Zeit ist eine der wertvollsten Ressourcen in der Wahrnehmung unserer Arbeitswelt. Arbeitszeit ist - in der Regel - ein Maß für die Entlohnung von Arbeit und trennt die berufliche von der privaten Sphäre. Doch diese Trennung löst sich zunehmend auf. Die Gestaltung von Arbeitszeit ist deshalb ein wichtiges Thema für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Im IAG Report 2/2019 „Arbeitszeit sicher und gesund gestalten“ stellt das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) aktuelle Befunde und Empfehlungen zusammen. Er soll Präventionsfachleuten, Führungskräften und Beschäftigten eine Orientierung bieten, um die Arbeitszeit sicher und gesund zu gestalten.
Aktualisiert: 2020-03-12
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Sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich kommt es jedes Jahr zu einer Vielzahl von Notfällen, bei denen Ersthelferinnen und Ersthelfer notwendige Erste- Hilfe-Maßnahmen durchführen müssen. Zum Teil haben sie dabei Angst, etwas falsch zu machen oder die verletzte Person noch mehr zu schädigen. Hinzu kommt die Befürchtung, evtl. für einen entstandenen Schaden einstehen zu müssen oder gar für einen Fehler bestraft zu werden. Nicht selten kommt es deshalb vor, dass keine Erste Hilfe geleistet wird, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung nach § 323 c Strafgesetzbuch besteht.Erste Hilfe umfasst medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen an Erkrankten oder Verletzten mit einfachen Mitteln. Wer diese Maßnahmen ergreift, leistet Erste Hilfe. Solange die betreffende Person die ihr bestmögliche Hilfe leistet, sind derartige Befürch-tungen grundlos.In der Regel muss weder mit schadensersatz- noch strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden. Dies wird in den nachfolgenden Ausführungen verdeutlicht
Aktualisiert: 2020-03-12
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Sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich kommt es jedes Jahr zu einer Vielzahl von Notfällen, bei denen Ersthelferinnen und Ersthelfer notwendige Erste- Hilfe-Maßnahmen durchführen müssen. Zum Teil haben sie dabei Angst, etwas falsch zu machen oder die verletzte Person noch mehr zu schädigen. Hinzu kommt die Befürchtung, evtl. für einen entstandenen Schaden einstehen zu müssen oder gar für einen Fehler bestraft zu werden. Nicht selten kommt es deshalb vor, dass keine Erste Hilfe geleistet wird, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung nach § 323 c Strafgesetzbuch besteht.Erste Hilfe umfasst medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen an Erkrankten oder Verletzten mit einfachen Mitteln. Wer diese Maßnahmen ergreift, leistet Erste Hilfe. Solange die betreffende Person die ihr bestmögliche Hilfe leistet, sind derartige Befürch-tungen grundlos.In der Regel muss weder mit schadensersatz- noch strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden. Dies wird in den nachfolgenden Ausführungen verdeutlicht
Aktualisiert: 2020-03-12
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Neue digitale Arbeitsmittel bestimmen zunehmend die Arbeitswelt. Sie ermöglichen oftmals effizientere, mobilere und flexiblere Arbeitsabläufe; gleichzeitig können aber auch neue Gefahren und Risiken für die Beschäftigten entstehen. Aus diesem Grund befasst sich das vorliegende Forschungsprojekt mit den möglichen Auswirkungen des Einsatzes von Datenbrillen und Monitoren auf Gabelstaplern auf die sensorische und kognitive Belastung der Beschäftigten. Hierzu wurde im Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) eine möglichst realitätsnahe Fahrsimulation aufgebaut. Diese wird eingesetzt, um in einem Studienkollektiv Reaktionszeiten nach einem standardisierten Testverfahren zu messen (Detection Response Task (DRT) nach ISO 17488). Außerdem wird die subjektiv wahrgenommene Belastung der Probanden mit dem etablierten Fragebogen NASA Task Load Index (NASA-TLX) erfasst. Im Studienkollektiv wurde eine Zunahme der sensorischen und kognitiven Belastung durch das Nutzen von Anzeigegeräte
Aktualisiert: 2020-03-12
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Zeit ist eine der wertvollsten Ressourcen in der Wahrnehmung unserer Arbeitswelt. Arbeitszeit ist - in der Regel - ein Maß für die Entlohnung von Arbeit und trennt die berufliche von der privaten Sphäre. Doch diese Trennung löst sich zunehmend auf. Die Gestaltung von Arbeitszeit ist deshalb ein wichtiges Thema für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Im IAG Report 2/2019 „Arbeitszeit sicher und gesund gestalten“ stellt das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) aktuelle Befunde und Empfehlungen zusammen. Er soll Präventionsfachleuten, Führungskräften und Beschäftigten eine Orientierung bieten, um die Arbeitszeit sicher und gesund zu gestalten.
Aktualisiert: 2020-03-12
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Dieser Report dokumentiert eine Untersuchung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) aus den Jahren 2009/2010 zur Ermittlung der Lärmexposition bei Elektroinstallationsarbeiten auf Baustellen.
Aktualisiert: 2020-03-12
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Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) hat die Umsetzung der Kampagne mit neun verschiedenen Evaluationsmethoden umfangreich untersucht. Die Evaluationsergebnisse machen deutlich, dass die Kampagne mit einem guten Maßnahmenmix die Beschäftigten der RAG und ihrer Partnerfirmen erreicht hat. Die Evaluation zeigt zudem eine Vielzahl von Elementen der RAG-Kampagne, die auf andere Branchen oder Mitgliedsbetriebe der BG RCI übertragen werden können – vor allem die deutliche Positionierung der Führungskräfte vom Vorstand bis zum Meister, die wesentlich für die Umsetzung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb ist.
Aktualisiert: 2020-03-12
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Die Broschüre „Grundlagen der Begutachtung von Arbeitsunfällen – Erläuterungen für Sachverständige“ soll vor allem ärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern auf unfallchirurgisch/orthopädischem Fachgebiet eine praktische Hilfe bei der Erfüllung ihrer verantwortungsvollen Aufgabe als Sachverständige sein.
Aktualisiert: 2020-03-12
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Die Broschüre „Grundlagen der Begutachtung von Arbeitsunfällen – Erläuterungen für Sachverständige“ soll vor allem ärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern auf unfallchirurgisch/orthopädischem Fachgebiet eine praktische Hilfe bei der Erfüllung ihrer verantwortungsvollen Aufgabe als Sachverständige sein.
Aktualisiert: 2020-03-12
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Der vorliegende Report behandelt den Einsatz von Antriebssteuergeräten, die abhängig von Applikation und Risiken, Sicherheits-Teilfunktionen in einem bestimmten Performance Level nach DIN EN ISO 13849-1 umsetzen. Die grundlegenden Sicherheits-Teilfunktionen von Antriebssteuerungen und die Anforderungen bei deren Anwendung werden vorgestellt. Die prinzipielle Funktionsweise von Frequenzumrichtern und Gleichstromstellern wird beschrieben und die Umsetzung der Sicherheits-Teilfunktionen erläutert. In Beispielen werden Applikationsschaltungen gezeigt, mit denen unterschiedliche Sicherheitsfunktionen an Maschinen realisiert werden. Die jeweiligen SISTEMA-Dateien zur Quantifizierung dieser Sicherheitsfunktionen stehen zum kostenlosen Download bereit. In den Beispielen finden sowohl Standardfrequenzumrichter Anwendung als auch Frequenzumrichter mit integrierten Sicherheitsfunktionen.
Dieser Report versteht sich als Ergänzung zum IFA Report 2/2017 „Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen“ und setzt Grundkenntnisse über Kategorien und Performance Level nach DIN EN ISO 13849-1 voraus.
Aktualisiert: 2020-03-12
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Unter dem Slogan kommmitmensch widmet
sich die aktuelle gemeinsame Präventionskampagne
der Berufsgenossenschaften
und Unfallkassen dem Thema Kultur
der Prävention. Sie thematisiert damit die
Bedeutung eines ganzheitlichen Präventionsansatzes
für die Sicherheit und Gesundheit
der Beschäftigten in Unternehmen und
Einrichtungen.
Der im Rahmen der Kampagne entwickelte
KulturCheck ist ein Instrument zur Reflektion
und Analyse der eigenen Kultur der Prävention.
Darin werden die Verhältnisse aus
einer ganzheitlichen Perspektive betrachtet:
Der Führungsstil, die Kommunikation im
Unternehmen, der Umgang mit Fehlern, das
Ausmaß der Einbindung von Beschäftigten
und nicht zuletzt das Betriebsklima – all
diese Bereiche prägen die Kultur im Unternehmen
und beeinflussen die Sicherheit
und Gesundheit. Im KulturCheck werden all
diese Themenfelder erfasst.
Aktualisiert: 2020-03-12
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Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (IFA) hat in der Gefahrstoffliste
2018 die wichtigsten Regelungen für die Sicherheit und
Gesundheit am Arbeitsplatz sowie ergänzende Hinweise
in einer Tabelle zusammengefasst. Die vorliegende Version
aktualisiert die Gefahrstoffliste aus dem Jahr 2016.
Die Liste enthält die vorgeschriebenen Einstufungen
(Karzinogenität, Keimzellmutagenität, Reproduktionstoxizität,
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut) von
Stoffen und Gemischen gemäß der CLP-(GHS)-Verordnung
1272/2008 (einschließlich EU-Verordnung 2017/776) sowie
die in der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender,
keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“
aufgeführten Stoffe. Weiterhin aufgenommen wurden die
Luftgrenzwerte (TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“) und
die Biologischen Grenzwerte (BGW) nach TRGS 903.
Abschließend werden Hinweise u. a. zu Messverfahren
(DFG, DGUV Information 213-500ff, IFA-Arbeitsmappe,
HSE, NIOSH, OSHA), zur Arbeitsmedizin
und auf stoffbezogene
Regelungen in der Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV), der Chemikalien-Verbotsverordnung (Chem-
VerbotsV), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS) sowie auf Regelungen der Unfallversicherungsträger
gegeben.
Aktualisiert: 2020-01-09
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Unter dem Slogan kommmitmensch widmet sich die aktuelle Präventionskampagne der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen dem Thema Kultur der Prävention. Sie thematisiert damit die Bedeutung eines ganzheitlichen Präventionsansatzes für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Unternehmen und Einrichtungen.
Der im Rahmen der Kampagne entwickelte KulturCheck ist ein Instrument zur Reflektion und Analyse der eigenen Kultur der Prävention. Darin werden die Verhältnisse aus einer ganzheitlichen Perspektive betrachtet: Der Führungsstil, die Kommunikation im Unternehmen, der Umgang mit Fehlern, das Ausmaß der Einbindung von Beschäftigten und nicht zuletzt das Betriebsklima – all diese Bereiche prägen die Kultur im Unternehmen und beeinflussen die Sicherheit und Gesundheit. Im KulturCheck werden diese Themenfelder erfasst.
Aktualisiert: 2020-03-12
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Die Prävention, d. h. die Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe, gehört zu den grundlegenden, kontinuierlich zu erfüllenden gesetzlichen Aufgaben der gewerblichen und öffentlichen Unfallversicherungsträger (UV-Träger).Zur Unterstützung dieses Präventions-auftrages hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter Wahrung der Selbstständigkeit ihrer Mitglieder und deren gesetzlicher Aufgaben und Pflichten Fachbereiche eingerichtet.Mit diesem Jahresbericht legen die Fachbereiche der DGUV einen umfassenden Überblick über ihr breit gefächertes Aufgabenspektrum vor.
Aktualisiert: 2020-03-12
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Die Prävention, d. h. die Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe, gehört zu den grundlegenden, kontinuierlich zu erfüllenden gesetzlichen Aufgaben der gewerblichen und öffentlichen Unfallversicherungsträger (UV-Träger).Zur Unterstützung dieses Präventions-auftrages hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter Wahrung der Selbstständigkeit ihrer Mitglieder und deren gesetzlicher Aufgaben und Pflichten Fachbereiche eingerichtet.Mit diesem Jahresbericht legen die Fachbereiche der DGUV einen umfassenden Überblick über ihr breit gefächertes Aufgabenspektrum vor.
Aktualisiert: 2020-03-12
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Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (IFA) hat in der Gefahrstoffliste
2018 die wichtigsten Regelungen für die Sicherheit und
Gesundheit am Arbeitsplatz sowie ergänzende Hinweise
in einer Tabelle zusammengefasst. Die vorliegende Version
aktualisiert die Gefahrstoffliste aus dem Jahr 2016.
Die Liste enthält die vorgeschriebenen Einstufungen
(Karzinogenität, Keimzellmutagenität, Reproduktionstoxizität,
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut) von
Stoffen und Gemischen gemäß der CLP-(GHS)-Verordnung
1272/2008 (einschließlich EU-Verordnung 2017/776) sowie
die in der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender,
keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“
aufgeführten Stoffe. Weiterhin aufgenommen wurden die
Luftgrenzwerte (TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“) und
die Biologischen Grenzwerte (BGW) nach TRGS 903.
Abschließend werden Hinweise u. a. zu Messverfahren
(DFG, DGUV Information 213-500ff, IFA-Arbeitsmappe,
HSE, NIOSH, OSHA), zur Arbeitsmedizin
und auf stoffbezogene
Regelungen in der Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV), der Chemikalien-Verbotsverordnung (Chem-
VerbotsV), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS) sowie auf Regelungen der Unfallversicherungsträger
gegeben.
Aktualisiert: 2020-03-12
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Der in der dritten Auflage vorliegende BK-Report 1317
ermöglicht eine qualitätsgesicherte Bearbeitung in Fällen
mit Verdacht auf arbeitsbedingt verursachte Schädigung
des Nervensystems durch organische Lösungsmittel auf
der Grundlage technischen und medizinischen Expertenwissens.
Im ersten Teil finden sich Hinweise zur Exposition mit speziellen
Informationen zu Lösungsmitteln und Gemischen,
deren Neurotoxizität nach aktuellem Erkenntnisstand
gesichert ist. Der Report enthält Übersichten über das
Vorkommen der Stoffe in verschiedenen Branchen sowie
Stoffdossiers mit chemischen und physikalischen Daten,
Grenzwerten und Aufnahmewegen.
Diese Informationen sollen die im Einzelfall erforderlichen
Ermittlungen zu Art und Umfang möglicher schädigender
Einwirkungen unterstützen und eine Gesamtwertung der
Exposition ermöglichen.
Den zweiten Schwerpunkt des Reports bilden die Empfehlungen
zur Begutachtung, die von Sachverständigen
unterschiedlicher Disziplinen erarbeitet wurden, die über
umfangreiche Erfahrungen aus der Beobachtung, Behandlung
und Beurteilung entsprechender Krankheiten verfügen.
Im Anhang finden sich zusätzliche Informationen
in Form bewertender Zusammenfassungen von Literaturdaten
zur neurotoxischen Wirkungsschwelle einzelner
Stoffe und Gemische.
Der BK-Report bietet damit den Unfallversicherungsträgern
(UV-Trägern) und den medizinischen Sachverständigen
eine fundierte Beurteilungsgrundlage für die
Bearbeitung der BK-Nr. 1317.
Aktualisiert: 2020-03-12
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Die positive und gesundheitserhaltende Wirkung regelmäßiger
körperlicher Aktivität ist unbestritten. Demgegenüber
kann lange andauernde physische Inaktivität
sowohl mit negativen physiologischen (z. B. Belastungen
des Herz-Kreislauf- und Muskel-Skelett-Systems) als auch
psychologischen (z. B. erhöhtem Stresslevel) Konsequenzen
verbunden sein. Ein vielversprechender Ansatz,
um Inaktivität an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen zu
vermeiden, ist die Nutzung dynamischer Arbeitsstationen.
Sie ermöglichen eine leichte physiologische Aktivierung
während der Ausübung von Bürotätigkeiten. Die
grundsätzliche Wirksamkeit dynamischer Arbeitsplätze
zur Förderung der physischen Aktivität konnte in Laboruntersuchungen
nachgewiesen werden (vgl. IFA Report
4/2014). Auf der Basis dieser Erkenntnisse wurden in
der vorliegenden Untersuchung zwei neuartige Gerätetypen
– das Schreibtischergometer „Deskbike“ und das
Untertischgerät „activeLifeTrainer“ – auf ihre Eignung in
der realen Büroarbeitswelt evaluiert. Hierzu wurden einer
Interventionsgruppe von 30 Beschäftigten der Deutschen
Telekom AG über 28 Tage jeweils vier Geräte pro Typ im
Büro zur Verfügung gestellt. Weitere 28 Beschäftigte der
Telekom AG ohne die Möglichkeit, diese Geräte zu nutzen,
standen als Kontrollgruppe zur Verfügung. Das Ausleihund
Nutzungsverhalten dieser Interventionsgruppe wurde
erfasst, physiologische Effekte der Nutzung beider Gerätetypen
wurden gemessen sowie die Nutzungsmotivation
und subjektiv empfundene Praktikabilität untersucht.
Außerdem wurden Effekte der Nutzung auf das generelle
und arbeitsbezogene Wohlbefinden in einem Kontrollgruppendesign
analysiert.
Aktualisiert: 2020-03-12
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Neben der Belastung durch Ganzkörper-Vibrationen (GKV) sind beim beruflichen Führen von Fahrzeugen ungünstige Körperhaltungen (KH) und Lastenhandhabungen die wichtigsten physikalischen Belastungsfaktoren, die Rückenbeschwerden verursachen können. Aufgrund der Komplexität der Körperhaltungsmessungen hat keine epidemiologische Studie bisher die Kombinationswirkung der beiden GKV- und KH-Expositionen anhand quantitativer Daten untersucht. Mittlerweile ist durch den Fortschritt in der Sensortechnologie eine Messtechnik eingeführt, welche die quantitative Analyse der KH durch Messen von Körperwinkeln ermöglicht.
Diese Pilotstudie untersucht mit dieser Messtechnik die Einwirkung der Kombinationsexpositionen von GKV und KH auf Gesundheitsbeschwerden vor allem im Bereich des unteren Rückens. Zusätzlich zu diesen Feldmessungen fanden Befragungen und medizinische Untersuchungen bei 102 Berufsfahrern statt. Zusätzliche Belastungsfaktoren wie Lastenhandhabung und psychosoziale Faktoren wurden durch Fragebögen erfasst.
Aktualisiert: 2020-03-12
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Unter dem Slogan „Denk an mich. Dein Rücken“ widmete sich die gemeinsame Präventionskampagne der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und der Knappschaft in den Jahren 2013 bis 2015 dem Thema Rückengesundheit. Ziel der Kampagne war es, arbeitsbedingte Rückenbelastungen durch verhältnis- und verhaltenspräventive Ansätze zu verringern.
In diesem Report werden das methodische Vorgehen sowie die zentralen Ergebnisse der umfangreichen Evaluation der Kampagne beschrieben. Darüber hinaus wird auf Besonderheiten und Erkenntnisse beim Einsatz der verschiedenartigen Evaluationsmethoden eingegangen.
Aktualisiert: 2020-03-12
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