Die neuen Regeln für die unterschiedlichen Brandschutzbauteile, wie z.B. Türen, Tore, Fassaden, Fenster, Verglasungen und Zubehörteile, sind auf dem Weg oder bereits in Umsetzung. Daher liegt der Schwerpunkt auf der neuen Produktnorm Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften EN 16034. Für Hersteller, Verarbeiter, Monteure oder Zulieferer ergeben sich geänderte Verpflichtungen, die diese kennen sollten.
Es wird ausführlich der momentane Stand der europäischen Zulassungsverfahren, die aktuellen Änderungen in den Prüf- und Klassifizierungsgrundlagen, die Regeln zum europäischen Konformitätsverfahren und den Stand der Regeln zum erweiterten Anwendungsbereich aufgezeigt – also der gesamten Weg zum CE-Zeichen bei Feuer- und Rauchschutzabschlüssen. Ebenso werden die Beziehungen zwischen Systemgeber, Systemnehmer und Zulieferindustrie wie auch die Umsetzungen der europäischen Regeln in Deutschland und anderen ausgewählten europäischen Mitgliedsstaaten erläutert.
Aktualisiert: 2018-11-07
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Die verbesserte Fertigungstechnik bei Holzfenstern führte seit vielen Jahren zu einem Verglasungssystem, bei dem auf ein Vorlegeband zwischen Glas und Rahmen bzw. Glashalteleiste verzichtet wurde. Da dieses Verglasungssystem in Normen und Richtlinien nicht behandelt wird, war es – um Schäden vorzubeugen – notwendig, die Grundsätze, die bei der Anwendung zu beachten sind, zusammenzufassen. Die ift-Richtlinie VE-13/2 berücksichtigt die in der Praxis gewonnenen Erkenntnisse sowie die in Untersuchungen gesammelten Erfahrungen und legt die Grenzen des Verglasungssystems fest.
Es hat sich gezeigt, dass zur Ausführung einer funktionsfähigen Verglasung ohne Vorlegeband auch Detailkenntnisse über die eingesetzten Produkte erforderlich sind. Im konkreten Fall muss deshalb in Abstimmung mit den Isolierglas- und Dichtstoffherstellern geprüft werden, ob die Voraussetzungen zur Anwendung des Verglasungssystems ohne Vorlegeband gegeben sind. Diese Abstimmung ist auch zur Sicherung eventueller Gewährleistungsansprüche notwendig.
Die ift-Richtlinie gilt für die Verglasung von Holzfenstern und Festverglasungen ohne Vorlegeband bzw. Dichtstoffvorlage, zwischen
Glas und Rahmen (Flügel- oder Blendrahmen),
Glas und Glashalteleiste bzw. (vorgefertigtem) Glashalteleistenrahmen,
wenn die Fenster mindestens auf einer Seite dem Außenraum- oder Freiluftklima ausgesetzt sind. Sie gilt ferner für Verglasungen mit Dichtprofilen. Sie legt die Voraussetzungen fest, unter denen diese Verglasungssysteme am Holzfenster anwendbar sind. Sie gilt sinngemäß für Verglasungen mit überfälzten Glashalteleisten bzw. Glashalteleistenrahmen.
Aktualisiert: 2022-03-21
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