AktivRegionen in Schleswig-Holstein – Regional denken, vor Ort handeln!
97 % der Landesfläche Schleswig-Holsteins gehören zum sogenannten ländlichen Raum.
Fast 80 % der Menschen leben hier. Wer sich um den ländlichen Raum kümmert, der kümmert sich also um Schleswig-Holstein. Und das ist dringend notwendig. Denn die Herausforderungen sind groß: Demografischer Wandel, medizinische
Versorgung, ausreichende Bildungsangebote – das sind nur ein paar Themen, die aktuell anzugehen sind. Zur Bewältigung der Herausforderungen gibt es, unter anderem, umfangreiche finanzielle Unterstützung von der Europäischen Union.
Die vorliegende Broschüre erläutert anschaulich den sogenannten LEADER-Ansatz. LEADER ist ein Instrument der europäischen Regionalentwicklung. Es ermöglicht den Menschen vor Ort, Prozesse mitzugestalten und ihre Region gemeinsam weiterzuentwickeln. Lokale Akteure sind aktiv an der Ausarbeitung und Umsetzung einer Regionalen Entwicklungsstrategie beteiligt. Sie entscheiden über die Auswahl der Projekte in ihrer Region.
Dieses LEADER-Konzept der EU wird in Schleswig-Holstein flächendeckend umgesetzt. Es gibt in Schleswig-Holstein 22 lokale Aktionsgruppen – die sogenannten „AktivRegionen“. Damit setzen wir in Schleswig-Holstein auf starke, selbst organisierte ländliche Regionen, die ihre Zukunft partnerschaftlich gestalten. Dadurch werden sowohl neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung sowie Vereinen, Verbänden und privaten Akteuren als auch interkommunale
und regionsübergreifende Kooperationen angeregt und damit bislang ungenutzte Potentiale freigesetzt.
Dabei hat jede AktivRegion ihre Alleinstellungsmerkmale. In jeder Region gibt es Menschen mit wertvollen Kompetenzen und Erfahrungen, die für die Entwicklung der Zukunft aktiviert werden können. Um Antworten auf die aktuellen
und zukünftigen Herausforderungen der ländlichen Räume zu finden, benötigen wir das Wissen und die Fähigkeiten möglichst vieler Menschen vor Ort, die für die Entwicklung der Zukunft begeistert werden können. Klimawandel
& Energie, Nachhaltige Daseinsvorsorge, Wachstum & Innovation und Bildung sind dabei die Schwerpunktthemen.
Organisatorisch und fachlich sind in der Landesregierung unsere beiden Ministerien für die Begleitung der AktivRegionen zuständig. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) hat die fachliche Zuständigkeit
für die ländliche Entwicklung und verwaltet die zum Einsatz kommenden europäischen Mittel. Sie speisen sich aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), für den federführend das
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) zuständig ist.
Eine wichtige unterstützende Aufgabe für die AktivRegionen haben die Regionaldezernate des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) übernommen. Sie sind beratende Mitglieder der lokalen Aktionsgruppen und verstehen sich darüber hinaus als „Förderlotsen“ der AktivRegionen. So steuert und begleitet das LLUR mit seiner breit angelegten Fachkompetenz und der Präsenz im Lande diesen Prozess. Ergänzt wird diese Arbeit durch
das AktivRegionen-Netzwerk: Im Auftrag des MILI unterstützt die Akademie für die ländlichen Räume Schleswig-Holsteins die Vernetzung und Kooperation der 22 AktivRegionen auf Landesebene. Diese Broschüre gibt einen lebendigen Eindruck
der engagierten und erfolgreichen Arbeit der AktivRegionen in Schleswig-Holstein – mit vielen tollen Projektbeispielen – und möchte auf diesem Weg noch mehr Bürgerinnen und Bürger dafür begeistern, die Zukunft ihrer Region aktiv mit zu gestalten!
Aktualisiert: 2021-12-22
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Mit dieser Broschüre setzt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) die Reihe der Veröffentlichungen über die Siedlungsabfallbilanzen fort. Zum 16. Mal wird damit eine umfassende und detaillierte Übersicht über die abfallwirtschaftliche Situation in den Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins gegeben.
Die Siedlungsabfallbilanz gibt sowohl Fachleuten als auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in Aufkommen und Verbleib der wichtigsten Abfallarten in den Kommunen Schleswig-Holsteins. Das umfangreiche Datenmaterial erlaubt Vergleiche zwischen den 15 Gebietskörperschaften.
Diese Bilanz betrachtet neben den Siedlungsabfällen auch einen Teilstrom der Bauabfälle und sonstige, nicht von der gemeinsamen Entsorgung mit Sied-lungsabfällen ausgeschlossene Abfallarten, wie sie beispielsweise in Gewerbe- und Industriebetrieben anfallen. Auch Verpackungsabfälle (Verkaufsverpackungen), die über das Duale System erfasst wer-den, sind enthalten.
Die Entsorgungspflicht für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen wurde nach § 16 Abs. 2 Kreislaufwirt-schafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in zehn Gebietskörperschaften auf dort tätige Abfallwirtschaftsgesellschaften übertragen. Da die Abfallbilanz eine Vergleichbarkeit der Mengen über einen langen Zeitraum anstrebt, sind diese Abfallmengen auch weiterhin Gegenstand der Betrachtung. Die Darstel-lung der einzelnen Abfallfraktionen zusammen mit der Vorjahressituation lässt kurzfristige Entwicklungen erkennen.
Auch langfristige Trends seit Beginn der ersten Ab-fallbilanzauswertung im Jahr 1992 werden aufgezeigt. Änderungen in den Vorschriften und damit der Erhebungssystematik bewirken, dass die Daten nur bedingt vergleichbar sind.
Insbesondere ergeben sich in diesem Jahr Änderungen aufgrund des Zensus 2011 und damit verbunden eine Korrektur der Bevölkerungszahlen. Um eine bessere Vergleichbarkeit der Daten zu erreichen, wurden in dieser Bilanz die Ergebnisse des Zensus auch für die Werte aus 2011 eingepflegt. Dementsprechend ist eine Vergleichbarkeit mit der Siedlungsabfallbilanz 2011 nur bedingt möglich.
Exkurs zu gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen
Mit dem KrWG wurde 2012 eine Anzeigepflicht für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen eingeführt.
Abfälle aus Privathaushalten sind als Ausnahme vom Grundsatz der Verantwortlichkeit des Abfallerzeugers für die Entsorgung der von ihm erzeugten Abfälle grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zu überlassen. Hiervon ausgenommen sind gemeinnützige oder gewerbliche Sammlungen verwertbarer Fraktionen aus dem Hausmüll, insbesondere Altpapier, Altmetalle und Altkleider, die seit dem 01. Juni 2012 bei der zustän-digen Behörde, dem LLUR in Flintbek, anzuzeigen sind.
Die Untersagung gewerblicher Sammlungen ist nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, insbesondere bei Unzuverlässigkeit des Sammlers oder der Gefährdung der Funktionsfähigkeit des örE, zulässig.
Die im Vermittlungsverfahren zum KrWG gefundenen Kompromissformeln haben jedoch zu einer Vielzahl unterschiedlich auslegungsfähiger Rechtsbegrif-fe geführt, die Ausgangspunkt einer Vielzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen über die Notwendigkeit und die Zulässigkeit der Untersagung mit der öffent-lichen Entsorgung konkurrierender gewerblicher Sammlungen geworden sind. Die behördliche Prü-fung der Anzeigen hat – bedingt durch Ermächtigungsgrundlage im KrWG - lediglich die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung zum Ziel. Aus der bisherigen Rechtsprechung ist ableit-bar, dass ordnungsrechtliche Fragestellungen wie die Sauberkeit an den Standorten von Sammelcontainern oder die Durchsetzung von Nutzungserlaubnissen für die Standorte nicht über das Anzeigeverfahren geregelt werden können.
Wesentlicher Tätigkeitsbereich gemeinnütziger und gewerblicher Sammler ist derzeit die Erfassung und Vermarktung von Altkleidern. Die örE haben bisher nur in wenigen Fällen eine effektive Sammlung von Alttextilien vorgenommen. In der Regel haben sie diesen Markt insbesondere karitativen Organisationen überlassen, die diesen Abfall z.T. schon seit Jahrzehnten und teilweise flächendeckend sammeln und in der Regel über gewerbliche Partner vermarkten.
Besonders betroffen von der Neuregelung sind die Sammler von Altmetallen. Traditionell wird dieser Abfallstrom von einer Vielzahl von Kleinsammlern erfasst, die die gesammelten Abfälle gegen Entgelt an die Schrotthändler weitergeben. Diese Kleinsammler sind mit den formellen Anforderungen mitunter überfordert. Problematisch für diesen Abfallstrom ist außerdem, dass vielfach auch Elektro-altgeräte, insbesondere die „weiße Ware“, gesammelt werden, deren Erfassung aus den Privathaushalten aufgrund der Regelungen des ElektroG den örE obliegt. Zuwiderhandlungen gegen diese Rege-lungen können durch die unteren Abfallbehörden mit hohen Bußgeldern geahndet werden. 4
Aktualisiert: 2021-12-23
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Liebe Leserinnen und Leser,
Böden erfüllen nicht nur vielfältige Funktionen
im Naturhaushalt und für den Klimaschutz,
sondern sie sind vor allem Grundlage unseres
Lebens. Boden ist ein knappes Gut, das nicht
nach unseren Bedürfnissen hergestellt werden
kann. Es dauert tausende von Jahren, bis
sich ein fruchtbarer Ackerboden entwickelt
hat. Umso größer ist unsere Verantwortung
dafür, dass Böden nicht zerstört, sondern für
nachkommende Generationen erhalten werden.
Die Energiewende, für die diese Landesregierung
steht, erfordert die Verlegung von Erdkabeln
und Gasleitungen. Dabei sind linienhafte
Eingriffe in den Bodenaufbau und damit in die
Bodenfunktionen über weite Strecken unvermeidbar.
Dieser Leitfaden soll dazu beitragen,
die Anforderungen der Energiewende mit denen
des Bodenschutzes in Einklang zu bringen.
Während bisher vor allem die Vermeidung von
Schadstoffeinträgen im Vordergrund stand, gewinnt
der Schutz vor irreversiblen mechanischen
Belastungen der Böden zunehmend an
Bedeutung. Bislang hat dieser Aspekt nur unzureichend
Eingang in die Planung und Umsetzung
von Bauvorhaben gefunden. Ein sorgsamer
Umgang mit dem Boden, der nach Abschluss
der Baumaßnahmen in der Regel wieder
landwirtschaftlich genutzt werden soll, ist
eine Grundvoraussetzung für die Akzeptanz
von Baumaßnahmen aller Art.
Der Leitfaden enthält konkrete Vorschläge für
die praktische Anwendung von Bodenschutzmaßnahmen
während der verschiedenen Phasen
von Linienbaustellen - von der Planung
des Trassenverlaufs über die bodenkundliche
Baubegleitung bei der Bauausführung bis hin
zur Wiederherstellung des Bodenaufbaus und
der Bodenfunktionen. Ein besonderes Augenmerk
liegt dabei auf den regional unterschiedlich
ausgeprägten Eigenschaften der Böden
Schleswig-Holsteins.
Die Energiewende erfordert gesellschaftliche
Akzeptanz. Dazu gehört auch, dass betroffene
Umweltkompartimente wie der Boden bestmöglich
geschützt und Eingriffe minimiert
werden. Mit Hilfe der fachlichen Empfehlungen
des Leitfadens lassen sich Bodenbeeinträchtigungen
durch Bauprozesse vermeiden
oder auf das unvermeidbare Maß reduzieren,
und mögliche Folgekosten für Rekultivierungen
nach Bauabschluss können gesenkt werden.
Herzlichst Ihr
Dr. Robert Habeck
Aktualisiert: 2021-12-23
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Boden ist lebensnotwendig wie Luft und Wasser. Boden ist allgegenwärtig – wir stehen auf ihm, wir bauen auf ihm, wir produzieren auf ihm unsere Lebensmittel. Im alltäglichen Umgang nehmen wir den Boden als kostbares Gut dennoch kaum wahr. Diese „Reise-Broschüre“ will daher die Wahrnehmung des Bodens und das Bewusstsein über seine Bedeutung vertiefen.
Der Boden kann in seiner Räumlichkeit gänzlich sichtbar gemacht werden, wenn man sich die Mühe macht und
ein entsprechend tiefes Loch gräbt. Der Bodenkundler spricht dann von einem Aufschluss oder einem
Bodenprofil.
Aktualisiert: 2021-12-23
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Die industrielle Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert hat auch in Schleswig-Holstein unbeabsichtigte Spuren hinter lassen. Durch Unachtsamkeit, Unfälle aber auch aus Unkenntnis können an früheren Industrie- und Gewerbestandorten sowie im Bereich ehemaliger Abfallablagerungen Schadstoffe in den Untergrund gelangt sein. Nachdem insbesondere in den 1980er Jahren vermehrt Schadensfälle bekannt wurden, hat die Sensibilität für Umweltbelange an Bedeutung gewonnen und die Altlastenproblematik in den umweltpolitischen Zielen zu-nehmend Berücksichtigung gefunden.
Der Schutz der Ressource Boden sowie die Erhaltung der natürlichen Bodenfunktionen sind dabei wichtige Ziele. Dazu gehört auch, natürliche Böden vor zunehmen der baulicher Inanspruchnahme zu schützen, indem zum Beispiel ehemalige Gewerbe- und Industriestandorte saniert und wieder nutzbar gemacht werden. Voraussetzung für dieses Flächenrecycling ist eine systematische Ermittlung und Bewertung altlastenverdächtiger Standorte in einem mehrstufigen Prozess.
Das vom LLUR entwickelte Erstbewertungsverfahren zur Selektion von umweltrelevanten ehe-maligen Industrie- und Gewerbebetrieben (Altstandorten) hat die Altlastenbearbeitung in Schleswig-Holstein maßgeblich vorangebracht und stößt auch in anderen Bundesländern auf großes Interesse. Durch ein im Jahr 2012 initiiertes Förderprojekt des Landes konnte die Erstbewertung von Altstandorten intensiviert werden. Dieses Vorhaben konnte zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen werden.
Mit dem Projektergebnis stehen den Gebietskörperschaften nun aussagekräftige Altlastenkataster für ein effektives Verwaltungshandeln zur Verfügung. Gleichzeitig leisten diese Kataster einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Flächenmanagement und zur Reduzierung des Flächenverbrauchs.
Der vorliegende Bericht stellt sowohl die methodische Vorgehensweise bei der Erfassung und Erstbewertung von Altstandorten als auch die erzielten Ergebnisse des Projektes vor.
Sabine Rosenbaum
Leiterin der Abteilung Geologie und Boden
Aktualisiert: 2021-12-30
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
das Jakobs-Kreuzkraut sorgt alljährlich in den
Sommermonaten für Schlagzeilen. Die Bestände
der heimischen Wildpflanze haben in den
vergangenen Jahren – nicht nur – in Schleswig-
Holstein stark zugenommen. Vor allem bei Imkern
sowie Rinder- und Pferdehaltern ist das Jakobs-
Kreuzkraut in Verruf geraten, da es sekundäre
Pflanzenstoffe, sogenannte Pyrrolizidin-Alkaloide,
enthält, die nach Aufnahme durch Tiere
oder den Menschen in der Leber zu giftigen
Verbindungen umgewandelt werden können.
Auf der anderen Seite ist die Art ein fester Bestandteil
unserer Flora. Sie bietet einer Vielzahl
von Insekten Nahrung und Habitat und leistet
somit einen bedeutenden Beitrag zur Biodiversität.
Die Ausbreitung des Jakobs-Kreuzkrautes lässt
sich nur schwer verhindern, da es über vielfältige
Anpassungsstrategien verfügt und sehr unterschiedliche
Standorte besiedelt. Mit dem
vorliegenden Leitfaden sollen die relevanten
Grundlagen- und Detailinformationen gegeben
werden, um sowohl betroffenen Landnutzern
und Landbesitzern als auch privaten und behördlichen
Vertretern der Landwirtschaft und
des Naturschutzes einen verantwortungsvollen
und angemessenen Umgang mit dem Jakobs-
Kreuzkraut zu ermöglichen.
Das Land Schleswig-Holstein setzt im Hinblick
auf die „Kreuzkraut-Problematik“ darauf, dass
auf freiwilliger Basis und in Eigenverantwortung
gemeinschaftliche Lösungen gefunden werden.
Die vorliegende Broschüre liefert nach unserer
Auffassung eine wichtige Grundlage dafür. Der
Leitfaden wurde für die Verhältnisse in Schleswig-
Holstein konzipiert; die wesentlichen
Grundprinzipien für den Umgang mit dem Jakobs-
Kreuzkraut dürften jedoch auch überregional
anwendbar sein. Dieser Leitfaden wurde
2009 erstmalig vom Landesamt für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume (LLUR) gemeinsam
mit dem Deutschen Verband für Landschaftspflege
(DVL) herausgegeben und zuletzt
2013 überarbeitet. Seitdem sind weitere neue
Erkenntnisse hinzugekommen, die in die vorliegende
aktualisierte Fassung aufgenommen
wurden. Überarbeitungen und Ergänzungen
betreffen insbesondere die Bedeutung der
Pflanze für die Biodiversität und Informationen
zu den natürlichen Antagonisten, Hinweise zu
den Pyrrolizidin-Alkaloiden sowie Maßnahmen
zur Jakobs-Kreuzkraut-Regulierung. Als Quintessenz
münden alle vorliegenden Erkenntnisse
in dem Handlungskonzept des Landes Schleswig-
Holsteins zum Umgang mit dem Jakobs-
Kreuzkraut.
Die vorliegende Broschüre ist das Gemeinschaftswerk
von LLUR und Stiftung Naturschutz
Schleswig-Holstein sowie den hier mit ihren Logos
vertretenen Institutionen, die sich in einer
Arbeitsgruppe am LLUR seit dem Jahr 2008 intensiv
mit der Thematik befassen. Allen, die
zum Entstehen des Praxisleitfadens beigetragen
haben, sei an dieser Stelle ganz herzlich gedankt!
Ihre
Vorwort zur 4. überarbeiteten Auflage
Matthias Hoppe-Kossak
Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume des Landes
Schleswig-Holstein
Dr. Walter Hemmerling
Geschäftsführer der Stiftung Naturschutz Schleswig-
Holstein
Aktualisiert: 2021-12-22
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Nur als PDF erhältlich unter:
http://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/abfall/abfall_2014.pdf
Mit dieser Broschüre setzt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) die Reihe der Veröffentlichungen über die Siedlungsabfallbilanzen fort. Zum 18. Mal wird damit eine umfassende und detaillierte Übersicht über die abfallwirtschaftliche Situation in den Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins gegeben.
Die Siedlungsabfallbilanz gibt sowohl Fachleuten als auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in Aufkommen und Verbleib der wichtigsten Abfallarten in den Kommunen Schleswig-Holsteins. Das umfangreiche Datenmaterial erlaubt Vergleiche zwischen den 15 Gebietskörperschaften.
Diese Bilanz betrachtet neben den Siedlungsabfällen auch einen Teilstrom der Bauabfälle und sonstige, nicht von der gemeinsamen Entsorgung mit Siedlungsabfällen ausgeschlossene Abfallarten, wie sie beispielsweise in Gewerbe- und Industriebetrieben anfallen. Auch Verpackungsabfälle (Verkaufsverpackungen), die über das Duale System erfasst werden, sind enthalten.
Die Entsorgungspflicht für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen wurde nach § 16 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in zehn Gebietskörperschaften auf dort tätige Abfallwirtschaftsgesellschaften übertragen. Da die Abfallbilanz eine Vergleichbarkeit der Mengen über einen langen Zeitraum anstrebt, sind diese Abfallmengen auch weiterhin Gegenstand der Betrachtung. Die Darstellung der einzelnen Abfallfraktionen zusammen mit der Vorjahressituation lässt kurzfristige Entwicklungen erkennen.
Auch langfristige Trends seit Beginn der ersten Abfallbilanzauswertung im Jahr 1992 werden aufgezeigt. Änderungen in den Vorschriften und damit der Erhebungssystematik bewirken, dass die Daten nur bedingt vergleichbar sind.
Anmerkung zur Verwertung in Müllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen:
Da gemäß KrWG die Abfallverbrennung zur Verwertung zählt, wenn die Anlagen – wie in Schleswig-Holstein durchgängig der Fall - eine bestimmte Effizienz bei der Erzeugung von Energie nachgewiesen haben, und vergleichbares für die Behandlung in mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen gilt, wird ab diesem Jahr auf die Ausgabe einer Verwertungsquote verzichtet. Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Zahlen mit den Vorjahren werden die bisherigen Verwertungsströme als „stoffliche Verwertung“ bezeichnet. Hierzu zählt auch die Vergärung der Bioabfälle in einer Vergärungsanlage.
Aktualisiert: 2021-12-23
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Mit dieser Broschüre setzt das Landesamt für Land-wirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) die Reihe der Veröffentli-chungen über die Siedlungsabfallbilanzen fort. Zum 17. Mal wird damit eine umfassende und detaillierte Übersicht über die abfallwirtschaftliche Situation in den Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins gegeben.
Die Siedlungsabfallbilanz gibt sowohl Fachleuten als auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in Aufkommen und Verbleib der wichtigsten Abfallarten in den Kommunen Schleswig-Holsteins. Das umfangreiche Datenmaterial erlaubt Vergleiche zwischen den 15 Gebietskörperschaften.
Diese Bilanz betrachtet neben den Siedlungsabfällen auch einen Teilstrom der Bauabfälle und sonstige, nicht von der gemeinsamen Entsorgung mit Sied-lungsabfällen ausgeschlossene Abfallarten, wie sie beispielsweise in Gewerbe- und Industriebetrieben anfallen. Auch Verpackungsabfälle (Verkaufsverpa-ckungen), die über das Duale System erfasst wer-den, sind enthalten.
Die Entsorgungspflicht für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haus-haltungen wurde nach § 16 Abs. 2 Kreislaufwirt-schafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in zehn Ge-bietskörperschaften auf dort tätige Abfallwirtschafts-gesellschaften übertragen. Da die Abfallbilanz eine Vergleichbarkeit der Mengen über einen langen Zeitraum anstrebt, sind diese Abfallmengen auch weiterhin Gegenstand der Betrachtung. Die Darstel-lung der einzelnen Abfallfraktionen zusammen mit der Vorjahressituation lässt kurzfristige Entwicklun-gen erkennen.
Auch langfristige Trends seit Beginn der ersten Ab-fallbilanzauswertung im Jahr 1992 werden aufge-zeigt. Änderungen in den Vorschriften und damit der Erhebungssystematik bewirken, dass die Daten nur bedingt vergleichbar sind.
Anmerkung zur Verwertung in Müllverbren-nungsanlagen oder mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen:
Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Zahlen mit den Vorjahren wird die Verbrennung von Abfällen nach wie vor gesondert betrachtet und nicht in die Verwertungsquote eingerechnet, obwohl gemäß KrWG die Abfallverbrennung zur Verwertung zählt, wenn die Anlagen – wie in Schleswig-Holstein durchgängig der Fall - eine bestimmte Effizienz bei der Erzeugung von Energie nachgewiesen haben. Ähnliches gilt für die Behandlung in mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen, bei der auch große Anteile einer Verwertung zugeführt werden.
Aktualisiert: 2021-12-23
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
zum 1. Januar 2009 wurde das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume durch die Zusammenlegung des Landesamtes für Natur und Umwelt, der Ämter für ländliche Räume und der Staatlichen Umweltämter gegründet.
Dabei wurden die Aufgaben der aufgelösten Behörden auf das Landesamt – kurz LLUR genannt – übertragen. Nach nunmehr fast sieben Jahren LLUR wollen wir Ihnen – der interessierten Öffentlichkeit – einen Einblick in einen Teil unserer
Aufgaben und unserer erzielten Ergebnisse ermöglichen. Wir haben versucht, dies schlaglichtartig und halbwegs kurzweilig zu tun – nicht umfassend, weil wir Sie damit ja nicht erschlagen wollen.
Dazu haben wir Interviews mit MitarbeiterInnen und „Blicke über die Schulter“ eingebaut, bei denen es sich um eine Sicht von außen auf die Behörde handelt, die unser französischer Praktikant Maxime Nauche im letzten Jahr gemacht hat. Urteilen Sie selbst, ob uns dies zumindest „ein Stück weit“ gelungen ist – am Ende gibt es einen Feedback-Bogen. Wir sind auf Ihre Meinung gespannt!
Wir haben uns mit sehr vielen flächenbezogenen Fragen aus den unterschiedlichsten Bereichen zu befassen. Unabhängig, ob Themen des Naturschutzes, des Forstes und der Landschaftspflege, des technischen Umweltschutzes, der Land- oder
Wasserwirtschaft, der Geologie, der Fischerei oder der ländlichen Entwicklung erörtert werden, ist die Kompetenz des LLUR gefordert. Dabei ist das Landesamt mit fast 20 kleineren und größeren Dienststellen in ganz Schleswig-Holstein
präsent und ermöglicht so eine ortsnahe Bearbeitung der vielfältigen Aufgaben. Seit der Gründung des LLUR hat Direktor Wolfgang Vogel die Behörde geleitet. Mit Ablauf des Jahres 2014 ist er in den Ruhestand getreten.
Im Rahmen seiner Verabschiedung haben ihm zahlreiche Landes- und Bundesvertreter aus der Politik, der Wirtschaft und von Verbänden für sein langjähriges Engagement, seine Kreativität, seine Entschlossenheit und sein Eintreten für
Umwelt und Natur gedankt und seinen unermüdlichen Einsatz gewürdigt. Dem wiederholt ausgesprochenen Dank der Gratulanten schließe ich mich sehr gerne an.
Die Arbeit des Landesamtes ist das Ergebnis der Anstrengungen motivierter und sehr engagierter
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Flintbek und in seinen zahlreichen Außenstellen. Ihnen allen gilt mein besonderer Dank! Ihnen, den Leserinnen und Lesern unseres Berichtes, wünsche ich eine abwechslungsreiche
Lektüre und viele neue Erkenntnisse!
Aktualisiert: 2021-12-30
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Aktualisiert: 2021-12-23
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Liebe Leserinnen und Leser,
die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass in Schleswig-Holstein der Trend, die Erdwärme (Geothermie) zu nutzen, unvermindert anhält. Die Erdwärme ist im Gegensatz zu den meisten anderen erneuerbaren Energieträgern wie Wind, Sonne und Wasser eine Energieform, die unabhängig von Witterung und Tageszeit immer und nahezu überall zur Verfügung steht. Sie stellt daher im zukünftigen Energiemix eine wichtige Option mit großem Potenzial für die Wärmeversorgung dar.
Der Geologische Dienst Schleswig-Holsteins im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume berät verstärkt Bürgerinnen und Bürger, Planungsbüros sowie Fachhandwerksunternehmen zur wirtschaftlichen und umweltverträglichen geothermischen Nutzung und liefert geologische Grundlagen zur Dimensionierung der Geothermieanlagen. Die stetige Nachfrage nach Informationen, das Auftreten von Problemen bei der Erstellung von Erdwärmeanlagen sowie die Notwendigkeit eines schonenden Umgangs mit der Umwelt führten dazu, dass unsere Broschüre „Geothermie in Schleswig-Holstein – Leitfaden zur geothermischen Nutzung des oberflächennahen Untergrundes“ vollständig überarbeitet wurde und nun der Öffentlichkeit vorgestellt werden kann.
Wie der Wegweiser auf dem Deckblatt andeutet, sollen mit dem Leitfaden Möglichkeiten einer umweltfreundlichen Erdwärmenutzung aufgezeigt, der rechtliche Rahmen zur Erstellung der Anlagen dargestellt, sowie Hinweise und Handlungsempfehlungen zum Vermeiden planungs- und ausführungstechnischer Fehler gegeben werden.
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein wird auch weiterhin in Fragen der Geothermie als zukunftsweisender regenerativer Energie als Ansprechpartner und zur Beratung allen Interessierten zur Verfügung stehen.
Aktualisiert: 2021-12-23
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Liebe Leserinnen und Leser,
betrachten Sie einmal Bäume an den Küste,
die in exponierter Lage dem Wind direkt ausgesetzt
sind: Die für Windschur typischen Verformungen
zeigen deutlich die Kraft einer stetig
frischen Brise.
Wind formt nicht nur Bäume, er kann auch
den Boden bewegen. Dabei kann es durch
Staubwolken und verlagerten Sand in unserer
technisierten Umwelt zu gewaltigen Gefahren
kommen. Für den Boden selbst können Erosionen
durch Wind Veränderungen bedeuten,
die seine nachhaltige Nutzung negativ beeinträchtigen.
Boden ist nicht vermehrbar. Es dauert tausende
von Jahren, bis sich ein fruchtbarer Ackerboden
gebildet hat. Umso größer ist unsere
Verantwortung, den Boden für kommende Generationen
in einem guten Zustand zu erhalten.
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
und ländliche Räume des Landes Schleswig-
Holstein als obere Bodenschutzbehörde
und das Geographische Institut der Christian-
Albrechts-Universität zu Kiel wollen mit dieser
Broschüre einen Beitrag für den vorsorgenden
Bodenschutz leisten.
Mein besonderer Dank gilt den Autorinnen
und Autoren - Herrn Professor Rainer Duttmann,
Herrn Professor Wolfgang Hassenpflug,
Frau Dr. Michaela Bach, Frau Uta Lungershausen
für ihr Engagement und Herrn Jörn-Hinrich
Frank für die Endredaktion der Broschüre.
Wolfgang Vogel
Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume des Landes
Schleswig-Holstein
Aktualisiert: 2021-12-23
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Aktualisiert: 2021-12-23
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http://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/wafis/fliess/schilfleitfaden.pdf
Aktualisiert: 2021-12-23
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Die Rote Liste der Käfer wurde in diesen drei Broschüren zum dritten Mal nach bundesweit einheitlichen Kriterien überarbeitet. Die Bewertungen beruhen ausschließlich auf detaillierten Fachinformationen und der Bewertung historischer und aktueller Verbreitungsdaten. Es wird damit die „langfristige“ und „kurzfristige“ Bestandsentwicklung der Arten anhand objektiver Daten charakterisiert. Als Fachexpertise der im Lande wesentlichen Expertinnen und Experten für Käfer stellt die Rote Liste eine wichtige und allgemein anerkannte Grundlage für die Bewertung dieser Arten dar.
Die einzelnen in Schleswig-Holstein vorkommenden Arten werden mit ihren Lebensräumen, ihrer Bestandsentwicklung und mit Fotos der jeweiligen Art und Habitate vorgestellt
Aktualisiert: 2021-12-22
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Rote Listen sind seit langem ein bewährtes Mittel, um die Gefährdung von Arten zu beschreiben und ihre Entwicklung zu gewichten. Die Rote Liste der Land- und Süßwassermollusken wird hier bereits in ihrer vierten Fassung vorgestellt, seit ihrer ersten Auflage 1978 wurde sie regel-mäßig aktualisiert. Insofern kann die Gefährdung dieser Artengruppe und ihre Entwicklung über einen langen Zeitraum bewertet werden.
Die große Gruppe der Weichtiere hat es -trotz ihres sehr eingeschränkten eigenen Ausbreitungsvermögens - geschafft, nahezu alle Lebensräume Schleswig-Holsteins zu besiedeln. Aufgrund ihrer verborgenen Lebensweise und Größe gelingt es einigen Arten immer wieder, als „Blinder Passagier" mitzureisen. Spezialisten unter den Mollusken sind dabei meist auf naturnahe Habitate beschränkt, andere bewohnen mit einer Reihe von Arten auch das direkte menschliche Umfeld.
Die über 200 in Schleswig-Holstein verbreiteten Arten spannen dabei den Bogen zu allen aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen des Naturschutzes. Einige Arten können hier nur Fuß fassen, weil sich das Klima in einer für sie günstigen Weise verändert. Sie sind damit Zeigerarten des Klimawandels. Manche, z. B. die Spanische Wegschnecke oder die Wandermuschel, nehmen als Neubürger in einem so erheblichen Maße zu, dass heimische Arten verdrängt werden können. Andere Neubürger verhalten sich deutlich unauffälliger, jedoch für viele gilt, dass sie unabsichtlich aus dem menschlichen Umfeld in das Freiland gelangen (z. B. aus Aquarien und Gartenteichen). Viele der heimischen Arten sind dem-gegenüber an mittlerweile seltene naturnahe Biotope gebunden. Nur der Schutz ihrer angestammten Habitate sichert ihnen dauerhaft ein Überleben. Als besondere Gefährdung sind erhöhte Nährstofffrachten, Versauerung des Oberbodens durch Niederschläge und Abtrocknung ihrer Lebensräume auch durch Entwicklungen des Klimawandels zu nennen. Aus diesem Grund sind einige Arten auch in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der europäischen Union gelistet worden. Schleswig-Holstein trägt insbesondere zum Erhalt der Bauchigen Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) und der Bachmuschel (Unio crassus) eine besondere Verantwortung.
Die Abgrenzung der Gefährdungseinschätzungen wird bei vielen der heimischen Arten dadurch erschwert, dass sie kaum wahrnehmbar klein sind. Die Bestimmung dieser Arten ist nur wenigen Fachleuten im Lande möglich. Auch deshalb sind seit der Veröffentlichung der letzten Roten Liste über zwanzig Jahre vergangen. In Angleichung an die bundesweit gültigen Grundsätze zur Erarbeitung von Roten Listen wird erstmals versucht, einen echten Bestandstrend aufgrund von Vorkommensdatenreihen zu erarbeiten. Dass dies vergleichsweise schwierig ist, wird anhand von Beispielen erläutert. In einer Reihe von Fällen muss weiterhin auf eine fachgutachterliche Bewertung gesetzt werden.
Insofern ist auch die Erstellung dieser Roten Liste eine Bitte an alle Ehrenamtler, sich weiter intensiv mit dieser Artengruppe auseinander zu setzen. Nur eine durchgängige Beobachtung von Artengruppen erlaubt Aussagen zur Veränderung der Artenzusammensetzungen und -gefährdungen, die darauf aufbauend die Entwicklung von Schutzkonzepten erst ermöglichen.
Das schleswig-holsteinische Artenhilfsprogramm wird zu-künftig in einem besonderen Maße darauf ausgerichtet, Förderkonzepte für die in den Roten Listen als besonders bestandsgefährdet eingeschätzten Arten zu entwickeln. Ehrenamtlich erhobene Daten werden damit für konkrete Schutzkonzepte dringend benötigt.
Mein Dank gilt allen, die sich mit einem hohen Engagement für den Erhalt der Biodiversität im Lande einsetzen. Nur durch gemeinsame Anstrengungen lassen sich die zukünftigen Herausforderungen zum Erhalt der Artenvielfalt bewältigen. Unser erklärtes Ziel ist es, dem weltweit zu beobachtenden negativen Trend im Verlust der Biodiversität mutig entgegen zu treten.
Dr. Robert Habeck
Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt
und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Aktualisiert: 2021-12-22
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Liebe Leserinnen und Leser,
bei Mooren denken viele Menschen als erstes
an unheimliche und undurchdringliche Naturlandschaften
mit viel Nebel oder sogar versunkenen
Moorleichen. Andere kennen Moore
aber auch als beeindruckenden Lebensraum für
zum Teil vom Aussterben bedrohte Tier- und
Pflanzenarten.
Moore erfüllen eine Vielzahl an Aufgaben. Sie
sind auf jeden Fall ästhetisch besondere Orte,
sie sind Lebensraum für seltene und hochspezialisierte
Pflanzen und Tiere. Sie stabilisieren
als intakte Moore den Landschaftswasserhaushalt,
wirken bei Extremregenereignissen regulierend
auf die Abflussbildung und können – je
nach Lage im Einzugsgebiet – einen Beitrag
zum vorsorgenden Hochwasserschutz leisten.
Sie haben großes Potenzial Nähr- und Schadstoffe
zurückzuhalten und helfen damit auch,
die Frachten in die Meere zu verringern. Als intakte
Moore können sie Kohlenstoff binden und
schützen damit das Klima, aber als entwässerte
Moore stoßen sie auch massiv Kohlendioxid aus
und tragen damit zum Klimawandel bei.
In der Vergangenheit haben Moore auch in
Schleswig-Holstein zur Versorgung der Bevölkerung
beigetragen: sie lieferten mit ihrem Torf
Brennmaterial und waren vor allem für die arme
Landbevölkerung oftmals die einzigen Flächen,
die ihnen für die Landbewirtschaftung zur Verfügung
standen. Mit zunehmender Entwässerung
und Mechanisierung der Landwirtschaft
wurden Moorflächen landwirtschaftlich immer
interessanter. Heute ist der allergrößte Teil der
Moorflächen entwässert und mehr oder weniger
landwirtschaftlich intensiv bewirtschaftet –
und damit leider eine nennenswerte Quelle für
Treibhausgase. Auch aufgrund dieser Landnutzung
ist Mitteleuropa nach Südostasien der
wichtigste Hot Spot für Treibhausgase.
Es ist diese Vielfalt an Funktionen, die Moore so
interessant und wichtig macht. Aber aus den
geschilderten Defiziten leitet sich unmittelbarer
Handlungsbedarf für die Renaturierung dieses
Lebensraumes her. Dieses darzustellen und
Wege in die Zukunft zu weisen ist der Anlass für
diese fachübergreifende Broschüre zu den
Schleswig-Holsteinischen Mooren. Sie soll sachlich
informieren und damit Interesse an und Begeisterung
für diese bedeutungsvollen und
schönen Böden, Landschaften und Lebensräume
wecken.
Dr. Robert Habeck
Aktualisiert: 2021-12-30
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Die Rote Liste der Säugetiere wurde in dieser Broschüre zum vierten Mal nach bundesweit einheitlichen Kriterien überarbeitet. Die Bewertungen beruhen ausschließlich auf detaillierten Fachinformationen und der Bewertung historischer und aktueller Verbreitungsdaten. Es wird damit die „langfristige“ und „kurzfristige“ Bestandsentwicklung der Arten anhand objektiver Daten charakterisiert. Als Fachexpertise der im Lande wesentlichen Expertinnen und Experten für Säugetiere stellt die Rote Liste eine wichtige und allgemein anerkannte Grundlage für die Bewertung dieser Arten dar.
Die einzelnen in Schleswig-Holstein vorkommenden Arten werden mit ihren Lebensräumen, ihrer Bestandsentwicklung und mit Fotos der jeweiligen Art und Habitate vorgestellt
Aktualisiert: 2021-12-22
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Die vorliegende Studie behandelt 108 Taxa der Makrofauna und -flora, die in Literatur und Internetdateien als nicht-heimisch oder kryptogen (unklaren Ursprungs) für deutsche Küstengewässer angegeben werden. Die Recherche basiert im Wesentlichen auf 610 Publikationen sowie 26 Artenlisten und Internetseiten und wird durch eigene Beobachtungen und persönliche Mitteilungen ergänzt.
Von den 108 Taxa aus Nord- und Ostsee können 70 als eingeschleppt gelten, sind etabliert oder wurden in jüngster Vergangenheit nachgewiesen. Weitere 11 Neobiota sind nicht oder waren nur temporär etabliert (ausgestorben). Von den 16 kryptogenen Arten ist die überwiegende Zahl etabliert (13).
Elf Arten wurden entweder fälschlicherweise für deutsche Gewässer angenommen, es handelt sich nicht um eingeschleppte Arten im eigentlichen Sinn oder ihr Status ist derzeit unklar.
Lediglich sieben Arten werden nach heutigem Kenntnisstand starke ökologische oder ökonomische Auswirkungen an deutschen Küsten zugeschrieben.
Weitere 35 Neobiota werden genannt, die in den Küstengewässern anderer Nord- und Ostsee-Anrainerstaaten vorkommen und mit deren Einwanderung in deutsche Küstengewässer in nächster Zeit zu rechnen ist.
Aktualisiert: 2021-12-30
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Die Rote Liste der Spinnen wurde in dieser Broschüre zum vierten Mal nach bundesweit einheitlichen Kriterien überarbeitet. Die Bewertungen beruhen ausschließlich auf detaillierten Fachinformationen und der Bewertung historischer und aktueller Verbreitungsdaten. Es wird damit die „langfristige“ und „kurzfristige“ Bestandsentwicklung der Arten anhand objektiver Daten charakterisiert. Als Fachexpertise der im Lande wesentlichen Expertinnen und Experten für Spinnen stellt die Rote Liste eine wichtige und allgemein anerkannte Grundlage für die Bewertung dieser Arten dar.
Die einzelnen in Schleswig-Holstein vorkommenden Arten werden mit ihren Lebensräumen, ihrer Bestandsentwicklung und mit Fotos der jeweiligen Art und Habitate vorgestellt
Aktualisiert: 2021-12-22
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