Zugleich ein Beitrag zur vertragstypologischen Abgrenzung von Markler-, Dienst- und Werkverträgen
Aktualisiert: 2023-07-01
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Zugleich ein Beitrag zur vertragstypologischen Abgrenzung von Markler-, Dienst- und Werkverträgen
Aktualisiert: 2023-07-01
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Mit diesem Studienbuch bieten die Verfasser gleichsam ein Grundgerüst für ihr weithin als Pflichtlektüre zur Examensvorbereitung angesehenes Werk „Bürgerliches Recht“. Während das bekannte Lehrbuch an die Schwierigkeiten und Besonderheiten des Bürgerlichen Rechts heranführt und deren Beherrschung vermittelt, macht das für das vorangehende Studium gedachte Ausbildungsbuch mit den an sich klaren und einfachen Rechtsregeln und Rechtsinstituten des Bürgerlichen Rechts sowie deren ‚richtiger‘ und zweckmäßiger Anwendung vertraut. Dabei haben die Verfasser insbesondere den Anspruchsaufbau deutlich herausgearbeitet. Das knappe Grund-Lehrbuch bildet somit die Vorstufe des großen Examens-Lehrbuches. Beide Werke sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich.
war em. Professor für Römisches, Antikes und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München; Dr. Jens Petersen ist Professor für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Potsdam.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Forschung und Entwicklung sind die Triebfedern, die Wissenschaft, Wirtschaft und damit unsere Gesellschaft vor dem Stillstand bewahren. Forschungs- und Entwicklungsverträge legen hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, sie finden in der juristischen Literatur und Spruchpraxis jedoch noch nicht immer eine angemessene Beachtung. Vor allem die vertragstypologische Einordnung der Forschungs- und Entwicklungsleistungen ist problematisch, da die Ergebnisoffenheit und Komplexität von Forschung und Entwicklung die gesetzlichen Gegebenheiten überfordert. Dennoch hat die Einordnung der Forschungs- und Entwicklungsleistungen das Potenzial, nicht nur langwierige und teure Vertragsverhandlungen zu entschärfen, sondern auch den Vertrag im Falle von Regelungslücken oder Unklarheiten aufzufangen und ihn insgesamt leichter handhabbar zu machen.
Franziska Lempe setzt an diesem Potenzial an und zeichnet ein detailliertes Bild der Forschungs- und Entwicklungsverträge. Mit Blick auf die praktischen Bedürfnisse erarbeitet sie die typologische Einordnung bestehender und künftiger Verträge und liefert konkrete Formulierungsvorschläge.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Mit diesem Studienbuch bieten die Verfasser gleichsam ein Grundgerüst für ihr weithin als Pflichtlektüre zur Examensvorbereitung angesehenes Werk „Bürgerliches Recht“. Während das bekannte Lehrbuch an die Schwierigkeiten und Besonderheiten des Bürgerlichen Rechts heranführt und deren Beherrschung vermittelt, macht das für das vorangehende Studium gedachte Ausbildungsbuch mit den an sich klaren und einfachen Rechtsregeln und Rechtsinstituten des Bürgerlichen Rechts sowie deren 'richtiger' und zweckmäßiger Anwendung vertraut. Dabei haben die Verfasser insbesondere den Anspruchsaufbau deutlich herausgearbeitet. Das knappe Grund-Lehrbuch bildet somit die Vorstufe des großen Examens-Lehrbuches. Beide Werke sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich in idealer Weise.
(†) war em. Professor für Römisches, Antikes und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München;
ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Potsdam.
Aktualisiert: 2021-01-08
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Im Jahr 1976 verfasste Professor Alois Troller im Rahmen des Zürcher Kommentars einen kurzen, jedoch überaus dichten Kommentar zum Verlagsvertrag. Seither veränderte sich das für diesen Vertragstyp wesentliche Umfeld in bedeutendem Ausmass. Die Autorin, langjährige Kennerin insbesondere des Verlagswesens, hat es unternommen, die Bestimmungen des Verlagsvertrags nicht nur in ihrem vertragsrechtlichen, sondern auch im urheber- und verlagsrechtlichen Kontext zu beleuchten.
Die Entwicklungen, welche die Kulturindustrie in den letzten Jahren – gerade auch im elektronischen Bereich – beeinflussten, haben sich auch erheblich auf das Verlagswesen ausgewirkt. Obwohl somit der Verlagsvertrag von diesen Neuerungen ebenfalls erfasst wird, blieben die Artikel 380 bis 393 OR seit 1911 unverändert. Die Autorin untersucht deshalb die betroffenen Bestimmungen insbesondere aus heutiger Sicht und prüft, inwieweit sie einer zeitgemässen Auslegung überhaupt noch zugänglich sind.
Diese neue Kommentierung stellt nicht nur eine Aktualisierung des Verlagsvertragsrechts dar, sie zeigt auch den Bezug zum Urheberrecht und zum Verlagswesen als einem nicht zu unterschätzenden Teil der Kulturindustrie auf. Dies ermöglicht es, den Verlagsvertrag aus dem gesamten urheberrechtlichen Umfeld heraus zu betrachten, einschliesslich der damit verbundenen Bereiche, wie z.B. der Nebenrechtsverwertung und der Lizenzierung von Rechten. Juristen, Verleger, Urheberinnen und Urheber aller Sparten sind angesprochen.
Aktualisiert: 2019-01-04
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Zugleich ein Beitrag zur vertragstypologischen Abgrenzung von Markler-, Dienst- und Werkverträgen
Aktualisiert: 2023-04-01
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Forschung und Entwicklung sind die Triebfedern, die Wissenschaft, Wirtschaft und damit unsere Gesellschaft vor dem Stillstand bewahren. Forschungs- und Entwicklungsverträge legen hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, sie finden in der juristischen Literatur und Spruchpraxis jedoch noch nicht immer eine angemessene Beachtung. Vor allem die vertragstypologische Einordnung der Forschungs- und Entwicklungsleistungen ist problematisch, da die Ergebnisoffenheit und Komplexität von Forschung und Entwicklung die gesetzlichen Gegebenheiten überfordert. Dennoch hat die Einordnung der Forschungs- und Entwicklungsleistungen das Potenzial, nicht nur langwierige und teure Vertragsverhandlungen zu entschärfen, sondern auch den Vertrag im Falle von Regelungslücken oder Unklarheiten aufzufangen und ihn insgesamt leichter handhabbar zu machen. Franziska Lempe setzt an diesem Potenzial an und zeichnet ein detailliertes Bild der Forschungs- und Entwicklungsverträge. Mit Blick auf die praktischen Bedürfnisse erarbeitet sie die typologische Einordnung bestehender und künftiger Verträge und liefert konkrete Formulierungsvorschläge.
Aktualisiert: 2023-04-04
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