Nachhaltigkeit im Privatrecht

Nachhaltigkeit im Privatrecht von Aigner, Ecker, Eder, Klever, Schickmair, Schiestl, Spendel, Weilguny, Wolkenstein, Ziegler
Kurz: Das Werk beinhaltet die Schriftfassungen der auf der 32. Jahrestagung der Gesellschaft Junge Zivilrechtswissenschaft e.V. in Linz gehaltenen Referate. Die Beiträge behandeln vielfältige zivil-, unternehmens- und zivil-prozessrechtliche Aspekte des Generalthemas der „Nachhaltigkeit im Privatrecht“ Lang: Das Werk enthält die schriftlichen Beiträge zur 32. Jahrestagung der Gesellschaft Junge Zivilrechtswissenschaft e.V. (GJZ), die vom 27. bis 30. September 2022 an der Johannes Kepler Universität Linz stattfand. Vierzehn Beiträge von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern zum Bürgerlichen Recht, Gesellschaftsrecht und Zivilprozessrecht befassen sich mit dem großen Gegenwarts- und Zukunftsthema der „Nachhaltigkeit im Privatrecht“ und zeigen, was das Privatrecht zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft beiträgt/beitragen könnte.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Grenzüberschreitende Infrastrukturen

Grenzüberschreitende Infrastrukturen von Errass,  Christoph, Friesecke,  Manuel
Das Zusammenwachsen über Landesgrenzen hinweg hängt massgeblich davon ab, ob Regelungsunterschiede abgebaut werden können. Grenzüberschreitende Infrastrukturen vernetzen dabei grenzüberschreitend Menschen, Regionen und Wirtschaftsräume. Sie unterliegen mehreren Rechtssystemen, wandeln sich ständig und sind komplexe Regelungsgegenstände. Der vorliegende Sammelband «Grenzüberschreitende Infrastrukturen» geht auf juristische Regelungen und Problemstellungen im Verhältnis Deutschland-Schweiz-EU ein. Er befasst sich mit den Themen Governance, Gesundheit, Verkehr, Energie, Zoll und Telekommunikation. Die an der Universität St. Gallen verfassten Seminar-Arbeiten bieten vor diesem Hintergrund eine grenzüberschreitende Bestandsaufnahme für Juristen, Wissenschaftler und Praktiker. Sie sind gleichzeitig ein sinnvolles Instrument, um sich im Dickicht der grenzüberschreitenden Normen orientieren zu können.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Grenzüberschreitende Infrastrukturen

Grenzüberschreitende Infrastrukturen von Errass,  Christoph, Friesecke,  Manuel
Das Zusammenwachsen über Landesgrenzen hinweg hängt massgeblich davon ab, ob Regelungsunterschiede abgebaut werden können. Grenzüberschreitende Infrastrukturen vernetzen dabei grenzüberschreitend Menschen, Regionen und Wirtschaftsräume. Sie unterliegen mehreren Rechtssystemen, wandeln sich ständig und sind komplexe Regelungsgegenstände. Der vorliegende Sammelband «Grenzüberschreitende Infrastrukturen» geht auf juristische Regelungen und Problemstellungen im Verhältnis Deutschland-Schweiz-EU ein. Er befasst sich mit den Themen Governance, Gesundheit, Verkehr, Energie, Zoll und Telekommunikation. Die an der Universität St. Gallen verfassten Seminar-Arbeiten bieten vor diesem Hintergrund eine grenzüberschreitende Bestandsaufnahme für Juristen, Wissenschaftler und Praktiker. Sie sind gleichzeitig ein sinnvolles Instrument, um sich im Dickicht der grenzüberschreitenden Normen orientieren zu können.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Grenzüberschreitende Infrastrukturen

Grenzüberschreitende Infrastrukturen von Errass,  Christoph, Friesecke,  Manuel
Das Zusammenwachsen über Landesgrenzen hinweg hängt massgeblich davon ab, ob Regelungsunterschiede abgebaut werden können. Grenzüberschreitende Infrastrukturen vernetzen dabei grenzüberschreitend Menschen, Regionen und Wirtschaftsräume. Sie unterliegen mehreren Rechtssystemen, wandeln sich ständig und sind komplexe Regelungsgegenstände. Der vorliegende Sammelband «Grenzüberschreitende Infrastrukturen» geht auf juristische Regelungen und Problemstellungen im Verhältnis Deutschland-Schweiz-EU ein. Er befasst sich mit den Themen Governance, Gesundheit, Verkehr, Energie, Zoll und Telekommunikation. Die an der Universität St. Gallen verfassten Seminar-Arbeiten bieten vor diesem Hintergrund eine grenzüberschreitende Bestandsaufnahme für Juristen, Wissenschaftler und Praktiker. Sie sind gleichzeitig ein sinnvolles Instrument, um sich im Dickicht der grenzüberschreitenden Normen orientieren zu können.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Grenzüberschreitende Infrastrukturen

Grenzüberschreitende Infrastrukturen von Errass,  Christoph, Friesecke,  Manuel
Das Zusammenwachsen über Landesgrenzen hinweg hängt massgeblich davon ab, ob Regelungsunterschiede abgebaut werden können. Grenzüberschreitende Infrastrukturen vernetzen dabei grenzüberschreitend Menschen, Regionen und Wirtschaftsräume. Sie unterliegen mehreren Rechtssystemen, wandeln sich ständig und sind komplexe Regelungsgegenstände. Der vorliegende Sammelband «Grenzüberschreitende Infrastrukturen» geht auf juristische Regelungen und Problemstellungen im Verhältnis Deutschland-Schweiz-EU ein. Er befasst sich mit den Themen Governance, Gesundheit, Verkehr, Energie, Zoll und Telekommunikation. Die an der Universität St. Gallen verfassten Seminar-Arbeiten bieten vor diesem Hintergrund eine grenzüberschreitende Bestandsaufnahme für Juristen, Wissenschaftler und Praktiker. Sie sind gleichzeitig ein sinnvolles Instrument, um sich im Dickicht der grenzüberschreitenden Normen orientieren zu können.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Grenzüberschreitende Infrastrukturen

Grenzüberschreitende Infrastrukturen von Errass,  Christoph, Friesecke,  Manuel
Das Zusammenwachsen über Landesgrenzen hinweg hängt massgeblich davon ab, ob Regelungsunterschiede abgebaut werden können. Grenzüberschreitende Infrastrukturen vernetzen dabei grenzüberschreitend Menschen, Regionen und Wirtschaftsräume. Sie unterliegen mehreren Rechtssystemen, wandeln sich ständig und sind komplexe Regelungsgegenstände. Der vorliegende Sammelband «Grenzüberschreitende Infrastrukturen» geht auf juristische Regelungen und Problemstellungen im Verhältnis Deutschland-Schweiz-EU ein. Er befasst sich mit den Themen Governance, Gesundheit, Verkehr, Energie, Zoll und Telekommunikation. Die an der Universität St. Gallen verfassten Seminar-Arbeiten bieten vor diesem Hintergrund eine grenzüberschreitende Bestandsaufnahme für Juristen, Wissenschaftler und Praktiker. Sie sind gleichzeitig ein sinnvolles Instrument, um sich im Dickicht der grenzüberschreitenden Normen orientieren zu können.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Grenzüberschreitende Infrastrukturen

Grenzüberschreitende Infrastrukturen von Errass,  Christoph, Friesecke,  Manuel
Das Zusammenwachsen über Landesgrenzen hinweg hängt massgeblich davon ab, ob Regelungsunterschiede abgebaut werden können. Grenzüberschreitende Infrastrukturen vernetzen dabei grenzüberschreitend Menschen, Regionen und Wirtschaftsräume. Sie unterliegen mehreren Rechtssystemen, wandeln sich ständig und sind komplexe Regelungsgegenstände. Der vorliegende Sammelband «Grenzüberschreitende Infrastrukturen» geht auf juristische Regelungen und Problemstellungen im Verhältnis Deutschland-Schweiz-EU ein. Er befasst sich mit den Themen Governance, Gesundheit, Verkehr, Energie, Zoll und Telekommunikation. Die an der Universität St. Gallen verfassten Seminar-Arbeiten bieten vor diesem Hintergrund eine grenzüberschreitende Bestandsaufnahme für Juristen, Wissenschaftler und Praktiker. Sie sind gleichzeitig ein sinnvolles Instrument, um sich im Dickicht der grenzüberschreitenden Normen orientieren zu können.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Grenzüberschreitende Infrastrukturen

Grenzüberschreitende Infrastrukturen von Errass,  Christoph, Friesecke,  Manuel
Das Zusammenwachsen über Landesgrenzen hinweg hängt massgeblich davon ab, ob Regelungsunterschiede abgebaut werden können. Grenzüberschreitende Infrastrukturen vernetzen dabei grenzüberschreitend Menschen, Regionen und Wirtschaftsräume. Sie unterliegen mehreren Rechtssystemen, wandeln sich ständig und sind komplexe Regelungsgegenstände. Der vorliegende Sammelband «Grenzüberschreitende Infrastrukturen» geht auf juristische Regelungen und Problemstellungen im Verhältnis Deutschland-Schweiz-EU ein. Er befasst sich mit den Themen Governance, Gesundheit, Verkehr, Energie, Zoll und Telekommunikation. Die an der Universität St. Gallen verfassten Seminar-Arbeiten bieten vor diesem Hintergrund eine grenzüberschreitende Bestandsaufnahme für Juristen, Wissenschaftler und Praktiker. Sie sind gleichzeitig ein sinnvolles Instrument, um sich im Dickicht der grenzüberschreitenden Normen orientieren zu können.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre von Liu,  He
• Kurztext: Die einheitliche Irrtumslehre basiert auf dem Verbotsirrtumsmodell und bezieht den Tatbestandsirrtum in die Struktur des Verbotsirrtums ein. Gleichzeitig wird die Unrechtseinsicht des Verbotsirrtums (einheitliche Irrtumslehre) durch der Vermeidbarkeitsbeurteilung geprüft. • Langtext: Die Irrtumslehre ist traditionell ein unvermeidbares Thema in der Strafrechtswissenschaft und spiegelt die Grundhaltung der strafrechtlichen Zurechnung wider. Eine richtige Irrtumslehre hingegen soll die normative Zurechnung nach der Handlung und den subjektiven Zustand zum Zeitpunkt der Handlung miteinander verbinden. Die in dieser Arbeit vertretene „einheitliche Irrtumslehre“ führt die Frage der strafrechtlichen Zurechnung auf die subjektive Natur der kognitiven Abweichung des Täters zurück. Im Rahmen der Strafrechtsdogmatik beruht die „einheitliche Irrtumslehre“ auf einer Unterscheidung zweiter Stufe zwischen dem Wissen und dem Wollen des Täters. Diese Unterscheidung zweiter Stufe gründet auf der Beschränkung des Tatbestandsvorsatzes auf „Wissen und Wollen erster Stufe“ und der Beschränkung der Unrechtseinsicht auf „Wissen und Wollen zweiter Stufe“. Auf dieser Grundlage stellt die „einheitliche Irrtumslehre“ bei der strafrechtlichen Zurechnungsfrage für die kognitive Abweichung auf die Vermeidbarkeit des „wusste, was er wollte“ der Unrechtseinsicht ab.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre von Liu,  He
• Kurztext: Die einheitliche Irrtumslehre basiert auf dem Verbotsirrtumsmodell und bezieht den Tatbestandsirrtum in die Struktur des Verbotsirrtums ein. Gleichzeitig wird die Unrechtseinsicht des Verbotsirrtums (einheitliche Irrtumslehre) durch der Vermeidbarkeitsbeurteilung geprüft. • Langtext: Die Irrtumslehre ist traditionell ein unvermeidbares Thema in der Strafrechtswissenschaft und spiegelt die Grundhaltung der strafrechtlichen Zurechnung wider. Eine richtige Irrtumslehre hingegen soll die normative Zurechnung nach der Handlung und den subjektiven Zustand zum Zeitpunkt der Handlung miteinander verbinden. Die in dieser Arbeit vertretene „einheitliche Irrtumslehre“ führt die Frage der strafrechtlichen Zurechnung auf die subjektive Natur der kognitiven Abweichung des Täters zurück. Im Rahmen der Strafrechtsdogmatik beruht die „einheitliche Irrtumslehre“ auf einer Unterscheidung zweiter Stufe zwischen dem Wissen und dem Wollen des Täters. Diese Unterscheidung zweiter Stufe gründet auf der Beschränkung des Tatbestandsvorsatzes auf „Wissen und Wollen erster Stufe“ und der Beschränkung der Unrechtseinsicht auf „Wissen und Wollen zweiter Stufe“. Auf dieser Grundlage stellt die „einheitliche Irrtumslehre“ bei der strafrechtlichen Zurechnungsfrage für die kognitive Abweichung auf die Vermeidbarkeit des „wusste, was er wollte“ der Unrechtseinsicht ab.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre von Liu,  He
• Kurztext: Die einheitliche Irrtumslehre basiert auf dem Verbotsirrtumsmodell und bezieht den Tatbestandsirrtum in die Struktur des Verbotsirrtums ein. Gleichzeitig wird die Unrechtseinsicht des Verbotsirrtums (einheitliche Irrtumslehre) durch der Vermeidbarkeitsbeurteilung geprüft. • Langtext: Die Irrtumslehre ist traditionell ein unvermeidbares Thema in der Strafrechtswissenschaft und spiegelt die Grundhaltung der strafrechtlichen Zurechnung wider. Eine richtige Irrtumslehre hingegen soll die normative Zurechnung nach der Handlung und den subjektiven Zustand zum Zeitpunkt der Handlung miteinander verbinden. Die in dieser Arbeit vertretene „einheitliche Irrtumslehre“ führt die Frage der strafrechtlichen Zurechnung auf die subjektive Natur der kognitiven Abweichung des Täters zurück. Im Rahmen der Strafrechtsdogmatik beruht die „einheitliche Irrtumslehre“ auf einer Unterscheidung zweiter Stufe zwischen dem Wissen und dem Wollen des Täters. Diese Unterscheidung zweiter Stufe gründet auf der Beschränkung des Tatbestandsvorsatzes auf „Wissen und Wollen erster Stufe“ und der Beschränkung der Unrechtseinsicht auf „Wissen und Wollen zweiter Stufe“. Auf dieser Grundlage stellt die „einheitliche Irrtumslehre“ bei der strafrechtlichen Zurechnungsfrage für die kognitive Abweichung auf die Vermeidbarkeit des „wusste, was er wollte“ der Unrechtseinsicht ab.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre von Liu,  He
• Kurztext: Die einheitliche Irrtumslehre basiert auf dem Verbotsirrtumsmodell und bezieht den Tatbestandsirrtum in die Struktur des Verbotsirrtums ein. Gleichzeitig wird die Unrechtseinsicht des Verbotsirrtums (einheitliche Irrtumslehre) durch der Vermeidbarkeitsbeurteilung geprüft. • Langtext: Die Irrtumslehre ist traditionell ein unvermeidbares Thema in der Strafrechtswissenschaft und spiegelt die Grundhaltung der strafrechtlichen Zurechnung wider. Eine richtige Irrtumslehre hingegen soll die normative Zurechnung nach der Handlung und den subjektiven Zustand zum Zeitpunkt der Handlung miteinander verbinden. Die in dieser Arbeit vertretene „einheitliche Irrtumslehre“ führt die Frage der strafrechtlichen Zurechnung auf die subjektive Natur der kognitiven Abweichung des Täters zurück. Im Rahmen der Strafrechtsdogmatik beruht die „einheitliche Irrtumslehre“ auf einer Unterscheidung zweiter Stufe zwischen dem Wissen und dem Wollen des Täters. Diese Unterscheidung zweiter Stufe gründet auf der Beschränkung des Tatbestandsvorsatzes auf „Wissen und Wollen erster Stufe“ und der Beschränkung der Unrechtseinsicht auf „Wissen und Wollen zweiter Stufe“. Auf dieser Grundlage stellt die „einheitliche Irrtumslehre“ bei der strafrechtlichen Zurechnungsfrage für die kognitive Abweichung auf die Vermeidbarkeit des „wusste, was er wollte“ der Unrechtseinsicht ab.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Legal Responses to Doping

Legal Responses to Doping von Claussen,  Malte C., Diethelm,  Dominique, Ege,  Gian, Gattiker,  Monika, Hajszan,  Jakob, Hangartner,  Sena, Hayakawa,  Yoshihisa, Iff,  Samuel, Ishido,  Norihide, Koch,  Patrick, Schnydrig,  Hanjo, Schwarzenegger,  Christian, Sugiyama,  Shoichi, Takayama,  Kanako
Doping in sports is a salient issue often discussed in the news, especially during major events such as the Olympics. However, there are still many uncertainties regarding the appropriate legal response. Because of the international nature of sport, there is great need for an in-depth comparative assessment and harmonized legal frameworks. The chapters included in this volume address doping related questions which were discussed at the Joint Workshop on Legal Response to Doping organized by the University of Zurich and the University of Kyoto. In the workshop, experts in the field of doping and sports law came together to analyze the existing antidoping regulations and laws with the objective to identify strengths and shortcomings of the current legal framework. .
Aktualisiert: 2023-06-22
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Legal Responses to Doping

Legal Responses to Doping von Claussen,  Malte C., Diethelm,  Dominique, Ege,  Gian, Gattiker,  Monika, Hajszan,  Jakob, Hangartner,  Sena, Hayakawa,  Yoshihisa, Iff,  Samuel, Ishido,  Norihide, Koch,  Patrick, Schnydrig,  Hanjo, Schwarzenegger,  Christian, Sugiyama,  Shoichi, Takayama,  Kanako
Doping in sports is a salient issue often discussed in the news, especially during major events such as the Olympics. However, there are still many uncertainties regarding the appropriate legal response. Because of the international nature of sport, there is great need for an in-depth comparative assessment and harmonized legal frameworks. The chapters included in this volume address doping related questions which were discussed at the Joint Workshop on Legal Response to Doping organized by the University of Zurich and the University of Kyoto. In the workshop, experts in the field of doping and sports law came together to analyze the existing antidoping regulations and laws with the objective to identify strengths and shortcomings of the current legal framework. .
Aktualisiert: 2023-06-22
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Das nationale Milderungsgebot des § 2 Abs. 3 StGB unter dem Einfluss des europäischen Milderungsgebots des Art. 49 Abs. 1 S. 3 GRCh

Das nationale Milderungsgebot des § 2 Abs. 3 StGB unter dem Einfluss des europäischen Milderungsgebots des Art. 49 Abs. 1 S. 3 GRCh von Stäbler-Kleindieck,  Deborah
Nationale Strafrechtsgarantien wie das Milderungsgebot aus § 2 Abs. 3 StGB können sich dem Einfluss des Unionsrechts nicht entziehen. Dies gilt erst recht seit der Verankerung der europäischen Strafrechtsgarantien in der Grundrechtecharta der Europäischen Union. Die Arbeit setzt sich vertieft mit der Frage des Anwendungsbereichs des europäischen Milderungsgebots vor allem in Abgrenzung zur nationalen Strafrechtsgarantie auseinander. Ebenso widmet sich die Arbeit dem Inhalt und Umfang der jeweiligen Strafrechtsgarantie. Für die Auslegung des noch jungen europäischen Grundsatzes liefern die Ergebnisse der Diskussion um den bereits gefestigten nationalen Strafrechtsgrundsatz wertvolle Anhaltspunkte.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Das nationale Milderungsgebot des § 2 Abs. 3 StGB unter dem Einfluss des europäischen Milderungsgebots des Art. 49 Abs. 1 S. 3 GRCh

Das nationale Milderungsgebot des § 2 Abs. 3 StGB unter dem Einfluss des europäischen Milderungsgebots des Art. 49 Abs. 1 S. 3 GRCh von Stäbler-Kleindieck,  Deborah
Nationale Strafrechtsgarantien wie das Milderungsgebot aus § 2 Abs. 3 StGB können sich dem Einfluss des Unionsrechts nicht entziehen. Dies gilt erst recht seit der Verankerung der europäischen Strafrechtsgarantien in der Grundrechtecharta der Europäischen Union. Die Arbeit setzt sich vertieft mit der Frage des Anwendungsbereichs des europäischen Milderungsgebots vor allem in Abgrenzung zur nationalen Strafrechtsgarantie auseinander. Ebenso widmet sich die Arbeit dem Inhalt und Umfang der jeweiligen Strafrechtsgarantie. Für die Auslegung des noch jungen europäischen Grundsatzes liefern die Ergebnisse der Diskussion um den bereits gefestigten nationalen Strafrechtsgrundsatz wertvolle Anhaltspunkte.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Das nationale Milderungsgebot des § 2 Abs. 3 StGB unter dem Einfluss des europäischen Milderungsgebots des Art. 49 Abs. 1 S. 3 GRCh

Das nationale Milderungsgebot des § 2 Abs. 3 StGB unter dem Einfluss des europäischen Milderungsgebots des Art. 49 Abs. 1 S. 3 GRCh von Stäbler-Kleindieck,  Deborah
Nationale Strafrechtsgarantien wie das Milderungsgebot aus § 2 Abs. 3 StGB können sich dem Einfluss des Unionsrechts nicht entziehen. Dies gilt erst recht seit der Verankerung der europäischen Strafrechtsgarantien in der Grundrechtecharta der Europäischen Union. Die Arbeit setzt sich vertieft mit der Frage des Anwendungsbereichs des europäischen Milderungsgebots vor allem in Abgrenzung zur nationalen Strafrechtsgarantie auseinander. Ebenso widmet sich die Arbeit dem Inhalt und Umfang der jeweiligen Strafrechtsgarantie. Für die Auslegung des noch jungen europäischen Grundsatzes liefern die Ergebnisse der Diskussion um den bereits gefestigten nationalen Strafrechtsgrundsatz wertvolle Anhaltspunkte.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Das Recht auf informationellen Systemschutz

Das Recht auf informationellen Systemschutz von Pfaffinger,  Monika
Das Datenschutzrecht richtet den Fokus auf das Subjekt. Im vorliegenden Werk wird die Forderung nach einer erweiterten Perspektive im Datenschutzrecht in drei Teilen hergeleitet: Der erste, historische Teil zeigt auf, dass es bei Personendatenerfassungen seit jeher nicht nur um einzelne Subjekte, sondern um Informationsflüsse und Institutionen der Gesellschaft geht. Der zweite Teil legt drei Strukturmerkmale des DSG frei. Der dritte Teil befasst sich mit Wirkungsschwächen des Datenschutzrechts, mit den Herausforderungen durch neue Technologien und die Kommerzialisierung sowie mit den jüngsten Lösungsansätzen. Die Autorin schlägt einen Paradigmenwechsel vor: Das Datenschutzrecht der Zukunft soll ein Recht auf informationellen Systemschutz sein, das den Subjektschutz inkludiert.
Aktualisiert: 2023-06-22
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