Die 3 den Unionszollkodex (UZK) ergänzenden Verordnungen UZK-DA, UZK-TDA und UZK-IA, die seit dem 1.5.2016 anwendbar sind, weisen umfangreiche Anhänge auf.
Aus Gründen der besseren Handhabbarkeit veröffentlichen wir diese in aufeinanderfolgender Darstellung in einem separaten Band, der sich als Ergänzung zu unseren Publikationen „Praxisfassung UZK“ und „Textfassung und Leitfaden UZK“ versteht.
Die Publikation „Anhänge UZK“ kann sowohl separat oder in Kombination mit der „Praxisfassung UZK“ und/oder der „Textfassung und Leitfaden UZK“ bezogen werden.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die 3 den Unionszollkodex (UZK) ergänzenden Verordnungen UZK-DA, UZK-TDA und UZK-IA, die seit dem 1.5.2016 anwendbar sind, weisen umfangreiche Anhänge auf.
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Die Publikation „Anhänge UZK“ kann sowohl separat oder in Kombination mit der „Praxisfassung UZK“ und/oder der „Textfassung und Leitfaden UZK“ bezogen werden.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Aus Gründen der besseren Handhabbarkeit veröffentlichen wir diese in aufeinanderfolgender Darstellung in einem separaten Band, der sich als Ergänzung zu unseren Publikationen „Praxisfassung UZK“ und „Textfassung und Leitfaden UZK“ versteht.
Die Publikation „Anhänge UZK“ kann sowohl separat oder in Kombination mit der „Praxisfassung UZK“ und/oder der „Textfassung und Leitfaden UZK“ bezogen werden.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die bewährte Arbeitshilfe „Praxisfassung UZK“ enthält die vier Rechtsgrundlagen UZK, DA, TDA und IA in integrierter Darstellung. Die einzelnen Artikel aus DA, TDA und IA sind – unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Struktur – den thematisch zugehörigen Artikeln des UZK zugeordnet worden. Dies erspart Ihnen als Anwender lästiges „Hin-und-her-Blättern“ und Sie können inhaltlich zusammengehörige Normen auch im Zusammenhang lesen.
Die Praxisfassung unterstützt das schnelle Auffinden einzelner Bestimmungen zusätzlich durch den Einsatz verschiedener optischer Hilfsmittel wie Marginalspalten und Registerkennzeichnungen.
Neben einer Einleitung in das Zollrecht der EU sind auch ein Stichwortverzeichnis, Korrelationstabellen und verschiedene weitere praktische Kurzübersichten und Tabellen enthalten.
Für die aktuelle Ausgabe wurden nicht nur die seit der 3. Auflage erfolgten gesetzlichen Änderungen berücksichtigt, sondern auch die redaktionellen Teile überprüft und aktualisiert. Zur besseren Auffindbarkeit ist die Praxisfassung in drei Teile gegliedert:
— Es gibt Einführungen und Übersichten,
— die integrierten Rechtstexte als Kernstück und
— zum Nachschlagen die Korrelationen sowie das Stichwortverzeichnis.
Alle Änderungen und Berichtigungen bis zum 1.8.2021 sind in der neuen Ausgabe berücksichtigt. Im Vergleich zur letzten sind dies die folgenden:
— Berichtigung (ABl. (EU) L 317, S. 39 vom 1.10.2020)
— DurchführungsVO (EU) 2020/1727 (ABl. (EU) L 387, S. 1 vom 19.11.2020)
— Berichtigungen (ABl. (EU) L 387, S. 24, 26, 30, 31 und 34 vom 19.11.2020)
— DurchführungsVO (EU) 2020/2038 (ABl. (EU) L 416, S. 48 vom 11.12.2020)
— Berichtigung (ABl. (EU) L 431, S. 78 vom 21.12.2020)
— Delegierte VO (EU) 2020/2191 (ABl. (EU) L 434, S. 8 vom 23.12.2020)
— Berichtigung (ABl. (EU) L 48, S. 13 vom 11.2.2021)
— Delegierte VO (EU) 2021/234 (ABl. (EU) L 63, S. 1 vom 23.2.2021)
— DurchführungsVO (EU) 2021/235 (ABl. (EU) L 63, S. 386 vom 23.2.2021)
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die bewährte Arbeitshilfe „Praxisfassung UZK“ enthält die vier Rechtsgrundlagen UZK, DA, TDA und IA in integrierter Darstellung. Die einzelnen Artikel aus DA, TDA und IA sind – unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Struktur – den thematisch zugehörigen Artikeln des UZK zugeordnet worden. Dies erspart Ihnen als Anwender lästiges „Hin-und-her-Blättern“ und Sie können inhaltlich zusammengehörige Normen auch im Zusammenhang lesen.
Die Praxisfassung unterstützt das schnelle Auffinden einzelner Bestimmungen zusätzlich durch den Einsatz verschiedener optischer Hilfsmittel wie Marginalspalten und Registerkennzeichnungen.
Neben einer Einleitung in das Zollrecht der EU sind auch ein Stichwortverzeichnis, Korrelationstabellen und verschiedene weitere praktische Kurzübersichten und Tabellen enthalten.
Für die aktuelle Ausgabe wurden nicht nur die seit der 3. Auflage erfolgten gesetzlichen Änderungen berücksichtigt, sondern auch die redaktionellen Teile überprüft und aktualisiert. Zur besseren Auffindbarkeit ist die Praxisfassung in drei Teile gegliedert:
— Es gibt Einführungen und Übersichten,
— die integrierten Rechtstexte als Kernstück und
— zum Nachschlagen die Korrelationen sowie das Stichwortverzeichnis.
Alle Änderungen und Berichtigungen bis zum 1.8.2021 sind in der neuen Ausgabe berücksichtigt. Im Vergleich zur letzten sind dies die folgenden:
— Berichtigung (ABl. (EU) L 317, S. 39 vom 1.10.2020)
— DurchführungsVO (EU) 2020/1727 (ABl. (EU) L 387, S. 1 vom 19.11.2020)
— Berichtigungen (ABl. (EU) L 387, S. 24, 26, 30, 31 und 34 vom 19.11.2020)
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— Berichtigung (ABl. (EU) L 431, S. 78 vom 21.12.2020)
— Delegierte VO (EU) 2020/2191 (ABl. (EU) L 434, S. 8 vom 23.12.2020)
— Berichtigung (ABl. (EU) L 48, S. 13 vom 11.2.2021)
— Delegierte VO (EU) 2021/234 (ABl. (EU) L 63, S. 1 vom 23.2.2021)
— DurchführungsVO (EU) 2021/235 (ABl. (EU) L 63, S. 386 vom 23.2.2021)
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Die bewährte Arbeitshilfe „Praxisfassung UZK“ enthält die vier Rechtsgrundlagen UZK, DA, TDA und IA in integrierter Darstellung. Die einzelnen Artikel aus DA, TDA und IA sind – unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Struktur – den thematisch zugehörigen Artikeln des UZK zugeordnet worden. Dies erspart Ihnen als Anwender lästiges „Hin-und-her-Blättern“ und Sie können inhaltlich zusammengehörige Normen auch im Zusammenhang lesen.
Die Praxisfassung unterstützt das schnelle Auffinden einzelner Bestimmungen zusätzlich durch den Einsatz verschiedener optischer Hilfsmittel wie Marginalspalten und Registerkennzeichnungen.
Neben einer Einleitung in das Zollrecht der EU sind auch ein Stichwortverzeichnis, Korrelationstabellen und verschiedene weitere praktische Kurzübersichten und Tabellen enthalten.
Für die aktuelle Ausgabe wurden nicht nur die seit der 3. Auflage erfolgten gesetzlichen Änderungen berücksichtigt, sondern auch die redaktionellen Teile überprüft und aktualisiert. Zur besseren Auffindbarkeit ist die Praxisfassung in drei Teile gegliedert:
— Es gibt Einführungen und Übersichten,
— die integrierten Rechtstexte als Kernstück und
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Alle Änderungen und Berichtigungen bis zum 1.8.2021 sind in der neuen Ausgabe berücksichtigt. Im Vergleich zur letzten sind dies die folgenden:
— Berichtigung (ABl. (EU) L 317, S. 39 vom 1.10.2020)
— DurchführungsVO (EU) 2020/1727 (ABl. (EU) L 387, S. 1 vom 19.11.2020)
— Berichtigungen (ABl. (EU) L 387, S. 24, 26, 30, 31 und 34 vom 19.11.2020)
— DurchführungsVO (EU) 2020/2038 (ABl. (EU) L 416, S. 48 vom 11.12.2020)
— Berichtigung (ABl. (EU) L 431, S. 78 vom 21.12.2020)
— Delegierte VO (EU) 2020/2191 (ABl. (EU) L 434, S. 8 vom 23.12.2020)
— Berichtigung (ABl. (EU) L 48, S. 13 vom 11.2.2021)
— Delegierte VO (EU) 2021/234 (ABl. (EU) L 63, S. 1 vom 23.2.2021)
— DurchführungsVO (EU) 2021/235 (ABl. (EU) L 63, S. 386 vom 23.2.2021)
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Konsulats- und Mustervorschriften – kurz: „K und M“ – der Handelskammer Hamburg sind seit 1920 als das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen, insbesondere von Drittstaaten, bekannt. Auf über 730 Seiten bietet es dem Leser einen Überblick über die wichtigsten benötigten Warenbegleitpapiere, ihre Aufmachung, Verpackungs- und Markierungsvorschriften, Legalisierungsbestimmungen, Konsulatsgebühren u.v.m. für nahezu alle Bestimmungsländer.
Als eine der auflagenstärksten außenwirtschaftlichen Publikationen richten sich die „K und M“ an alle, die im Außenhandel tätig sind. Insbesondere in Versand-, Export- und Zollabteilungen von Unternehmen aller Größen wird das Werk intensiv genutzt. Auch bei Dienstleistern wie Spediteuren, in der Exportfinanzierung und der Außenwirtschaftsberatung ist das Export-Nachschlagewerk regelmäßig im Einsatz.
Die „K und M“ werden periodisch alle 2 Jahre neu aufgelegt und erscheinen voraussichtlich im Juni 2023 bereits in 45. Auflage. Mit dieser Neuauflage werden wieder umfangreiche Änderungen in die Länderabschnitte eingearbeitet und die „Allgemeinen Hinweise“ sowie ergänzenden Anhänge und Übersichten auf Stand gebracht. Bis zur jeweiligen nächsten Neuauflage wird das Werk durch 5-6 kostenlose Nachträge aktuell gehalten.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Konsulats- und Mustervorschriften – kurz: „K und M“ – der Handelskammer Hamburg sind seit 1920 als das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen, insbesondere von Drittstaaten, bekannt. Auf über 730 Seiten bietet es dem Leser einen Überblick über die wichtigsten benötigten Warenbegleitpapiere, ihre Aufmachung, Verpackungs- und Markierungsvorschriften, Legalisierungsbestimmungen, Konsulatsgebühren u.v.m. für nahezu alle Bestimmungsländer.
Als eine der auflagenstärksten außenwirtschaftlichen Publikationen richten sich die „K und M“ an alle, die im Außenhandel tätig sind. Insbesondere in Versand-, Export- und Zollabteilungen von Unternehmen aller Größen wird das Werk intensiv genutzt. Auch bei Dienstleistern wie Spediteuren, in der Exportfinanzierung und der Außenwirtschaftsberatung ist das Export-Nachschlagewerk regelmäßig im Einsatz.
Die „K und M“ werden periodisch alle 2 Jahre neu aufgelegt und erscheinen voraussichtlich im Juni 2023 bereits in 45. Auflage. Mit dieser Neuauflage werden wieder umfangreiche Änderungen in die Länderabschnitte eingearbeitet und die „Allgemeinen Hinweise“ sowie ergänzenden Anhänge und Übersichten auf Stand gebracht. Bis zur jeweiligen nächsten Neuauflage wird das Werk durch 5-6 kostenlose Nachträge aktuell gehalten.
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Die Konsulats- und Mustervorschriften – kurz: „K und M“ – der Handelskammer Hamburg sind seit 1920 als das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen, insbesondere von Drittstaaten, bekannt. Auf über 730 Seiten bietet es dem Leser einen Überblick über die wichtigsten benötigten Warenbegleitpapiere, ihre Aufmachung, Verpackungs- und Markierungsvorschriften, Legalisierungsbestimmungen, Konsulatsgebühren u.v.m. für nahezu alle Bestimmungsländer.
Als eine der auflagenstärksten außenwirtschaftlichen Publikationen richten sich die „K und M“ an alle, die im Außenhandel tätig sind. Insbesondere in Versand-, Export- und Zollabteilungen von Unternehmen aller Größen wird das Werk intensiv genutzt. Auch bei Dienstleistern wie Spediteuren, in der Exportfinanzierung und der Außenwirtschaftsberatung ist das Export-Nachschlagewerk regelmäßig im Einsatz.
Die „K und M“ werden periodisch alle 2 Jahre neu aufgelegt und erscheinen voraussichtlich im Juni 2023 bereits in 45. Auflage. Mit dieser Neuauflage werden wieder umfangreiche Änderungen in die Länderabschnitte eingearbeitet und die „Allgemeinen Hinweise“ sowie ergänzenden Anhänge und Übersichten auf Stand gebracht. Bis zur jeweiligen nächsten Neuauflage wird das Werk durch 5-6 kostenlose Nachträge aktuell gehalten.
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Die Konsulats- und Mustervorschriften – kurz: „K und M“ – der Handelskammer Hamburg sind seit 1920 als das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen, insbesondere von Drittstaaten, bekannt. Auf über 730 Seiten bietet es dem Leser einen Überblick über die wichtigsten benötigten Warenbegleitpapiere, ihre Aufmachung, Verpackungs- und Markierungsvorschriften, Legalisierungsbestimmungen, Konsulatsgebühren u.v.m. für nahezu alle Bestimmungsländer.
Als eine der auflagenstärksten außenwirtschaftlichen Publikationen richten sich die „K und M“ an alle, die im Außenhandel tätig sind. Insbesondere in Versand-, Export- und Zollabteilungen von Unternehmen aller Größen wird das Werk intensiv genutzt. Auch bei Dienstleistern wie Spediteuren, in der Exportfinanzierung und der Außenwirtschaftsberatung ist das Export-Nachschlagewerk regelmäßig im Einsatz.
Die „K und M“ werden periodisch alle 2 Jahre neu aufgelegt und erscheinen voraussichtlich im Juni 2023 bereits in 45. Auflage. Mit dieser Neuauflage werden wieder umfangreiche Änderungen in die Länderabschnitte eingearbeitet und die „Allgemeinen Hinweise“ sowie ergänzenden Anhänge und Übersichten auf Stand gebracht. Bis zur jeweiligen nächsten Neuauflage wird das Werk durch 5-6 kostenlose Nachträge aktuell gehalten.
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Der 33. Europäische Zollrechtstag 2022 zum Thema „Verantwortung, Nachhaltigkeit und Menschenrecht – Aufbruch in eine neue Zukunft“ hatte dieses Jahr die Verantwortung als Leitmotiv der Veranstaltung gewählt, Verantwortung für das eigene Handeln, für die Lieferkette, für Umwelt und Frieden. Dabei spannte sich der fachliche Themenbogen von der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bis hin zu Green Customs und dem Carbon Border Adjustment Mechanism. Vorträge zum Thema der Nachhaltigkeit und den Menschenrechten, dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dem Umsatzsteuerdigitalpaket und E-Commerce standen auf dem Programm des ersten Thementags. Ergänzt wurden diese Vorträge noch durch ein eigens aus aktuellem Anlass aufgenommenes Panel zu den Russlandsanktionen. Abgerundet wurde das Themenspektrum des Eröffnungstags durch die Betrachtung der Organisation der Zollverwaltung mit einem besonderen Blick auf die Erfahrungen in Österreich.
Erstmalig wurden am zweiten Tag des Zollrechtstags Vorträge und Diskussionen in englischer Sprache abgehalten. Der zweite Veranstaltungstag stand zunächst ganz im Fokus der internationalen Handelspolitik. Eröffnet wurde der zweite Thementag mit einem Bericht über die Ergebnisse der Gespräche zu einer Modernisierung der revidierten Kyoto Konvention. Daran schloss sich ein Panel zum Thema regionaler Freihandelsabkommen und ihrer Auswirkungen auf den internationalen Handel an. Der zweite Thementag endete schließlich mit einer Veranstaltung zum Thema „Green Customs, CO2 und Environmental Goods Agreement“ – Verantwortung und Nachhaltigkeit in der künftigen Zollrechtspraxis.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der 33. Europäische Zollrechtstag 2022 zum Thema „Verantwortung, Nachhaltigkeit und Menschenrecht – Aufbruch in eine neue Zukunft“ hatte dieses Jahr die Verantwortung als Leitmotiv der Veranstaltung gewählt, Verantwortung für das eigene Handeln, für die Lieferkette, für Umwelt und Frieden. Dabei spannte sich der fachliche Themenbogen von der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bis hin zu Green Customs und dem Carbon Border Adjustment Mechanism. Vorträge zum Thema der Nachhaltigkeit und den Menschenrechten, dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dem Umsatzsteuerdigitalpaket und E-Commerce standen auf dem Programm des ersten Thementags. Ergänzt wurden diese Vorträge noch durch ein eigens aus aktuellem Anlass aufgenommenes Panel zu den Russlandsanktionen. Abgerundet wurde das Themenspektrum des Eröffnungstags durch die Betrachtung der Organisation der Zollverwaltung mit einem besonderen Blick auf die Erfahrungen in Österreich.
Erstmalig wurden am zweiten Tag des Zollrechtstags Vorträge und Diskussionen in englischer Sprache abgehalten. Der zweite Veranstaltungstag stand zunächst ganz im Fokus der internationalen Handelspolitik. Eröffnet wurde der zweite Thementag mit einem Bericht über die Ergebnisse der Gespräche zu einer Modernisierung der revidierten Kyoto Konvention. Daran schloss sich ein Panel zum Thema regionaler Freihandelsabkommen und ihrer Auswirkungen auf den internationalen Handel an. Der zweite Thementag endete schließlich mit einer Veranstaltung zum Thema „Green Customs, CO2 und Environmental Goods Agreement“ – Verantwortung und Nachhaltigkeit in der künftigen Zollrechtspraxis.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der 33. Europäische Zollrechtstag 2022 zum Thema „Verantwortung, Nachhaltigkeit und Menschenrecht – Aufbruch in eine neue Zukunft“ hatte dieses Jahr die Verantwortung als Leitmotiv der Veranstaltung gewählt, Verantwortung für das eigene Handeln, für die Lieferkette, für Umwelt und Frieden. Dabei spannte sich der fachliche Themenbogen von der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bis hin zu Green Customs und dem Carbon Border Adjustment Mechanism. Vorträge zum Thema der Nachhaltigkeit und den Menschenrechten, dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dem Umsatzsteuerdigitalpaket und E-Commerce standen auf dem Programm des ersten Thementags. Ergänzt wurden diese Vorträge noch durch ein eigens aus aktuellem Anlass aufgenommenes Panel zu den Russlandsanktionen. Abgerundet wurde das Themenspektrum des Eröffnungstags durch die Betrachtung der Organisation der Zollverwaltung mit einem besonderen Blick auf die Erfahrungen in Österreich.
Erstmalig wurden am zweiten Tag des Zollrechtstags Vorträge und Diskussionen in englischer Sprache abgehalten. Der zweite Veranstaltungstag stand zunächst ganz im Fokus der internationalen Handelspolitik. Eröffnet wurde der zweite Thementag mit einem Bericht über die Ergebnisse der Gespräche zu einer Modernisierung der revidierten Kyoto Konvention. Daran schloss sich ein Panel zum Thema regionaler Freihandelsabkommen und ihrer Auswirkungen auf den internationalen Handel an. Der zweite Thementag endete schließlich mit einer Veranstaltung zum Thema „Green Customs, CO2 und Environmental Goods Agreement“ – Verantwortung und Nachhaltigkeit in der künftigen Zollrechtspraxis.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Der 33. Europäische Zollrechtstag 2022 zum Thema „Verantwortung, Nachhaltigkeit und Menschenrecht – Aufbruch in eine neue Zukunft“ hatte dieses Jahr die Verantwortung als Leitmotiv der Veranstaltung gewählt, Verantwortung für das eigene Handeln, für die Lieferkette, für Umwelt und Frieden. Dabei spannte sich der fachliche Themenbogen von der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bis hin zu Green Customs und dem Carbon Border Adjustment Mechanism. Vorträge zum Thema der Nachhaltigkeit und den Menschenrechten, dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dem Umsatzsteuerdigitalpaket und E-Commerce standen auf dem Programm des ersten Thementags. Ergänzt wurden diese Vorträge noch durch ein eigens aus aktuellem Anlass aufgenommenes Panel zu den Russlandsanktionen. Abgerundet wurde das Themenspektrum des Eröffnungstags durch die Betrachtung der Organisation der Zollverwaltung mit einem besonderen Blick auf die Erfahrungen in Österreich.
Erstmalig wurden am zweiten Tag des Zollrechtstags Vorträge und Diskussionen in englischer Sprache abgehalten. Der zweite Veranstaltungstag stand zunächst ganz im Fokus der internationalen Handelspolitik. Eröffnet wurde der zweite Thementag mit einem Bericht über die Ergebnisse der Gespräche zu einer Modernisierung der revidierten Kyoto Konvention. Daran schloss sich ein Panel zum Thema regionaler Freihandelsabkommen und ihrer Auswirkungen auf den internationalen Handel an. Der zweite Thementag endete schließlich mit einer Veranstaltung zum Thema „Green Customs, CO2 und Environmental Goods Agreement“ – Verantwortung und Nachhaltigkeit in der künftigen Zollrechtspraxis.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Der 33. Europäische Zollrechtstag 2022 zum Thema „Verantwortung, Nachhaltigkeit und Menschenrecht – Aufbruch in eine neue Zukunft“ hatte dieses Jahr die Verantwortung als Leitmotiv der Veranstaltung gewählt, Verantwortung für das eigene Handeln, für die Lieferkette, für Umwelt und Frieden. Dabei spannte sich der fachliche Themenbogen von der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bis hin zu Green Customs und dem Carbon Border Adjustment Mechanism. Vorträge zum Thema der Nachhaltigkeit und den Menschenrechten, dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dem Umsatzsteuerdigitalpaket und E-Commerce standen auf dem Programm des ersten Thementags. Ergänzt wurden diese Vorträge noch durch ein eigens aus aktuellem Anlass aufgenommenes Panel zu den Russlandsanktionen. Abgerundet wurde das Themenspektrum des Eröffnungstags durch die Betrachtung der Organisation der Zollverwaltung mit einem besonderen Blick auf die Erfahrungen in Österreich.
Erstmalig wurden am zweiten Tag des Zollrechtstags Vorträge und Diskussionen in englischer Sprache abgehalten. Der zweite Veranstaltungstag stand zunächst ganz im Fokus der internationalen Handelspolitik. Eröffnet wurde der zweite Thementag mit einem Bericht über die Ergebnisse der Gespräche zu einer Modernisierung der revidierten Kyoto Konvention. Daran schloss sich ein Panel zum Thema regionaler Freihandelsabkommen und ihrer Auswirkungen auf den internationalen Handel an. Der zweite Thementag endete schließlich mit einer Veranstaltung zum Thema „Green Customs, CO2 und Environmental Goods Agreement“ – Verantwortung und Nachhaltigkeit in der künftigen Zollrechtspraxis.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Die Konsulats- und Mustervorschriften – kurz: „K und M“ – der Handelskammer Hamburg sind seit 1920 als das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen, insbesondere von Drittstaaten, bekannt. Auf über 730 Seiten bietet es dem Leser einen Überblick über die wichtigsten benötigten Warenbegleitpapiere, ihre Aufmachung, Verpackungs- und Markierungsvorschriften, Legalisierungsbestimmungen, Konsulatsgebühren u.v.m. für nahezu alle Bestimmungsländer.
Als eine der auflagenstärksten außenwirtschaftlichen Publikationen richten sich die „K und M“ an alle, die im Außenhandel tätig sind. Insbesondere in Versand-, Export- und Zollabteilungen von Unternehmen aller Größen wird das Werk intensiv genutzt. Auch bei Dienstleistern wie Spediteuren, in der Exportfinanzierung und der Außenwirtschaftsberatung ist das Export-Nachschlagewerk regelmäßig im Einsatz.
Die „K und M“ werden periodisch alle 2 Jahre neu aufgelegt und erscheinen voraussichtlich im Juni 2023 bereits in 45. Auflage. Mit dieser Neuauflage werden wieder umfangreiche Änderungen in die Länderabschnitte eingearbeitet und die „Allgemeinen Hinweise“ sowie ergänzenden Anhänge und Übersichten auf Stand gebracht. Bis zur jeweiligen nächsten Neuauflage wird das Werk durch 5-6 kostenlose Nachträge aktuell gehalten.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Die Konsulats- und Mustervorschriften – kurz: „K und M“ – der Handelskammer Hamburg sind seit 1920 als das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen, insbesondere von Drittstaaten, bekannt. Auf über 730 Seiten bietet es dem Leser einen Überblick über die wichtigsten benötigten Warenbegleitpapiere, ihre Aufmachung, Verpackungs- und Markierungsvorschriften, Legalisierungsbestimmungen, Konsulatsgebühren u.v.m. für nahezu alle Bestimmungsländer.
Als eine der auflagenstärksten außenwirtschaftlichen Publikationen richten sich die „K und M“ an alle, die im Außenhandel tätig sind. Insbesondere in Versand-, Export- und Zollabteilungen von Unternehmen aller Größen wird das Werk intensiv genutzt. Auch bei Dienstleistern wie Spediteuren, in der Exportfinanzierung und der Außenwirtschaftsberatung ist das Export-Nachschlagewerk regelmäßig im Einsatz.
Die „K und M“ werden periodisch alle 2 Jahre neu aufgelegt und erscheinen voraussichtlich im Juni 2023 bereits in 45. Auflage. Mit dieser Neuauflage werden wieder umfangreiche Änderungen in die Länderabschnitte eingearbeitet und die „Allgemeinen Hinweise“ sowie ergänzenden Anhänge und Übersichten auf Stand gebracht. Bis zur jeweiligen nächsten Neuauflage wird das Werk durch 5-6 kostenlose Nachträge aktuell gehalten.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Die Konsulats- und Mustervorschriften – kurz: „K und M“ – der Handelskammer Hamburg sind seit 1920 als das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen, insbesondere von Drittstaaten, bekannt. Auf über 730 Seiten bietet es dem Leser einen Überblick über die wichtigsten benötigten Warenbegleitpapiere, ihre Aufmachung, Verpackungs- und Markierungsvorschriften, Legalisierungsbestimmungen, Konsulatsgebühren u.v.m. für nahezu alle Bestimmungsländer.
Als eine der auflagenstärksten außenwirtschaftlichen Publikationen richten sich die „K und M“ an alle, die im Außenhandel tätig sind. Insbesondere in Versand-, Export- und Zollabteilungen von Unternehmen aller Größen wird das Werk intensiv genutzt. Auch bei Dienstleistern wie Spediteuren, in der Exportfinanzierung und der Außenwirtschaftsberatung ist das Export-Nachschlagewerk regelmäßig im Einsatz.
Die „K und M“ werden periodisch alle 2 Jahre neu aufgelegt und erscheinen voraussichtlich im Juni 2023 bereits in 45. Auflage. Mit dieser Neuauflage werden wieder umfangreiche Änderungen in die Länderabschnitte eingearbeitet und die „Allgemeinen Hinweise“ sowie ergänzenden Anhänge und Übersichten auf Stand gebracht. Bis zur jeweiligen nächsten Neuauflage wird das Werk durch 5-6 kostenlose Nachträge aktuell gehalten.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Der 33. Europäische Zollrechtstag 2022 zum Thema „Verantwortung, Nachhaltigkeit und Menschenrecht – Aufbruch in eine neue Zukunft“ hatte dieses Jahr die Verantwortung als Leitmotiv der Veranstaltung gewählt, Verantwortung für das eigene Handeln, für die Lieferkette, für Umwelt und Frieden. Dabei spannte sich der fachliche Themenbogen von der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bis hin zu Green Customs und dem Carbon Border Adjustment Mechanism. Vorträge zum Thema der Nachhaltigkeit und den Menschenrechten, dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dem Umsatzsteuerdigitalpaket und E-Commerce standen auf dem Programm des ersten Thementags. Ergänzt wurden diese Vorträge noch durch ein eigens aus aktuellem Anlass aufgenommenes Panel zu den Russlandsanktionen. Abgerundet wurde das Themenspektrum des Eröffnungstags durch die Betrachtung der Organisation der Zollverwaltung mit einem besonderen Blick auf die Erfahrungen in Österreich.
Erstmalig wurden am zweiten Tag des Zollrechtstags Vorträge und Diskussionen in englischer Sprache abgehalten. Der zweite Veranstaltungstag stand zunächst ganz im Fokus der internationalen Handelspolitik. Eröffnet wurde der zweite Thementag mit einem Bericht über die Ergebnisse der Gespräche zu einer Modernisierung der revidierten Kyoto Konvention. Daran schloss sich ein Panel zum Thema regionaler Freihandelsabkommen und ihrer Auswirkungen auf den internationalen Handel an. Der zweite Thementag endete schließlich mit einer Veranstaltung zum Thema „Green Customs, CO2 und Environmental Goods Agreement“ – Verantwortung und Nachhaltigkeit in der künftigen Zollrechtspraxis.
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Als eine der auflagenstärksten außenwirtschaftlichen Publikationen richten sich die „K und M“ an alle, die im Außenhandel tätig sind. Insbesondere in Versand-, Export- und Zollabteilungen von Unternehmen aller Größen wird das Werk intensiv genutzt. Auch bei Dienstleistern wie Spediteuren, in der Exportfinanzierung und der Außenwirtschaftsberatung ist das Export-Nachschlagewerk regelmäßig im Einsatz.
Die „K und M“ werden periodisch alle 2 Jahre neu aufgelegt und erscheinen voraussichtlich im Juni 2023 bereits in 45. Auflage. Mit dieser Neuauflage werden wieder umfangreiche Änderungen in die Länderabschnitte eingearbeitet und die „Allgemeinen Hinweise“ sowie ergänzenden Anhänge und Übersichten auf Stand gebracht. Bis zur jeweiligen nächsten Neuauflage wird das Werk durch 5-6 kostenlose Nachträge aktuell gehalten.
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