Der nun bereits in 5. Auflage im Agricola Verlag erscheinende Kommentar zur Höfeordnung und zur Höfeverfahrensordnung ist im Hinblick auf Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand gebracht worden. Dieser reicht nun bis in den Sommer 2022. Dementsprechend wird auch die Brandenburgische Höfeordnung (BbgHöfeOG) berücksichtigt.
Dr. Gundula Bolte, Richterin am Landgericht, hat bereits an den Vorauflagen, die zuletzt von ihrem Vater Johannes Ernst verantwortet wurden, mitgewirkt. Mit Hubert Becker und Gerald Lückemeier sind nun nicht nur zwei Fachanwälte für Agrarrecht, sondern auch zwei Notare hinzugetreten, deren notarielle Praxis durch landwirtschaftsrechtliche Fragestellungen geprägt wird.
Die 5. Auflage wird voraussichtlich im Herbst 2022 erscheinen.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Der nun bereits in 5. Auflage im Agricola Verlag erscheinende Kommentar zur Höfeordnung und zur Höfeverfahrensordnung ist im Hinblick auf Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand gebracht worden. Dieser reicht nun bis in den Sommer 2022. Dementsprechend wird auch die Brandenburgische Höfeordnung (BbgHöfeOG) berücksichtigt.
Dr. Gundula Bolte, Richterin am Landgericht, hat bereits an den Vorauflagen, die zuletzt von ihrem Vater Johannes Ernst verantwortet wurden, mitgewirkt. Mit Hubert Becker und Gerald Lückemeier sind nun nicht nur zwei Fachanwälte für Agrarrecht, sondern auch zwei Notare hinzugetreten, deren notarielle Praxis durch landwirtschaftsrechtliche Fragestellungen geprägt wird.
Die 5. Auflage wird voraussichtlich im Herbst 2022 erscheinen.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Der nun bereits in 5. Auflage im Agricola Verlag erscheinende Kommentar zur Höfeordnung und zur Höfeverfahrensordnung ist im Hinblick auf Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand gebracht worden. Dieser reicht nun bis in den Sommer 2022. Dementsprechend wird auch die Brandenburgische Höfeordnung (BbgHöfeOG) berücksichtigt.
Dr. Gundula Bolte, Richterin am Landgericht, hat bereits an den Vorauflagen, die zuletzt von ihrem Vater Johannes Ernst verantwortet wurden, mitgewirkt. Mit Hubert Becker und Gerald Lückemeier sind nun nicht nur zwei Fachanwälte für Agrarrecht, sondern auch zwei Notare hinzugetreten, deren notarielle Praxis durch landwirtschaftsrechtliche Fragestellungen geprägt wird.
Die 5. Auflage wird voraussichtlich im Herbst 2022 erscheinen.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Der nun bereits in 5. Auflage im Agricola Verlag erscheinende Kommentar zur Höfeordnung und zur Höfeverfahrensordnung ist im Hinblick auf Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand gebracht worden. Dieser reicht nun bis in den Sommer 2022. Dementsprechend wird auch die Brandenburgische Höfeordnung (BbgHöfeOG) berücksichtigt.
Dr. Gundula Bolte, Richterin am Landgericht, hat bereits an den Vorauflagen, die zuletzt von ihrem Vater Johannes Ernst verantwortet wurden, mitgewirkt. Mit Hubert Becker und Gerald Lückemeier sind nun nicht nur zwei Fachanwälte für Agrarrecht, sondern auch zwei Notare hinzugetreten, deren notarielle Praxis durch landwirtschaftsrechtliche Fragestellungen geprägt wird.
Die 5. Auflage wird voraussichtlich im Herbst 2022 erscheinen.
Aktualisiert: 2023-04-26
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Der zweite Band der neuen Reihe „Agricola Schriften“ behandelt das Grundstückverkehrsrecht. Dabei wird jeweils ein Teilaspekt dieses Rechtsgebiets auf einer Themen-Doppelseite in sich abgeschlossen dargestellt. Der Schwerpunkt liegt nicht auf dem Detail, sondern auf der Erläuterung von Zusammenhängen und Problemlagen, auf erklärenden Skizzen sowie auf leicht verständlichen Formulierungen, ohne die juristische Präzision zu vernachlässigen.
Das Buch wendet sich vorrangig an Neulinge des Rechtsgebiets – seien es Juristen (Landwirtschaftsrichter, Anwälte, Notare) oder die Verwaltungsbeamten in den Genehmigungsbehörden, seien es Laien wie die Mitglieder eines Grundstückverkehrsausschusses oder die Beisitzer eines Landwirtschaftsgerichts, sei es die interessierte Vertragspartei. Aber auch dem in Grundstückverkehrssachen bereits erfahrenen Leser dient der Titel als hilfreiche Übersichtslektüre.
Verfasser ist Dr. Herbert Seutemann, Direktor a.D. eines der großen niedersächsischen Amtsgerichte im ländlichen Raum, langjähriger Vorsitzender des dortigen Landwirtschaftsgerichts, im Übrigen auch mit der landwirtschaftlichen Praxis vertraut.
Aktualisiert: 2022-10-14
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Der erste Band der neuen Agricola-Schriftenreihe widmet sich dem Enteignungsrecht, und zwar konkret den Entschädigungsansprüchen landwirtschaftlicher Betriebe bei der Inanspruchnahme für Infrastrukturprojekte der öffentlichen Hand, insbesondere den Straßen- und Bahnbau. Dargestellt wird im Wesentlichen die klassische Enteignungsentschädigung in ihrer spezifisch die Landwirtschaft (in den Grundsätzen auch für den Forstbetrieb geltenden) betreffenden Ausformung. Erläutert werden hier vor allem der Rechtsrahmen, in dem sich die Praxis bewegt, sowie sich immer wieder stellende Einzelfragen – mit ausführlichen Beispielen und Praxistipps.
Verfasst ist der Band von einem erfahrenen Rechtsanwalt, der schwerpunktmäßig Enteignungsbetroffene vertritt. Der Leitfaden ist für die Praxis gedacht, und damit für den enteignungsbetroffenen Landwirt und seine betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und juristischen Berater sowie für den landwirtschaftlichen Sachverständigen.
Aktualisiert: 2021-11-18
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Nachdem die 8. Auflage vergriffen ist, erscheint im Sommer 2022 die überarbeitete und aktualisierte 9. Auflage des Standardkommentars zum Grundstückverkehrsgesetz von Joachim Netz.
Seit Jahren kündigen die Bundesländer eigene Agrarstrukturgesetze an. Bisher hat jedoch lediglich Baden-Württemberg ein Agrarstrukturgesetz erlassen, das inhaltsmäßig nur geringe Ausnahmen hinsichtlich des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) macht. In der Folge arbeiten alle Bundesländer mit den Bestimmungen des GrdstVG, die durch die Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte dauernden Änderungen unterworfen sind.
Die Neuauflage des bekannten Praxiskommentars von Joachim Netz befasst sich in bewährter Form mit der neuesten Rechtsprechung zum GrdstVG und Reichssiedlungsgesetz (RSG). Dabei werden die Möglichkeiten im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsrechts, insbesondere der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder, die dem besonderen Verwaltungsrecht (GrdstVG und RSG) nachgehen, besonders beleuchtet und zeigen den Genehmigungsbehörden Wege auf, streitige Genehmigungsverfahren schon im Vorfeld der landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren abzuschließen.
Schwerpunktmäßig zeigt der Praxiskommentar die Rolle der einzelnen kaufinteressierten Gruppen (Nichtlandwirte, leistungsfähige und nicht leistungsfähige Landwirte sowie landwirtschaftliche und außerlandwirtschaftliche Unternehmen) auf und beschreibt deren Chancen, im Rahmen des Versagungsgrundes der ungesunden Verteilung von Grund und Boden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG), land- und/oder forstwirtschaftliche Grundstücke zu erwerben.
Aktualisiert: 2022-09-30
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Der Titel „Landwirtschaftssachen“ knüpft an § 1 LwVG an. In der Form eines Handbuchs werden die in § 1 Nr. 1 bis 6 LwVG vom Gesetzgeber definierten „Landwirtschaftssachen“ abgehandelt. Der Querschnittsband gibt zunächst einen Überblick über die „Landwirtschaftssachen“ und die für diese allgemein geltenden Verfahrensvorschriften, geht dann im Detail insbesondere auf das Landpachtrecht, das Grundstücksverkehrsrecht einschließlich des Siedlungsrechts und das Höferecht/das sonstige Anerbenrecht ein.
Verfasser des Erläuterungswerks ist Herbert Seutemann, Direktor eines der großen niedersächsischen Amtsgerichte im ländlichen Raum, langjähriger Vorsitzender des dortigen Landwirtschaftsgerichts, im Übrigen auch mit der landwirtschaftlichen Praxis vertraut.
Vorrangiges Ziel dieses Leitfadens ist die Darstellung der erstinstanzlichen Praxis eines Landwirtschaftsgerichts am Beispiel der Handhabung (nebst Formularsammlung) im Amtsgericht. Das, was im Alltag den Landwirtschaftsrichter, aber auch den sonst einschlägig tätigen Juristen beschäftigt, hat viel Raum bekommen. Mit der Darstellung ist auch ein Einblick in die gerichtsinternen Vorgänge (Arbeits- und Denkweisen) verbunden. Schließlich handelt der Verfasser die auch in seiner erstinstanzlichen Praxis häufig auftretenden schwierigen Rechtsfragen und Probleme ab, zu denen er Schrifttum und Rechtsprechung gründlich verarbeitet hat.
Vor diesem Hintergrund ist das Handbuch vornehmlich gedacht für den Landwirtschaftsrichter (uneingeschränkt im Geltungsbereich der nordwestdeutschen bzw. jetzt neu der brandenburgischen HöfeO, in wesentlichen Teilen – z.B. Landpachtrecht, Grundstücksverkehrs- und Siedlungsrecht – auch außerhalb dieses Geltungsbereichs), im Übrigen für den Rechtsanwalt, den Notar und die Mitarbeiter der Landwirtschaftsbehörden, die in „Landwirtschaftssachen“ tätig sind.
Aktualisiert: 2020-07-01
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Johannes Ernst – langjährig erfahrener Landwirtschaftsrichter – hat den nun bereits in 9. Auflage erscheinenden Kommentar zum LwVG auf den neuesten Stand gebracht. Damit setzt der Agricola-Verlag eine Tradition fort, die 1954 noch von Fritz Barnstedt begründet wurde. Ernst übernahm die Kommentierung mit der 8. Auflage 2011 von dem langjährigen Bearbeiter Wilhelm Steffen und arbeitete mit jener Auflage eine ganze Reihe von neuen Gesetzen und Gesetzesänderungen in den Kommentar ein, insbesondere das FGG-Reformgesetz. Nun sind seit dem Erscheinen der 8. Auflage wiederum eine Reihe von neuen Gesetzen (insbesondere das IntErbRVG sowie GNotKG) und Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die sich auf das Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten auswirken und in der Neuauflage des Kommentars berücksichtigt werden. Vor allem aber bringt der Kommentar die Rechtsprechung und Literatur, so wie sie sich seit den grundsätzlichen Änderungen durch das FGG-RG entwickelt haben, auf den aktuellen Stand.
Aktualisiert: 2019-09-05
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Aktualisiert: 2021-02-02
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Aktualisiert: 2021-02-16
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Aktualisiert: 2018-07-12
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Aktualisiert: 2017-07-03
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Aktualisiert: 2018-07-12
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Aktualisiert: 2017-07-03
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Aktualisiert: 2017-07-03
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Aktualisiert: 2017-07-03
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Aktualisiert: 2017-07-03
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Aktualisiert: 2021-02-02
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