DGUV Report 1/2017 Evaluation der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 (Abschlussbericht)

DGUV Report 1/2017 Evaluation der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 (Abschlussbericht)
Am 1. Januar 2011 trat die reformierte Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) als mit allen Unfallversicherungsträgern (UVT), dem BMAS und den Ländern (LASI) abgestimmte Rechtsnorm zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Kraft. Ziele der Reform waren die Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe, unabhängig davon, welchem UVT sie angehören, die Einführung eines betriebsspezifischen, gefährdungsbezogenen Ansatzes der Betreuung, die stärkere Ausrichtung der Betreuungsleistung auf Inhalte, indem die Leistungen in der Vorschrift klar definiert werden, die Verbesserung der Kooperation der betrieblich Agierenden, die Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns der Betriebe/Verwaltungen sowie die Berücksichtigung zeitgemäßer Betreuungserfordernisse. Kernstück war die Reform der Anlage 2 „Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten“. Hier sind sowohl Inhalt als auch Umfang der Gesamtbetreuung geregelt, die sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung unterteilt. Diese Reform der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ wurde umfassend evaluiert. Die Evaluation fokussierte sich auf die Anlage 2 und bewertete deren Umsetzungsgrad, Praktikabilität und Folgen. Im Rahmen der Evaluation wurden zwischen Juni und August 2016 2.600 Betriebsleiterinnen und -leiter (1.641 Langinterviews und 959 Kurzinterviews) standardisiert befragt, geschichtet nach kleinen, mittleren und großen Betrieben. Darüber hinaus wurden 425 standardisierte Telefoninterviews (274 Langinterviews und 151 Kurzinterviews) mit den betrieblichen Interessenvertretungen geführt. Zudem wurden von August bis Oktober 2016 241 Betriebsärztinnen und -ärzte sowie 772 Fachkräfte für Arbeitssicherheit online befragt. Ergänzend wurde eine kleine Gruppe von Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit bis Dezember 2016 anhand eines halbstandardisierten Leitfadens telefonisch interviewt (N=37). Darüber hinaus wurden die Präventionsabteilungen der Unfallversicherungsträger und die staatlichen Arbeitsschutzbehörden um die Beantwortung eines Fragebogens gebeten. Die Abfrage wurde von 13 Ländern und 25 Unfallversicherungsträgern beantwortet. Die Ergebnisse der großangelegten Befragungen wurden 2017 den zuständigen Gremien der DGUV vorgelegt, die daraus abzuleitende Handlungsoptionen beraten und über eine Anpassung der Vorschrift entscheiden werden.
Aktualisiert: 2020-03-12
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DGUV Report 1/2017 Evaluation der DGUV Vorschrift2, Anlage 2 (Abschlussbericht)
Am 1. Januar 2011 trat die reformierte Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) als mit allen Unfallversicherungsträgern (UVT), dem BMAS und den Ländern (LASI) abgestimmte Rechtsnorm zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Kraft. Ziele der Reform waren die Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe, unabhängig davon, welchem UVT sie angehören, die Einführung eines betriebsspezifischen, gefährdungsbezogenen Ansatzes der Betreuung, die stärkere Ausrichtung der Betreuungsleistung auf Inhalte, indem die Leistungen in der Vorschrift klar definiert werden, die Verbesserung der Kooperation der betrieblich Agierenden, die Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns der Betriebe/Verwaltungen sowie die Berücksichtigung zeitgemäßer Betreuungserfordernisse. Kernstück war die Reform der Anlage 2 „Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten“. Hier sind sowohl Inhalt als auch Umfang der Gesamtbetreuung geregelt, die sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung unterteilt. Diese Reform der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ wurde umfassend evaluiert. Die Evaluation fokussierte sich auf die Anlage 2 und bewertete deren Umsetzungsgrad, Praktikabilität und Folgen. Im Rahmen der Evaluation wurden zwischen Juni und August 2016 2.600 Betriebsleiterinnen und -leiter (1.641 Langinterviews und 959 Kurzinterviews) standardisiert befragt, geschichtet nach kleinen, mittleren und großen Betrieben. Darüber hinaus wurden 425 standardisierte Telefoninterviews (274 Langinterviews und 151 Kurzinterviews) mit den betrieblichen Interessenvertretungen geführt. Zudem wurden von August bis Oktober 2016 241 Betriebsärztinnen und -ärzte sowie 772 Fachkräfte für Arbeitssicherheit online befragt. Ergänzend wurde eine kleine Gruppe von Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit bis Dezember 2016 anhand eines halbstandardisierten Leitfadens telefonisch interviewt (N=37). Darüber hinaus wurden die Präventionsabteilungen der Unfallversicherungsträger und die staatlichen Arbeitsschutzbehörden um die Beantwortung eines Fragebogens gebeten. Die Abfrage wurde von 13 Ländern und 25 Unfallversicherungsträgern beantwortet. Die Ergebnisse der großangelegten Befragungen wurden 2017 den zuständigen Gremien der DGUV vorgelegt, die daraus abzuleitende Handlungsoptionen beraten und über eine Anpassung der Vorschrift entscheiden werden.
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