Am 1. Januar 2011 trat die reformierte Unfallverhütungsvorschrift
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
(DGUV Vorschrift 2) als mit allen Unfallversicherungsträgern
(UVT), dem BMAS und den Ländern (LASI) abgestimmte Rechtsnorm
zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)
in Kraft. Ziele der Reform waren die Gleichbehandlung gleichartiger
Betriebe, unabhängig davon, welchem UVT sie angehören,
die Einführung eines betriebsspezifischen, gefährdungsbezogenen
Ansatzes der Betreuung, die stärkere Ausrichtung der Betreuungsleistung
auf Inhalte, indem die Leistungen in der Vorschrift
klar definiert werden, die Verbesserung der Kooperation
der betrieblich Agierenden, die Stärkung des eigenverantwortlichen
Handelns der Betriebe/Verwaltungen sowie die Berücksichtigung
zeitgemäßer Betreuungserfordernisse. Kernstück war
die Reform der Anlage 2 „Regelbetreuung der Betriebe mit mehr
als zehn Beschäftigten“. Hier sind sowohl Inhalt als auch Umfang
der Gesamtbetreuung geregelt, die sich in Grundbetreuung
und betriebsspezifische Betreuung unterteilt. Diese Reform der
Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit“ wurde umfassend evaluiert. Die Evaluation
fokussierte sich auf die Anlage 2 und bewertete deren Umsetzungsgrad,
Praktikabilität und Folgen. Im Rahmen der Evaluation
wurden zwischen Juni und August 2016 2.600 Betriebsleiterinnen
und -leiter (1.641 Langinterviews und 959 Kurzinterviews)
standardisiert befragt, geschichtet nach kleinen, mittleren und
großen Betrieben. Darüber hinaus wurden 425 standardisierte
Telefoninterviews (274 Langinterviews und 151 Kurzinterviews)
mit den betrieblichen Interessenvertretungen geführt. Zudem
wurden von August bis Oktober 2016 241 Betriebsärztinnen und
-ärzte sowie 772 Fachkräfte für Arbeitssicherheit
online befragt.
Ergänzend wurde eine kleine Gruppe von Betriebsärztinnen und
-ärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit bis Dezember
2016 anhand eines halbstandardisierten Leitfadens telefonisch
interviewt (N=37). Darüber hinaus wurden die Präventionsabteilungen
der Unfallversicherungsträger
und die staatlichen
Arbeitsschutzbehörden um die Beantwortung eines Fragebogens
gebeten. Die Abfrage wurde von 13 Ländern und 25 Unfallversicherungsträgern
beantwortet. Die Ergebnisse der großangelegten
Befragungen wurden 2017 den zuständigen Gremien
der DGUV vorgelegt, die daraus abzuleitende Handlungsoptionen
beraten und über eine Anpassung der Vorschrift entscheiden
werden.
Aktualisiert: 2020-03-12
> findR *
Am 1. Januar 2011 trat die reformierte Unfallverhütungsvorschrift
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
(DGUV Vorschrift 2) als mit allen Unfallversicherungsträgern
(UVT), dem BMAS und den Ländern (LASI) abgestimmte Rechtsnorm
zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)
in Kraft. Ziele der Reform waren die Gleichbehandlung gleichartiger
Betriebe, unabhängig davon, welchem UVT sie angehören,
die Einführung eines betriebsspezifischen, gefährdungsbezogenen
Ansatzes der Betreuung, die stärkere Ausrichtung der Betreuungsleistung
auf Inhalte, indem die Leistungen in der Vorschrift
klar definiert werden, die Verbesserung der Kooperation
der betrieblich Agierenden, die Stärkung des eigenverantwortlichen
Handelns der Betriebe/Verwaltungen sowie die Berücksichtigung
zeitgemäßer Betreuungserfordernisse. Kernstück war
die Reform der Anlage 2 „Regelbetreuung der Betriebe mit mehr
als zehn Beschäftigten“. Hier sind sowohl Inhalt als auch Umfang
der Gesamtbetreuung geregelt, die sich in Grundbetreuung
und betriebsspezifische Betreuung unterteilt. Diese Reform der
Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit“ wurde umfassend evaluiert. Die Evaluation
fokussierte sich auf die Anlage 2 und bewertete deren Umsetzungsgrad,
Praktikabilität und Folgen. Im Rahmen der Evaluation
wurden zwischen Juni und August 2016 2.600 Betriebsleiterinnen
und -leiter (1.641 Langinterviews und 959 Kurzinterviews)
standardisiert befragt, geschichtet nach kleinen, mittleren und
großen Betrieben. Darüber hinaus wurden 425 standardisierte
Telefoninterviews (274 Langinterviews und 151 Kurzinterviews)
mit den betrieblichen Interessenvertretungen geführt. Zudem
wurden von August bis Oktober 2016 241 Betriebsärztinnen und
-ärzte sowie 772 Fachkräfte für Arbeitssicherheit
online befragt.
Ergänzend wurde eine kleine Gruppe von Betriebsärztinnen und
-ärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit bis Dezember
2016 anhand eines halbstandardisierten Leitfadens telefonisch
interviewt (N=37). Darüber hinaus wurden die Präventionsabteilungen
der Unfallversicherungsträger
und die staatlichen
Arbeitsschutzbehörden um die Beantwortung eines Fragebogens
gebeten. Die Abfrage wurde von 13 Ländern und 25 Unfallversicherungsträgern
beantwortet. Die Ergebnisse der großangelegten
Befragungen wurden 2017 den zuständigen Gremien
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