Schriftenverzeichnis und Autobiografie des Rechtsbibliothekars, Rechtsbibliografen und Juristen Ralph Lansky. Lansky war Direktor der Bibliothek des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg.
Aktualisiert: 2021-07-05
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Aktualisiert: 2020-12-17
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Richterliche Fehlurteile sind so alt wie die Geschichte des Strafrechts. Die Literatur berichtet seit Jahrhunderten von einer Fülle aufsehenerregender Justizirrtümer, und auch heute noch begehen Gerichte von Zweifeln ungetrübt Justizmorde. So stellte sich in Deutschland 1989 nach sechs Jahren Haft die Unschuld des wegen Mordes verurteilten Michael Mager heraus, nachdem der wahre Täter gestanden hatte. Der nicht geständige angebliche Bankräuber Donald Stellwag mußte eine achtjährige Haftstrafe voll verbüßen bis sich im Anschluß daran die Täterschaft eines Doppelgängers herausstellte. Viele Gründe sprechen für die Wahrscheinlichkeit einer Fehlverurteilung des seit siebzehn Jahren im Gefängnis sitzenden Franz-Josef Sträter. In England kam anfangs 2001 nach 27jähriger Haft die Schuldlosigkeit des angeblichen Mörders Stephen Downing ans Licht, und in den USA scheint sich angesichts einer Flut revidierter falscher Todesurteile eine Änderung in der Einstellung zur Todesstrafe anzubahnen. Hier sollen sogar Geschworene noch im Jahr 2000 über die Schuld des Angeklagten durch Werfen eines Silberdollars entschieden haben, nachdem sie keine Einigung erzielen konnten. Kein Wunder, daß es dort mittlerweile eine eigene Zeitschrift mit dem Titel „Justice: Denied. The Magzine for the wrongly convicted“ gibt und in Chicago der erste Kongress der irrtümlich zum Tode Verurteilten stattfand. Dabei verteidigen Gerichte und Staatsanwaltschaften hartnäckig einmal gefällte Urteile und leugnen die Möglichkeit eines Justizmordes: Verurteilte, die während der Haft unbeirrt ihre Unschuld beteuern, werden nicht begnadigt, da die Einsicht zur Tat fehle und Wiederholungsgefahr bestehe.
Man ahnt, daß die Zahl der Justizirrtümer weitaus höher sein muß, als es die gelegentlich vorkommenden Freisprüche in den seltenen Wiederaufnahmeverfahren glauben lassen könnten – nicht nur in Fällen von lebenslanger Haft oder Todesstrafe, sondern auch bei Verurteilung zu zeitiger Freiheits- oder Geldstrafe. Fachleute halten die Menge der unbekannt bleibenden Fehlurteile allgemein für bedeutend. Soweit Zahlen genannt werden, handelt es sich hierbei aber entweder um die persönliche Einschätzung des jeweiligen Autors oder um Angaben, die sich an Statistiken über Wiederaufnahmeverfahren oder an Untersuchungsergebnissen hinsichtlich einer begrenzten Anzahl von Strafverfahren orientieren.
Dennoch ist die Öffentlichkeit für die Problematik des Fehlurteils kaum sensibilisiert. Die Gesellschaft reagiert allenfalls empört, wenn ein Freispruch als ungerechtfertigt oder ein Urteil als zu milde empfunden wird. Ansonsten werden Gerichtsentscheidungen eher teilnahmslos hingenommen. Auch in der juristischen Fachliteratur stößt das Thema, außer einigen Arbeiten zu Spezialthemen, nur wenig auf Interesse.
Angesichts der Brisanz des Themas erscheint die Neuauflage der berühmtesten deutschsprachigen Darstellung von Justizirrtümern von aktueller Bedeutung. Erich Sellos Arbeit „Die Irrtümer der Strafjustiz und ihre Ursachen“ gehört auch heute noch zu den Grundlagenwerken der Fehlurteilforschung und sollte eine gewinnbringende und nachdenklich stimmende Pflichtlektüre für jeden Juristen und Kriminalisten sein. In Sellos Buch einigt sich das Talent des Dichters mit dem Wissen des Rechtsgelehrten und den Erfahrungen des Praktikers. Der seinerzeit prominente Berliner Strafverteidiger (*1852 †1912) beweist in seinem spannend zu lesenden Werk anhand einer Fülle zumeist sorgfältig recherchierter und höchst interessanter Vorkommnisse aus der gerichtlichen Praxis des In- und Auslandes, wie leicht trotz vermeintlich eindeutiger Beweislage existenzvernichtende Fehlurteile ergehen können. In einer systematischen Zusammenstellung von mehr als 150 Fällen sichererer oder sehr wahrscheinlicher Fehlurteile zeigt Sello die vielfältigen Erscheinungsformen des Justizirrtums auf und verdeutlicht die ursächlichen Fehlerquellen. Dabei spart der Autor auch nicht an Kritik strafprozessualer Mißstände, wie zum Beispiel die Starrheit des Wiederaufnahmeverfahrens, die Problematik des Laienrichtertums sowie die Fragwürdigkeit der Todesstrafe. Nicht selten fließen in die Darstellung rechtsvergleichende Bemerkungen ein.
Das Buch Sellos ist zeitlos. Es gibt heute kaum etwas grundlegendes zu sagen, was dieser nicht bereits im Jahre 1911 angesprochen hätte. Natürlich befindet sich heute die Wissenschaft auf einem weit höheren Stand als vor einhundert oder zweihundert Jahren. Aber damals wie jetzt spielen immer wieder die selben Unsicherheitsfaktoren eine entscheidende Rolle bei Fehlurteilen: Glaubwürdigkeit, Richtigkeit von Zeugenaussagen, Wiedererkennen, Falschbeschuldigung, Selbstbezichtigung, falsche oder widersprüchliche Gutachten, Zurechnungsfähigkeit, Vorurteil, Einseitigkeit und Übereifer der Ermittler, Suggestion, Einfluß der Öffentlichen Meinung und der Politik oder die Frage der Beweiswürdigung. Der geplante analytische zweite Teil von Sellos Werk konnte wegen dessen frühen Todes leider nicht mehr erscheinen.
Aktualisiert: 2021-01-22
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„Feuer, Feuer, die Synagoge brennt!“ Diese Nachricht verbreitet sich am 18. Februar 1881 wie ein Lauffeuer in dem hinterpommerschen Kleinstädtchen Neustettin. Das Unglück geschieht zu einer Zeit, als in Deutschland die antisemitische Agitation eine Hochblüte erlebt. Judenfeindliche Parteien verbreiten ungehindert ihre Hetzparolen. die besonders in den deutschen Ostprovinzen auf fruchtbaren Boden fallen. Erst wenige Tage vor dem Unglück hat in Neustettin der antisemitische Berliner Krawallpolitiker Ernst Henrici eine seiner üblen Brandreden gegen die Juden gehalten, das Klima des Hasses erreicht den Siedepunkt.
In diese Stimmung fällt der Brand des jüdischen Gotteshauses wie der Funke in ein Pulverfaß, die Emotionen kochen über. Erbitterte Juden bezichtigen die christlichen Fanatiker der Brandstiftung, Christen im Gegenzug ihre jüdischen Mitbürger, die eigene Synagoge angezündet zu haben. In Neustettin und ganz Hinterpommern kommt es zu antisemitischen Ausschreitungen. Nachdem die behördlichen Ermittlungen zunächst keine greifbaren Hinweise auf einen Täter ergeben haben, setzt die antisemitische Bevölkerung Neustettins durch Verbreitung vager Verdächtigungen und Gerüchte alles daran, den ungeliebten Juden selbst die Brandstiftung ihrer Synagoge in die Schuhe zu schieben. Im Oktober 1883 schließlich erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen fünf Mitglieder der Neustettiner jüdischen Gemeinde. Es folgt ein aufsehenerregender Sensationsprozeß, der in der Presse des In- und Auslandes Schlagzeilen macht.
Dieser Fall, der auch noch heute aufgrund mancher aktueller Parallelität der Ereignisse von Bedeutung bleibt, ist nicht nur eine spannende Kriminalgeschichte, bei welcher der Leser bis zum Schluß um den Ausgang des Verfahrens rätselt, sondern das Geschehen vermittelt auch höchst interessante Einblicke in die politischen und sozialen Zustände Deutschlands, Hinterpommerns und Neustettins ausgangs des vorigen Jahrhunderts. Ferner zeigt der Prozeß in eindringlicher Anschaulichkeit die juristische und psychologische Problematik der Richtigkeit von Zeugenaussagen; und mit beklemmender Anschaulichkeit wird schließlich deutlich, daß der im Nazideutschland in radikalster Konsequenz praktizierte Antisemitismus nicht über Nacht entstanden ist, sondern dessen Ursache unter anderem auch in der bereits lange zuvor von Teilen der Bevölkerung offen praktizierten und tolerierten Judenfeindschaft begründet liegt.
„Der Prozeß um den Brand der Synagoge in Neustettin“ besteht aus mehreren Teilen: In der „Vorgeschichte“ wird zunächst das Entstehen der Antisemitismusbewegung im Deutschen Kaiserreich gegen Ende des 19. Jahrhunderts skizziert und anschließend das Neustettiner Lokalgeschehen vor und nach dem Synagogenbrand anhand zeitgenössischer Quellen nachgezeichnet. Besonderen Wert wird hierbei auf den Beitrag des fanatischen Rassenantisemiten Ernst Henrici gelegt, der heute fast in Vergessenheit geraten ist.
Es folgt die auf zeitgenössischen Prozeßberichten beruhende Wiedergabe des eigentlichen Strafverfahrens, das bis zum Reichsgericht ging.
Im Anhang schließlich wird unter dem Titel „Biobibliographische Anmerkungen“ Lebensweg und literarisches Werk von drei interessanten Schlüsselfiguren des Geschehens dargestellt, nämlich der beiden bekannten Berliner Rechtsanwälte Erich Sello und Hermann Makower sowie des geistigen Miturhebers der hinterpommerschen Vorfälle Ernst Henrici, der sich auch als Dichter versuchte und später als unsteter Kolonialabenteurer in Togo und Amerika hervortrat.
Die abschließende „Bibliographie von Einführungsliteratur zum Antisemitismus in Deutschland ausgangs des 19. Jahrhunderts“ will den Einstieg bieten in ein tieferes Studium dieses uns heutigen Zeitgenossen vielfach unbekannten Phänomens vor hundert Jahren.
Das 329seitige Buch ist mit Abbildungen versehen. Das Titelbild wurde von dem Schifferstadter Künstler Giuseppe Sinigoi gestaltet.
Weitere Informationen unter:
http://www.gehove.de/publikat/infosyn.html
Aktualisiert: 2020-08-28
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Mit der vorliegenden Bibliographie der deutschen Rechtsbibliographien soll zunächst eine möglichst vollständige Übersicht über die bisher selbständig erschienenen Bibliographien zum deutschen Recht gegeben werden sowie über selbständige Bibliographien zum europäischen, internationalen und ausländischen Recht, soweit diese in Deutschland veröffentlicht sind oder sonst speziell für deutschsprachige Juristen von besonderem Interesse sein können. Darüberhinaus finden auch unselbständig erschienene juristische Bibliographien, Bibliothekskataloge, juristische Teile von Bibliographien anderer Wissenschaftsgebiete, Sammelbesprechungen und Nachweise von Standardliteratur Aufnahme. Ferner werden in Monographien enthaltene Literaturverzeichnisse nachgewiesen, soweit diese besonders umfangreich sind oder ein wichtiges juristisches Sachgebiet behandeln. Aufgrund der deutschen Wiedervereinigung erfolgt in Ergänzung des anfänglichen Arbeitsplanes auch die Aufnahme von Titelmaterial zum Recht der ehemaligen DDR. Zu Beginn einzelner Gliederungspunkte werden gegebenenfalls weiterführende Bibliographien der Bibliographien und sonstige Literaturnachweise angeführt.
Die Bibliographie ist nach Sachgebieten geordnet, innerhalb dieser chronologisch nach dem Zeitpunkt des Erscheinens, wobei noch laufende Verzeichnisse jeweils am Ende eingeordnet sind. Die Aufnahme der einzelnen Titel beruht zumeist auf Autopsie. Schwerpunktmäßig wurden hierbei die Bestände der Universitätsbibliotheken Mannheim und Heidelberg, der Bibliothek des Juristischen Seminars der Universität Mannheim sowie der Pfälzischen Landesbibliothek Speyer ausgewertet.
Zu den einzelnen Titeln erfolgen meistens knappe Hinweise bezüglich Aufbau und Inhalt, zum Teil unter Wiedergabe des Gliederungsschemas sowie weiterer Informationen. Eine ausführliche inhaltliche Beschreibung oder gar Bewertung vermag dies natürlich nicht zu ersetzen und war angesichts der Fülle des gesichteten Materials auch nicht vorgesehen. Die Abkürzung „B.u.A.“ in den Anmerkungen bedeutet, daß der Literaturnachweis sowohl Bücher (gegebenenfalls auch Hochschulschriften) als auch Aufsätze (gegebenenfalls auch Teile von Sammelwerken etc.) verzeichnet. Wo der Hinweis auf „B.u.A.“ fehlt, sind zumeist nur selbstständig erschienene Titel enthalten.
Bei den aufgrund von Autopsie verzeichneten Titeln wurde mindestens eine besitzende Bibliothek nebst Signatur angegeben, was insbesondere für die Beschaffung von schwer nachweisbaren Titeln hilfreich sein kann.
Zum Nachschlagen der Einträge stehen dem Benutzer sowohl ein Sachregister als auch ein Register der Personen und verfasserlosen Schriften zur Verfügung sowie das Inhaltsverzeichnis, dessen einzelne Gliederungspunkte im Sachregister nochmals mit Fettdruck hervorgehoben sind.
Aktualisiert: 2020-10-05
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NJBI setzt fort Ralph Lanskys „Bibliographisches Handbuch der Rechts- und Verwaltungswissenschaften (BHRV). Bibliographical handbook on law and public administration“ (1987–1999). NJBI verzeichnet und annotiert international ab ca. 1998 erschienene juristische Bibliographien und andere juristische Informationsmittel einschließlich Online-Publikationen. Die vorliegende Kumulation weist gegenüber der zuvor jährlich in der Zeitschrift „Recht, Bibliothek, Dokumentation“ von 1998–2004 erschienene Übersicht viele Änderungen und Verbesserungen sowie Ergänzungen bis 2013 auf und umfasst 635 Nummern. Alle in NJBI aufgenommenen gedruckten Bibliographien lagen den Bearbeitern vor und wurden per Autopsie ausgewertet.
Aktualisiert: 2020-09-28
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