Aktualisiert: 2020-01-17
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Aktualisiert: 2018-07-19
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Die LASI-Veröffentlichung (LV) „Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder - Grundsätze und Standards“ enthält erstmalig ein gemeinsames Konzept, wie die Länder ihre Aufgaben im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit verstehen, wie sie an die Realisierung dieser Aufgaben herangehen und welche Maßstäbe sie an ihre eigenen Aktivitäten anlegen. Sie folgen damit nicht nur internationalen Verpflichtungen, wie sie sich beispielsweise aus den einschlägigen ILO-Übereinkommen sowie dem EU-Arbeitsschutzrecht ergeben, sondern greifen auch ein Anliegen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (82. ASMK 2005) auf, die in den „Eckpunkten für eine Strategie für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und für die Optimierung des dualen deutschen Arbeitsschutzsystems“ Kernelemente für die Aufsichts- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden festgelegt hatte:
„Der Kern staatlichen Handelns im Bereich Sicherheit und Gesundheit lässt sich als Sicherung der Qualität des betrieblichen Arbeitsschutzes beschreiben. … Bei der Wahrnehmung ihrer Überwachungsaufgaben und Programmarbeit nutzen die Arbeitsschutzbehörden der Länder alle Handlungsmöglichkeiten, wie Information und Motivation, Beratung und betriebsbezogene Hilfestellung, betriebliche und überbetriebliche Kooperation sowie Kontrolle und Sanktion. Gemeinsame Arbeitsschutzziele und -strategien und die einheitliche Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften erfordern eine gleichwertige Vollzugspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder. Zur Qualitätssicherung dieses Aufsichtshandelns und um Transparenz für die Normadressaten beim Vollzug der Rechtsvorschriften zu schaffen, entwickeln die Länder gemeinsame Handlungsgrundsätze für die Aufsichtstätigkeit.“
Mit der LV „Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder –Grundsätze und Standards“ wird ein Soll-Zustand definiert, an dem sich die Länder orientieren und ausrichten können. Mit der Beschreibung zentraler Abläufe der Tätigkeit der Arbeitsschutzbehörden, der produktorientierten Darstellung der Leistungen sowie der Definition wesentlicher Begriffe bietet die LV 1 den Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten für ihre praktische Tätigkeit in den Betrieben vor Ort eine wichtige Orientierung.
Die LV „Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder –Grundsätze und Standards“ stellt den Rahmen dar, an dem sich weitere Handlungsgrundsätze und Leitlinien des LASI orientieren werden. Entsprechend dieser grundsätzlichen Bedeutung wird dieser LV die Ordnungsnummer „1“ zugeordnet.
In einem nächsten Schritt soll auf der Grundlage dieser LV 1 ein Konzept für die gegenseitige Information und für die gegenseitige Evaluierung entwickelt werden. Damit kann die Anwendung der mit den LASI-Veröffentlichungen gesetzten Maßstäbe für das Aufsichtshandeln im Sinne eines gemeinsamen kontinuierlichen Verbesserungsprozesses länderübergreifend transparent gemacht werden.
Die Arbeitsschutzbehörden der Länder müssen auch die künftige dynamische Entwicklung in der Arbeitswelt, hervorgerufen vor allem durch die zunehmende Digitalisierung und Flexibilisierung sowie den demografischen Wandel, berücksichtigen.
Die Arbeitsschutzbehörden der Länder sind deshalb gehalten, sich hinsichtlich ihrer konzeptionellen und strukturellen Ausgestaltung und der erforderlichen Qualifikation des Aufsichtspersonals stetig an die Veränderungen anzupassen.
Auch muss darüber hinaus kontinuierlich geprüft werden, wie Prozesse zu optimieren sind und wie Vernetzungen mit anderen Akteuren im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, insbesondere im Rahmen der GDA, weiter entwickelt werden können.
Der LASI erwartet eine breite Anwendung der vorgelegten Handlungsgrundsätze. Die Grundsätze und Standards der Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder werden auf ihre Praxistauglichkeit und Aktualität zu überprüfen sein. Der LASI bittet deshalb alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsschutzbehörden der Länder um eine kritisch-konstruktive Begleitung in diesem Prozess.
Aktualisiert: 2017-01-06
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Die Biostoffverordnung (BioStoffV) [1] regelt den Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, kurz bezeichnet als Biostoffe.
Die Verordnung stammt aus dem Jahr 1999 und setzt die Europäische Arbeitsschutzrichtlinie 2000/54/EU [2] in nationales Recht um. Die BioStoffV wurde mehrfach an den Stand der Technik und wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst. Zudem wurde im Jahr 2010 die Richtlinie zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor verab-schiedet (Richtlinie 2010/32/EU des Rates) [3]; diese Richtlinie überführt die von den europäischen Sozialpartnern (HOSPEM und EGÖD) geschlossene Rahmenvereinbarung in einen europaweit gel-tenden Standard zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen. Mit der grundsätzlich neu gestalteten BioStoffV vom 15. Juli 2013 wurde diese Richtlinie auch in deutsches Recht umgesetzt.
Ein wesentliches Ziel der BioStoffV ist die Vermeidung von Infektionen der Beschäftigten bei der Arbeit. Weitere wichtige Aspekte sind der Schutz vor sensibilisierenden, toxischen oder anderen die Gesundheit schädigenden Wirkungen bei Tätigkeiten mit Biostoffen.
Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Biostoffen hat der Arbeitgeber zu treffen. Werden im Rahmen der Aufsicht der zuständigen Behörden Defizite und Män-gel an den getroffenen Schutzmaßnahmen oder in Bezug auf die Gefähr¬dungsbeurteilung festgestellt, so sind bei einer Reihe von Verstößen gegen wesentliche Schutzmaßnahmen Ordnungswidrig-keitstatbestände in § 20 BioStoffV festgelegt worden. Die in § 20 Absatz 1 BioStoffV benannten Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände basieren auf § 25 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) [4].
Der LASI hat bereits Bußgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht [5], zum Arbeitszeit-, Jugendarbeits-schutz- und Mutterschutzrecht [6] sowie zur Arbeitsstättenverordnung [7] erstellt und diese zuletzt 2014 aktualisiert.
Diese Bußgeldkataloge haben sich für eine länderübergreifende einheitliche Umsetzung der Rechts-vorschriften bewährt. Insbesondere nach der weitgehenden Neufassung der BioStoffV soll dies nun auch für diesen Rechtsbereich als Hilfestellung für Mitarbeiter der zuständigen Aufsichtsbehörden dienen.
Aktualisiert: 2016-07-07
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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ..................................................................................................................... 8
2 Erläuterungen ............................................................................................................... 9
3 Rechtsgrundlagen .......................................................................................................11
4 Grundsätzlicher Ablauf der Marktüberwachung ...........................................................15
5 Darstellung der Teilprozesse .......................................................................................17
Teilprozess I – Informationen von außen ..........................................................................18
Teilprozess II – Zusammenarbeit mit dem Zoll ..................................................................20
Teilprozess III – Marktüberwachungsaktionen ..................................................................23
Teilprozess IV – Marktüberwachung auf Messen ..............................................................25
6 Beschreibung der Hauptmodule ..................................................................................27
Modul 1 Sachliche Zuständigkeit prüfen ................................................................27
Modul 2 Örtliche Zuständigkeit prüfen ...................................................................28
Modul 3 Abgabe an zuständige Behörde ...............................................................30
Modul 4 Sachverhaltsermittlung.............................................................................31
Modul 5 Prüfung des Produkts ..............................................................................33
Modul 6 Probenahme ............................................................................................34
Modul 7 Risikobewertung ......................................................................................36
Modul 8 Meldeverfahren ........................................................................................38
Modul 9 Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde .........................................39
Modul 10 Veröffentlichung von Informationen ..........................................................41
Modul 11 Abschluss des Verfahrens .......................................................................43
Modul 12 Projektbeschreibung ................................................................................44
Modul 13 Marktüberwachung auf Messen - Vorbereitung ........................................45
Modul 14 Abstimmung mit Messeveranstalter .........................................................46
Modul 15 Messebegehung ......................................................................................47
Modul 16 Behördliche Maßnahmen auf Messen ......................................................48
7 Beschreibung der Untermodule ...................................................................................49
Untermodul A Auskunftserteilung ...................................................................................49
Untermodul B Überprüfung durch Behörde selbst ..........................................................51
Untermodul C Prüfung anordnen ....................................................................................52
Untermodul D Vorrang freiwilliger Maßnahmen ..............................................................53
Untermodul E Amtshilfe ..................................................................................................54
Untermodul F Untersagung ............................................................................................55
Untermodul G Rücknahme, Rückruf ...............................................................................57
Untermodul H Sicherstellung, Verwahrung, Vernichtung, Unbrauchbarmachen ..............59
Untermodul I Öffentliche Warnung; Hoheitliche Warnung..............................................61
Untermodul J ICSMS .....................................................................................................63
Untermodul K Formeller Einwand ...................................................................................66
Untermodul L Vorgehen bei nicht-konformen Produkten, die mit GS-Zeichen und/oder CE-Kennzeichnung mit Kennnummer einer notifizierten Stelle versehen sind ..................68
Untermodul M Schutzklausel ...........................................................................................69
Untermodul N Meldungen nach Art. 11 der Richtlinie 2001/95/EG und Art. 23 der Verordnung (EG) 765/2008 ...............................................................................................71
Untermodul O RAPEX-Info .............................................................................................72
Untermodul P RAPEX-Art.-12 .........................................................................................74
Untermodul Q Veröffentlichung von Produktinformationen nach §§ 29, 30 und 31 ProdSG ................................................................................................................76
Untermodul R Anhörung der Wirtschaftsakteure nach § 31 Abs. 2 ProdSG ....................77
Untermodul S Rücknahme von Veröffentlichungen nach § 31 Abs. 5 ProdSG ................78
Untermodul T Widerruf oder Änderung der Maßnahme ..................................................79
Untermodul U Prüfbericht ...............................................................................................80
Untermodul V Ordnungswidrigkeiten und Straftaten .......................................................81
Untermodul W Abgabe an die ZLS ..................................................................................82
8 Weitere Instrumente der Marktüberwachung ...............................................................84
8.1 Funktion und Aufgaben der BAuA ............................................................84
8.2 Nationale Richtlinien-Vertreter .................................................................85
8.3 Geräteuntersuchungsstellen ....................................................................86
8.4 Funktion und Aufgaben des AAMÜ ..........................................................87
8.5 Schnittstellenbetrachtung Marktüberwachung - Betriebssicherheit ...........88
8.6 Marktüberwachung im Internet .................................................................92
8.7 Evaluierung der Marktüberwachungsaktivitäten und der Marktüberwachungsprogramme der Länder .....................................................................95
9 Verweisungen .............................................................................................................97
10 Anlagen .......................................................................................................................98
Aktualisiert: 2016-06-30
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Aktualisiert: 2015-10-01
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Aktualisiert: 2015-09-28
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Umsetzung der REACH-Verordnung im Arbeitsschutz. Bennenung der durch die REACH-Verordnung berührten Arbeitsschutzaufgaben
Aktualisiert: 2018-07-12
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Aktualisiert: 2018-07-05
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Aktualisiert: 2015-09-28
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Aktualisiert: 2018-07-12
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Aktualisiert: 2015-09-28
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Aktualisiert: 2018-07-13
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Aktualisiert: 2018-07-12
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Aktualisiert: 2018-07-12
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Umsetzung der REACH-Verordnung im Arbeitsschutz. Bennenung der durch die REACH-Verordnung berührten Arbeitsschutzaufgaben
Aktualisiert: 2015-09-28
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Aktualisiert: 2018-07-12
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