Eine Untersuchung zu Geschichte, Bedeutung und Grenzen der Vorverlagerung von Strafbarkeit
Aktualisiert: 2023-06-28
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Eine Untersuchung zu Geschichte, Bedeutung und Grenzen der Vorverlagerung von Strafbarkeit
Aktualisiert: 2023-06-28
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Eine Untersuchung zu Geschichte, Bedeutung und Grenzen der Vorverlagerung von Strafbarkeit
Aktualisiert: 2023-06-28
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Schon seit jeher hält es der Gesetzgeber für zu riskant, „lediglich“ die Verletzung von Rechtsgütern unter Strafe zu stellen. Und so pönalisiert er bereits Verhaltensweisen, die erfahrungsgemäß gefährlich sind bzw. die – noch weiter vorverlagert – lediglich die Keimzelle des zukünftigen Unheils in sich tragen. °°Das zwangsläufige Ende einer derartigen Vorverlagerung wäre die Bestrafung des bösen Gedankens – kein bloßes Gedankenspiel leider, wie uns jüngste Neuschöpfungen von Straftatbeständen zeigen.°°Damit ist die eine Perspektive der im Titel dieses Bandes benannten grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts angesprochen. Die andere knüpft an die ausgemachten Bedrohungsszenarien des internationalen Terrorismus oder der sog. organisierten Kriminalität an, die nach zweierlei zu verlangen scheinen: einem einheitlichen und zugleich vernetzten transnationalen Vorgehen. Auch hier liegt die zwangsläufige Folge in einer Ausdehnung des Strafrechts. Die Autoren dieses Bandes, der aus einem internationalen strafrechtswissenschaftlichen Symposium hervorgegangen ist, möchten sich mit einer derartigen Dynamik nicht zufriedengeben, stellen also die Unabdingbarkeit einer grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts in Frage.°°Der Herausgeber, Prof. Dr. Roland Hefendehl, Leiter des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg, konfrontiert in seinen Arbeiten Forderungen nach einer Ausweitung des Strafrechts mit empirischen Erkenntnissen und strafrechtstheoretischen sowie dogmatischen Kautelen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Schon seit jeher hält es der Gesetzgeber für zu riskant, „lediglich“ die Verletzung von Rechtsgütern unter Strafe zu stellen. Und so pönalisiert er bereits Verhaltensweisen, die erfahrungsgemäß gefährlich sind bzw. die – noch weiter vorverlagert – lediglich die Keimzelle des zukünftigen Unheils in sich tragen. °°Das zwangsläufige Ende einer derartigen Vorverlagerung wäre die Bestrafung des bösen Gedankens – kein bloßes Gedankenspiel leider, wie uns jüngste Neuschöpfungen von Straftatbeständen zeigen.°°Damit ist die eine Perspektive der im Titel dieses Bandes benannten grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts angesprochen. Die andere knüpft an die ausgemachten Bedrohungsszenarien des internationalen Terrorismus oder der sog. organisierten Kriminalität an, die nach zweierlei zu verlangen scheinen: einem einheitlichen und zugleich vernetzten transnationalen Vorgehen. Auch hier liegt die zwangsläufige Folge in einer Ausdehnung des Strafrechts. Die Autoren dieses Bandes, der aus einem internationalen strafrechtswissenschaftlichen Symposium hervorgegangen ist, möchten sich mit einer derartigen Dynamik nicht zufriedengeben, stellen also die Unabdingbarkeit einer grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts in Frage.°°Der Herausgeber, Prof. Dr. Roland Hefendehl, Leiter des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg, konfrontiert in seinen Arbeiten Forderungen nach einer Ausweitung des Strafrechts mit empirischen Erkenntnissen und strafrechtstheoretischen sowie dogmatischen Kautelen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Eine Untersuchung zu Geschichte, Bedeutung und Grenzen der Vorverlagerung von Strafbarkeit
Aktualisiert: 2023-05-28
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Eine Untersuchung zu Geschichte, Bedeutung und Grenzen der Vorverlagerung von Strafbarkeit
Aktualisiert: 2019-04-23
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Schon seit jeher hält es der Gesetzgeber für zu riskant, „lediglich“ die Verletzung von Rechtsgütern unter Strafe zu stellen. Und so pönalisiert er bereits Verhaltensweisen, die erfahrungsgemäß gefährlich sind bzw. die – noch weiter vorverlagert – lediglich die Keimzelle des zukünftigen Unheils in sich tragen. °°Das zwangsläufige Ende einer derartigen Vorverlagerung wäre die Bestrafung des bösen Gedankens – kein bloßes Gedankenspiel leider, wie uns jüngste Neuschöpfungen von Straftatbeständen zeigen.°°Damit ist die eine Perspektive der im Titel dieses Bandes benannten grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts angesprochen. Die andere knüpft an die ausgemachten Bedrohungsszenarien des internationalen Terrorismus oder der sog. organisierten Kriminalität an, die nach zweierlei zu verlangen scheinen: einem einheitlichen und zugleich vernetzten transnationalen Vorgehen. Auch hier liegt die zwangsläufige Folge in einer Ausdehnung des Strafrechts. Die Autoren dieses Bandes, der aus einem internationalen strafrechtswissenschaftlichen Symposium hervorgegangen ist, möchten sich mit einer derartigen Dynamik nicht zufriedengeben, stellen also die Unabdingbarkeit einer grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts in Frage.°°Der Herausgeber, Prof. Dr. Roland Hefendehl, Leiter des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg, konfrontiert in seinen Arbeiten Forderungen nach einer Ausweitung des Strafrechts mit empirischen Erkenntnissen und strafrechtstheoretischen sowie dogmatischen Kautelen.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Eine Untersuchung zu Geschichte, Bedeutung und Grenzen der Vorverlagerung von Strafbarkeit
Aktualisiert: 2023-04-28
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Die zunehmende Normierung von Vorbereitungs- und Gefährdungsdelikten bedeutet die Vorverlagerung der Strafbarkeit vor die eigentliche Rechtsgutsverletzung. Sie ist Folge einer wachsenden Verunsicherung der Gesellschaft und des dadurch eingeleiteten strafrechtlichen Paradigmenwechsel vom freiheitlichen Schuld- zum sicherheitsstaatlichen Steuerungsstrafrecht. Dieser Wechsel geht einher mit einer zunehmenden Unschärfe des tatbestandlichen Unrechts. Mit rechtsphilosophischen Mitteln wird anhand der Staats- und Strafrechtskonzepte von Kant, Feuerbach und Hegel das Wesen des Strafrechts im Verfassungsstaat umrissen. Die Leistungsfähigkeit des strafrechtlichen Tatbestandes wird hinterfragt und dessen Unbestimmtheit als eine dem Verfassungsstaat entgegenstehende Überdehnung des Strafrechts aufgezeigt. Abschließend wird auf Wege einer rechtsstaatlich tragfähigen Interpretation sicherheitsstaatlich motivierter Tatbestände hingewiesen.
Das Werk ist Teil der Reihe Grundlagen des Strafrechts, Band 1.
Aktualisiert: 2023-02-21
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Schon seit jeher hält es der Gesetzgeber für zu riskant, „lediglich“ die Verletzung von Rechtsgütern unter Strafe zu stellen. Und so pönalisiert er bereits Verhaltensweisen, die erfahrungsgemäß gefährlich sind bzw. die – noch weiter vorverlagert – lediglich die Keimzelle des zukünftigen Unheils in sich tragen.
Das zwangsläufige Ende einer derartigen Vorverlagerung wäre die Bestrafung des bösen Gedankens – kein bloßes Gedankenspiel leider, wie uns jüngste Neuschöpfungen von Straftatbeständen zeigen.
Damit ist die eine Perspektive der im Titel dieses Bandes benannten grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts angesprochen. Die andere knüpft an die ausgemachten Bedrohungsszenarien des internationalen Terrorismus oder der sog. organisierten Kriminalität an, die nach zweierlei zu verlangen scheinen: einem einheitlichen und zugleich vernetzten transnationalen Vorgehen. Auch hier liegt die zwangsläufige Folge in einer Ausdehnung des Strafrechts. Die Autoren dieses Bandes, der aus einem internationalen strafrechtswissenschaftlichen Symposium hervorgegangen ist, möchten sich mit einer derartigen Dynamik nicht zufriedengeben, stellen also die Unabdingbarkeit einer grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts in Frage.
Der Herausgeber, Prof. Dr. Roland Hefendehl, Leiter des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg, konfrontiert in seinen Arbeiten Forderungen nach einer Ausweitung des Strafrechts mit empirischen Erkenntnissen und strafrechtstheoretischen sowie dogmatischen Kautelen.
Aktualisiert: 2020-04-30
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