Der umfassende Ratgeber zum Pflegerecht für alle, die im Bereich Pflegerecht auf Nummer Sicher gehen wollen und müssen. Der zuverlässige Ratgeber für alle, die regelmäßig mit Fragestellungen zum Pflegerecht konfrontiert werden.
Das Rechtswerk deckt alle relevanten Themenkreise ab und garantiert Ihnen einen umfassenden, verbindlichen und stets aktuellen rechtlichen Überblick für die tägliche Entscheidungspraxis.
Bestehend aus den Modulen
1 - Rechtsprechung SGB XI, Urteile zur Pflege
2 - Rechts- und Materialsammlung SGB XI
3 - Kommentar SGB XI
4 - Heimrecht
Alle Module sind auch einzeln beziehbar.
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Durch die Neuregelungen des Gesundheitsstrukturgesetzes 1995 wurden die Abrechnungsverfahren zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und ihren Vertragspartnern auf den elektronischen Datenaustausch umgestellt. Grundlage für die Übermittlung von z. B. den Leistungsabrechnungen ist also die elektronische Datenübertragung, in erster Priorität mittels Datenfernübertragung.
Soweit im Einzelfall die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sind oder eine Umstellung auf Datenfernübertragung nicht wirtschaftlich ist, kann die Datenübermittlung auf maschinell verwertbaren Datenträgern erfolgen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Wie sieht die ab dem 1. Januar 2016 geltende Rechtslage in der Pflegeversicherung aus? Verschaffen Sie sich schnell und rechtssicher einen Überblick mit Hilfe unseres brandaktuellen Praxiskommentars zum PSG II. Neben einer Kommentierung der aktualisierten Vorschriften enthält er auch die für die Praxis sehr hilfreichen Ausführungen des GKV-Spitzenverbandes zu den leistungsrechtlichen Auswirkungen des PSG II. Damit Sie sofort erkennen, was sich in der Pflegeversicherung geändert hat, sind die aktuellen Rechtsänderungen im Gesetzestext entsprechend hervorgehoben.
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Die bisher starren Grenzen im deutschen Gesundheitswesen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung werden sukzessive aufgehoben. Mit der Möglichkeit, ambulant im Krankenhaus zu operieren (§ 115 b SGB V), wurde ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan. Eine weitere Öffnung ist durch § 116 b SGB V erfolgt, der den Krankenhäusern die ambulante Behandlung hochspezialisierter Leistungen, seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen gestattet.
Das ambulante Operieren in Krankenhäusern ist inzwischen ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die vertraglichen Beziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den Vertragspartnern sind einer permanenten Wandlung unterworfen. Dies gilt insbesondere für die Beziehungen zu Ärzten und Zahnärzten. Mit dieser Materialsammlung verfügen Sie nicht nur über die notwendige Informationsfülle, sondern auch jederzeit über aktuelle Informationen. Denn mit dem Aktualisierungsservice bleibt Ihr Werk trotz aller Änderungen stets aktuell.
Dieses Loseblattwerk ist damit eine Materialsammlung für Praktiker, der ständig auf umfassende und aktuelle Informationen zurückgreifen muss.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Am 24. April 2019 ist das neue Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG - NRW) regelt seit inzwischen mehr als zehn Jahren die ordnungsrechtlichen Grundlagen für den Betrieb von Einrichtungen der Altenpflege in Nordrhein-Westfalen. Seit dem Inkrafttreten des WTG - NRW im Jahr 2008 hat es bereits im Jahr 2014 grundlegende inhaltliche Änderungen erfahren. Diese waren aus Sicht des damaligen Gesetzgebers einerseits nötig geworden, weil sich die Bedürfnisse der älteren Menschen in Einrichtungen
geändert und sich andererseits der Stand der pflegefachlichen Kenntnisse geändert hatten.
Nach nunmehr weiteren fünf Jahren der Anwendung des Gesetzes und der daraus resultierenden praktischen Erfahrungen hat der Gesetzgeber weiteren Anpassungs- und Änderungsbedarf gesehen. Unter der grundsätzlichen Beibehaltung der Gesetzessystematik wurden die aus Sicht des Gesetzgebers notwendigen Änderungen in das bestehende WTG - NRW eingearbeitet und darüber hinaus teilweise wesentliche Ergänzungen vorgenommen. Dabei wurden insbesondere
Anforderungen an den Heimbetrieb im Gesetz normiert, die im Zuge einer fortschreitenden Digitalisierung als zeitgemäß angesehen werden. Prominentes Beispiel für eine solche Gesetzesanpassung ist die Anforderung an stationäre Einrichtungsbetreiber, einen flächendeckenden Internetzugang für die Bewohnerinnen und Bewohner zu ermöglichen.
Mit der vorliegenden aktualisierten Kurzkommentierung des WTG - NRW werden wesentliche Regelungen des
aktuellen Gesetzes erläutert. Schließlich sollen praktische Tipps die Anwendung des WTG - NRW erleichtern und
einen sicheren Umgang mit den gesetzlichen Regelungen ermöglichen.
Die ebenfalls in der Broschüre enthaltene Fassung der Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz (WTG – DVO) wurde nach Redaktionsschluss angepasst. Deshalb erhalten Sie zusätzlich – in einer separaten Broschüre – die aktuelle WTG-Durchführungsverordnung mit kurzen Hinweisen zu den wichtigsten Änderungen. In der WTG-DVO finden Sie die entscheidenden ordnungsrechtlichen Regelungen für den Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe.
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Neben dem europäischen Gemeinschaftsrecht sind im Bereich der sozialen Sicherheit u. a. auch Abkommen, die Deutschland mit anderen Staaten getroffen hat, von Bedeutung. Das Regelungsgeflecht in diesem Bereich ist so kompliziert, dass es nicht immer einfach ist, sich in dieser Rechtsmaterie zu orientieren.
Mit dem im März 2010 in unserem Verlag erschienenen „Handbuch soziale Sicherheit International“ setzen wir die Tradition, Ihnen verlässliche, praxisorientierte Fachinformationen zur sozialen Sicherheit im Bereich des über- und zwischenstaatlichen Rechts zu bieten, fort. Dabei ist es uns wichtig, Ihnen eine praxistaugliche Hilfe an die Hand zu geben.
Das „Handbuch soziale Sicherheit International“ greift deshalb erstmals auch mit Umsetzungsbeispielen, Kommentierungen und Arbeitshilfen die konkreten versicherungsrechtlichen Fragestellungen bei Entsendungen auf und ist vor allem auch für Personalmitarbeiter international agierender Unternehmen als Praxishilfe interessant.
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Aktualisiert: 2023-05-15
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NUR noch als pdf-Datei erhältlich!
Am 1. Juli 2016 ist ein neues landesspezifisches Heimgesetz für das
Land Niedersachsen in Kraft getreten. Es ersetzt das bisher in Niedersachsen
geltende „Niedersächsische Heimgesetz“ (NHeimG).
Hintergrund für die Schaffung des neuen landesspezifischen Heimgesetzes war die Auffassung des Landesgesetzgebers, dass sich die Abgrenzungsregeln des „alten“ Heimgesetzes in der Praxis nicht bewährt haben, weil sie die Entstehung und Weiterentwicklung alternativer Wohnformen unnötig erschwert und in vielen Fällen verhindert haben sollen. Konkret ging es hier um die Differenzierung zwischen nicht selbstbestimmten Wohngemeinschaften, die vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst werden und selbstbestimmten Wohngemeinschaften, die außerhalb seines Geltungsbereichs stehen. Die Gesetzesnovellierung zielt darauf ab, die Gründung alternativer Wohnformen zu erleichtern, um die ambulante Pflege zu stärken.
Unser neuer Praxiskommentar zum Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen hilft, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und ist Ratgeber bei Auslegungsfragen.
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Als Broschüre vergriffen; nur noch als PDF-Datei zum Download lieferbar
Aktualisiert: 2023-05-15
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Erläuterungen zu den Paragrafen des SGB XI aus Sicht des juristischen Praktikers
inkl. direkten Entscheidungshilfen.
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Am 30. Mai 2014 hat die Bundesregierung einen ersten Entwurf eines
„Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
– Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds“ in
den Bundesrat eingebracht. Nach Durchlaufen des Gesetzgebungsverfahrens
ist nun am 7. November 2014 das jetzt als „Erstes Gesetz zur Stärkung der
pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I)“ bezeichnete Gesetz vom Bundesrat
gebilligt worden und tritt nach Verkündung am 1. Januar 2015 in Kraft. Das
Pflegestärkungsgesetz ist das erste von zwei Gesetzen, durch die die Pflege in
Deutschland gestärkt wird.
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode ein neuer
Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und umgesetzt werden. Zweifellos sind die Änderungen
durch das PSG I jetzt schon erheblich. So beinhalten sie insbesondere:
• Dynamisierungen der Leistungsbeträge für
> Pflegesachleistung bei häuslicher Pflege
> Pflegegeld bei häuslicher Pflege
> Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
> Kurzzeitpflege
> Stationäre Pflegesachleistungen
• Erhöhungen der Leistungen
> für den so genannten Wohngruppenzuschlag
> bei Häuslicher Verhinderungspflege
> für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
• Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Hervorzuheben ist auch, dass an Demenz erkrankte Menschen nun erstmals einen Zugang
zu allen ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung haben werden. Aufgrund des hohen
Betreuungsbedarfes profitieren sie besonders von der Flexibilisierung bestimmter Leistungen,
wie z. B. bei den Betreuungs- und Entlastungsangeboten oder im Bereich der Verhinderungs-
und Kurzzeitpflege.
Die Broschüre stellt die neue Rechtslage im Zusammenhang dar, enthält darüber hinaus nicht
nur den gesamten aktuellen Gesetzestext des SGB XI, wobei die Änderungen hervorgehoben sind,
sondern auch eine Erstkommentierung zu diesen Änderungen. Als zusätzliche Praxishilfe wird die
Broschüre selbstverständlich auch wieder das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zu den
leistungsrechtlichen Vorschriften beinhalten.
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Inkl. der Neuerungen zur DSGVO vom Mai 2018
Das Handbuch „Datenschutz im Gesundheitswesen“ liefert Lösungen und Empfehlungen, die auf die typischen Arbeitsfelder von Datenschutzverantwortlichen abgestimmt sind und bietet gleichzeitig Rechtssicherheit, Nachhaltigkeit und Akzeptanz durch Aufsichtsbehörden.
Unabhängig davon, über welche Vorkenntnisse und Erfahrungen Sie verfügen oder wie Ihre zeitlichen Ressourcen aussehen, bietet das Handbuch „Datenschutz im Gesundheitswesen“ mit seinem praktischen Aufbau für alle Datenschutzverantwortliche eine wertvolle Unterstüzung, mit der Sie auf der „sicheren Seite“ sind:
• Das Autorenteam unter der Leitung von Professor Dr. Benedikt Buchner besteht ausschließlich aus Praktikern und Experten der Branche.
• Ein Spezialteil, nach verschiedenen Tätigkeitsbereichen (Krankenhaus, Reha-Klinik, Arztpraxis etc.), behandelt fall- und problembezogene Fragestellungen.
Viele unterschiedliche Schnittstellen benötigen diese Daten, um die Versorgung und Behandlung der Patienten optimal zu gestalten. Ein Datenaustausch ist daher unerlässlich. Das Handbuch „Datenschutz im Gesundheitswesen“ liefert Lösungen und Empfehlungen, die auf die typischen Arbeitsfelder von Datenschutzverantwortlichen abgestimmt sind und bietet gleichzeitig Rechtssicherheit, Nachhaltigkeit und Akzeptanz durch Aufsichtsbehörden.
• Wie ist ein Empfangsbereich im Krankenhaus zu strukturieren, damit die Privatsphäre jedes Einzelnen gewährleistet wird?
• Wie sieht eine wirksame Patienteneinwilligung aus?
• Wie erstelle ich schnell und pragmatisch einen aussagekräftigen Jahresbericht?
• Wie muss mein Datenschutzkonzept aussehen, damit es als Grundlage für ein Audit dient?
• Und auf welche Daten hat der Patient überhaupt Zugriff?
• Ein mehrstufiges Informationsangebot berücksichtigt den individuellen Kenntnisstand der Nutzer.
Ein Produktvideo zeigt Ihnen und Ihren Patienten am Beispiel eines Krankenhausaufenthaltes in anschaulicher Weise, an welchen Stellen Informationen benötigt und Daten weitergegeben werden müssen.
Schauen Sie rein: www.aok-verlag.info/datenschutz
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit der Broschüre „Krankenhausrecht des Bundes 2022“ erhalten Sie aktualisierte Gesetzes-, Verordnungs- und Vereinbarungstexte, die für das gesamte Krankenhausrecht (Planung, Finanzierung und Abrechnung) relevant sind.
Bedingt durch das weitere Anhalten der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber bei etlichen Regelungen aus dem Krankenhausrecht eine Verlängerung von bisher befristeten Vorschriften geschaffen, um den besonderen Bedingungen der Pandemie gerecht zu werden.
Die Schiedsstelle nach § 18a Abs. 6 KHG hat am 22. Juni 2021 die überarbeitete Fassung der Prüfverfahrensvereinbarung PrüfvV festgesetzt. Diese tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Umgesetzt wurden die aufgrund des MDK-Reformgesetzes erforderlichen Änderungen. Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnten zudem die PEPPFallpauschalen-Entgeltkataloge für 2022 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen konsentiert werden. Die Vertragsparteien auf Bundesebene konnten sich allerdings
diesmal nicht auf die Vereinbarung der Entgeltkataloge für DRGKrankenhäuser für das Jahr 2022 einigen.
Die Entgeltkataloge für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022 werden nun durch eine Rechtsverordnung des BMG erlassen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit der Broschüre „Krankenhausrecht des Bundes 2022“ erhalten Sie aktualisierte Gesetzes-, Verordnungs- und Vereinbarungstexte, die für das gesamte Krankenhausrecht (Planung, Finanzierung und Abrechnung) relevant sind.
Bedingt durch das weitere Anhalten der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber bei etlichen Regelungen aus dem Krankenhausrecht eine Verlängerung von bisher befristeten Vorschriften geschaffen, um den besonderen Bedingungen der Pandemie gerecht zu werden.
Die Schiedsstelle nach § 18a Abs. 6 KHG hat am 22. Juni 2021 die überarbeitete Fassung der Prüfverfahrensvereinbarung PrüfvV festgesetzt. Diese tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Umgesetzt wurden die aufgrund des MDK-Reformgesetzes erforderlichen Änderungen. Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnten zudem die PEPPFallpauschalen-Entgeltkataloge für 2022 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen konsentiert werden. Die Vertragsparteien auf Bundesebene konnten sich allerdings
diesmal nicht auf die Vereinbarung der Entgeltkataloge für DRGKrankenhäuser für das Jahr 2022 einigen.
Die Entgeltkataloge für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022 werden nun durch eine Rechtsverordnung des BMG erlassen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Kommentierte Urteile zum Pflegebereich
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum 1. Januar 2017 wird die mit dem PSG II verkündete große Pflegereform nun
endgültig in Kraft treten. Damit kommen das neue Begutachtungsassessment (NBA)
und die Umstellung des Leistungssystems der Pflegeversicherung zur Anwendung –
aus Pflegestufen werden Pflegegrade.
Die aktuelle Broschüre stellt die neue Rechtslage im Zusammenhang dar, enthält
darüber hinaus den gesamten aktuellen Gesetzestext des SGB XI, wobei alle Änderungen ab 1. Januar 2017 hervorgehoben sind, sowie eine Erstkommentierung
zu diesen Änderungen. Ergänzend wurden auch die Umsetzungsempfehlungen
des Gemeinsamen Rundschreibens des GKV-Spitzenverbandes zu den leistungs-rechtlichen Vorschriften, Rechtsstand 2017, aufgenommen.
Darüber hinaus sind auch die Änderungen durch das PSG III eingearbeitet,
das nach heutigem Stand in der zweiten Dezemberhälfte verabschiedet werden
soll. Damit einher geht die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im
Recht der Hilfe zur Pflege. Hiermit wird insbesondere die große Pflegereform
auch für die Träger der Sozialhilfe umgesetzt. Auch nach Einführung des neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs kann ein darüber hinausgehender Bedarf an Pflege
bestehen. Dieser wird bei finanzieller Bedürftigkeit durch die Hilfe zur Pflege im
Rahmen der Sozialhilfe und dem sozialen Entschädigungsrecht gedeckt.
Wie im SGB XI soll auch im Recht auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und im
Bundesversorgungsgesetz (BVG) der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt
werden, damit sichergestellt ist, dass finanziell bedürftige Menschen im Falle
der Pflegebedürftigkeit angemessen versorgt werden.
Verkaufshinweise:
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- Ansichtsexemplare bei Broschüren nicht möglich
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der rechtskonforme Umgang mit sensiblen Daten ist unverzichtbare Voraussetzung für einen vertrauensvollen und selbstbestimmten Pflegeprozess. Jedoch sind gerade im Pflegebereich die rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz seit jeher besonders vielgestaltig und mit Geltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nochmals komplexer geworden. Dies gilt vor allem für das teils nur schwer durchschaubare Zusammenspiel der europäischen Verordnung mit dem nationalen Datenschutzrecht.
Besonders zu berücksichtigen sind im Pflegebereich zudem auch sozialrechtliche Vorgaben, die ordnungsrechtlichen Regelungen der Landesheimgesetze und schließlich auch die Grundsätze der ärztlichen Schweigepflicht. So bedeutet es oftmals eine ganz erhebliche Herausforderung, all diese vielfältigen und mitunter sehr detaillierten rechtlichen Anforderungen im Pflegealltag rechtssicher und praktikabel umzusetzen. Auch die Corona-Pandemie birgt für das Datenschutzrecht neue, bisher nicht dagewesene Herausforderungen.
Die vorliegende Broschüre soll dabei helfen, diese Herausforderung erfolgreich zu meistern und die
Anforderungen eines rechtssicheren Datenschutzes und verantwortungsvoller Pflege so gut wie möglich in Einklang zu bringen. Autoren, Herausgeber und Verlag hoffen, mit dieser Broschüre eine Arbeitshilfe an die Hand zu geben, die passgenau für den Pflegebereich den Weg durch das Dickicht des Datenschutzrechts weist und praxisnahe Lösungsansätze aufzeigt.
Auszug aus dem Inhalt:
Kapitel A – Datenschutz in der Pflege: Die rechtlichen Grundlagen; Konkrete Anwendung der Datenverarbeitung in der Pflege
Kapitel B – Datenschutzorganisation: Praktische Umsetzung der DS-GVO in Gesundheitseinrichtungen durch den Datenschutzbeauftragten
Kapitel C – Der Internetauftritt: Internetauftritt und Social Media-Plattformen rechtssicher ausgestalten
Kapitel D – IT-Sicherheit: Schutzziele der Datenverarbeitung
Kapitel E – Corona-Update: Datenschutz in Pandemie-Zeiten
Aktualisiert: 2023-05-15
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Komplette Gesetzestexte und weitere ergänzende Dokumente zum Pflegerecht
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit der Broschüre „Krankenhausrecht des Bundes 2023“ erhalten Sie aktualisierte Gesetzes- und Vereinbarungstexte,
welche für das gesamte Krankenhausrecht (Planung, Finanzierung und Abrechnung) relevant sind. Mit dem Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) soll unter anderem die im Koalitionsvertrag vereinbarte, verbindliche Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus eingeführt werden.
Zudem ist im Zusammenhang mit der Umsetzung der durch das MDK-Reformgesetz auf den Weg gebrachten Neuregelungen zur Prüfung von Krankenhausabrechnungen Klarstellungsbedarf aufgetreten sowie der Bedarf, die Effizienz der Durchführung einzelner Regelungen zu verbessern.
Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnten auch
die DRG- und PEPP-Fallpauschalen-Entgeltkataloge für 2023 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen konsentiert werden.
Aktualisiert: 2023-02-27
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Mit der Broschüre „Krankenhausrecht des Bundes 2022“ erhalten Sie aktualisierte Gesetzes-, Verordnungs- und Vereinbarungstexte, die für das gesamte Krankenhausrecht (Planung, Finanzierung und Abrechnung) relevant sind.
Bedingt durch das weitere Anhalten der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber bei etlichen Regelungen aus dem Krankenhausrecht eine Verlängerung von bisher befristeten Vorschriften geschaffen, um den besonderen Bedingungen der Pandemie gerecht zu werden.
Die Schiedsstelle nach § 18a Abs. 6 KHG hat am 22. Juni 2021 die überarbeitete Fassung der Prüfverfahrensvereinbarung PrüfvV festgesetzt. Diese tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Umgesetzt wurden die aufgrund des MDK-Reformgesetzes erforderlichen Änderungen. Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnten zudem die PEPPFallpauschalen-Entgeltkataloge für 2022 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen konsentiert werden. Die Vertragsparteien auf Bundesebene konnten sich allerdings
diesmal nicht auf die Vereinbarung der Entgeltkataloge für DRGKrankenhäuser für das Jahr 2022 einigen.
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Aktualisiert: 2022-02-28
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Der rechtskonforme Umgang mit sensiblen Daten ist unverzichtbare Voraussetzung für einen vertrauensvollen und selbstbestimmten Pflegeprozess. Jedoch sind gerade im Pflegebereich die rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz seit jeher besonders vielgestaltig und mit Geltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nochmals komplexer geworden. Dies gilt vor allem für das teils nur schwer durchschaubare Zusammenspiel der europäischen Verordnung mit dem nationalen Datenschutzrecht.
Besonders zu berücksichtigen sind im Pflegebereich zudem auch sozialrechtliche Vorgaben, die ordnungsrechtlichen Regelungen der Landesheimgesetze und schließlich auch die Grundsätze der ärztlichen Schweigepflicht. So bedeutet es oftmals eine ganz erhebliche Herausforderung, all diese vielfältigen und mitunter sehr detaillierten rechtlichen Anforderungen im Pflegealltag rechtssicher und praktikabel umzusetzen. Auch die Corona-Pandemie birgt für das Datenschutzrecht neue, bisher nicht dagewesene Herausforderungen.
Die vorliegende Broschüre soll dabei helfen, diese Herausforderung erfolgreich zu meistern und die
Anforderungen eines rechtssicheren Datenschutzes und verantwortungsvoller Pflege so gut wie möglich in Einklang zu bringen. Autoren, Herausgeber und Verlag hoffen, mit dieser Broschüre eine Arbeitshilfe an die Hand zu geben, die passgenau für den Pflegebereich den Weg durch das Dickicht des Datenschutzrechts weist und praxisnahe Lösungsansätze aufzeigt.
Auszug aus dem Inhalt:
Kapitel A – Datenschutz in der Pflege: Die rechtlichen Grundlagen; Konkrete Anwendung der Datenverarbeitung in der Pflege
Kapitel B – Datenschutzorganisation: Praktische Umsetzung der DS-GVO in Gesundheitseinrichtungen durch den Datenschutzbeauftragten
Kapitel C – Der Internetauftritt: Internetauftritt und Social Media-Plattformen rechtssicher ausgestalten
Kapitel D – IT-Sicherheit: Schutzziele der Datenverarbeitung
Kapitel E – Corona-Update: Datenschutz in Pandemie-Zeiten
Aktualisiert: 2021-04-22
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