Tatbestand und Rechtsfolgen von wiederholten Verhaltensweisen in vertraglichen Dauerschuldverhältnissen von Kürten,  Andrea
Die Arbeit untersucht nach einer Bestandsaufnahme der Rechtsprechung, ob und unter welchen Umständen in Dauerschuldverhältnissen aus einem regelmäßig wiederholten Verhalten eine rechtliche Bindung erwächst. Ziel ist es, praktisch verwertbare Folgerungen für den Tatbestand und die Rechtsfolgen der betrieblichen Übung herzuleiten.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Beachtung forumsfremder Eingriffsnormen bei vertraglichen Schuldverhältnissen nach europäischem und Schweizer IPR

Die Beachtung forumsfremder Eingriffsnormen bei vertraglichen Schuldverhältnissen nach europäischem und Schweizer IPR von Pötting,  Irene
Eingriffsnormen schränken das bei internationalen Schuldverhältnissen geltende Prinzip der Parteiautonomie ein. Solche Normen sind jedoch für eine funktionierende Wirtschaftsordnung unerlässlich, da in begrenztem Maße korrigierende Eingriffe durch den Staat möglich sein müssen, wie beispielsweise im Kartell-, Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht und bei Ein- und Ausfuhrbeschränkungen. Auch die seit dem 17.12.2009 geltende Rom I-VO enthält eine Regelung zum Eingriffsrecht, die im Rahmen dieser Arbeit auf ihre Tauglichkeit untersucht werden soll. Die Untersuchung erfolgt anhand eines Vergleichs mit den im Schweizer IPRG verankerten Vorschriften zum Eingriffsrecht. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht die Regelung zur Beachtung ausländischer Eingriffsnormen in der Rom I-VO und dem Schweizer IPRG.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Tatbestand und Rechtsfolgen von wiederholten Verhaltensweisen in vertraglichen Dauerschuldverhältnissen

Tatbestand und Rechtsfolgen von wiederholten Verhaltensweisen in vertraglichen Dauerschuldverhältnissen von Kürten,  Andrea
Die Arbeit untersucht nach einer Bestandsaufnahme der Rechtsprechung, ob und unter welchen Umständen in Dauerschuldverhältnissen aus einem regelmäßig wiederholten Verhalten eine rechtliche Bindung erwächst. Ziel ist es, praktisch verwertbare Folgerungen für den Tatbestand und die Rechtsfolgen der betrieblichen Übung herzuleiten.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Betriebstypenprofilierung in vertraglichen Vertriebssystemen

Betriebstypenprofilierung in vertraglichen Vertriebssystemen von Wöllenstein,  Stefan
Im Handel gewinnt die langfristige, strategisch fundierte Profilierung im Wettbewerbsumfeld zunehmend an Bedeutung. Dies gilt in besonderem Maße für Handelsunternehmen in vertraglichen Vertriebssystemen, die sowohl mit systemfremden wie auch systeminternen Betrieben konkurrieren. Hohe Aktualität hat diese Problematik für die Vertragshändlersysteme der Automobilbranche. Vor diesem Hintergrund wird in dieser Studie das Verhalten von 345 Automobilhändlern unter Einbeziehung ihrer Unternehmens-, Markt- und Erfolgssituation analysiert. Auf der Grundlage eines konzeptionellen Ansatzes zur Betriebstypenprofilierung werden sechs reale Betriebstypen im Automobilhandel identifiziert und ihre zentralen Profilierungsdimensionen, Einflußfaktoren sowie die daraus resultierenden Erfolgswirkungen untersucht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Tatbestand und Rechtsfolgen von wiederholten Verhaltensweisen in vertraglichen Dauerschuldverhältnissen

Tatbestand und Rechtsfolgen von wiederholten Verhaltensweisen in vertraglichen Dauerschuldverhältnissen von Kürten,  Andrea
Die Arbeit untersucht nach einer Bestandsaufnahme der Rechtsprechung, ob und unter welchen Umständen in Dauerschuldverhältnissen aus einem regelmäßig wiederholten Verhalten eine rechtliche Bindung erwächst. Ziel ist es, praktisch verwertbare Folgerungen für den Tatbestand und die Rechtsfolgen der betrieblichen Übung herzuleiten.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Wiederaufbau der deutschen Wirtschaftsbeziehungen mit Südamerika nach dem Zweiten Weltkrieg

Der Wiederaufbau der deutschen Wirtschaftsbeziehungen mit Südamerika nach dem Zweiten Weltkrieg von Jerofke,  Hans-Christoph
Der Wiederaufbau vertraglicher Rahmenbedingungen für Wirtschaftsbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit den südamerikanischen Staaten in der Zeit von 1949 bis 1958 wird anhand von Quellenmaterial dargestellt und erläutert. Schwerpunkte bilden die Verhandlungen und Abschlüsse von bilateralen Handels- und Zahlungsabkommen sowie der Übergang zu multilateralem Zahlungs- und liberalem Handelsverkehr und die hierbei aufgetretenen Schwierigkeiten und Hemmnisse. Bei den ABC-Staaten - und insbesondere bei Argentinien - werden die wirtschaftspolitischen Entwicklungen einschließlich der Regelungen für deutsche Vorkriegsvermögen, -schutzrechte und Direktinvestitionen ausführlich geschildert; bei den übrigen südamerikanischen Staaten werden nur Spezifika hervorgehoben. Für das neue Spezialgebiet bietet die Arbeit im Hinblick auf den Aufbau von Wirtschaftsbeziehungen instruktive Beispiele.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Betriebstypenprofilierung in vertraglichen Vertriebssystemen

Betriebstypenprofilierung in vertraglichen Vertriebssystemen von Wöllenstein,  Stefan
Im Handel gewinnt die langfristige, strategisch fundierte Profilierung im Wettbewerbsumfeld zunehmend an Bedeutung. Dies gilt in besonderem Maße für Handelsunternehmen in vertraglichen Vertriebssystemen, die sowohl mit systemfremden wie auch systeminternen Betrieben konkurrieren. Hohe Aktualität hat diese Problematik für die Vertragshändlersysteme der Automobilbranche. Vor diesem Hintergrund wird in dieser Studie das Verhalten von 345 Automobilhändlern unter Einbeziehung ihrer Unternehmens-, Markt- und Erfolgssituation analysiert. Auf der Grundlage eines konzeptionellen Ansatzes zur Betriebstypenprofilierung werden sechs reale Betriebstypen im Automobilhandel identifiziert und ihre zentralen Profilierungsdimensionen, Einflußfaktoren sowie die daraus resultierenden Erfolgswirkungen untersucht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Nutzungsbeschränkungen in Softwareverträgen

Nutzungsbeschränkungen in Softwareverträgen von Kreuzer,  Frank
In dem Maße, in dem sich herauskristallisierte, daß das gesetzliche Rechtsschutzsystem nur schwer dem neuartigen Phänomen Computerprogramm gewachsen ist, gewannen zunehmend vertragliche Regelungen an Bedeutung, durch die der als unvollkommen empfundene gesetzliche Rechtsschutz unterstützt werden soll. Die Software-Anbieter versuchen auf der Basis des Vertragsrechts gesetzliche Schutzlücken zu vermeiden und Unsicherheiten zu ihren Gunsten zu beseitigen. Daher enthalten Softwareverträge detaillierte Regelungen, mit denen dem Softwarenehmer Beschränkungen hinsichtlich Art, Umfang und Einsatz der Vertragssoftware auferlegt werden. Diese Arbeit untersucht, inwieweit das Kartellrecht der zivilrechtlichen Gestaltungsfreiheit Grenzen setzt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Anwendungsbereich der §§ 293a-293g Abs. 1, 2 S. 1, Abs. 3 AktG

Der Anwendungsbereich der §§ 293a-293g Abs. 1, 2 S. 1, Abs. 3 AktG von Tauscher,  Ines
Durch das UmwBerG wurden zahlreiche Informationsvorschriften erstmals normiert, erheblich ausgeweitet und einander angeglichen. Motive des Gesetzgebers waren die Vereinheitlichung sämtlicher Rechtsvorschriften für Verschmelzungen, die Vergleichbarkeit der Rechtsinstitute Unternehmensvertragsbegründung und Verschmelzung sowie die Spiegelbildlichkeit der Rechtsinstitute Spaltung und Verschmelzung. Ob die §§ 293a-293g Abs. 1, 2 S. 1, Abs. 3 AktG dabei rechtsform-, typ- und phasenneutral oder rechtsform-, typ- und phasenspezifisch anwendbar sind, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Dabei wird zwischen den verschiedenen Parteien der Unternehmensverträge sowie den unterschiedlichen Gruppen ihrer Anteilsinhaber differenziert. Ebenso werden besondere Situationen wie eine Vertragsbeteiligung, Geschäftsführungsbefugnis oder Zustimmungspflichtigkeit aller Anteilsinhaber berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Tatbestand und Rechtsfolgen von wiederholten Verhaltensweisen in vertraglichen Dauerschuldverhältnissen

Tatbestand und Rechtsfolgen von wiederholten Verhaltensweisen in vertraglichen Dauerschuldverhältnissen von Kürten,  Andrea
Die Arbeit untersucht nach einer Bestandsaufnahme der Rechtsprechung, ob und unter welchen Umständen in Dauerschuldverhältnissen aus einem regelmäßig wiederholten Verhalten eine rechtliche Bindung erwächst. Ziel ist es, praktisch verwertbare Folgerungen für den Tatbestand und die Rechtsfolgen der betrieblichen Übung herzuleiten.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Beachtung forumsfremder Eingriffsnormen bei vertraglichen Schuldverhältnissen nach europäischem und Schweizer IPR

Die Beachtung forumsfremder Eingriffsnormen bei vertraglichen Schuldverhältnissen nach europäischem und Schweizer IPR von Pötting,  Irene
Eingriffsnormen schränken das bei internationalen Schuldverhältnissen geltende Prinzip der Parteiautonomie ein. Solche Normen sind jedoch für eine funktionierende Wirtschaftsordnung unerlässlich, da in begrenztem Maße korrigierende Eingriffe durch den Staat möglich sein müssen, wie beispielsweise im Kartell-, Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht und bei Ein- und Ausfuhrbeschränkungen. Auch die seit dem 17.12.2009 geltende Rom I-VO enthält eine Regelung zum Eingriffsrecht, die im Rahmen dieser Arbeit auf ihre Tauglichkeit untersucht werden soll. Die Untersuchung erfolgt anhand eines Vergleichs mit den im Schweizer IPRG verankerten Vorschriften zum Eingriffsrecht. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht die Regelung zur Beachtung ausländischer Eingriffsnormen in der Rom I-VO und dem Schweizer IPRG.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen von Stillig,  Mario
Die Bedeutung der Sachverständigenhaftung hat mit fortschreitender Technologisierung stets an Bedeutung und Brisanz gewonnen. Dies mag unter anderem ein Grund für den Gesetzgeber gewesen sein, eine berufsspezifische Haftungsgrundlage in § 839a BGB aufzunehmen, der die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für fehlerhafte Gutachten regelt. Im Schrifttum wird verbreitet die These vertreten, dass der gerichtliche Sachverständige in der Konstellation des Prozessvergleichs keinerlei Haftung ausgesetzt sei. Der Verfasser nimmt sich dieser These an und überprüft sie anhand verschiedener Haftungsgrundlagen auf ihre Richtigkeit. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Ausgestaltung der §§ 280, 241 II, 311 III BGB zu einem subsumtionsfähigen Tatbestand, der in der Konstellation des Prozessvergleichs eine taugliche Haftungsgrundlage darstellt. Dogmatisch handelt es sich dabei um die Vertrauenshaftung als «Dritte Spur» zwischen Delikts- und Vertragsrecht.
Aktualisiert: 2023-04-19
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