Die 3. Auflage des bewährten Kommentars wurde komplett neu bearbeitet, noch besser strukturiert und verarbeitet mehr als 2.000 oberstgerichtliche Entscheidungen. Neu in der 3. Auflage sind zB• die neue Fassung der ÖNORM B 2110 (15. 3. 2013);• neue Kapitel zB: Pauschalpreis- und Einheitspreisvertrag, vertraglicher Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag, sittenwidrige Bauvertragsklauseln und Bauversicherungen;• sowie der Abruck der wichtigsten ABGB-Bestimmungen zur entsprechenden ÖNORM als neuer Arbeitsbehelf.PLUS: Mehr als 250 Beispiele aus der Rechtsprechung – anschaulich dargestellt für Praktiker aus der Bauwirtschaft!
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die 3. Auflage des bewährten Kommentars wurde komplett neu bearbeitet, noch besser strukturiert und verarbeitet mehr als 2.000 oberstgerichtliche Entscheidungen. Neu in der 3. Auflage sind zB• die neue Fassung der ÖNORM B 2110 (15. 3. 2013);• neue Kapitel zB: Pauschalpreis- und Einheitspreisvertrag, vertraglicher Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag, sittenwidrige Bauvertragsklauseln und Bauversicherungen;• sowie der Abruck der wichtigsten ABGB-Bestimmungen zur entsprechenden ÖNORM als neuer Arbeitsbehelf.PLUS: Mehr als 250 Beispiele aus der Rechtsprechung – anschaulich dargestellt für Praktiker aus der Bauwirtschaft!
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die 3. Auflage des bewährten Kommentars wurde komplett neu bearbeitet, noch besser strukturiert und verarbeitet mehr als 2.000 oberstgerichtliche Entscheidungen. Neu in der 3. Auflage sind zB• die neue Fassung der ÖNORM B 2110 (15. 3. 2013);• neue Kapitel zB: Pauschalpreis- und Einheitspreisvertrag, vertraglicher Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag, sittenwidrige Bauvertragsklauseln und Bauversicherungen;• sowie der Abruck der wichtigsten ABGB-Bestimmungen zur entsprechenden ÖNORM als neuer Arbeitsbehelf.PLUS: Mehr als 250 Beispiele aus der Rechtsprechung – anschaulich dargestellt für Praktiker aus der Bauwirtschaft!
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die 3. Auflage des bewährten Kommentars wurde komplett neu bearbeitet, noch besser strukturiert und verarbeitet mehr als 2.000 oberstgerichtliche Entscheidungen. Neu in der 3. Auflage sind zB• die neue Fassung der ÖNORM B 2110 (15. 3. 2013);• neue Kapitel zB: Pauschalpreis- und Einheitspreisvertrag, vertraglicher Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag, sittenwidrige Bauvertragsklauseln und Bauversicherungen;• sowie der Abruck der wichtigsten ABGB-Bestimmungen zur entsprechenden ÖNORM als neuer Arbeitsbehelf.PLUS: Mehr als 250 Beispiele aus der Rechtsprechung – anschaulich dargestellt für Praktiker aus der Bauwirtschaft!
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die 3. Auflage des bewährten Kommentars wurde komplett neu bearbeitet, noch besser strukturiert und verarbeitet mehr als 2.000 oberstgerichtliche Entscheidungen. Neu in der 3. Auflage sind zB• die neue Fassung der ÖNORM B 2110 (15. 3. 2013);• neue Kapitel zB: Pauschalpreis- und Einheitspreisvertrag, vertraglicher Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag, sittenwidrige Bauvertragsklauseln und Bauversicherungen;• sowie der Abruck der wichtigsten ABGB-Bestimmungen zur entsprechenden ÖNORM als neuer Arbeitsbehelf.PLUS: Mehr als 250 Beispiele aus der Rechtsprechung – anschaulich dargestellt für Praktiker aus der Bauwirtschaft!
Aktualisiert: 2023-05-11
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Eine kooperative Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein „Musthave“.
Die Mitteilung von Bedenken des Auftragnehmers ist ein wichtiger Teil der Kommunikation.
Zum späteren „guten Miteinander“ gehört die sorgfältige Vorbereitung und Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, die dabei erfolgende umfassende Information über den Leistungsgegenstand und die Umstände der Leistungserbringung, aber auch die sorgfältige Angebotslegung. Der Bieter darf den Auftraggeber nicht „ins offene Messer laufen lassen“ und muss ihn über bestimmte Fehler der Ausschreibungsunterlagen vor Vertragsabschluss aufklären. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110, ÖNORM A 2050, BVergG und ABGB. Im vollen Umfang greift die Warnpflicht des Auftragnehmers ab dem Vertragsabschluss.
Versäumte Warnung ist ein Risiko des Auftragnehmers, nämlich Entgeltverlust, Gewährleistung und Schadenersatz. Die Kehrseite dieses Risikos ist die Chance des Auftragnehmers, seine Bedenken mit Vorschlägen zur Verbesserung der Anweisungen oder Beistellungen des Auftraggebers zu verknüpfen, die eine bessere Bauausführung und Zusatzangebote ermöglichen. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110 und ABGB.
Die Autoren stellen das weite Feld der Prüf-, Aufklärungs- und Warnpflicht dar und wollen damit für Projekt- und Bauleiter, ÖBA, Architekten, Bauwirtschaftsberater, Baujuristen und Anwälte eine vertiefte Information geben, welche Fallen zu vermeiden sind und welche Chancen genützt werden können.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Dieses umfassende Handbuch erläutert den Inhalt und die Anwendung der ÖNORM B 2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen – Werkvertragsnorm). Besonders nützlich sind die zahlreichen Hinweise, Beispiele und Praxistipps zu sämtlichen Rechtsfragen in Bauverträgen. Neu aufgenommen in dieses Handbuch wurden die Anleitung zur Erstellung eines Bauvertrags sowie eine Vielzahl von Musterdokumenten für Vertragsabschluss und Abwicklung eines Bauprojekts. Das PDF des Buches steht für Käufer auch mittels Zugangscode unter www.verlagoesterreich.at/downloads zur Verfügung.
Aktualisiert: 2020-02-19
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Die 3. Auflage des bewährten Kommentars wurde komplett neu bearbeitet, noch besser strukturiert und verarbeitet mehr als 2.000 oberstgerichtliche Entscheidungen. Neu in der 3. Auflage sind zB• die neue Fassung der ÖNORM B 2110 (15. 3. 2013);• neue Kapitel zB: Pauschalpreis- und Einheitspreisvertrag, vertraglicher Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag, sittenwidrige Bauvertragsklauseln und Bauversicherungen;• sowie der Abruck der wichtigsten ABGB-Bestimmungen zur entsprechenden ÖNORM als neuer Arbeitsbehelf.PLUS: Mehr als 250 Beispiele aus der Rechtsprechung – anschaulich dargestellt für Praktiker aus der Bauwirtschaft!
Aktualisiert: 2023-04-01
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Eine kooperative Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein „Musthave“.
Die Mitteilung von Bedenken des Auftragnehmers ist ein wichtiger Teil der Kommunikation.
Zum späteren „guten Miteinander“ gehört die sorgfältige Vorbereitung und Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, die dabei erfolgende umfassende Information über den Leistungsgegenstand und die Umstände der Leistungserbringung, aber auch die sorgfältige Angebotslegung. Der Bieter darf den Auftraggeber nicht „ins offene Messer laufen lassen“ und muss ihn über bestimmte Fehler der Ausschreibungsunterlagen vor Vertragsabschluss aufklären. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110, ÖNORM A 2050, BVergG und ABGB. Im vollen Umfang greift die Warnpflicht des Auftragnehmers ab dem Vertragsabschluss.
Versäumte Warnung ist ein Risiko des Auftragnehmers, nämlich Entgeltverlust, Gewährleistung und Schadenersatz. Die Kehrseite dieses Risikos ist die Chance des Auftragnehmers, seine Bedenken mit Vorschlägen zur Verbesserung der Anweisungen oder Beistellungen des Auftraggebers zu verknüpfen, die eine bessere Bauausführung und Zusatzangebote ermöglichen. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110 und ABGB.
Die Autoren stellen das weite Feld der Prüf-, Aufklärungs- und Warnpflicht dar und wollen damit für Projekt- und Bauleiter, ÖBA, Architekten, Bauwirtschaftsberater, Baujuristen und Anwälte eine vertiefte Information geben, welche Fallen zu vermeiden sind und welche Chancen genützt werden können.
Aktualisiert: 2023-03-28
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