Aktualisiert: 2023-07-02
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Dieses Lehrbuch erklärt das examensrelevante Zwangsvollstreckungsrecht einfach und verständlich. Ausführlich dargestellt werden Standardprobleme, die regelmäßig Gegenstand von Klausuren sind. Ein besonderes Augenmerk liegt auf aktuellen Praxisfragen, die sich als Prüfungsthema anbieten. Zahlreiche Beispiele und Grafiken veranschaulichen den Stoff. Die buchbegleitenden PDF-Mindmaps sind im Internet kostenfrei abrufbar (https://bit.ly/2VQQyU0). Zusammen mit dem Buch zeigen sie, wo im Prüfungsschema ein Thema zu verorten ist. Darüber hinaus enthält das Buch zahlreiche Formulierungsvorschläge sowie Klausurtipps. Es ist für beide Staatsexamen sowie den universitären Schwerpunktbereich gleichermaßen geeignet. Für das Referendariat besonders relevante Themen sind entsprechend gekennzeichnet. In die Ausführungen eingeflossen sind die umfangreichen Erfahrungen des Autors als Examensprüfer, Dozent und Richter.
Aktualisiert: 2023-07-02
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§ 1 Begriff und Arten der Zwangsvollstreckung I. Der Begriff der Zwangsvollstreckung 1. Die Zwangsvollstreckung ist das staatlich geregelte Verfahren zur Durch setzung und Sicherung von vornehmlich privatrechtlichen Ansprüchen mittels staatlichen Zwangs. Zahlt der Käufer nicht freiwillig den vereinbarten Kaufpreis, gibt der Besitzer dem Eigentümer die grundlos vorenthaltene Sache nicht heraus, weigert sich der Erbe, dem Pflichtteilsberechtigten über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen, so muß es Mittel und Wege geben, die Rechte des Verkäufers, des Eigentümers und des Pflichtteilsberechtigten auch gegen den Willen des Käufers, des Besitzers und des Erben durchzu setzen. Den erforderlichen Zwang im Wege der Selbsthilfe auszuüben, kann die Rechtsordnung dem Berechtigten nicht gestatten. Dem Schwachen würde die Erlaubnis ohnehin nichts nützen, der Starke käme in Versuchung, sich Übergriffe zu erlauben. Eine solche Art von Selbsthilfe gefährdet den Rechts frieden innerhalb der Gemeinschaft. Selbsthilfe ist deshalb heute nur noch in seltenen Ausnahmefällen erlaubt. 2. Der Staat muß aber die Durchsetzbarkeit seiner Privatrechtsordnung gewährleisten. Verbietet er dem einzelnen, im Wege der Selbsthilfe sein vermeintliches Recht zu suchen, so übernimmt er seinerseits die Pflicht, l Re c h t s s hut c z zu gewähren). Im Erkenntnisverfahren, dem Zivilprozeß, wird von den staatlichen Gerichten geprüft und im Urteil ausgesprochen, was Rechtens ist. Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich darum, auf Verlan gen des Berechtigten die staatlichen Zwangsmittel einzusetzen, um den Ver pflichteten zu zwingen, die Privatrechtsordnung zu beachten.
Aktualisiert: 2023-07-02
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§ 1 Begriff und Arten der Zwangsvollstreckung I. Der Begriff der Zwangsvollstreckung 1. Die Zwangsvollstreckung ist das staatlich geregelte Verfahren zur Durch setzung und Sicherung von vornehmlich privatrechtlichen Ansprüchen mittels staatlichen Zwangs. Zahlt der Käufer nicht freiwillig den vereinbarten Kaufpreis, gibt der Besitzer dem Eigentümer die grundlos vorenthaltene Sache nicht heraus, weigert sich der Erbe, dem Pflichtteilsberechtigten über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen, so muß es Mittel und Wege geben, die Rechte des Verkäufers, des Eigentümers und des Pflichtteilsberechtigten auch gegen den Willen des Käufers, des Besitzers und des Erben durchzu setzen. Den erforderlichen Zwang im Wege der Selbsthilfe auszuüben, kann die Rechtsordnung dem Berechtigten nicht gestatten. Dem Schwachen würde die Erlaubnis ohnehin nichts nützen, der Starke käme in Versuchung, sich Übergriffe zu erlauben. Eine solche Art von Selbsthilfe gefährdet den Rechts frieden innerhalb der Gemeinschaft. Selbsthilfe ist deshalb heute nur noch in seltenen Ausnahmefällen erlaubt. 2. Der Staat muß aber die Durchsetzbarkeit seiner Privatrechtsordnung gewährleisten. Verbietet er dem einzelnen, im Wege der Selbsthilfe sein vermeintliches Recht zu suchen, so übernimmt er seinerseits die Pflicht, l Re c h t s s hut c z zu gewähren). Im Erkenntnisverfahren, dem Zivilprozeß, wird von den staatlichen Gerichten geprüft und im Urteil ausgesprochen, was Rechtens ist. Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich darum, auf Verlan gen des Berechtigten die staatlichen Zwangsmittel einzusetzen, um den Ver pflichteten zu zwingen, die Privatrechtsordnung zu beachten.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Der Klassiker unter den ZVG-Kommentaren bietet eine praxisorientierte Erläuterung der komplexen Materie der Zwangsversteigerung und Zwngsverwaltung unter Berücksichtigung von EGZVG und ZwVwV. Das Werk wird nunmehr in 16. Auflage komplett aktualisiert und auf neuesten Stand gebracht. Die seit der Vorauflage ergangene Gestetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum ist mit gewohnter Präzision zur optimalen Rechtsanwendung eingearbeitet. „Den Kommentatoren gelingt es, übersichtlich und verständlich sowohl einen schnellen Zugang in die komplexe Rechtsmaterie als auch eine vertiefte Befassung mit ihren Probleme zu bieten.“ (RiLG Steffen Steup in Staatsanzeiger für das Land Hessen 2016, 1094 zur Vorauflage).
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der Klassiker unter den ZVG-Kommentaren bietet eine praxisorientierte Erläuterung der komplexen Materie der Zwangsversteigerung und Zwngsverwaltung unter Berücksichtigung von EGZVG und ZwVwV. Das Werk wird nunmehr in 16. Auflage komplett aktualisiert und auf neuesten Stand gebracht. Die seit der Vorauflage ergangene Gestetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum ist mit gewohnter Präzision zur optimalen Rechtsanwendung eingearbeitet. „Den Kommentatoren gelingt es, übersichtlich und verständlich sowohl einen schnellen Zugang in die komplexe Rechtsmaterie als auch eine vertiefte Befassung mit ihren Probleme zu bieten.“ (RiLG Steffen Steup in Staatsanzeiger für das Land Hessen 2016, 1094 zur Vorauflage).
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der Klassiker unter den ZVG-Kommentaren bietet eine praxisorientierte Erläuterung der komplexen Materie der Zwangsversteigerung und Zwngsverwaltung unter Berücksichtigung von EGZVG und ZwVwV. Das Werk wird nunmehr in 16. Auflage komplett aktualisiert und auf neuesten Stand gebracht. Die seit der Vorauflage ergangene Gestetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum ist mit gewohnter Präzision zur optimalen Rechtsanwendung eingearbeitet. „Den Kommentatoren gelingt es, übersichtlich und verständlich sowohl einen schnellen Zugang in die komplexe Rechtsmaterie als auch eine vertiefte Befassung mit ihren Probleme zu bieten.“ (RiLG Steffen Steup in Staatsanzeiger für das Land Hessen 2016, 1094 zur Vorauflage).
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das Rechtspfleger-Studienbuch zu den schwierigen und komplexen Bereichen der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung wurde völlig neu bearbeitet. Anhand von zehn Fällen sind die relevanten Themenkreise und Praxisprobleme eingehend und verständlich aufbereitet. Es geht z.B. um
Berechnungen, Geringstes Gebot, Teilungsplan, Rangklasse 2, Gebotsabgabe, Insolvenzverfahren, Ablo¨sung, Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke, Aufhebung einer Gemeinschaft, Wiederversteigerung, Zwangsverwaltung.
Prof. Goldbach ist Hochschullehrer und gefragter Dozent bei Fortbildungsveranstaltungen. Zudem verfügt er als Zwangsversteigerungsrechtspfleger und Gläubigervertreter über langjährige Praxiserfahrung im Mobiliar- und Immobiliarvollstreckungsrecht.
Das Buch eignet sich optimal zur Übung und Vertiefung des Stoffes für Studierende. Auch der mit Zwangsversteigerung und -verwaltung befasste Praktiker (Gericht, Anwaltschaft, Vollstreckungsabteilung) wird das Werk mit Gewinn zu Rate ziehen.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Das Recht der Zwangsversteigerung regelt im Schwerpunkt den letzten Akt realer Darlehensbesicherung.
Dem technisch aufwendigen Verwertungsvorgang gelingt es jedoch meist nicht, einen angemessenen Erlös zur Verteilung anzubieten. So fallen Gläubiger mit ihrer Forderung aus; der Schuldner verliert sein Grundstück weit unter Wert und bleibt verpflichtet. Die Arbeit nähert sich dieser volkswirtschaftlich bedeutsamen, aber keineswegs neuen Feststellung mit Überlegungen zur Effizienz des Verfahrens und
will das Patt der Schutzabwägungen zwischen Schuldner- und Gläubigerbelangen durch verstärkte
Berücksichtigung der Erwerbsinteressenten (Bieter) überwinden. Der Blick richtet sich so auf die Reputation des Verfahrens. Zugleich wird die Eignung des überkommenen Bieterwettbewerbs hinterfragt. Vor allem hier liefert der Text zahlreiche Gesetzgebungsvorschläge.
Zweite Spur der Untersuchung ist die Dogmatik. Das anspruchsvolle System des ZVG von 1897 vereint in hohem Maß Regeln des Prozessrechts und des materiellen Rechts. Bereits die Zuordnungsfragen sind von erheblichem Erkenntniswert. Die Durchsicht zeigt aber auch, dass die Rechtsinstitute des ZVG in wesentlichen Teilen ohne echten Anschluss an die moderne Prozessualistik sowie an die zivilrechtliche Doktrin geblieben sind, vielmehr oftmals ein Eigenleben führen. Hier bemüht sich die Arbeit um recht
umfassende Abhilfe und verfolgt so, jeweils mit Blick auf die Fernwirkungen, auch ein klassifikatorisches
Anliegen.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das Recht der Zwangsversteigerung regelt im Schwerpunkt den letzten Akt realer Darlehensbesicherung.
Dem technisch aufwendigen Verwertungsvorgang gelingt es jedoch meist nicht, einen angemessenen Erlös zur Verteilung anzubieten. So fallen Gläubiger mit ihrer Forderung aus; der Schuldner verliert sein Grundstück weit unter Wert und bleibt verpflichtet. Die Arbeit nähert sich dieser volkswirtschaftlich bedeutsamen, aber keineswegs neuen Feststellung mit Überlegungen zur Effizienz des Verfahrens und
will das Patt der Schutzabwägungen zwischen Schuldner- und Gläubigerbelangen durch verstärkte
Berücksichtigung der Erwerbsinteressenten (Bieter) überwinden. Der Blick richtet sich so auf die Reputation des Verfahrens. Zugleich wird die Eignung des überkommenen Bieterwettbewerbs hinterfragt. Vor allem hier liefert der Text zahlreiche Gesetzgebungsvorschläge.
Zweite Spur der Untersuchung ist die Dogmatik. Das anspruchsvolle System des ZVG von 1897 vereint in hohem Maß Regeln des Prozessrechts und des materiellen Rechts. Bereits die Zuordnungsfragen sind von erheblichem Erkenntniswert. Die Durchsicht zeigt aber auch, dass die Rechtsinstitute des ZVG in wesentlichen Teilen ohne echten Anschluss an die moderne Prozessualistik sowie an die zivilrechtliche Doktrin geblieben sind, vielmehr oftmals ein Eigenleben führen. Hier bemüht sich die Arbeit um recht
umfassende Abhilfe und verfolgt so, jeweils mit Blick auf die Fernwirkungen, auch ein klassifikatorisches
Anliegen.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das Recht der Zwangsversteigerung regelt im Schwerpunkt den letzten Akt realer Darlehensbesicherung.
Dem technisch aufwendigen Verwertungsvorgang gelingt es jedoch meist nicht, einen angemessenen Erlös zur Verteilung anzubieten. So fallen Gläubiger mit ihrer Forderung aus; der Schuldner verliert sein Grundstück weit unter Wert und bleibt verpflichtet. Die Arbeit nähert sich dieser volkswirtschaftlich bedeutsamen, aber keineswegs neuen Feststellung mit Überlegungen zur Effizienz des Verfahrens und
will das Patt der Schutzabwägungen zwischen Schuldner- und Gläubigerbelangen durch verstärkte
Berücksichtigung der Erwerbsinteressenten (Bieter) überwinden. Der Blick richtet sich so auf die Reputation des Verfahrens. Zugleich wird die Eignung des überkommenen Bieterwettbewerbs hinterfragt. Vor allem hier liefert der Text zahlreiche Gesetzgebungsvorschläge.
Zweite Spur der Untersuchung ist die Dogmatik. Das anspruchsvolle System des ZVG von 1897 vereint in hohem Maß Regeln des Prozessrechts und des materiellen Rechts. Bereits die Zuordnungsfragen sind von erheblichem Erkenntniswert. Die Durchsicht zeigt aber auch, dass die Rechtsinstitute des ZVG in wesentlichen Teilen ohne echten Anschluss an die moderne Prozessualistik sowie an die zivilrechtliche Doktrin geblieben sind, vielmehr oftmals ein Eigenleben führen. Hier bemüht sich die Arbeit um recht
umfassende Abhilfe und verfolgt so, jeweils mit Blick auf die Fernwirkungen, auch ein klassifikatorisches
Anliegen.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Ursache erfolgloser Vollstreckungsmaßnahmen ist nicht immer nur, dass beim Schuldner „nichts zu holen“ ist. Nicht selten fehlt einfach das spezielle Know-how.
Erfolgreiche Zwangsvollstreckung setzt mehr als notwendiges Grundwissen voraus, nämlich vertiefte Kenntnisse der Rechtsgrundlagen und der Erfahrungen und Feinheiten der Praxis!
Das Handbuch vermittelt dieses Wissen für das gesamte Zwangsvollstreckungsrecht! Weil die Immobiliarvollstreckung umfassende Kenntnisse im Sachen- und materiellen/formellen Grundbuchrecht und bei der Grundstücksbewertung verlangt, gibt es den besonderen Abschnitt Grundstück und Grundbuch. Mit Blick auf das anwaltliche Mandat werden auch Haftungsprobleme
und Vergütungsfragen aufgezeigt.
Der Praxisbezug beginnt schon beim Aufbau, der dem Verfahrensablauf bei Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung folgt, und schließt zahlreiche Muster (über 50!), Checklisten, Tabellen/Skizzen und Protokolle ein.
Die Autoren sind erfahrene Praktiker, publizistisch ausgewiesen und seit langem auch in der Fortbildung tätig.
Mit Stand Mai 2006 werden in 15 Abschnitten behandelt:
- Bedeutung und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung
- Allg. Verfahrensvoraussetzungen
- Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
- Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
- Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- Pfändung von Forderungen und Rechten
- Vollstreckung wg. Herausgabe, Duldung, Unterlassung sowie Abgabe von Willenserklärungen
- Rechtsbehelfe
- Grundstück und Grundbuch
- Zwangssicherungshypothek
- Zwangsversteigerung
- Auseinandersetzungsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Kosten der Zwangsvollstreckung
- Muster
sowie Anhang mit GVGA [Auszug], ZwVwV, Adressen (NATO-Verbindungs- und Kontaktstellen).
Aktualisiert: 2023-07-01
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Ursache erfolgloser Vollstreckungsmaßnahmen ist nicht immer nur, dass beim Schuldner „nichts zu holen“ ist. Nicht selten fehlt einfach das spezielle Know-how.
Erfolgreiche Zwangsvollstreckung setzt mehr als notwendiges Grundwissen voraus, nämlich vertiefte Kenntnisse der Rechtsgrundlagen und der Erfahrungen und Feinheiten der Praxis!
Das Handbuch vermittelt dieses Wissen für das gesamte Zwangsvollstreckungsrecht! Weil die Immobiliarvollstreckung umfassende Kenntnisse im Sachen- und materiellen/formellen Grundbuchrecht und bei der Grundstücksbewertung verlangt, gibt es den besonderen Abschnitt Grundstück und Grundbuch. Mit Blick auf das anwaltliche Mandat werden auch Haftungsprobleme
und Vergütungsfragen aufgezeigt.
Der Praxisbezug beginnt schon beim Aufbau, der dem Verfahrensablauf bei Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung folgt, und schließt zahlreiche Muster (über 50!), Checklisten, Tabellen/Skizzen und Protokolle ein.
Die Autoren sind erfahrene Praktiker, publizistisch ausgewiesen und seit langem auch in der Fortbildung tätig.
Mit Stand Mai 2006 werden in 15 Abschnitten behandelt:
- Bedeutung und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung
- Allg. Verfahrensvoraussetzungen
- Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
- Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
- Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- Pfändung von Forderungen und Rechten
- Vollstreckung wg. Herausgabe, Duldung, Unterlassung sowie Abgabe von Willenserklärungen
- Rechtsbehelfe
- Grundstück und Grundbuch
- Zwangssicherungshypothek
- Zwangsversteigerung
- Auseinandersetzungsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Kosten der Zwangsvollstreckung
- Muster
sowie Anhang mit GVGA [Auszug], ZwVwV, Adressen (NATO-Verbindungs- und Kontaktstellen).
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Ursache erfolgloser Vollstreckungsmaßnahmen ist nicht immer nur, dass beim Schuldner „nichts zu holen“ ist. Nicht selten fehlt einfach das spezielle Know-how.
Erfolgreiche Zwangsvollstreckung setzt mehr als notwendiges Grundwissen voraus, nämlich vertiefte Kenntnisse der Rechtsgrundlagen und der Erfahrungen und Feinheiten der Praxis!
Das Handbuch vermittelt dieses Wissen für das gesamte Zwangsvollstreckungsrecht! Weil die Immobiliarvollstreckung umfassende Kenntnisse im Sachen- und materiellen/formellen Grundbuchrecht und bei der Grundstücksbewertung verlangt, gibt es den besonderen Abschnitt Grundstück und Grundbuch. Mit Blick auf das anwaltliche Mandat werden auch Haftungsprobleme
und Vergütungsfragen aufgezeigt.
Der Praxisbezug beginnt schon beim Aufbau, der dem Verfahrensablauf bei Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung folgt, und schließt zahlreiche Muster (über 50!), Checklisten, Tabellen/Skizzen und Protokolle ein.
Die Autoren sind erfahrene Praktiker, publizistisch ausgewiesen und seit langem auch in der Fortbildung tätig.
Mit Stand Mai 2006 werden in 15 Abschnitten behandelt:
- Bedeutung und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung
- Allg. Verfahrensvoraussetzungen
- Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
- Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
- Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- Pfändung von Forderungen und Rechten
- Vollstreckung wg. Herausgabe, Duldung, Unterlassung sowie Abgabe von Willenserklärungen
- Rechtsbehelfe
- Grundstück und Grundbuch
- Zwangssicherungshypothek
- Zwangsversteigerung
- Auseinandersetzungsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Kosten der Zwangsvollstreckung
- Muster
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