Rechtskultur ist eine Zeitschrift mit europäischem Charakter.
Rechtskultur ist strikt themenbezogen.
Rechtskultur ist transdisziplinär ausgerichtet.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Die Rügeobliegenheit zählt heute wie früher zu den essenziellen
Rechtsinstituten des deutschen Handelsrechts. Rügt der Käufer einen
Mangel nicht unverzüglich, gilt die Ware als genehmigt. Diese auf
den Verkäuferschutz gerichtete Vorschrift dient der Schnelligkeit und
Rechtssicherheit im Handelsverkehr.
Während die Rügeobliegenheit heute in § 377 HGB ausschließlich
für den beiderseitigen Handelskauf gilt, fand sie im Rahmen des
Art. 347 ADHGB bei jedem Rechtsgeschäft Anwendung, welches
einseitig ein Handelsgeschäft war. Auch ein Nichtkaufmann musste
die Rügeobliegenheit wahren, obwohl er nach bürgerlichem Recht
kontrahierte.
Das ADHGB von 1861 galt nahezu in allen Mitgliedstaaten des
Deutschen Bundes sowie in nicht zum Deutschen Bund gehörenden
Gebieten des Kaisertums Österreich und der Preußischen Monarchie,
stand Pate für das ungarische Handelsgesetz von 1875 und
prägte ausländische Handelsgesetze, wie z.B. den Entwurf eines
schweizerischen Handelsrechtes von 1864 und den italienischen
Codice di commercio von 1882. Der Anwendungsbereich der
Rügeobliegenheit des ADHGB führte zur Entstehung eines
mitteleuropäischen Obligationenrechts, indem die Rügeobliegenheit
von den Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns nach Verlassen
des ADHGB-Rechtsraumes überwiegend auch in allgemeine
Zivilrechtskodifikationen aufgenommen wurde. Demgegenüber hat
der deutsche Gesetzgeber die Anwendung auf den beiderseitigen
Handelskauf beschränkt.
Aktualisiert: 2023-02-09
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Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 annektierte
das neugegründete Deutsche Kaiserreich im Frankfurter Frieden
Teile Ostfrankreichs, nämlich den überwiegenden Teil der beiden
elsässischen Départements und ungefähr die Nordhälfte Lothringens
als „Reichsland Elsaß-Lothringen“. Dadurch vergrößerte sich nicht
nur der räumliche Geltungs-bereich des französischen Rechts in
diesem Reich, sondern es wurde überdies auch die gesamte zu
diesem Zeitpunkt geltende französische Rechtsordnung gleichsam
importiert. Im Zuge des inneren Ausbaus des Kaiserreichs, zu
dem eine breit angelegte Rechtsvereinheitlichung gehörte, traten
maßgebliche Reichsgesetze wie die Reichsjustizgesetze (1877) oder
Bürgerliches Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch (1900) auch im
sogenannten „Reichsland“ in Kraft, ohne daß jedoch die gesamte
französische Rechtordnung dort außer Kraft gesetzt worden wäre.
Jenseits verheerender Kriege erscheinen die von Deutschland 1871
annektierten und 1918 zurückübertragenen Gebiete Frankreichs
als Regionen, in denen französisches und deutsches Recht in einen
besonders engen Austausch miteinander getreten sind, sei es auf
der Ebene des geltenden Normbestands, sei es auf der Ebene der
alltäglichen Rechtsanwendung.
Aktualisiert: 2023-02-01
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Ehegatten sowie die Mitglieder einer Familie stehen sich
als gleichberechtigte Persönlichkeiten gegenüber und sind
als solche befugt, sämtliche Rechtsgeschäfte untereinander
einzugehen, die auch Dritte im Rechtsverkehr abschließen
können. Hierbei dürfen die Familienangehörigen zwar eigene
Interessen verfolgen. Allerdings unterliegen sie aufgrund
ihrer Nähebeziehungen besonderen Treuepflichten, die sich
als immanente Schranke der Privatautonomie darstellen und
sich so auf den Handlungsspielraum der Vertragsparteien
auswirken. Als rechtliche Grundlage dieser Treuepflichten
dienen hierbei die speziellen familienrechtlichen Generalklauseln
§ 1353 I 2 BGB und § 1618a BGB, aus denen der
Schutzbereich und Inhalt sowie die Rechtsfolgen eines Verstoßes
gegen die Treuepflichten herausgearbeitet werden
können.
Aktualisiert: 2022-11-02
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Rechtskultur ist eine Zeitschrift mit europäischem Charakter.
Rechtskultur ist strikt themenbezogen.
Rechtskultur ist transdisziplinär ausgerichtet.
Aktualisiert: 2022-03-10
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Die Rückerstattung durch das Militärregierungsgesetz Nr. 59 der
amerikanischen Besatzungszone diente der Rückabwicklung von
verfolgungsbedingten Vermögensverschiebungen, die während der
Herrschaft des Nationalsozialismus erfolgten. Vielfältige Probleme
im Tatsächlichen und Rechtlichen stellten sich den Beteiligten
dann, wenn die streitbefangenen Vermögensgegenstände der
Schnelllebigkeit des Wirtschaftslebens unterworfene Unternehmen
waren. Das mit dem Militärregierungsgesetz Nr. 59 eingeführte
institutionelle Rückerstattungsverfahren und die grundsätzlichen
materiell-rechtlichen Wertungen des Gesetzes boten Leitplanken,
innerhalb derer sich im Rahmen von Unternehmensrückerstattungen
eine ausgesprochene Vergleichskultur etablierte.
Aktualisiert: 2021-12-09
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Sind Konkursgesetze ein sinnvolles Instrument zur Regulierung
des Marktes? Unter welchen Voraussetzungen sollten unrentable
Unternehmen liquidiert werden und wann rechtfertigt eine positive
Zukunftsprognose die Sanierung?
Diese grundsätzlichen Fragen haben aufgrund der Corona-Krise
erneut an Aktualität gewonnen – dennoch darf nicht in Vergessenheit
geraten, dass eine vergleichbare Problematik in Deutschland
bereits etwa 150 Jahre früher von hochrangigen Politikern,
Juristen und Wirtschaftsexperten kontrovers diskutiert wurde:
Im Entstehungsprozess der Konkursordnung war die Aufnahme
von Sanierungsinstrumenten einer der zentralen Streitpunkte.
Während der Beratungen einer vom Bundesrat eingesetzten
Expertenkommission fiel im Jahr 1874 schließlich die Entscheidung
gegen ein konkursabwendendes Vergleichsverfahren.
Dieser Band möchte sowohl die politischen und gesellschaftlichen
Umstände als auch die geistesgeschichtlichen Strömungen näher
beleuchten, welche sich auf die konkrete Ausgestaltung der
Konkursordnung auswirkten. Anhand verschiedener Dokumente aus
dem Bundesarchiv und aus dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer
Kulturbesitz sowie anhand zahlreicher weiterer Originalquellen wird
der Frage nach den wichtigsten Einflussfaktoren nachgegangen.
Unter anderem konnte dabei festgestellt werden, dass die Betrugsfälle
des sogenannten Gründerschwindels ein gesteigertes Misstrauen
hinsichtlich der Liquidität neuer Unternehmen hervorgerufen hatten
und dass die Prägung durch zeittypische Wertvorstellungen wie
auch Ehrbegriffe eine an ökonomischer Praktikabilität orientierte
Betrachtungsweise verhinderte.
Aktualisiert: 2021-05-27
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Inhaltlich spannen die zwölf Einheiten den Bogen von den grundlegenden Begriffen der Person und Rechtsfähigkeit, der Sachen sowie des Rechtsgeschäfts über Vertrag, Delikt und Eigentum bis hin zum Familien- und Erbrecht.
Mit Blick auf die bei den Arbeiten am BGB herangezogenen Quellen werden dabei folgende Kodifikationen historisch-vergleichend betrachtet: Zunächst der bayerische CMBC (1756), das preußische ALR (1794), das österreichische ABGB (1811) sowie der französische Code civil (1804) und das Badische Landrecht (1810). Darauf folgen der Hessische Entwurf (1842-1853), der Bayerische Entwurf (1861/64) und das Sächsische BGB (1863/65) sowie das ADHGB (1861) und der Dresdner Entwurf (1866).
Aktualisiert: 2021-05-31
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The texts collected in this volume study these dynamics in order to offer insight into both
specificities and general trends of different forms of popular participation in policing during
the period from the end of the Ancien Régime until the 1930s.
Aktualisiert: 2021-05-27
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Die Stief- bzw. Patchworkfamilie rückt aufgrund der Probleme, die sich aus dieser neuen Zusammensetzung der Familien ergeben, neben der Sozialwissenschaft auch immer mehr in den juristischen Fokus. Dabei spielt die rechtliche Beziehung zwischen
Stiefeltern und Stiefkindern eine wesentliche Rolle.
Das Augenmerk dieser Arbeit liegt dabei in besonderem Maße auf dem Erbrecht, das sich angesichts der veränderten familiären Verhältnisse vor dieser Familienform nicht verschließen darf.
Aktualisiert: 2021-07-15
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Ziel der vorliegenden Forschung ist es, die historischen Einflüsse des deutschen Rechts auf den italienischen Codice di Commercio von 1882 zu untersuchen und aufzuzeigen. Bei der Fassung des Codice di Commercio von 1882 haben die Italiener das deutsche
Recht - insbesondere das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861 sehr geschätzt. Da das vorherige italienische Handelsgesetzbuch, das vom französischen Modell stammte, alt und lückenhaft war und sich an den wirtschaftlichen Fortschritt anpassen musste, wurde das deutsche
Recht in den Codice di Commercio von 1882 integriert, was zu ausgezeichneten Ergebnissen geführt hat. Das ADHGB wurde durch die deutsche Rechtslehre geprägt und als ein neuzeitliches Vorbild in ganz Europa betrachtet. Trotz der unterschiedlichen
Rechtsordnungen haben sich Italien und Deutschland, dank der Neugier und dem Staunen der Italiener, mit der deutschen Rechtsordnung erfolgreich auseinandergesetzt.
Aktualisiert: 2020-07-11
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Der Band enthält Beiträge, die rechtshistorische Themen des voralpinen Raums Altbayerns behandeln. Der zeitliche Rahmen erstreckt sich von der Frühen Neuzeit bis in das 20. Jahrhundert. Inhaltlich werden Klostergeschichte, Mühlenrecht, staatliche Gesundheitspolitik, Infrastrukturpolitik, Maßnahmen der Energiegewinnung sowie Naturschutz im „Dritten Reich“ behandelt. Der Band bietet damit ein Spektrum von Themen, die an regionalen Beispielen untersucht werden, aber in ihren Fragestellungen und Ergebnissen von überregionalem Interesse sind.
Aktualisiert: 2020-07-07
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Der erstinstanzliche Prozessalltag an Untergerichten
im Dritten Reich und in der Nachkriegszeit ist bisher nur
Gegenstand weniger Untersuchungen.
Kerstin Strohmaier lenkt den Fokus mittels der
Auswertung eines im Staatsarchiv Sigmaringen verwahrten
Bestands der R-Akten auf den Prozessalltag an dem
im Zentrum Oberschwabens gelegenen Landgericht
Ravensburg anhand des Zerrüttungstatbestandes des § 55
Ehegesetz 1938 bzw. § 48 Ehegesetz 1946.
Der Einfluss der nationalsozialistischen Ideologie auf die
Rechtsprechung des Landgerichts Ravensburg wird ebenso
ausgeleuchtet wie die Verhältnisse nach Kriegsende und
die Frage nach der Entnazifizierung nationalsozialistischen
Rechts.
Eine Betrachtung des Aktenbestandes zum Zerrüttungstatbestand
im Zeitraum von 1938 bis 1950 ermöglicht
zugleich eine vergleichende Betrachtung der Rechtsprechung
und des Prozessalltags während der Zeit des
Nationalsozialismus und in den Nachkriegsjahren.
Dabei werden auch die an den untersuchten Scheidungsverfahren
beteiligten Ehegatten und deren persönliche und
wirtschaftliche Verhältnisse berücksichtigt.
Zugleich gibt die Autorin einen Überblick über die an diesen
Verfahren mitwirkenden Juristen. Der Schwerpunkt liegt
auf der politischen Haltung dieser Richter und Rechtsanwälte,
dem Einfluss dieser Haltung auf das berufliche Fortkommen
und die Argumentation in den Scheidungsverfahren sowie
auf dem Entnazifizierungsverfahren und den dort gefundenen
Ergebnissen.
Aktualisiert: 2021-05-27
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Vorwort
Die vorliegende Arbeit wurde im Juni 2017 von der Juristischen Fakultät der Universität Salzburg als Dissertation angenommen. Das Rigorosum fand am 28.09.2017 statt.
Der Zitierstil und die Abkürzungen folgen den in Österreich für juristische Arbeiten üblichen AZR – Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen samt Abkürzungsverzeichnis, AZR, 7. Aufl 2012, Verlag Manz, Wien. Auf die danach vorgesehenen Kursivierungen wurde aus drucktechnischen Gründen verzichtet.
Die vom Deutschen Bundestag mit dem „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ vom 20.07.2017 durch Änderung von § 1353 Abs 1 Satz 1 BGB beschlossene sog. „Ehe für alle“ wurde in der vorliegenden Arbeit noch nachträglich eingearbeitet. Durch sie ergeben sich allerdings keine grundlegenden Änderungen, da vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung geschlossene eingetragene Lebenspartnerschaften iSd LPartG weiter bestehen bleiben, solange die Partner diese nicht nach § 20a LPartG in eine Ehe umwandeln.
Mein herzlicher Dank gilt Herrn Prof. DDr. DDr. h.c. Johannes Michael Rainer, Universität Salzburg, für die überaus wohlwollende Hauptbetreuung der Arbeit und die mir bei deren Erstellung gewährte „freie Hand“. Ebenso herzlich danke ich Frau Prof. Dr. Marianne Roth, Universität Salzburg, für die von ihr im Rahmen der Nebenbetreuung der Arbeit gegebenen hilfreichen Hinweise. Beiden danke ich zudem für die überaus großzügig gewährte Frist zur Abgabe der Arbeit, die es mir ermöglicht hat, die Dissertation neben der Betreuung meines Sohnes fertigzustellen, für die kurzfristige Erstellung der Gutachten sowie für die überaus angenehme Atmosphäre des zusammen mit Herrn Prof. Dr. Peter Mader, Universität Salzburg, dem ebenfalls mein Dank gilt, durchgeführten Prüfungsgesprächs.
Ganz besonders danke ich Herrn Prof. Dr. Martin Löhnig, Universität Regensburg, zum einen für die Anregung zur Aufnahme des Doktoratsstudiums an der Universität Salzburg und den Themenvorschlag, zum anderen auch für die freundliche Bereitschaft zur Veröffentlichung der Arbeit im Rahmen der vorliegenden, von ihm herausgegebenen Schriftenreihe.
Ausdrücklich bedanken möchte ich mich auch bei der Universität Salzburg, insbesondere den Mitarbeiterinnen des Prüfungsreferats, sowie bei Frau Martina Pachler, für die bei allen auftretenden Fragen stets freundlich gewährte Unterstützung.
Dank schulde ich zudem der Universitätsbibliothek Regensburg, deren Angebot mir auch als externer Nutzerin in weitem Umfang zur Recherche und für Ausleihen zur Verfügung stand.
Ganz herzlich danke ich auch meinem langjährigen Partner Herrn Roland Kerscher für das Korrekturlesen der Arbeit und seine Unterstützung in zahlreichen anderen Bereichen.
Gewidmet ist diese Arbeit unserem gemeinsamen Sohn Dominik, dessen Geburt mein Leben auf ganz wunderbare Weise verwandelt und bereichert hat und dessen Betreuung mir erst eigentlichen Zugang zur Thematik der vorliegenden Arbeit verschafft hat.
Regensburg, im Dezember 2017
Aktualisiert: 2020-04-07
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Der Schwarzmarkt prägte die Nachkriegszeit des Zweiten Weltkriegs und war dabei ein Symbol für jene Phase der Orientierungslosigkeit, der Entbehrungen und des Umbruchs, aber auch des Neubeginns. Die Untersuchung dieses Themengebietes aus einer primär juristischen Perspektive eröffnet dabei einen besonderen Blick auf diesen Abschnitt der Geschichte. Durch eine Konzentration der Forschung auf die Rechtsprechung wird der schwarze Markt aus der Perspektive der Richter betrachtet, die aber zugleich kritisch hinterfragt wird, um die Rolle der Justiz in jener Zeit zu erforschen. Während der NS-Herrschaft und durch den darauffolgenden Zusammenbruch der staatlichen Ordnung waren Werte und Moralvorstellungen stark beschädigt worden. So mussten diese in einer von Mangel an überlebensnotwendigen Gütern geprägten Zeit neu definiert werden, wobei sich die Frage stellte, welche Bedeutung der Rechtsprechung dabei zukam. Die gewählte Methodik zielt außerdem darauf ab, den Schwarzmarkt der Stadt Nürnberg sowie des Umlandes zu analysieren, wodurch ein Blick insbesondere auf die Situation in der Nachkriegszeit in dieser Region ermöglicht wird.
Aktualisiert: 2020-07-14
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Ausgabe 3 nimmt die Strafrechts- und Kriminalitätsgeschichte in den Fokus.
Aktualisiert: 2020-04-07
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Ausgabe 4 nimmt die Wirtschaftsrechtsgeschichte in den Fokus.
Aktualisiert: 2020-04-07
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Ausgabe 5 nimmt die Kolonialrechtsgeschichte in den Fokus.
Aktualisiert: 2020-04-07
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Rechtskultur ist eine Zeitschrift von europäischem Charakter, strikt themenbezogen und transdisziplinär. Ausgabe 2 beschäftigt sich mit der Methode der Rechtsgeschichte und ihrer Nachbarwissenschaften beim Umgang mit rechtshistorischen Quellen
Aktualisiert: 2020-04-07
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Nach dem Ende des 2. Weltkriegs wurden von den Alliierten zahlreiche Gesetze, welche in den Jahren 1933-1945 ergangen waren, außer Kraft gesetzt. Viele Gesetze aus diesen Jahren galten allerdings weiter. Dies stellte die Gerichte vor die Frage, ob sie diese Gesetze anwenden durften und wie sie diese auszulegen hatten.
Die Spruchtätigkeit der erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsbarkeit in der Besatzungszeit stellt ein bislang noch wenig erforschtes Gebiet dar. Schwerpunkt der vorliegenden Untersuchung bildet die Darstellung der Rechtspraxis von fünf aus der NS-Zeit stammenden arbeitsrechtlichen Gesetzen während der Besatzungszeit in den Ländern Bayern und Hessen in der amerikanischen Besatzungszone. Im Einzelnen handelt es sich dabei um das Arbeitsordnungsgesetz, die Arbeitsplatzwechselverordnung, die Verordnung zur Abänderung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, das Jugendschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz.
Anhand der noch vorhandenen Urteilssammlungen und weiterer Originalquellen wird der Umgang der erstinstanzlichen Arbeitsgerichte mit diesem nationalsozialistischen arbeitsrechtlichen Normenerbe betrachtet. Daneben wird in der Untersuchung auch der Frage der personellen Kontinuität an den Arbeitsgerichten nachgegangen.
Aktualisiert: 2020-04-07
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