Das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht im Lichte der Vorgaben des Art. 6 EMRK

Das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht im Lichte der Vorgaben des Art. 6 EMRK von Manzel,  Martin
Wer in einem staatlichen Verfahren beschuldigt wird, darf sich verteidigen. Dieser Grundsatz gehört zu den Prinzipien eines fairen Verfahrens und ist Teil unseres Rechtsstaatsverständnisses. Allerdings, und das macht es schwierig, wissen die meisten Menschen nicht, wie sie sich in solchen Situationen richtig und effektiv verteidigen können, sodass nur durch die Hilfestellung eines Verteidigers sichergestellt werden kann, dass der Beschuldigte auch wirklich ein faires Verfahren erhält.°°Martin Manzel befasst sich mit der Frage, wie das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht ausgestaltet ist und untersucht sämtliche Verfahrensabschnitte der militärischen Disziplinarverfahren beider Länder. Als gemeinsamer Rechtsrahmen, der sowohl in Deutschland als auch in der Türkei gilt, dient die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Art. 6 EMRK ebenfalls das Recht auf ein faires Verfahren garantiert. Während in der Türkei die Wehrdisziplinarrechtsreform von 2013 EMRK-Konformität herstellte, herrscht gerade in Deutschland diesbezüglich noch Handlungsbedarf.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht im Lichte der Vorgaben des Art. 6 EMRK

Das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht im Lichte der Vorgaben des Art. 6 EMRK von Manzel,  Martin
Wer in einem staatlichen Verfahren beschuldigt wird, darf sich verteidigen. Dieser Grundsatz gehört zu den Prinzipien eines fairen Verfahrens und ist Teil unseres Rechtsstaatsverständnisses. Allerdings, und das macht es schwierig, wissen die meisten Menschen nicht, wie sie sich in solchen Situationen richtig und effektiv verteidigen können, sodass nur durch die Hilfestellung eines Verteidigers sichergestellt werden kann, dass der Beschuldigte auch wirklich ein faires Verfahren erhält.°°Martin Manzel befasst sich mit der Frage, wie das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht ausgestaltet ist und untersucht sämtliche Verfahrensabschnitte der militärischen Disziplinarverfahren beider Länder. Als gemeinsamer Rechtsrahmen, der sowohl in Deutschland als auch in der Türkei gilt, dient die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Art. 6 EMRK ebenfalls das Recht auf ein faires Verfahren garantiert. Während in der Türkei die Wehrdisziplinarrechtsreform von 2013 EMRK-Konformität herstellte, herrscht gerade in Deutschland diesbezüglich noch Handlungsbedarf.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht im Lichte der Vorgaben des Art. 6 EMRK

Das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht im Lichte der Vorgaben des Art. 6 EMRK von Manzel,  Martin
Wer in einem staatlichen Verfahren beschuldigt wird, darf sich verteidigen. Dieser Grundsatz gehört zu den Prinzipien eines fairen Verfahrens und ist Teil unseres Rechtsstaatsverständnisses. Allerdings, und das macht es schwierig, wissen die meisten Menschen nicht, wie sie sich in solchen Situationen richtig und effektiv verteidigen können, sodass nur durch die Hilfestellung eines Verteidigers sichergestellt werden kann, dass der Beschuldigte auch wirklich ein faires Verfahren erhält.°°Martin Manzel befasst sich mit der Frage, wie das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht ausgestaltet ist und untersucht sämtliche Verfahrensabschnitte der militärischen Disziplinarverfahren beider Länder. Als gemeinsamer Rechtsrahmen, der sowohl in Deutschland als auch in der Türkei gilt, dient die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Art. 6 EMRK ebenfalls das Recht auf ein faires Verfahren garantiert. Während in der Türkei die Wehrdisziplinarrechtsreform von 2013 EMRK-Konformität herstellte, herrscht gerade in Deutschland diesbezüglich noch Handlungsbedarf.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht im Lichte der Vorgaben des Art. 6 EMRK

Das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht im Lichte der Vorgaben des Art. 6 EMRK von Manzel,  Martin
Wer in einem staatlichen Verfahren beschuldigt wird, darf sich verteidigen. Dieser Grundsatz gehört zu den Prinzipien eines fairen Verfahrens und ist Teil unseres Rechtsstaatsverständnisses. Allerdings, und das macht es schwierig, wissen die meisten Menschen nicht, wie sie sich in solchen Situationen richtig und effektiv verteidigen können, sodass nur durch die Hilfestellung eines Verteidigers sichergestellt werden kann, dass der Beschuldigte auch wirklich ein faires Verfahren erhält.°°Martin Manzel befasst sich mit der Frage, wie das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht ausgestaltet ist und untersucht sämtliche Verfahrensabschnitte der militärischen Disziplinarverfahren beider Länder. Als gemeinsamer Rechtsrahmen, der sowohl in Deutschland als auch in der Türkei gilt, dient die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Art. 6 EMRK ebenfalls das Recht auf ein faires Verfahren garantiert. Während in der Türkei die Wehrdisziplinarrechtsreform von 2013 EMRK-Konformität herstellte, herrscht gerade in Deutschland diesbezüglich noch Handlungsbedarf.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Disziplinarrecht, Strafrecht, Beschwerderecht der Bundeswehr

Disziplinarrecht, Strafrecht, Beschwerderecht der Bundeswehr von Fritzen,  Roland, Schnell,  Karl Helmut
Alle Vorschriften für den Rechtsalltag – thematische Aufbereitung Das seit Jahren bewährte Taschenbuch Disziplinarrecht, Strafrecht, Beschwerderecht der Bundeswehr ist bestens geeignet für den Disziplinarvorgesetzten, alle Soldatinnen und Soldaten, die ihre eigenen Rechte wahrnehmen wollen oder in der Ausbildung stehen sowie für Reservistinnen und Reservisten. Alle Vorteile auf einen Blick: Hinweise aus der Praxis Thematisch zielgerichtete Aufbereitung Übersichtliche Schaubilder Rechtssicher handeln bei allen Fragen im Disziplinar-, Straf- und Beschwerderecht.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Disziplinarrecht, Strafrecht, Beschwerderecht der Bundeswehr

Disziplinarrecht, Strafrecht, Beschwerderecht der Bundeswehr von Fritzen,  Roland, Schnell,  Karl Helmut
Alle Vorschriften für den Rechtsalltag – thematische Aufbereitung Das seit Jahren bewährte Taschenbuch Disziplinarrecht, Strafrecht, Beschwerderecht der Bundeswehr ist bestens geeignet für den Disziplinarvorgesetzten, alle Soldatinnen und Soldaten, die ihre eigenen Rechte wahrnehmen wollen oder in der Ausbildung stehen sowie für Reservistinnen und Reservisten. Alle Vorteile auf einen Blick: Hinweise aus der Praxis Thematisch zielgerichtete Aufbereitung Übersichtliche Schaubilder Rechtssicher handeln bei allen Fragen im Disziplinar-, Straf- und Beschwerderecht.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Wehrdisziplinarordnung

Wehrdisziplinarordnung von Dau,  Klaus, Schütz,  Christoph
Zum Werk Das Werk vermittelt das Verständnis für das militärische Disziplinarrecht, indem es bei allen wichtigen Fragen die nötige Interpretationshilfe gibt. Obwohl die Wehrdisziplinarordnung eine Verfahrensordnung ist, sind Fragen des materiellen Disziplinarrechts dann in die Erläuterungen einbezogen worden, wenn es der unmittelbare Zusammenhang mit dem Verfahrensrecht erfordert. Vorteile auf einen Blickgibt bei allen Fragen die richtige Interpretationshilfekomplette NeubearbeitungRechtsprechung und Literatur auf neuestem Stand Zur Neuauflage Die Neuauflage enthält die Änderungen des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes, mit den Änderungen der Art. 22 (Arten der einfachen Disziplinarmaßnahmen), 58 (Arten der gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen), 62 (Dienstagradherabsetzung), 74 (Ehrenamtliche Richter) und 146 (Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung). Im Übrigen wurde die gesamte Rechtsprechung und Literatur seit der Vorauflage gesichtet und auf den neuesten Stand gebracht. Zielgruppe Für Richterinnen und Richter der Truppendienstgerichte, Rechtsberaterinnen und Rechtsberater und Rechtslehrerinnen und Rechtslehrer der Bundeswehr, Rechtsanwaltschaft, Disziplinarvorgesetzte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Disziplinarrecht, Strafrecht, Beschwerderecht der Bundeswehr

Disziplinarrecht, Strafrecht, Beschwerderecht der Bundeswehr von Fritzen,  Roland, Schnell,  Karl Helmut
Alle Vorschriften für den Rechtsalltag – thematische Aufbereitung Das seit Jahren bewährte Taschenbuch Disziplinarrecht, Strafrecht, Beschwerderecht der Bundeswehr ist bestens geeignet für den Disziplinarvorgesetzten, alle Soldatinnen und Soldaten, die ihre eigenen Rechte wahrnehmen wollen oder in der Ausbildung stehen sowie für Reservistinnen und Reservisten. Alle Vorteile auf einen Blick: Hinweise aus der Praxis Thematisch zielgerichtete Aufbereitung Übersichtliche Schaubilder Rechtssicher handeln bei allen Fragen im Disziplinar-, Straf- und Beschwerderecht.
Aktualisiert: 2022-03-14
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Das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht im Lichte der Vorgaben des Art. 6 EMRK

Das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht im Lichte der Vorgaben des Art. 6 EMRK von Manzel,  Martin
Wer in einem staatlichen Verfahren beschuldigt wird, darf sich verteidigen. Dieser Grundsatz gehört zu den Prinzipien eines fairen Verfahrens und ist Teil unseres Rechtsstaatsverständnisses. Allerdings, und das macht es schwierig, wissen die meisten Menschen nicht, wie sie sich in solchen Situationen richtig und effektiv verteidigen können, sodass nur durch die Hilfestellung eines Verteidigers sichergestellt werden kann, dass der Beschuldigte auch wirklich ein faires Verfahren erhält.°°Martin Manzel befasst sich mit der Frage, wie das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht ausgestaltet ist und untersucht sämtliche Verfahrensabschnitte der militärischen Disziplinarverfahren beider Länder. Als gemeinsamer Rechtsrahmen, der sowohl in Deutschland als auch in der Türkei gilt, dient die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Art. 6 EMRK ebenfalls das Recht auf ein faires Verfahren garantiert. Während in der Türkei die Wehrdisziplinarrechtsreform von 2013 EMRK-Konformität herstellte, herrscht gerade in Deutschland diesbezüglich noch Handlungsbedarf.°°
Aktualisiert: 2023-04-24
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Disziplinarstrafordnung.

Disziplinarstrafordnung. von Flachsmann,  Stefan, Fluri,  Patrick, Hauser,  Peter
Die Disziplinarstrafgewalt ist das letzte Mittel des Truppenkommandanten zur Aufrechterhaltung der Disziplin. Die Ausübung der Disziplinarstrafgewalt setzt gründliche Kenntnisse des Disziplinarstrafrechts voraus. Der zuständige Truppenkommandant und auch allfällige zuständige Behörden müssen in der Lage sein, die Disziplinarstrafordnung rasch und korrekt anzuwenden. Das von Dr. iur. Peter Hauser begründete Handbuch hat sich seit den frühen 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts als verständlich geschriebenes und praxisbezogenes Hilfsmittel bewährt. Peter Hauser hat nunmehr die Verantwortung an die zeichnenden Verfasser übergeben. Das Handbuch wird nach seinen Grundsätzen weitergeführt. Weiterhin wird darin gesammelt und thematisch geordnet, was im Gesetz, in Verordnungen und anderen Vorschriften sowie Entscheiden über das militärische Disziplinarstrafwesen enthalten ist. Der Praktiker soll ohne langes Suchen eine Antwort auf seine Frage erhalten. Die gesamte Disziplinarstrafordnung wird in der vorliegenden überarbeiteten 6. Auflage nach dem neuesten Stand von Gesetz, Rechtsprechung und Literatur praxisbezogen und auch für den juristischen Laien verständlich erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele aus dem im militärischen Alltag mit Lösungsvorschlägen sollen den Zugang zur Materie erleichtern. Die deutsche Ausgabe enthält alle Musterdokumente und Fallbeispiele in italienischer Sprache. Ein unentbehrliches Handbuch und Nachschlagewerk für Kommandanten, Berufsmilitärs, Militärbehörden und Angehörige der Militärjustiz. L'intero diritto disciplinare è presentato in questa 6a edizione aggiornata secondo la legge, la giurisprudenza e la dottrina più recenti, in modo pratico e comprensibile anche per chi non è esperto di diritto. Numerosi casi concreti della vita militare quotidiana con suggestioni di risoluzione facilitano l'accesso alla materia.
Aktualisiert: 2022-11-03
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Wehrdisziplinarrecht in Fällen

Wehrdisziplinarrecht in Fällen von Weber,  Sebastian, Widmaier,  Ulrich
Erstmalige kompakte Übersicht zum Wehrdisziplinarrecht Welche Strafe droht bei Einbruch in die Kameradenehe? Darf sich ein Soldat außerhalb der Dienstzeit prügeln? Um wie viele Dienstgrade wird ein Unteroffizier bei unerlaubtem Fernbleiben degradiert? Wehrdisziplinarrecht in Fällen stellt die rechtlichen Folgen von Disziplinarverstößen anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung übersichtlich dar. Enthalten sind Entscheidungen aus den Bereichen: Alkohol Drogen Kameradschaft Politische Treuepflicht Sexuelle Belästigung Vermögensdelikte Waffen und Munition Wehrdisziplinarrecht in Fällen ist speziell für Soldaten und Soldatinnen gedacht, um sich an den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu orientieren. Es bietet allen Betroffenen Einblicke im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes und ist darüber hinaus auch für weitere Verfahrensbeteiligte überfällig, da das Wehrdisziplinarrecht längst nicht mehr mit einem „Orchideenfach“ verglichen werden kann. Wehrdisziplinarrecht in Fällen wird empfohlen vom Deutschen BundeswehrVerband.
Aktualisiert: 2023-04-05
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Das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht im Lichte der Vorgaben des Art. 6 EMRK

Das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht im Lichte der Vorgaben des Art. 6 EMRK von Manzel,  Martin
Wer in einem staatlichen Verfahren beschuldigt wird, darf sich verteidigen. Dieser Grundsatz gehört zu den Prinzipien eines fairen Verfahrens und ist Teil unseres Rechtsstaatsverständnisses. Allerdings, und das macht es schwierig, wissen die meisten Menschen nicht, wie sie sich in solchen Situationen richtig und effektiv verteidigen können, sodass nur durch die Hilfestellung eines Verteidigers sichergestellt werden kann, dass der Beschuldigte auch wirklich ein faires Verfahren erhält.°°Martin Manzel befasst sich mit der Frage, wie das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht ausgestaltet ist und untersucht sämtliche Verfahrensabschnitte der militärischen Disziplinarverfahren beider Länder. Als gemeinsamer Rechtsrahmen, der sowohl in Deutschland als auch in der Türkei gilt, dient die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Art. 6 EMRK ebenfalls das Recht auf ein faires Verfahren garantiert. Während in der Türkei die Wehrdisziplinarrechtsreform von 2013 EMRK-Konformität herstellte, herrscht gerade in Deutschland diesbezüglich noch Handlungsbedarf.°°
Aktualisiert: 2023-03-21
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Wehrdisziplinarordnung

Wehrdisziplinarordnung von Dau,  Klaus, Schütz,  Christoph
Vorteile - Gibt bei allen Fragen die richtige Interpretationshilfe - Komplette Neubearbeitung - Rechtsprechung und Literatur auf neuestem Stand Zum Werk Das Werk vermittelt das Verständnis für das militärische Disziplinarrecht, indem es bei allen wichtigen Fragen die nötige Interpretationshilfe gibt. Obwohl die Wehrdisziplinarordnung eine Verfahrensordnung ist, sind Fragen des materiellen Disziplinarrechts dann in die Erläuterungen einbezogen worden, wenn es der unmittelbare Zusammenhang mit dem Verfahrensrecht erfordert. Zur Neuauflage Die Bearbeitung der 7. Auflage sah sich begleitet von der mehrjährigen Entwicklung des sog. Aktiven Regelungsmanagements, das zur Beseitigung der traditionellen Vorschriftenbezeichnungen und ihrer Nummerierungen führte. Außerdem wurden sämtliche Dienstvorschriften und Erlasse - soweit sie nicht aufgehoben wurden - unter der einheitlichen Signatur "Regelungen" nach teilweiser Überarbeitung in ein neues Ordnungssystem überführt. Damit bedurfte es in der Kommentierung einer umfänglichen Anpassung der zahlreichen Verweise auf diese Vorschriften und ihrer inhaltlichen Verarbeitung. Neben der Aktualisierung im Zusammenhang mit dem neuen Regelungsmanagement der Bundeswehr gab es auch Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die zum Teil nicht unerhebliche Auswirkungen auf das Wehrrecht und das Wehrdisziplinarrecht zur Folge hatten. Exemplarisch zu nennen ist etwa die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Qualifikation außerdienstlichen Fehlverhaltens als Dienstvergehen. Zudem waren einige Gesetzesänderungen zu berücksichtigen, die sich auf das Wehrdisziplinarrecht ausgewirkt haben. So wurden die Rechtsgrundlagen für freiwilligen Wehrdienst Leistende im Soldatengesetz verortet und inhaltlich neu gestaltet. Des Weiteren gab es Änderungen im Hinblick auf die Besoldung von Soldaten sowie des Soldatenbeteiligungsrechts, die ebenfalls bei der Aktualisierung des Kommentars Beachtung finden mussten. Rechtsprechung und Literatur sind bis März 2017 berücksichtigt. Zielgruppe Richter der Truppendienstgerichte, Rechtsberater und Rechtslehrer der Bundeswehr, Rechtsanwälte, Disziplinarvorgesetzte.
Aktualisiert: 2020-09-14
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Die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht des Soldaten im Spiegel der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts

Die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht des Soldaten im Spiegel der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von von Rechenberg,  Falk
Die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht des Soldaten ist eine der zentralen soldatischen Pflichten. Von den hochmittelalterlichen Statuten des Deutschen Ordens bis zum geltenden Soldatengesetz von 1956 enthalten zahlreiche wehrrechtliche Kodifikationen Regelungen betreffend das außerdienstliche Verhalten der Soldaten. Über die geschichtlichen Epochen hinweg hat sich eine Vorstellung vom soldatengemäßen Verhalten gebildet, die alle politischen, gesellschaftlichen und militärischen Wandlungen überdauerte. Die Studie zeigt im Anschluß an die Herausarbeitung der Entwicklung der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht des Soldaten den aktuellen Stand nach einer nunmehr fast 50 Jahre dauernden Friedensperiode auf und unterzieht die geltende Vorschrift des § 17 Abs. 2 S. 2 Soldatengesetz einer eingehenden Auslegung.
Aktualisiert: 2019-12-19
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