Werbung ist auch am Gutachtenmarkt ein wichtiges Marktinstrument, damit sich öffentlich bestellte Sachverständige in der Öffentlichkeit bekannt machen und potentielle Auftraggeber zur Vergabe von Gutachtenaufträgen an sie veranlassen können. Öffentlich bestellte Sachverständige unterliegen schon lange keinem Werbeverbot mehr. Schwierigkeiten bereiten jedoch die juristischen Probleme der Lauterkeit und der Grenzen einer solchen Werbung. Um hier den Sachverständigen die notwendige juristische Sicherheit zu geben und ihnen zu sagen, was erlaubt und was verboten ist, hat das Institut für Sachverständigenwesen einen Leitfaden für die Werbetätigkeit von Sachverständigen herausgegeben. Darin werden anhand von Beispielen und in verständlicher Sprache die Möglichkeiten und Grenzen der Werbung für gutachtliche Dienstleistungen erläutert.
In den einzelnen Kapiteln werden u.a. die Werbung mit der Zertifizierung, die Werbung von nicht bestellten Sachverständigen, die Werbung durch Dritte für den Sachverständigen sowie das Auftreten des einzelnen Sachverständigen, des angestellten Sachverständigen und der Sozietäten dargestellt. Die Autoren haben dabei den Mut, auch zukunftsweisend und über die ältere BGH-Rechtsprechung hinausgehend Werbemöglichkeiten im Zusammenhang mit der sonstigen beruflichen Tätigkeit aufzuzeigen. Wie ein roter Faden zieht sich durch alle Kapitel der Broschüre die Aufforderung, ausschließlich sachliche Informationswerbung zu betreiben und marktschreierische und vordergründige Werbung zu vermeiden. Das Gutachten, die fachliche Beratung und die sonstigen Dienstleistungen eines Sachverständigen sind nun einmal keine Produkte, die über den Ladentisch oder auf dem Wochenmarkt verkauft werden.
Aktualisiert: 2021-12-31
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Bereits in der dritten Auflage gibt das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) die erfolgreiche Broschüre „Kraftfahrzeugschäden und -bewertung - Leitsätze für Gutachten und andere Sachverständigenleistungen“ heraus. Die überarbeitete Auflage dieses Standardwerks für qualifizierte Kfz-Sachverständige und ihre Auftraggeber schreibt die anerkannten Inhalte fort. Von der Auftragsannahme über die Besichtigung und Feststellung der Unfallschäden bis hin zur Stellungnahme zur Wertminderung oder Ermittlung des Fahrzeugwertes werden relevante Themen in Leitsätze gefasst und erläutert. Der Leser erhält insbesondere Anregungen zur korrekten Fertigstellung eines Gutachtens, das auch in dieser Auflage wieder den Schwerpunkt der Broschüre bildet. Wie in der vorherigen Auflage werden daneben weitere Sachverständigenleistungen abgedeckt, unter anderem die Rechnungsprüfung, die Reparaturbestätigung, die Fahrzeugbewertung oder die Reparaturschadenkalkulation. Zusätzlich werden die Spezialgebiete Leasingbewertung und Zustandsprüfung sowie die Bewertung von Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen behandelt. Insgesamt wurde unter Verzicht auf die Aufzählung aller relevanten Einzelentscheidungen der Gerichte die aktuelle Rechtsprechung vollinhaltlich berücksichtigt. Seit der 1. Auflage 1992 hat sich mit den Kfz-Leitsätzen ein Standard am Markt durchgesetzt, an dem sich Sachverständige, seien sie öffentlich bestellt und vereidigt, zertifiziert, anerkannt oder in Sachverständigen-organisationen oder Versicherungen angestellt, orientieren. Die Broschüre dient in ihrer aktualisierten 3. Auflage weiterhin der Förderung eines gleichbleibend hohen Niveaus im Bereich der Sachverständigen für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Um die Akzeptanz bei allen Marktbeteiligten weiterhin zu fördern, wurde auch bei dieser Neuauflage wieder mit Vertretern aus der Versicherungswirtschaft, der Prüforganisationen und Verbände ebenso wie mit IfS zertifizierten und öffentlich bestellten Kfz-Sachverständigen aus den Fachgremien der Bestellungskörperschaften zusammengearbeitet.
Aktualisiert: 2019-02-28
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Die Ortsbesichtigung durch vom Gericht beauftragte Sachverständige ist in der ZPO nicht gesetzlich geregelt. Dennoch unterliegen Einleitung, Durchführung und Auswertung einer Ortsbesichtigung bestimmten Regeln, die von der Rechtsprechung und Literatur entwickelt worden sind. Diese Verfahrensregeln müssen Sachverständige kennen, wollen sie nicht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden und bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung ihren Vergütungsanspruch verlieren.
Die Broschüre dient diesem Informationsbedürfnis. Sie setzt die kaum mehr überschaubare Rechtsprechung und Literatur in verständliche und kurz gefasste Leitsätze um und gibt Sachverständigen gleichzeitig Verhaltensregeln für die praktische Tagesarbeit vor. Zusätzlich finden Sachverständige im Anhang zahlreiche Musterschreiben und Checklisten, um ihnen die komplexe Rechtsmaterie in einer Art Schnellübersicht zu erklären und zugleich nutzbar zu machen. Hervorzuheben sind hier die Formulierung von Verhaltensregeln bei notwendigen Bauteil- und Konstruktionsöffnungen sowie Tipps zur Vermeidung von Befangenheitsanträgen, indem in Form von Warnhinweisen 13 Fallgestaltungen aufgezählt werden, die unbedingt vermieden werden sollten.
Neu aufgenommen wurde ein Kapitel zum Thema „Anfordern von Unterlagen und Nutzung von Prüfgeräten in den Räumen einer Partei". Thematisiert wurden weiter Vorgaben für das Fotografieren während der Ortsbesichtigung, das Urheberrecht an Fotos und das Verhalten bei der unerwarteten Feststellung von Gefahren für Leib und Leben. Die Checkliste zum Verhalten bei einer erforderlichen Bauteil- und Konstruktionsöffnung wurde jüngerer Rechtsprechung und Literatur angepasst.
Im Übrigen bringt die 8. Auflage dieser sehr erfolgreichen Broschüre die Rechtsmaterie der Ortsbesichtigung auf den neusten Stand. Eine umfangreiches Rechtsprechungsübersicht in Leitsätzen und ein aktualisiertes Literaturverzeichnis runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2019-02-28
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Wie schließe ich einen Vertrag, welche Pflichten haben beide Vertragspartner, welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten, was sollte in einen Vertrag hineingeschrieben werden und wie kann ich mein Haftungsrisiko durch Vertragsklauseln in fairer Weise abfedern? Diese und ähnliche Fragen stellt sich jeder Sachverständige, der im außergerichtlichen Bereich einen Auftrag erledigen muss. Der Sachverständigenvertrag ist im BGB nicht geregelt; der Bundesgerichtshof wendet bei Erstattung eines Gutachtens ergänzend das Werkvertragsrecht an.
Jeder Sachverständige sollte sich über die Fragen rund um den Vertrag informieren und dabei auch die Möglichkeiten zur vertraglichen Haftungsbeschränkung kennen, wobei die Haftung bereits bei der Auftragsbeschreibung beginnt. Verträge können nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich, am Telefon, per Fax oder per Mail geschlossen werden; auch dazu enthält die Broschüre Warnhinweise, was die Rechtswirksamkeit und Beweisbarkeit angeht. Dazu gehört insbesondere die Empfehlung, die erforderliche Widerrufsbelehrung nicht zu vergessen.
Im Eingangskapitel werden dem Sachverständigen 12 gebräuchliche Rechtsbegriffe erläutert. Das neue Bauvertragsrecht wurde, soweit davon der Sachverständige betroffen ist, ein-gearbeitet, ebenso wurde das Widerrufsrecht ausführlich mit Belehrungsmuster abgehandelt.
Ausformulierte Vertragsklauseln, deren Rechtswirksamkeit sich an den gesetzlichen Vorgaben zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im BGB orientieren, für einen Grundvertrag sowie weitere Klauseln für alternative oder zusätzliche Vertragsregelungen erleichtern dem Sachverständigen seine Vertragsgestaltung. Dabei kann nicht garantiert werden, dass alle Klauseln auch tatsächlich gerichtsfest sind, weil die BGH-Rechtsprechung in diesem Bereich ständig im Fluss ist. Den Sachverständigen soll jedoch ein Gefühl für die optimale und faire Vertragsgestaltung vermittelt werden.
Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Darstellung der Haftung des Sachverständigen gelegt. Nur wer Inhalt und Umfang der vertraglichen und gesetzlichen Haftung kennt, kann sein Haftungsrisiko abschätzen, es im Kontext seines Vertrags berücksichtigen und in einer ständig zu überprüfenden Berufshaftpflichtversicherung neuen Gegebenheiten anpassen. Die in den Vertragsmustern enthaltenen Formulierungsvorschläge können nur Empfehlungen und Denkanstöße sein; sie sind auf keinen Fall verbindlich oder für alle Arten von gutachtlichen Tätigkeiten geeignet und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Sachverständige sollte daher diese Vorschläge nicht blind übernehmen, sondern sich zuvor juristisch beraten lassen und dabei die Eigentümlichkeiten seines Sachgebiets berücksichtigen und die Klauseln inhaltlich darauf abstimmen. Je nach Marktmacht kann natürlich auch der Auftraggeber mit eigenen AGB den Vertragsinhalt bestimmen.
Ein ausführliches Literaturverzeichnis zu allen Rechtsbereichen der Vertragsgestaltung und der Haftung sowie Checklisten zur Formulierung einer Auftragsbestätigung und des notwendigen Vertragsinhalts runden die Broschüre ab.
Aktualisiert: 2019-02-28
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Unser „Klassiker“, die ursprünglich von Richter am OLG München a. D. Walter Bayerlein ins Leben gerufene „Sündenliste“, wurde von Richter am OLG Hamm Frank Walter fortgeführt.
Eine „Todsünde“ ist hinzugekommen, ansonsten wurde der Stil und die knappe aber ein-dringliche Form beibehalten. Auf 32 Seiten werden die wichtigsten Fehler von Sachverstän-digen zusammengefasst, drohende Konsequenzen aufgezeigt und Vermeidungsstrategien angeboten. Über fachliche Eitelkeit und pflichtwidrige Delegation der Verantwortung über unzulässige Amtsermittlung bis zu unerlaubten „Ausflügen“ in rechtliche Fragen – die Bro-schüre deckt folgenschwere Fehler von Sachverständigen auf und gibt Antworten darauf, wie mit Konfliktsituationen umgegangen werden kann.
Dieser knappe, anschauliche und deutlich formulierte Leitfaden für das richtige Verhalten von Sachverständigen sollte Teil der Grundausrüstung jedes Sachverständigen sein.
Aktualisiert: 2019-02-28
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Unparteilichkeit ist eine der herausragenden Pflichten von Sachverständigen. Die Besorgnis der Befangenheit kann zur Ablehnung und in schwerwiegenden Fällen zum Verlust der Vergütung führen. Ablehnungsanträge sind in Gerichtsverfahren fast schon zur Regel geworden. Die Rechtsprechung lässt oft keinen roten Faden erkennen. Die Sachverständigen sind – meist unverschuldet – die Leidtragenden. Wie können Sachverständige einer Ablehnung vorbeugen? Und was können sie tun, wenn der Ablehnungsantrag auf dem Tisch liegt?
Die überarbeitete vierte Auflage der IfS-Broschüre „Abgelehnt wegen Befangenheit“ bietet Lösungswege und konkrete Hilfen für die Praxis an. Die Broschüre stellt die Rechtslage in Form eines Fragen- und Antwortenkatalogs dar, erläutert die Fallgruppen in alphabetischer Reihenfolge und gibt Sachverständigen gleichzeitig Tipps und Ratschläge, wie sie das Risiko einer Ablehnung vermeiden oder -zumindest mindern können; dazu werden zehn Gebote zur Neutralität vorgestellt, deren Einhaltung sich der Sachverständige bei jedem Gutachtenauftrag zur Pflicht machen sollte.
In der alphabetisch geordneten Darstellung der einzelnen Sachverhalte, die zur Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit führen können, werden einige prägnante Gerichtsentscheidungen in Form von Leitsätzen beispielhaft zitiert. Bei den Themenbereichen „Verlust der Vergütung bei grober Fahrlässigkeit“ und „Befangenheitsfallen bei der Ortsbesichtigung“ wurde auf eine umfassendere Wiedergabe der Gerichtsentscheidungen geachtet, weil diese Informationen für Sachverständige von erheblicher finanzieller Bedeutung sind – im Streitfall kann dann die einschlägige Rechtsprechung zitiert werden. Es werden insgesamt 250 Gerichtsentscheidungen vorgestellt. Weitere Entscheidungen zur Ablehnungsproblematik der letzten 20 Jahre finden sich in den „IfS-Informationen“ und können aus dem „IfS-Wissensforum“ herunter geladen werden.
Aktualisiert: 2019-02-28
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Die Broschüre hat das Ziel, die in diesem Rechtsbereich gebräuchlichen juristischen Begriffe zu erläutern, die einzelnen Rechtsverhältnisse auseinander zu halten, die Aufgabenstellung von Schiedsgutachtern zu umschreiben und Empfehlungen für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags zu formulieren. Dabei werden juristische Probleme nur insoweit aufgezeigt, als ihre Kenntnis unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsmäßige Erledigung des einzelnen Schiedsgutachterauftrags ist. Es werden auch für solche Fragen praktische Lösungen angeboten, die in Rechtsprechung und Literatur noch nicht abschließend ausdiskutiert und teilweise auch streitig sind.
Die 5. Auflage dieser IfS-Broschüre konzentriert sich auf knappe Darstellungen in Thesenform und verweist zur Vertiefung auf einschlägige Kommentare, Monographien und Aufsätze, die sie nicht ersetzen kann. Im Mittelpunkt steht die Leistungsbestimmung durch ein Schiedsgutachten; selbstverständlich kann ein Schiedsgutachter auch auf andere Weise eine Leistungsbestimmung nach §§ 317, 319 BGB erbringen.
Aktualisiert: 2019-02-28
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