Seit etwa 1990 hat die Europäische Union durch zahlreiche Vorgaben einen starken Einfluss auf das nationale Urheberrecht ihrer Mitgliedstaaten ausgeübt. Bislang sind sieben Richtlinien ergangen, die nahezu vollständig umgesetzt worden sind. Auf diese Weise ist ein Prozess der Rechtsangleichung in Gang gekommen, der – wie neue Planungen zeigen – noch nicht abgeschlossen ist. Diese Arbeit hat sich zur Aufgabe gemacht, die in den europäischen Richtlinien enthaltenen Vorgaben für ein Teilgebiet des Urheberrechts herauszuarbeiten, nämlich für das so genannte Urhebervertragsrecht. Sie verfolgt mithin das Ziel, darzustellen, welchen Einfluss die EG-Richtlinien auf die nationalen Rechtsrahmen ausüben wollen, die die Vertragspraxis bestimmen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Seit etwa 1990 hat die Europäische Union durch zahlreiche Vorgaben einen starken Einfluss auf das nationale Urheberrecht ihrer Mitgliedstaaten ausgeübt. Bislang sind sieben Richtlinien ergangen, die nahezu vollständig umgesetzt worden sind. Auf diese Weise ist ein Prozess der Rechtsangleichung in Gang gekommen, der – wie neue Planungen zeigen – noch nicht abgeschlossen ist. Diese Arbeit hat sich zur Aufgabe gemacht, die in den europäischen Richtlinien enthaltenen Vorgaben für ein Teilgebiet des Urheberrechts herauszuarbeiten, nämlich für das so genannte Urhebervertragsrecht. Sie verfolgt mithin das Ziel, darzustellen, welchen Einfluss die EG-Richtlinien auf die nationalen Rechtsrahmen ausüben wollen, die die Vertragspraxis bestimmen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Seit etwa 1990 hat die Europäische Union durch zahlreiche Vorgaben einen starken Einfluss auf das nationale Urheberrecht ihrer Mitgliedstaaten ausgeübt. Bislang sind sieben Richtlinien ergangen, die nahezu vollständig umgesetzt worden sind. Auf diese Weise ist ein Prozess der Rechtsangleichung in Gang gekommen, der – wie neue Planungen zeigen – noch nicht abgeschlossen ist. Diese Arbeit hat sich zur Aufgabe gemacht, die in den europäischen Richtlinien enthaltenen Vorgaben für ein Teilgebiet des Urheberrechts herauszuarbeiten, nämlich für das so genannte Urhebervertragsrecht. Sie verfolgt mithin das Ziel, darzustellen, welchen Einfluss die EG-Richtlinien auf die nationalen Rechtsrahmen ausüben wollen, die die Vertragspraxis bestimmen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Seit etwa 1990 hat die Europäische Union durch zahlreiche Vorgaben einen starken Einfluss auf das nationale Urheberrecht ihrer Mitgliedstaaten ausgeübt. Bislang sind sieben Richtlinien ergangen, die nahezu vollständig umgesetzt worden sind. Auf diese Weise ist ein Prozess der Rechtsangleichung in Gang gekommen, der – wie neue Planungen zeigen – noch nicht abgeschlossen ist. Diese Arbeit hat sich zur Aufgabe gemacht, die in den europäischen Richtlinien enthaltenen Vorgaben für ein Teilgebiet des Urheberrechts herauszuarbeiten, nämlich für das so genannte Urhebervertragsrecht. Sie verfolgt mithin das Ziel, darzustellen, welchen Einfluss die EG-Richtlinien auf die nationalen Rechtsrahmen ausüben wollen, die die Vertragspraxis bestimmen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Seit etwa 1990 hat die Europäische Union durch zahlreiche Vorgaben einen starken Einfluss auf das nationale Urheberrecht ihrer Mitgliedstaaten ausgeübt. Bislang sind sieben Richtlinien ergangen, die nahezu vollständig umgesetzt worden sind. Auf diese Weise ist ein Prozess der Rechtsangleichung in Gang gekommen, der – wie neue Planungen zeigen – noch nicht abgeschlossen ist. Diese Arbeit hat sich zur Aufgabe gemacht, die in den europäischen Richtlinien enthaltenen Vorgaben für ein Teilgebiet des Urheberrechts herauszuarbeiten, nämlich für das so genannte Urhebervertragsrecht. Sie verfolgt mithin das Ziel, darzustellen, welchen Einfluss die EG-Richtlinien auf die nationalen Rechtsrahmen ausüben wollen, die die Vertragspraxis bestimmen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Seit etwa 1990 hat die Europäische Union durch zahlreiche Vorgaben einen starken Einfluss auf das nationale Urheberrecht ihrer Mitgliedstaaten ausgeübt. Bislang sind sieben Richtlinien ergangen, die nahezu vollständig umgesetzt worden sind. Auf diese Weise ist ein Prozess der Rechtsangleichung in Gang gekommen, der – wie neue Planungen zeigen – noch nicht abgeschlossen ist. Diese Arbeit hat sich zur Aufgabe gemacht, die in den europäischen Richtlinien enthaltenen Vorgaben für ein Teilgebiet des Urheberrechts herauszuarbeiten, nämlich für das so genannte Urhebervertragsrecht. Sie verfolgt mithin das Ziel, darzustellen, welchen Einfluss die EG-Richtlinien auf die nationalen Rechtsrahmen ausüben wollen, die die Vertragspraxis bestimmen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Aktualisiert: 2023-04-09
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Die Arbeit untersucht Normen zum Schutze von Vertragschließenden mit eingeschränktem persönlichem Anwendungsbereich. Damit sind schwerpunktmäßig die «verbraucherschützenden» Regelungen gemeint. Es wird herausgearbeitet, inwieweit hier eine unterschiedliche Behandlung der geschützten und der nicht geschützten Personen gerechtfertigt ist. Außerdem werden die gesetzlichen Abgrenzungskriterien, insbesondere der nunmehr in § 13 BGB definierte Begriff des Verbrauchers, eingehend inhaltlich untersucht. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass im Zuge der Verbraucherschutzgesetzgebung keine gänzlich neuen personenbezogenen Schutzbedürftigkeitserwägungen in das Vertragsrecht Einzug gefunden haben. Vielmehr ist das «Verbraucherschutzrecht» dem allgemeinen Privatrecht zuzuordnen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Due Diligence ist mittlerweile ein gängiges Instrument des Unternehmenskaufs. Gleichwohl ist ihre Wirkungsweise innerhalb der kaufrechtlichen Normen bisher nur teilweise untersucht worden. Diese Arbeit widmet sich dieser Aufgabe, geht aber auch noch einen Schritt weiter. Die gefundenen Ergebnisse werden in konkrete Vorschläge für Vertragsformulierungen umgesetzt, die dazu dienen, die Wirkungsweise der Due Diligence innerhalb des Kaufrechts zu steuern.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die wirtschaftliche Bedeutung der Kooperationsform Franchising nimmt auch in Deutschland unvermindert zu. Grundlage der vertraglichen Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer ist ein komplexer, langfristig angelegter Leistungsaustausch. Im Vordergrund dieser Arbeit steht die Frage nach der Einhaltung der wechselseitigen Vereinbarungen. Die stabilisierenden Faktoren in den Franchise-Kooperationen zu identifizieren und hinsichtlich ihrer Wirkungsweise zu untersuchen, ist Gegenstand dieser Arbeit. Theoretische Basis der ökonomischen Analyse ist die Neue Institutionenökonomik.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Aufgabe dieser Untersuchung liegt darin, neben der Veränderung, die durch die Trennung des Dissenses vom Irrtum herbeigeführt wurde, den Wandel durch die positive Forderung der Regelung von wesentlichen Vertragspunkten durch 154 und 155 BGB zu erfassen und deren Wirkung auf das Dissensrecht zu ermitteln. Dabei wurde insbesondere folgenden Fragen nachgegangen: Erstens, ist der Dissens vom Wesen her noch als Mißverständnis zu verstehen, wenn der Konsens als die übereinstimmende Regelung der wesentlichen Vertragspunkte verstanden wird? Zweitens, welcher Zusammenhang besteht zwischen Dissens und essentialia negotii, Bestimmtheit und Bindungswille? Und drittens, wie ist das Verhältnis von Dissensrecht und Vertragsschluß zu verstehen? Durch diese Fragestellungen soll auch in praktischer Hinsicht geklärt werden, wieviel an Konsens erforderlich ist, um einen bindenden Vertrag anzuerkennen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Seit etwa 1990 hat die Europäische Union durch zahlreiche Vorgaben einen starken Einfluss auf das nationale Urheberrecht ihrer Mitgliedstaaten ausgeübt. Bislang sind sieben Richtlinien ergangen, die nahezu vollständig umgesetzt worden sind. Auf diese Weise ist ein Prozess der Rechtsangleichung in Gang gekommen, der – wie neue Planungen zeigen – noch nicht abgeschlossen ist. Diese Arbeit hat sich zur Aufgabe gemacht, die in den europäischen Richtlinien enthaltenen Vorgaben für ein Teilgebiet des Urheberrechts herauszuarbeiten, nämlich für das so genannte Urhebervertragsrecht. Sie verfolgt mithin das Ziel, darzustellen, welchen Einfluss die EG-Richtlinien auf die nationalen Rechtsrahmen ausüben wollen, die die Vertragspraxis bestimmen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedienen sich in der Praxis häufig der Statuierung von Ausschlußfristen, die nach ihrem fruchtlosen Fristablauf zum Erlöschen der von ihnen erfaßten Rechte führen. Die hierdurch begründete Gefahr für den Vertragspartner, seine wohlbegründeten Rechte zu verlieren, stellt sich insbesondere dann als unzumutbare Benachteiligung dar, wenn die Frist besonders kurz bemessen und die Vornahme der fristwahrenden Handlung aus Gründen höherer Gewalt tatsächlich unmöglich war. Die Arbeit untersucht, inwiefern für diesen Fall auf die Verjährungsvorschriften über die Hemmung und die Unterbrechung der Frist rekurriert werden kann. Dabei wird zugleich der Prüfungsmaßstab für die Inhaltskontrolle vertraglicher Ausschlußfristen zu verdeutlichen versucht. Ergebnis der Arbeit ist, daß eine Unterbrechung von Ausschlußfristen ausscheidet, während die Hemmbarkeit vertraglicher Ausschlußfristen für den Regelfall rechtlich zulässig und nur ausnahmsweise abzulehnen ist.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit befaßt sich rechtsvergleichend mit der Einordnung der Berufs- und Expertenhaftung zum Schutze des Vermögens Dritter in das System zivilrechtlicher Haftung in Deutschland und England. Während das deutsche Recht diese Fallgruppe im Vertragsrecht einordnet, bedient sich das englische Recht des Deliktsrechts. Da beide Rechtsordnungen mit der jeweils eigenen Lösung nicht zufrieden sind, wird die Frage diskutiert, ob eine flexiblere Einordnung den Besonderheiten der Fallgruppe nicht eher Rechnung trägt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Diese Studie untersucht, inwieweit die vertragliche Kompetenzverteilung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten bei der Interpretation der Grundfreiheiten einzubeziehen ist. Dieser Fragestellung wird am Beispiel der grenzüberschreitenden Krankenbehandlung nachgegangen. Gemäß Art. 152 Abs. 5 S. 1 EGV sind die Mitgliedstaaten für die Organisation ihrer Gesundheitssysteme sowie die Versorgung ihrer Bevölkerung allein zuständig. Die Rechtsprechung des EuGH zur Anwendung der Grundfreiheiten steht in einem Spannungsverhältnis mit den vertraglichen Vorgaben der Kompetenzverteilung. In der Arbeit wird dargestellt, wie mit der Methode der praktischen Konkordanz das Spannungsverhältnis zwischen Anwendung der Grundfreiheiten und der Wahrung der vertraglichen Kompetenzverteilung aufgelöst werden kann.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Softwareentwicklung findet heute mehr denn je durch ein Team von Schöpfern statt, die gemeinschaftlich im Rahmen eines Vertragsverhältnisses das Wirtschaftsgut Software produzieren. Die Arbeit untersucht die Zuordnung der Nutzungsrechte an Software, die auf Veranlassung eines Unternehmens von vertraglich gebundenen Softwareurhebern entwickelt worden ist. Ausgangspunkt ist dabei die Regelung des § 69b UrhG, der aber nur die Zuordnung in Arbeits- und Dienstverhältnissen regelt. Damit stellt sich die Frage, welche Rechte dem Unternehmen zustehen, wenn an der Softwareentwicklung nicht nur angestellte Softwareurheber, sondern auch andere Personen wie freie Mitarbeiter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Gesellschafter beteiligt sind. Entgegen der herrschenden Meinung, die außerhalb des Anwendungsbereichs des § 69b UrhG eine auf den Einzelfall bezogene Vertragsauslegung befürwortet, plädiert die Arbeit nach ausführlicher Analyse des Normzwecks für eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 69b UrhG.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Vor dem Hintergrund der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung in Deutschland werden gemeinschaftliche Wohnkonzepte als Alternative für das Leben und Wohnen im Alter diskutiert. Diese Arbeit untersucht den vertraglichen Regelungsbedarf für solche Wohnformen. Hierzu werden zunächst die Grundlagen zur Thematik des Wohnens im Alter geschaffen, um dann im weiteren Verlauf der Arbeit spezielle Problemstellungen im Verhältnis der Bewohner untereinander sowie der Bewohner zum Vermieter in verschiedenen mietvertraglichen Ausgestaltungsvarianten näher zu beleuchten. Den Abschluss der Arbeit bildet ein Ergebnisteil, in welchem sich Musterverträge finden, in denen sich die Resultate der vorangegangenen Abschnitte widerspiegeln. Die Ergebnisse der Arbeit basieren neben einer Auswertung einschlägiger Literatur und Rechtsprechung vor allem auch auf einer Befragung der Bewohner einer tatsächlich bestehenden Hausgemeinschaft.
Aktualisiert: 2019-12-19
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