Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1797 – 1850

Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1797 – 1850 von Kirchschlager,  Andrea
Die Arnstädter Bürgerbücher Im Stadt- und Kreisarchiv Arnstadt befinden sich im Bestand der Stadt Arnstadt sechs Bürgerbücher aus den Jahren 1566 –1582, 1582 –1699, 1700 –1753, 1753 –1797, 1797 –1850 und 1851–1912. In der Schriftenreihe der Stiftung Stoye erschienen 2011 als Band 53 das Bürgerbuch von 1566 bis 1699 und 2016 als Band 61 dasjenige von 1700 bis 1753, sowie 2019 als Band 71 das Bürgerbuch von 1753–1797. Mit dieser Ausgabe erhalten Sie die vierte Ausgabe für den Zeitraum 1797 bis 1850. Ein alphabethisches Namensverzeichnis befindet sich am Ende des Buches. Eine durchgehende Neunummerierung wurde vorgenommen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1797 – 1850

Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1797 – 1850 von Kirchschlager,  Andrea
Die Arnstädter Bürgerbücher Im Stadt- und Kreisarchiv Arnstadt befinden sich im Bestand der Stadt Arnstadt sechs Bürgerbücher aus den Jahren 1566 –1582, 1582 –1699, 1700 –1753, 1753 –1797, 1797 –1850 und 1851–1912. In der Schriftenreihe der Stiftung Stoye erschienen 2011 als Band 53 das Bürgerbuch von 1566 bis 1699 und 2016 als Band 61 dasjenige von 1700 bis 1753, sowie 2019 als Band 71 das Bürgerbuch von 1753–1797. Mit dieser Ausgabe erhalten Sie die vierte Ausgabe für den Zeitraum 1797 bis 1850. Ein alphabethisches Namensverzeichnis befindet sich am Ende des Buches. Eine durchgehende Neunummerierung wurde vorgenommen.
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Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1797 – 1850

Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1797 – 1850 von Kirchschlager,  Andrea
Die Arnstädter Bürgerbücher Im Stadt- und Kreisarchiv Arnstadt befinden sich im Bestand der Stadt Arnstadt sechs Bürgerbücher aus den Jahren 1566 –1582, 1582 –1699, 1700 –1753, 1753 –1797, 1797 –1850 und 1851–1912. In der Schriftenreihe der Stiftung Stoye erschienen 2011 als Band 53 das Bürgerbuch von 1566 bis 1699 und 2016 als Band 61 dasjenige von 1700 bis 1753, sowie 2019 als Band 71 das Bürgerbuch von 1753–1797. Mit dieser Ausgabe erhalten Sie die vierte Ausgabe für den Zeitraum 1797 bis 1850. Ein alphabethisches Namensverzeichnis befindet sich am Ende des Buches. Eine durchgehende Neunummerierung wurde vorgenommen.
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Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1797 – 1850

Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1797 – 1850 von Kirchschlager,  Andrea
Die Arnstädter Bürgerbücher Im Stadt- und Kreisarchiv Arnstadt befinden sich im Bestand der Stadt Arnstadt sechs Bürgerbücher aus den Jahren 1566 –1582, 1582 –1699, 1700 –1753, 1753 –1797, 1797 –1850 und 1851–1912. In der Schriftenreihe der Stiftung Stoye erschienen 2011 als Band 53 das Bürgerbuch von 1566 bis 1699 und 2016 als Band 61 dasjenige von 1700 bis 1753, sowie 2019 als Band 71 das Bürgerbuch von 1753–1797. Mit dieser Ausgabe erhalten Sie die vierte Ausgabe für den Zeitraum 1797 bis 1850. Ein alphabethisches Namensverzeichnis befindet sich am Ende des Buches. Eine durchgehende Neunummerierung wurde vorgenommen.
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Die Bürger der Stadt Apolda von 1572 bis 1919

Die Bürger der Stadt Apolda von 1572 bis 1919 von Kriependorf,  Günter
Apolda, dessen Einwohner 1289 erstmalig als cives bezeichnet wurden und das 1308 zum ersten Mal als civitas erscheint, gilt seitdem als Stadt. Herren waren die Mainzer Ministerialenfamilien der Schenken und Vitzthume, die sich nach der Stadt von Apolda nannten. Die Stadt wurde bis 1348 von ihnen gemeinsam und danach von den Vizthumen allein beherrscht. Die Oberlehnshoheit hatten seit dem genannten Jahre die Wettiner, seit 1485 deren ernestinische Linie, inne. Als die Vitzthume 1631 ausstarben, fielen ihre Besitzungen als erledigtes Lehen an den Landesherrn, den Herzog von Weimar, der 1633 das Schloß mit den anhaftenden stadtherrlichen Rechten der Universität Jena verlieh. Seit mindestens 1433 sind Ratsmänner mit zwei Rats- bzw. Bürgermeistern an der Spitze nachweisbar. Der Rat wurde jährlich neu gewählt und durch die Stadtherren bestätigt. Um 1440 sitzen gewählte Gemeindevormünder im Rat, Viertelsmeister sind seit 1433 bezeugt. Satzungen sind von 1440 und 1671 bekannt; nach der letzteren wurde die jährliche Neuwahl des Rates durch den sitzenden Rat vollzogen und die Bestätigung durch die Universität Jena erteilt. Um 1800 bestand der Rat aus zwei Bürgermeistern, zwei Beisitzern, einem Kämmerer, vier Viertelsmeistern und vier Stellvertretern der letzteren, wozu noch ein engerer und ein weiterer Ausschuß der Bürgerschaft traten. Der Bürgermeisterwechsel wurde am Donnerstag nach Burckhardi (14. Oktober) vollzogen. In der Regel rückte der zweite Bürgermeister an die erste Stelle und der erste Bürgermeister auf die zweite. Dadurch hatten über Jahre dieselben Männer das Amt inne. Der erste Bürgermeister war auch gleichzeitig der Stadtrechnungsführer. Um 1440 sprach ein Stadtrichter zusammen mit vom Stadtherrn ernannten Schöffen Recht. Später lagen die Niedergerichte beim Rat und die Obergerichte beim Stadtherrn. Die dafür eingesetzten akademischen Gerichtsverwalter standen ausschließlich in dessen Diensten (bis 1633 der Vitzthume, dann der Universität). Der Gerichtstisch befand sich auf dem Markt. Die alljährliche Heimrüge fand zu Jakobi (25. Juli) statt. Mit der Einführung der neuen Stadtordnung 1837 wurde das akademische Schloßgericht der Universität aufgehoben und ein Großherzoglich Sachsen-Weimarisches Stadtgericht geschaffen, das bis 1850 bestand. An dessen Stelle trat von 1850 bis 1879 das Justizamt und seitdem das Amtsgericht.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Bürger der Stadt Apolda von 1572 bis 1919

Die Bürger der Stadt Apolda von 1572 bis 1919 von Kriependorf,  Günter
Apolda, dessen Einwohner 1289 erstmalig als cives bezeichnet wurden und das 1308 zum ersten Mal als civitas erscheint, gilt seitdem als Stadt. Herren waren die Mainzer Ministerialenfamilien der Schenken und Vitzthume, die sich nach der Stadt von Apolda nannten. Die Stadt wurde bis 1348 von ihnen gemeinsam und danach von den Vizthumen allein beherrscht. Die Oberlehnshoheit hatten seit dem genannten Jahre die Wettiner, seit 1485 deren ernestinische Linie, inne. Als die Vitzthume 1631 ausstarben, fielen ihre Besitzungen als erledigtes Lehen an den Landesherrn, den Herzog von Weimar, der 1633 das Schloß mit den anhaftenden stadtherrlichen Rechten der Universität Jena verlieh. Seit mindestens 1433 sind Ratsmänner mit zwei Rats- bzw. Bürgermeistern an der Spitze nachweisbar. Der Rat wurde jährlich neu gewählt und durch die Stadtherren bestätigt. Um 1440 sitzen gewählte Gemeindevormünder im Rat, Viertelsmeister sind seit 1433 bezeugt. Satzungen sind von 1440 und 1671 bekannt; nach der letzteren wurde die jährliche Neuwahl des Rates durch den sitzenden Rat vollzogen und die Bestätigung durch die Universität Jena erteilt. Um 1800 bestand der Rat aus zwei Bürgermeistern, zwei Beisitzern, einem Kämmerer, vier Viertelsmeistern und vier Stellvertretern der letzteren, wozu noch ein engerer und ein weiterer Ausschuß der Bürgerschaft traten. Der Bürgermeisterwechsel wurde am Donnerstag nach Burckhardi (14. Oktober) vollzogen. In der Regel rückte der zweite Bürgermeister an die erste Stelle und der erste Bürgermeister auf die zweite. Dadurch hatten über Jahre dieselben Männer das Amt inne. Der erste Bürgermeister war auch gleichzeitig der Stadtrechnungsführer. Um 1440 sprach ein Stadtrichter zusammen mit vom Stadtherrn ernannten Schöffen Recht. Später lagen die Niedergerichte beim Rat und die Obergerichte beim Stadtherrn. Die dafür eingesetzten akademischen Gerichtsverwalter standen ausschließlich in dessen Diensten (bis 1633 der Vitzthume, dann der Universität). Der Gerichtstisch befand sich auf dem Markt. Die alljährliche Heimrüge fand zu Jakobi (25. Juli) statt. Mit der Einführung der neuen Stadtordnung 1837 wurde das akademische Schloßgericht der Universität aufgehoben und ein Großherzoglich Sachsen-Weimarisches Stadtgericht geschaffen, das bis 1850 bestand. An dessen Stelle trat von 1850 bis 1879 das Justizamt und seitdem das Amtsgericht.
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Die Bürger der Stadt Apolda von 1572 bis 1919

Die Bürger der Stadt Apolda von 1572 bis 1919 von Kriependorf,  Günter
Apolda, dessen Einwohner 1289 erstmalig als cives bezeichnet wurden und das 1308 zum ersten Mal als civitas erscheint, gilt seitdem als Stadt. Herren waren die Mainzer Ministerialenfamilien der Schenken und Vitzthume, die sich nach der Stadt von Apolda nannten. Die Stadt wurde bis 1348 von ihnen gemeinsam und danach von den Vizthumen allein beherrscht. Die Oberlehnshoheit hatten seit dem genannten Jahre die Wettiner, seit 1485 deren ernestinische Linie, inne. Als die Vitzthume 1631 ausstarben, fielen ihre Besitzungen als erledigtes Lehen an den Landesherrn, den Herzog von Weimar, der 1633 das Schloß mit den anhaftenden stadtherrlichen Rechten der Universität Jena verlieh. Seit mindestens 1433 sind Ratsmänner mit zwei Rats- bzw. Bürgermeistern an der Spitze nachweisbar. Der Rat wurde jährlich neu gewählt und durch die Stadtherren bestätigt. Um 1440 sitzen gewählte Gemeindevormünder im Rat, Viertelsmeister sind seit 1433 bezeugt. Satzungen sind von 1440 und 1671 bekannt; nach der letzteren wurde die jährliche Neuwahl des Rates durch den sitzenden Rat vollzogen und die Bestätigung durch die Universität Jena erteilt. Um 1800 bestand der Rat aus zwei Bürgermeistern, zwei Beisitzern, einem Kämmerer, vier Viertelsmeistern und vier Stellvertretern der letzteren, wozu noch ein engerer und ein weiterer Ausschuß der Bürgerschaft traten. Der Bürgermeisterwechsel wurde am Donnerstag nach Burckhardi (14. Oktober) vollzogen. In der Regel rückte der zweite Bürgermeister an die erste Stelle und der erste Bürgermeister auf die zweite. Dadurch hatten über Jahre dieselben Männer das Amt inne. Der erste Bürgermeister war auch gleichzeitig der Stadtrechnungsführer. Um 1440 sprach ein Stadtrichter zusammen mit vom Stadtherrn ernannten Schöffen Recht. Später lagen die Niedergerichte beim Rat und die Obergerichte beim Stadtherrn. Die dafür eingesetzten akademischen Gerichtsverwalter standen ausschließlich in dessen Diensten (bis 1633 der Vitzthume, dann der Universität). Der Gerichtstisch befand sich auf dem Markt. Die alljährliche Heimrüge fand zu Jakobi (25. Juli) statt. Mit der Einführung der neuen Stadtordnung 1837 wurde das akademische Schloßgericht der Universität aufgehoben und ein Großherzoglich Sachsen-Weimarisches Stadtgericht geschaffen, das bis 1850 bestand. An dessen Stelle trat von 1850 bis 1879 das Justizamt und seitdem das Amtsgericht.
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Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 – 1797

Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 – 1797 von Kirchschlager,  Andrea
Die Arnstädter Bürgerbücher Im Stadt- und Kreisarchiv Arnstadt befinden sich im Bestand der Stadt Arnstadt sechs Bürgerbücher aus den Jahren 1566 –1582, 1582 –1699, 1700 –1753, 1753 –1797, 1797 –1850 und 1851–1912. In der Schriftenreihe der Stiftung Stoye erschienen 2011 als Band 53 das Bürgerbuch von 1566 bis 1699 und 2016 als Band 61 dasjenige von 1700 bis 1753. Das der gegenwärtigen Bearbeitung zugrundeliegende Bürgerbuch von 1753–1797 enthält 2131 Bürgeraufnahmen auf 438 Blättern, beginnend mit dem 15.10.1753 und endend mit dem 28.9.1797. Das Buch mit geprägtem Lederrücken und Pappdeckel versehen hat ein Format von B 19/ H 33/ T 9 cm. Ein alphabethisches Namensverzeichnis befindet sich auf den Blättern 439 bis 465. Eine durchgehende Neunummerierung wurde vorgenommen. Die Familiennamen wurden früher uneinheitlich geschrieben. Das Fehlen entsprechender Regeln hatte zur Folge, dass die Schreibweise vielfach voneinander abweicht, selbst wenn es sich um die gleichen Personen handelt. Dialekte spielten dabei ebenso eine Rolle. Beim Namensregister waren die unterschiedlichen Schreibweisen von Namen gleicher Personen problematisch, so dass diese unter einem Hauptnamen zusammengefasst werden mussten, die unterschiedlichen Varianten in Klammern nachgestellt. Trotz intensiver Recherchen konnten einige Orte im Ortsregister nicht lokalisiert werden. Sie wurden mit einem Fragezeichen versehen. Wegen der Menge des Quellenmaterials und der Gleichartigkeit der Bürgerbucheinträge wurde keine buchstabengetreue Wiedergabe, sondern eine Bearbeitung der Quellentexte vorgenommen, diese allerdings buchstabengetreu. Der besseren Lesbarkeit wegen wurden Abkürzungen im Text teilweise aufgelöst. Quellenzitate wurden in eckige Klammern gesetzt. Auf Fußnoten wurde auf Grund der Daten- und Faktenmengen verzichtet. Das Schema der bearbeiteten Bürgerbucheinträge besteht aus laufender Nummer im Bürgerbuch, Familien- u. Vorname(n), Seiten- bzw. Blattangabe, Datum der Bürgeraufnahme, Beruf, Herkunftsort, Bürgen, Angaben zu Bürgergeld und Ledereimern u. a., darunter in kleinerer Schriftgröße Angaben zu Geburt/Taufe, Heirat(en), Tod/Begräbnis, sofern ermittelbar; wenn vorhanden weitere Angaben aus Chroniken, Literatur etc. Die Angabe bei Lebensdaten „nicht zu ermitteln“ – bezieht sich immer auf Recherchen in den Arnstädter Kirchenbüchern. Letztere erwiesen sich wieder als wahre Fundgrube. Die jeweils amtierenden Pfarrer schrieben nicht nur die reinen Fakten auf, sondern zum Teil auch außergewöhnliche und tragische Ereignisse, wie Unglücksfälle, Selbstmorde, Straftaten sowie Krankheiten, unchristlichen Lebenswandel, vorehelichen Beischlaf und vieles mehr. Des weiteren wurden Spitznamen und Kurioses festgehalten. Das ganze Spektrum menschlichen Lebens wird in all seinen Facetten spürbar. Ein Sachregister, in dem auch Straßennamen und Gebäude enthalten sind, gibt darüber Auskunft. Im Berufsregister finden sich u. a. zahlreiche Bedienstete am Gräflich-Schwarzburgischen, später Fürstlichen Hof in Arnstadt. Bürgerrechte konnten durch Geburt, Verehelichung, Erbschaft, Erwerb von Grundbesitz oder Zuzug erworben werden. Die Bürgeraufnahme war von verschiedenen Bedingungen abhängig, u. a. Entrichtung von Bürgergeld, Nachweis eines bestimmten Vermögens, Bereitstellung von Feuereimern für den Brandfall. Der Bürgereid musste in Anwesenheit der Bürgen im Rathaus geleistet werden. Die Bürgerrechtsgebühren bildeten eine nicht geringe Einnahme der Stadt. Die Neubürger hatten ein Bürgergeld bei der Aufnahme zu entrichten. Es gab aber auch Ausnahmen, z. B. Ratenzahlung, Ermäßigung, sogar ein Erlass (von einflussreicher Seite, auf herrschaftlichen Befehl, was von der landesherrlichen Einflussnahme auf Ratsentscheidungen zeugt) oder Abarbeiten des Bürgergeldes war möglich. Selten wurde das Bürgergeld wegen Armut erlassen, denn der Rat hatte wenig Interesse daran, dass Unbemittelte in der Stadt Bürgerrecht erwarben. Auch der Bürgerschaft nützliche Leistungen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 – 1797

Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 – 1797 von Kirchschlager,  Andrea
Die Arnstädter Bürgerbücher Im Stadt- und Kreisarchiv Arnstadt befinden sich im Bestand der Stadt Arnstadt sechs Bürgerbücher aus den Jahren 1566 –1582, 1582 –1699, 1700 –1753, 1753 –1797, 1797 –1850 und 1851–1912. In der Schriftenreihe der Stiftung Stoye erschienen 2011 als Band 53 das Bürgerbuch von 1566 bis 1699 und 2016 als Band 61 dasjenige von 1700 bis 1753. Das der gegenwärtigen Bearbeitung zugrundeliegende Bürgerbuch von 1753–1797 enthält 2131 Bürgeraufnahmen auf 438 Blättern, beginnend mit dem 15.10.1753 und endend mit dem 28.9.1797. Das Buch mit geprägtem Lederrücken und Pappdeckel versehen hat ein Format von B 19/ H 33/ T 9 cm. Ein alphabethisches Namensverzeichnis befindet sich auf den Blättern 439 bis 465. Eine durchgehende Neunummerierung wurde vorgenommen. Die Familiennamen wurden früher uneinheitlich geschrieben. Das Fehlen entsprechender Regeln hatte zur Folge, dass die Schreibweise vielfach voneinander abweicht, selbst wenn es sich um die gleichen Personen handelt. Dialekte spielten dabei ebenso eine Rolle. Beim Namensregister waren die unterschiedlichen Schreibweisen von Namen gleicher Personen problematisch, so dass diese unter einem Hauptnamen zusammengefasst werden mussten, die unterschiedlichen Varianten in Klammern nachgestellt. Trotz intensiver Recherchen konnten einige Orte im Ortsregister nicht lokalisiert werden. Sie wurden mit einem Fragezeichen versehen. Wegen der Menge des Quellenmaterials und der Gleichartigkeit der Bürgerbucheinträge wurde keine buchstabengetreue Wiedergabe, sondern eine Bearbeitung der Quellentexte vorgenommen, diese allerdings buchstabengetreu. Der besseren Lesbarkeit wegen wurden Abkürzungen im Text teilweise aufgelöst. Quellenzitate wurden in eckige Klammern gesetzt. Auf Fußnoten wurde auf Grund der Daten- und Faktenmengen verzichtet. Das Schema der bearbeiteten Bürgerbucheinträge besteht aus laufender Nummer im Bürgerbuch, Familien- u. Vorname(n), Seiten- bzw. Blattangabe, Datum der Bürgeraufnahme, Beruf, Herkunftsort, Bürgen, Angaben zu Bürgergeld und Ledereimern u. a., darunter in kleinerer Schriftgröße Angaben zu Geburt/Taufe, Heirat(en), Tod/Begräbnis, sofern ermittelbar; wenn vorhanden weitere Angaben aus Chroniken, Literatur etc. Die Angabe bei Lebensdaten „nicht zu ermitteln“ – bezieht sich immer auf Recherchen in den Arnstädter Kirchenbüchern. Letztere erwiesen sich wieder als wahre Fundgrube. Die jeweils amtierenden Pfarrer schrieben nicht nur die reinen Fakten auf, sondern zum Teil auch außergewöhnliche und tragische Ereignisse, wie Unglücksfälle, Selbstmorde, Straftaten sowie Krankheiten, unchristlichen Lebenswandel, vorehelichen Beischlaf und vieles mehr. Des weiteren wurden Spitznamen und Kurioses festgehalten. Das ganze Spektrum menschlichen Lebens wird in all seinen Facetten spürbar. Ein Sachregister, in dem auch Straßennamen und Gebäude enthalten sind, gibt darüber Auskunft. Im Berufsregister finden sich u. a. zahlreiche Bedienstete am Gräflich-Schwarzburgischen, später Fürstlichen Hof in Arnstadt. Bürgerrechte konnten durch Geburt, Verehelichung, Erbschaft, Erwerb von Grundbesitz oder Zuzug erworben werden. Die Bürgeraufnahme war von verschiedenen Bedingungen abhängig, u. a. Entrichtung von Bürgergeld, Nachweis eines bestimmten Vermögens, Bereitstellung von Feuereimern für den Brandfall. Der Bürgereid musste in Anwesenheit der Bürgen im Rathaus geleistet werden. Die Bürgerrechtsgebühren bildeten eine nicht geringe Einnahme der Stadt. Die Neubürger hatten ein Bürgergeld bei der Aufnahme zu entrichten. Es gab aber auch Ausnahmen, z. B. Ratenzahlung, Ermäßigung, sogar ein Erlass (von einflussreicher Seite, auf herrschaftlichen Befehl, was von der landesherrlichen Einflussnahme auf Ratsentscheidungen zeugt) oder Abarbeiten des Bürgergeldes war möglich. Selten wurde das Bürgergeld wegen Armut erlassen, denn der Rat hatte wenig Interesse daran, dass Unbemittelte in der Stadt Bürgerrecht erwarben. Auch der Bürgerschaft nützliche Leistungen.
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Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 – 1797

Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 – 1797 von Kirchschlager,  Andrea
Die Arnstädter Bürgerbücher Im Stadt- und Kreisarchiv Arnstadt befinden sich im Bestand der Stadt Arnstadt sechs Bürgerbücher aus den Jahren 1566 –1582, 1582 –1699, 1700 –1753, 1753 –1797, 1797 –1850 und 1851–1912. In der Schriftenreihe der Stiftung Stoye erschienen 2011 als Band 53 das Bürgerbuch von 1566 bis 1699 und 2016 als Band 61 dasjenige von 1700 bis 1753. Das der gegenwärtigen Bearbeitung zugrundeliegende Bürgerbuch von 1753–1797 enthält 2131 Bürgeraufnahmen auf 438 Blättern, beginnend mit dem 15.10.1753 und endend mit dem 28.9.1797. Das Buch mit geprägtem Lederrücken und Pappdeckel versehen hat ein Format von B 19/ H 33/ T 9 cm. Ein alphabethisches Namensverzeichnis befindet sich auf den Blättern 439 bis 465. Eine durchgehende Neunummerierung wurde vorgenommen. Die Familiennamen wurden früher uneinheitlich geschrieben. Das Fehlen entsprechender Regeln hatte zur Folge, dass die Schreibweise vielfach voneinander abweicht, selbst wenn es sich um die gleichen Personen handelt. Dialekte spielten dabei ebenso eine Rolle. Beim Namensregister waren die unterschiedlichen Schreibweisen von Namen gleicher Personen problematisch, so dass diese unter einem Hauptnamen zusammengefasst werden mussten, die unterschiedlichen Varianten in Klammern nachgestellt. Trotz intensiver Recherchen konnten einige Orte im Ortsregister nicht lokalisiert werden. Sie wurden mit einem Fragezeichen versehen. Wegen der Menge des Quellenmaterials und der Gleichartigkeit der Bürgerbucheinträge wurde keine buchstabengetreue Wiedergabe, sondern eine Bearbeitung der Quellentexte vorgenommen, diese allerdings buchstabengetreu. Der besseren Lesbarkeit wegen wurden Abkürzungen im Text teilweise aufgelöst. Quellenzitate wurden in eckige Klammern gesetzt. Auf Fußnoten wurde auf Grund der Daten- und Faktenmengen verzichtet. Das Schema der bearbeiteten Bürgerbucheinträge besteht aus laufender Nummer im Bürgerbuch, Familien- u. Vorname(n), Seiten- bzw. Blattangabe, Datum der Bürgeraufnahme, Beruf, Herkunftsort, Bürgen, Angaben zu Bürgergeld und Ledereimern u. a., darunter in kleinerer Schriftgröße Angaben zu Geburt/Taufe, Heirat(en), Tod/Begräbnis, sofern ermittelbar; wenn vorhanden weitere Angaben aus Chroniken, Literatur etc. Die Angabe bei Lebensdaten „nicht zu ermitteln“ – bezieht sich immer auf Recherchen in den Arnstädter Kirchenbüchern. Letztere erwiesen sich wieder als wahre Fundgrube. Die jeweils amtierenden Pfarrer schrieben nicht nur die reinen Fakten auf, sondern zum Teil auch außergewöhnliche und tragische Ereignisse, wie Unglücksfälle, Selbstmorde, Straftaten sowie Krankheiten, unchristlichen Lebenswandel, vorehelichen Beischlaf und vieles mehr. Des weiteren wurden Spitznamen und Kurioses festgehalten. Das ganze Spektrum menschlichen Lebens wird in all seinen Facetten spürbar. Ein Sachregister, in dem auch Straßennamen und Gebäude enthalten sind, gibt darüber Auskunft. Im Berufsregister finden sich u. a. zahlreiche Bedienstete am Gräflich-Schwarzburgischen, später Fürstlichen Hof in Arnstadt. Bürgerrechte konnten durch Geburt, Verehelichung, Erbschaft, Erwerb von Grundbesitz oder Zuzug erworben werden. Die Bürgeraufnahme war von verschiedenen Bedingungen abhängig, u. a. Entrichtung von Bürgergeld, Nachweis eines bestimmten Vermögens, Bereitstellung von Feuereimern für den Brandfall. Der Bürgereid musste in Anwesenheit der Bürgen im Rathaus geleistet werden. Die Bürgerrechtsgebühren bildeten eine nicht geringe Einnahme der Stadt. Die Neubürger hatten ein Bürgergeld bei der Aufnahme zu entrichten. Es gab aber auch Ausnahmen, z. B. Ratenzahlung, Ermäßigung, sogar ein Erlass (von einflussreicher Seite, auf herrschaftlichen Befehl, was von der landesherrlichen Einflussnahme auf Ratsentscheidungen zeugt) oder Abarbeiten des Bürgergeldes war möglich. Selten wurde das Bürgergeld wegen Armut erlassen, denn der Rat hatte wenig Interesse daran, dass Unbemittelte in der Stadt Bürgerrecht erwarben. Auch der Bürgerschaft nützliche Leistungen.
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Die Bürger der Stadt Apolda von 1572 bis 1919

Die Bürger der Stadt Apolda von 1572 bis 1919 von Kriependorf,  Günter
Apolda, dessen Einwohner 1289 erstmalig als cives bezeichnet wurden und das 1308 zum ersten Mal als civitas erscheint, gilt seitdem als Stadt. Herren waren die Mainzer Ministerialenfamilien der Schenken und Vitzthume, die sich nach der Stadt von Apolda nannten. Die Stadt wurde bis 1348 von ihnen gemeinsam und danach von den Vizthumen allein beherrscht. Die Oberlehnshoheit hatten seit dem genannten Jahre die Wettiner, seit 1485 deren ernestinische Linie, inne. Als die Vitzthume 1631 ausstarben, fielen ihre Besitzungen als erledigtes Lehen an den Landesherrn, den Herzog von Weimar, der 1633 das Schloß mit den anhaftenden stadtherrlichen Rechten der Universität Jena verlieh. Seit mindestens 1433 sind Ratsmänner mit zwei Rats- bzw. Bürgermeistern an der Spitze nachweisbar. Der Rat wurde jährlich neu gewählt und durch die Stadtherren bestätigt. Um 1440 sitzen gewählte Gemeindevormünder im Rat, Viertelsmeister sind seit 1433 bezeugt. Satzungen sind von 1440 und 1671 bekannt; nach der letzteren wurde die jährliche Neuwahl des Rates durch den sitzenden Rat vollzogen und die Bestätigung durch die Universität Jena erteilt. Um 1800 bestand der Rat aus zwei Bürgermeistern, zwei Beisitzern, einem Kämmerer, vier Viertelsmeistern und vier Stellvertretern der letzteren, wozu noch ein engerer und ein weiterer Ausschuß der Bürgerschaft traten. Der Bürgermeisterwechsel wurde am Donnerstag nach Burckhardi (14. Oktober) vollzogen. In der Regel rückte der zweite Bürgermeister an die erste Stelle und der erste Bürgermeister auf die zweite. Dadurch hatten über Jahre dieselben Männer das Amt inne. Der erste Bürgermeister war auch gleichzeitig der Stadtrechnungsführer. Um 1440 sprach ein Stadtrichter zusammen mit vom Stadtherrn ernannten Schöffen Recht. Später lagen die Niedergerichte beim Rat und die Obergerichte beim Stadtherrn. Die dafür eingesetzten akademischen Gerichtsverwalter standen ausschließlich in dessen Diensten (bis 1633 der Vitzthume, dann der Universität). Der Gerichtstisch befand sich auf dem Markt. Die alljährliche Heimrüge fand zu Jakobi (25. Juli) statt. Mit der Einführung der neuen Stadtordnung 1837 wurde das akademische Schloßgericht der Universität aufgehoben und ein Großherzoglich Sachsen-Weimarisches Stadtgericht geschaffen, das bis 1850 bestand. An dessen Stelle trat von 1850 bis 1879 das Justizamt und seitdem das Amtsgericht.
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Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1797 – 1850

Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1797 – 1850 von Kirchschlager,  Andrea
Die Arnstädter Bürgerbücher Im Stadt- und Kreisarchiv Arnstadt befinden sich im Bestand der Stadt Arnstadt sechs Bürgerbücher aus den Jahren 1566 –1582, 1582 –1699, 1700 –1753, 1753 –1797, 1797 –1850 und 1851–1912. In der Schriftenreihe der Stiftung Stoye erschienen 2011 als Band 53 das Bürgerbuch von 1566 bis 1699 und 2016 als Band 61 dasjenige von 1700 bis 1753, sowie 2019 als Band 71 das Bürgerbuch von 1753–1797. Mit dieser Ausgabe erhalten Sie die vierte Ausgabe für den Zeitraum 1797 bis 1850. Ein alphabethisches Namensverzeichnis befindet sich am Ende des Buches. Eine durchgehende Neunummerierung wurde vorgenommen.
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Personen- und Ortsregister zum Pfarrerbuch der Kirchenprovinz Sachsen

Personen- und Ortsregister zum Pfarrerbuch der Kirchenprovinz Sachsen von Hubrich,  Edgar, Hubrich,  Nadin
Vorwort der Stiftung Stoye In den Jahren 2003 bis 2009 erschien nach sechzigjähriger Vorarbeit in der Evangelischen Verlagsanstalt in Leipzig das zehnbändige Pfarrerbuch der Kirchenprovinz Sachsen1, ein langgehegtes Desiderat zahlreicher Disziplinen der historischen Forschung. Leider enthält es kein Gesamtregister der Personen und der Orte, womit die Auswertbarkeit des höchst verdienstvollen Werkes nicht unerheblich eingeschränkt war. Die Stiftung Stoye entschloß sich daher im Jahre 2016, ein solches erarbeiten zu lassen und es in ihre Schriftenreihe aufzunehmen. Das Ehepaar Nadin und Edgar Hubrich erklärte sich dankenswerterweise zu dessen Erstellung bereit. Mit großer Freude übergibt es die Stiftung nun hiermit der interessierten Öffentlichkeit in der Hoffnung, daß es den Nutzern des Pfarrerbuches dessen Auswertung nun vollends gestatten möge.
Aktualisiert: 2023-03-16
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Spezifikation der im Amt Altenburg befindlichen Untertanen unter 50 Jahren im Jahre 1733

Spezifikation der im Amt Altenburg befindlichen Untertanen unter 50 Jahren im Jahre 1733 von Jaschle,  Lore Christine, Köhler,  Winfried, Weidenbruch,  Karheinz
Für den Begriff „Spezifikation“ kann man das Synonym „Beschreibung“ einsetzen. Bei dem transkribierten Dokument (Siehe: 2 Beschreibung der Quelle und ihrer Bearbeitung) aus dem Thüringischen Staatsarchiv Altenburg handelt es sich tatsächlich um eine Beschreibung der 1733 im Amt Altenburg lebenden Untertanen unter 50 Jahren. Es ist keine Volkszählung im herkömmlichen Sinne, da eine Beschränkung auf männliche Personen mit einem bestimmten Lebensalter vorgenommen wird. Es ist aber auch keine Musterung, da nicht über die Militärdiensttauglichkeit der erfassten Personen entschieden wird. Die Erfassung dieses Personenkreises im Jahre 1733 sollte der Landesregierung zur Beantwortung folgender Fragen dienen: a) Welche männlichen Personen stehen überhaupt für eine Musterung zur Verfügung? Der zu dieser Zeit regierende Herzog betrieb zur Aufbesserung seiner Finanzsituation einen intensiven Soldatenhandel und schloss dazu sogar einen Vertrag mit dem Kaiser ab (Siehe: 1.3 Vertrag zwischen Kaiser Karl VI. und Herzog Friedrich III.). b) Welche Vermögen können als Grundlage für Steuererhebungen dienen? Auch hier ist der Ausgangspunkt die prekäre Finanzsituation. Im Kapitel 3 Erfasste Personen und deren Beschreibung wurden die im Jahr1733 erfassten Personen und deren Wohnorte in der im Dokument genannten Reihenfolge genannt. Die Angaben wurden mit einer fortlaufenden Nummer (Sortiermerkmal) versehen. Die Wohnorte der erfassten Personen wurden alphabetisch geordnet im Kapitel 4 Ortsregister und sind damit durch die laufende Nummer im Kapitel 3 auffindbar. Die erfassten Namen wurden deshalb alphabetisch (aber nicht phonetisch) im Kapitel 5 Namensregister geordnet. Es wird von den Autoren darauf hingewiesen, dass das Kapitel 3 aus der Transkription des Originaldokumentes (welches unterschiedliche Handschriften aufweist) entstanden ist. Damit können die Angaben Unsicherheiten aufweisen. Die Autoren bedanken sich an dieser Stelle bei der Archivleiterin des ThStA Altenburg, Frau Oberarchivrätin Doris Schilling, sowie deren Mitarbeitern für die Unterstützung bei der Erstellung des Manuskriptes. Weiterhin danken wir dem Leiter des Schloss- u. Spielkartenmuseums, Herrn Uwe Strömsdörfer, für die Bereitstellung der Bilder.
Aktualisiert: 2021-08-26
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Das Seelenregister der ev.-luth. Kirchgemeinde St. Margarethen zu Gotha 1710 bis 1731

Das Seelenregister der ev.-luth. Kirchgemeinde St. Margarethen zu Gotha 1710 bis 1731 von Kirchner,  Christian
Die Quellengattung der Seelenregister findet sich im Thüringer Raum bereits ab dem 16. Jahrhundert. In den vergangenen Jahren hat es sich der Verfasser zur Aufgabe gemacht, peu à peu die ihm vorliegenden Exemplare im Mitteilungsblatt der AGT bzw. in Buchform zu veröffentlichen. Im Gothaer Raum stammten die ältesten Exemplare für die Dörfer Schönau v. d. Walde mit seiner Filiale Wipperoda aus den Jahren 1567 und 1586. Diese wurden geordnet nach Männern, Hausgenossen, Witwern, Witwen, Junggesellen und Jungfern. Zwar stellte dies faktisch nur eine Bestandsaufnahme der Dorfgemeinden dar, doch wurden bei einzelnen Personen bereits weiterführende Hinweise zum Tode angebracht. Im 17. Jahrhundert dienten sie wohl oft der Kontrolle, welche Gemeindeglieder den verlustreichen 30jährigen Krieg überlebt hatten. Eine der umfangreichsten Sammlungen für die Diözese Schleusingen- Suhl verzeichnete die Einwohner der einzelnen Dörfer der Jahre 1646/472. Ab dieser Zeit finden wir Seelenregister häufiger in den verschiedenen Ortschaften Thüringens, wobei selten mehr als ein Exemplar dieser Auflistungen überliefert wurde. Erst mit Beginn des 19. Jahrhunderts wurden diese Amtsbücher v. a. im Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg (später Sachsen-Coburg und Gotha) in nahezu jedem Ort jahrzehnteweise geführt. Vermutlich wurde überdies im Jahre 1888 angeordnet, Familienbücher anzulegen, die sich in vielen Dörfern noch finden und die, mit viel Akribie geführt, nahezu alle persönliche Daten von Geburt, Taufe, Konfirmation, Trauung bis zum Tode enthalten. Oftmals wurde auch der Verzug der Familien nebst Verbleib eingetragen. Die gute Grundlage, welche diese Bücher für die Gemeindegliederübersicht bot, führte dazu, dass einige bis zum Ende des 20. Jahrhunderts fortgeführt wurden. Wir haben mit diesen Quellen faktisch Ortsfamilienbücher für die Dauer ihrer Nutzung. In Städten waren solche Aufzeichnungen schon aufgrund des zu bewältigenden Aufwands wesentlich seltener. Das vorliegende Exemplar ist das älteste dem Verfasser bekannte Seelenregister einer residenzstädtischen Kirchgemeinde in Thüringen.3 Das Original liegt im Augustinerkloster Gotha und fällt zwischen den zahlreichen Kirchenbüchern kaum auf. Es umfasst 341 Seiten im Folioformat, die von einem stark abgeriebenen und durch Bücherwurmbefraß beschädigten Kartoneinband mit Das Seelenregister der ev.-luth. Kirchgemeinde St. Margarethen zu Gotha 1710 bis 1731 8 2 Kirchner, Seelenregister. 3 Ältere, allerdings nicht residenzstädtische Seelenregister liegen z. B. von Buttelstedt und Buttstädt vor; s. Kriependorf, Seelenregister, S. 8 -19. braunem Lederrücken und ebensolchen Ecken zusammengehalten werden. Die Nutzung dürfte sich auf seltenes Blättern beschränken, hat ein solches Buch doch den Nachteil, dass es ohne Register de facto nutzlos ist. Wer würde sich bei der knappen Forscherzeit vor Ort die Mühe machen, nach bestimmten Vorfahren alle Seiten durchzublättern? Ohne Frage wird dieses Amtsbuch erst durch die detailreiche Erfassung in diesem Werk wieder einem seinem Inhalt würdigen Publikum zugängig. Wie die ursprünglichen Nutzer und Bearbeiter der Kirchgemeinde ihre Schäfchen in diesem Werk fanden, bleibt uns wohl dauerhaft ein Rätsel. Das Seelenregister wurde im Jahre 1710 angelegt. Eine genaue Datierung fehlt leider ebenso wie eine Einleitung, eine Gottesanrufung oder sonst übliche Informationen. Auch wurde auf eine Liste der Straßen verzichtet, so dass man vermuten muss, dass es bereits von Beginn seiner Nutzung an genau in demselben Zustand war, wie dies heute der Fall ist. Während der Bearbeitung konnte festgestellt werden, dass die Aufnahme der Daten der Bewohner der Margarethenkirchgemeinde wohl im November oder Dezember des genannten Jahres 1710 geschah. Danach wurde es von etwa 4 bis 6 Schreibern bis in das Jahr 1731 geführt, wobei die jüngste Eintragung vom 31. Dezember 1731 stammt. Ob sich seinerzeit ein Folgeband anschloss oder ob ein solches Werk auch in der Augustinerkirchgemeinde angelegt wurde, bleibt offen. Überliefert wurde in jedem Fall nur dieses eine Buch in den Regalen der heutigen Aufbewahrungsstätte. Der Aufbau des Seelenregisters ist recht überschaubar. Am Kopf jeder Seite findet sich neben der Paginierung die Orts- oder Straßenbezeichnung, wobei die Beschriftung sich auch über die beiden nebeneinanderliegenden Seiten erstrecken kann. Weiterhin wurden die Seiten je in der Mitte durch eine senkrechte Linie getrennt. Teilweise wurden bis zu 3 waagerechte Linien eingezogen. Welche genaue Bewandtnis die Linien haben, bleibt aufgrund der fehlenden Einleitungsworte offen. Es ist jedoch anzunehmen, dass die senkrechten lediglich der Platzeinteilung des Schreibers dienten, während die waagerechten Linien wohl die einzelnen Häuser voneinander trennten. Ob man im Gotha jener Jahre noch keine Hausnummern kannte? Fakt ist, dass keinerlei weitere Hinweise als die Straßennamen uns eine Einordnung der Gebäude ermöglichen. Wahrscheinlich wussten die Schreiber einfach, wo sie sich im Stadtgebiet befanden und wem welches Haus gehörte bzw. vom wem es bewohnt wurde. Eine Systematik der Straßenseiten ist für den heutigen Benutzer ohne Kenntnis der Gebäudestruktur der Stadt ebenso unmöglich. Lediglich bei einigen Straßen findet sich die Angabe „von oben herab“ o. s. ä. Nimmt man sich allerdings einen Stadtplan von Gotha zur Hand, welcher die historische Einteilung zeigt, so findet man die einzelnen Gassen und Ortsangaben recht leicht. Hierfür seien folgende Hilfsmittel genannt, welche beim Verlag Rockstuhl erhältlich sind: „Historische Karte: Residenzstadt Gotha 1730“ sowie „Historische Stadtpläne: GOTHA in Thüringen STADTPLAN von 1838 - 1880 - 1904 - 1910 - 1927“. Für eine genauere Zuordnung könnte man weiterhin Gebäude wie Wirtschaften, Druckereien oder Häuser bekannter Familien heraussuchen. Mittels dieser bekannten Örtlichkeiten wäre im Nachhinein eine Zuordnung machbar. Bewohnte Nebengebäude oder getrennte Wohnräume wurden durch separate Anmerkungen hervorgehoben, z. B. „im Hinterhaus von“ oder „im oberen Stock“. Die einzelnen Bewohner der Häuser wurden zunächst per Stand anno 1710 erfasst, die Berufe und Funktionen sowie alle Familienmitglieder aufgenommen. Es ist zu vermuten, dass man zu Beginn die Aufzeichnungen mittels Bleistift durchführte und später diese durch Tinte ersetzte. Einige dieser Eintragungen finden sich noch am Beginn des Buches und wurden in Einleitung 9 den Fußnoten als solche vermerkt. Weiterhin erfasste man die Bediensteten und Mitbewohner, wobei gerade bei Ersteren selten die Namen aufgenommen wurden. Im Laufe der Nutzung des Buches wurden nachgeborene Kinder, Personal und Zuzüge ergänzt. Ebenso wurden Umzüge durch Streichung kenntlich gemacht. Sterbefälle wurden entweder nur durchgestrichen oder mit Kreuz und Datumsangabe versehen. Bemerkenswert ist, dass man die Wanderschaft der Hausbewohner, Verehelichungen, Studien oder Berufsänderungen penibel notierte. Ebenso wurden Umzüge in einem gewissen Umfang mit dem neuen Wohnsitz bzw. -ort ergänzt. Durch die gänzliche Abschrift und Indexierung des Seelenregisters ist so relativ gut nachvollziehbar, wie oft und wohin sich eine Familie innerhalb der Kirchgemeinde bewegte. Mitbewohner und Neubesitzer der Häuser wurden durch die Angaben „inquilini“ und „possessor“ kenntlich gemacht. Alle im Original vorgenommenen Änderungen finden sich in den 2.605 Fußnoten. Für die Transkription wurde versucht, möglichst nah an der Vorlage zu bleiben, eine gute Lesbarkeit zu erreichen und gleichzeitig ein leichtes Auffinden zu ermöglichen. Daher wurde die Tabellenform des Buches übernommen, Familiennamen wurden fett hervorgehoben und alle Veränderungen so wiedergegeben, dass sich der Nutzer ein Bild von der Vorlage machen kann. Wortverbindungen durch Bindestriche wurden, soweit der Lesbarkeit dienlich, als ein Wort geschrieben und lateinische Begriffe, so sie nicht am Absatzanfang stehen, in Kleinschreibung übernommen. Die Interpunktionen wurden entweder ergänzt oder weggelassen, um eine leichtere Auffassung zu erreichen und die Sinnzusammenhänge zu erschließen. Abkürzungen und lateinische Begriffe können mit Hilfe der diesem Text folgenden Liste leicht aufgelöst werden, wobei sich gleichförmige Abkürzungen durch den Inhalt leicht erschließen, so u. a. bei „Reg.“, was sowohl ein abgekürzter Vorname sein, wie auch Berufsbezeichnungen vorstehen kann. In die Streichung der Familien muss man das Personal mit einbeziehen, da dieses, wenn es nicht bereits vorher gestrichen wurde, mit der Familie zur neuen Wohnstätte mit umzog. Im Laufe der Buchführung wurde von der im Jahre 1710 vorgenommen Angabe des Lebensalters der Kinder relativ schnell dazu übergegangen, ein Geburts- oder Taufdatum anzugeben, was aber nur selten als ein solches gekennzeichnet wurde. Hier gilt es, wie vor 300 Jahren auch, die Taufregister noch einmal zu überprüfen. Die Geburtsangaben wurden hierbei aber fast nie angegeben, sondern stattdessen meist der Tauftag vermerkt. Bei den fett gedruckten Familiennamen spielt es keine Rolle, ob der Hausvorstand angegeben wurde oder der Dienstherr, bei welchem eine Person beschäftigt war. Auch in den Fußnoten wurde diese Hervorhebung vorgenommen. Nur wenige nachträgliche Veränderungen wurden nicht in den Fußnoten vermerkt; hierzu zählt u. a. die Änderung von „Kind“ in „Kinder“ durch anfügen eines er-Kürzungsstriches. Die Tatsache, dass später mehrere Kinder vorhanden waren, machen die Nachträge von selbst sichtbar. Gelegentlich bedienten sich die Schreiber auch der lateinischen Abkürzung „fil.“, welche vor das erste Kind geschrieben wurde und durch Freilassung vor den folgenden Kindern als Kopie angesehen wurde. Zahlzeichen wurden sowohl für die Angabe des Personals genutzt, unter teilweiser späterer Korrektur, sowie für das Wort „ein“ (z. B. „wird 1 Schuster“). Höhergestellte Familien lassen sich an den Angaben vor den Familienmitgliedern erkennen. So wurde die „Ehefrau“ (uxor) bei jenen zur „geliebten Ehefrau“ (conjux. dil.) sowie die Kinder des Adels mit dem Vorwort „adelige“ und den Bezeichnungen Herr und Fräulein hervorgehoben. Die Frauenendung -in wurde gerade in den 1720er Jahren sehr flüchtig als Schweif angedeutet und in der Transkription als solche übernommen, auch wenn man manchmal meinen könnte Das Seelenregister der ev.-luth. Kirchgemeinde St. Margarethen zu Gotha 1710 bis 1731 10 -en lesen zu müssen. Da bei dem Dienstpersonal selten Namen angegeben wurden, lässt sich nicht feststellen, ob sich dauerhaft dieselben Personen hinter den Auflistungen verbergen. Durch die Angaben bei den einzelnen Familien lassen sich jedoch einige Lehrjungen den verschiedenen Meistern zuordnen. Auffällig ist, dass die Schreiber bei Umzügen von Familien nicht sehr oft die Geburtsdaten der bereits erwähnten Kinder übernahmen. In diesem Fällen muß man die vorherigen oder nachfolgenden Wohnstätten finden, um einen vollständigen Datensatz zu bekommen. Dem Textteil folgt eine Übersicht über alle im Seelenregister vorkommenden Schreibweisen von Vornamen. Um den Forschern leichter Zusammenhänge zu erschließen, wurden sinnvolle Vereinheitlichungsformen gewählt, wie dies in allen Registerbänden und Publikation des Verfassers der Fall ist. Eine Erläuterung, warum diese Vorgehensweise sinnvoll ist, findet sich davor. Schwierig ist auch das Auffinden gleicher Familiennamen bei verschiedenen Schreibweisen. Die fehlenden Orthographie- und Grammatikregeln führten ebenso wie die Dialekte der Schreiber und früheren Bewohner zu unterschiedlichen Angaben von gleichnamigen Familien. Eines jener Beispiele in der Gothaer Genealogie ist die Familie Beckardt (auch Beckhardt), welche sich im 17. Jahrhundert von Becker über Beckert zur letzten Schreibweise wandelte. Um das Suchen dieser Namen zu erleichtern, findet sich vor den Registern eine Konkordanzliste der Familiennamen, welche die angegebene Schreibweise im Seelenregister zeigt und ggf. eine im Namensregister geänderte Form danebenstellt. Für die Wahl dieser abweichenden Registerschreibweise wurden mehrere Quellen zu Rate gezogen. Einerseits waren dies Einwohnerverzeichnisse, welche Dr. Schmidt-Ewald in den Mitteilungen des Vereins für Gothaische Geschichte und Altertumsforschung um 1930 veröffentlichte4, andererseits das Einwohnerbuch von 1848/49, welches ebenso wie erstere Quelle digital auf der Seite der ThULB Jena zur Verfügung steht. Weiterhin floß die Erfahrung des Verfassers aus der jahrelangen Forschung im Gothaer Land ein, da sich in verschiedenen Ortschaften des Umlandes spezielle Schreibweisen von Familiennamen entwickelten. Kommen weitere Namensformen in Betracht, wurden sie in eckigen Klammern dahinter gesetzt. Gerade der Schreiber der 1720er Jahre wählte doch einige sehr flüchtige Schreibweisen von Vor- und Familiennamen und verdrehte dabei die Diphthonge wie in Geißler/Gießler oder Gieß/Geiß. Manche Formen wie u. a. Kramer, Krämer, Cramer oder Crämer waren so uneindeutig in ihrer Zusammengehörigkeit, daß sie in den Registern an beiden Stellen angegeben wurden. Die Namen adeliger Familien wurden der in der Netzliteratur üblichen letzten oder aktuellen Schreibweise angepasst. Am Ende des Buches folgen die Register der Familiennamen, Berufe und Orte, welche sich an der Seitenangabe im Seelenregister, nicht des vorliegenden Buches, orientieren. Berufe wurde nicht nur unter der jeweils angegebenen Form wie z. B. Hofschuhmacher angegeben, sondern auch unter Schuhmacher. Regierungskanzlisten, -kopisten oder –advokaten finden sich ebenso unter Kanzlisten, Kopisten und Advokaten. Damit kann man sich leicht einen Überblick über die Häufigkeit der unterschiedlichen Berufsstände verschaffen. Lateinische Angaben wurden der Einfachheit halber unter dem deutschen Begriff aufgenommen. Andere Angaben wurden teilweise zusammengefasst, u. a. Wirte (z. B. Mohrenwirt) 4 Schmidt-Ewald, Einwohnerverzeichnisse. Einleitung 11 unter Gastwirt. Verben für damalige Beschäftigungen wie „dient“ oder „studiert“ wurden unter Dienstmagd bzw. Student erfasst. Andere Angaben wie „wandert“, „dimissus“ oder „gehen in die Schule“ wurden hingegen ausgespart. Lediglich Schüler, die in Familien lebten, Gymnasiasten oder Lehrjungen wurden mit ihrer Bezeichnung indexiert. Die Studenten wurden sowohl unter dem allgemeinen Begriff wie unter ihrer Fachrichtung angegeben. Bei den Familiennamen wurden jedwede Angaben aufgenommen. Familienvorstände und die Männer von Witwen wurden fett hervorgehoben, so dass nachvollziehbar ist, dass mehr als eine Person zu finden ist. Die Ortsnamen sind in die heutige Schreibweise übertragen worden. Soweit nur das Territorium angegeben wurde, findet sich dieses im Register. Die vorkommenden Nationalitäten (Franzosen, Italiener) sind als Landesbezeichnung aufgelistet.
Aktualisiert: 2021-02-25
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Schulmeister im Weimarer Land von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts

Schulmeister im Weimarer Land von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts von Marx,  Axel
Die Stiftung Stoye ist glücklich, nach den Büchern über die Schäfer und Hirten sowie die Müller mit den beiden vorliegenden Bänden nun das dritte Werk aus der Feder von Axel Marx über eine besondere Berufsgruppe herausgeben zu können. In unermüdlicher Kleinarbeit hat es der Verfasser in gut zwei Jahren erstellt, wofür ihm großer Dank bezeugt sei. Aufgrund der breiteren Quellenlage ist der ursprünglich geplante Umfang des Werkes so stark angewachsen, dass es auf zwei Bände aufgeteilt werden musste. Das Bearbeitungsgebiet ist im Vergleich zu den beiden vorherigen Büchern weiter, weil die Quellen von mehr Orten ausgewertet werden konnten. Es umfasst wie bisher auch im Kern das Weimarer Land, erstreckt sich darüber hinaus bis nach Vogelsberg und Rastenberg im Nordwesten, Bad Sulza im Norden, Bürgel im Osten, Rothenstein im Südosten, Bad Berka/ Blankenhain im Südosten sowie Großrudestedt im Westen. Da alle Lehrer, die in den aufgeführten Quellen genannt werden, herausgeschrieben wurden, enthält das vorliegende Buch auch Personen aus weit darüber hinaus liegenden Orten. Neben den Kirchenbüchern der unten aufgeführten Orte wurden auch deren Familienregister und, soweit vorhanden, Ortschroniken, deren Führung in den 1820er Jahren den jeweiligen Pfarrern auferlegt wurde, zur Auswertung herangezogen. Daneben wurden auch gedruckte Ortschroniken, soweit sie Lehrerlisten enthalten, ausgewertet. Wegen der vielen verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen den Lehrer- und Pfarrerfamilien lieferten die entsprechenden Pfarrerbücher zahlreiche Informationen, hier besonders das Manuskript des achten Bandes des Thüringer Pfarrerbuches von Friedrich Meinhof in Bad Heiligenstadt, dem auch an dieser Stelle für dessen Überlassung herzlich gedankt sei. Der Vervollständigung einzelner Lehrerviten dienten auch einige Familiengeschichten.
Aktualisiert: 2020-07-16
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Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 – 1797

Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 – 1797 von Kirchschlager,  Andreas
Die Arnstädter Bürgerbücher Im Stadt- und Kreisarchiv Arnstadt befinden sich im Bestand der Stadt Arnstadt sechs Bürgerbücher aus den Jahren 1566 –1582, 1582 –1699, 1700 –1753, 1753 –1797, 1797 –1850 und 1851–1912. In der Schriftenreihe der Stiftung Stoye erschienen 2011 als Band 53 das Bürgerbuch von 1566 bis 1699 und 2016 als Band 61 dasjenige von 1700 bis 1753. Das der gegenwärtigen Bearbeitung zugrundeliegende Bürgerbuch von 1753–1797 enthält 2131 Bürgeraufnahmen auf 438 Blättern, beginnend mit dem 15.10.1753 und endend mit dem 28.9.1797. Das Buch mit geprägtem Lederrücken und Pappdeckel versehen hat ein Format von B 19/ H 33/ T 9 cm. Ein alphabethisches Namensverzeichnis befindet sich auf den Blättern 439 bis 465. Eine durchgehende Neunummerierung wurde vorgenommen. Die Familiennamen wurden früher uneinheitlich geschrieben. Das Fehlen entsprechender Regeln hatte zur Folge, dass die Schreibweise vielfach voneinander abweicht, selbst wenn es sich um die gleichen Personen handelt. Dialekte spielten dabei ebenso eine Rolle. Beim Namensregister waren die unterschiedlichen Schreibweisen von Namen gleicher Personen problematisch, so dass diese unter einem Hauptnamen zusammengefasst werden mussten, die unterschiedlichen Varianten in Klammern nachgestellt. Trotz intensiver Recherchen konnten einige Orte im Ortsregister nicht lokalisiert werden. Sie wurden mit einem Fragezeichen versehen. Wegen der Menge des Quellenmaterials und der Gleichartigkeit der Bürgerbucheinträge wurde keine buchstabengetreue Wiedergabe, sondern eine Bearbeitung der Quellentexte vorgenommen, diese allerdings buchstabengetreu. Der besseren Lesbarkeit wegen wurden Abkürzungen im Text teilweise aufgelöst. Quellenzitate wurden in eckige Klammern gesetzt. Auf Fußnoten wurde auf Grund der Daten- und Faktenmengen verzichtet. Das Schema der bearbeiteten Bürgerbucheinträge besteht aus laufender Nummer im Bürgerbuch, Familien- u. Vorname(n), Seiten- bzw. Blattangabe, Datum der Bürgeraufnahme, Beruf, Herkunftsort, Bürgen, Angaben zu Bürgergeld und Ledereimern u. a., darunter in kleinerer Schriftgröße Angaben zu Geburt/Taufe, Heirat(en), Tod/Begräbnis, sofern ermittelbar; wenn vorhanden weitere Angaben aus Chroniken, Literatur etc. Die Angabe bei Lebensdaten „nicht zu ermitteln“ – bezieht sich immer auf Recherchen in den Arnstädter Kirchenbüchern. Letztere erwiesen sich wieder als wahre Fundgrube. Die jeweils amtierenden Pfarrer schrieben nicht nur die reinen Fakten auf, sondern zum Teil auch außergewöhnliche und tragische Ereignisse, wie Unglücksfälle, Selbstmorde, Straftaten sowie Krankheiten, unchristlichen Lebenswandel, vorehelichen Beischlaf und vieles mehr. Des weiteren wurden Spitznamen und Kurioses festgehalten. Das ganze Spektrum menschlichen Lebens wird in all seinen Facetten spürbar. Ein Sachregister, in dem auch Straßennamen und Gebäude enthalten sind, gibt darüber Auskunft. Im Berufsregister finden sich u. a. zahlreiche Bedienstete am Gräflich- Schwarzburgischen, später Fürstlichen Hof in Arnstadt. Bürgerrechte konnten durch Geburt, Verehelichung, Erbschaft, Erwerb von Grundbesitz oder Zuzug erworben werden. Die Bürgeraufnahme war von verschiedenen Bedingungen abhängig, u. a. Entrichtung von Bürgergeld, Nachweis eines bestimmten Vermögens, Bereitstellung von Feuereimern für den Brandfall. Der Bürgereid musste in Anwesenheit der Bürgen im Rathaus geleistet werden. Die Bürgerrechtsgebühren bildeten eine nicht geringe Einnahme der Stadt. Die Neubürger hatten ein Bürgergeld bei der Aufnahme zu entrichten. Es gab aber auch Ausnahmen, z. B. Ratenzahlung, Ermäßigung, sogar ein Erlass (von einflussreicher Seite, auf herrschaftlichen Befehl, was von der landesherrlichen Einflussnahme auf Ratsentscheidungen zeugt) oder Abarbeiten des Bürgergeldes war möglich. Selten wurde das Bürgergeld wegen Armut erlassen, denn der Rat hatte wenig Interesse daran, dass Unbemittelte in der Stadt Bürgerrecht erwarben. Auch der Bürgerschaft nützliche Leistungen
Aktualisiert: 2020-12-17
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Historische Geschlechter in und um Erfurt 1100 – 1800

Historische Geschlechter in und um Erfurt 1100 – 1800 von Dominicus,  Rolf-Dieter
Der Band handelt von ausgesuchten personen- und familiengeschichtlichen Daten und Ereignissen Erfurts im Zeitraum von 1100 bis 1800 und möchte einen Beitrag zur Sozialgeschichte seiner Bürger leisten. Das alte Erfurt des Mittelalters und der Frühen Neuzeit war eine typische deutsche Kaufmannsstadt, deren Verwaltung nach allmählicher Loslösung von erzbischöflich-mainzischer Herrschaft bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts von ratsfähigen Geschlechtern dominiert wurde. Ihr Machterhalt wurde durch das Mittel der Kooptation gewährleistet. Wohlhabende Patrizier blieben durch Versippung unter sich, mussten allerdings mit den Vertretern der höheren Zünfte die Regierungsgewalt teilen. Nach der Reduktion von 1664, der Wiederaufrichtung der kurfürstlich-mainzischen Stadtherrschaft, verlor der Stadtrat an politischem Einfluss, da die Wahl der Ratsherren der Zustimmung des Kurfürsten bedurfte, der darüber hinaus bei seinen Entscheidungen Mitglieder katholischer Geschlechter bevorzugte, die allerdings auch miteinander versippt waren. Die Geschichte einzelner bedeutender Geschlechter, ihr Herkommen, ihre Entfaltung und ihre Verzweigungen werden in dem Band beleuchtet. Dr. Rolf-Dieter Dominicus M.A. studierte neben seiner beruflichen Tätigkeit als Psychotherapeut Philosophie und Geschichte. Nicht zuletzt durch die Lektüre des Stadtgeschichtsbuches seines Vorfahren Prof. Jakob Dominicus inspiriert, entdeckte er nach der Wende seine Liebe zur Stadt Erfurt und trat dem Geschichtsverein und der Universitätsgesellschaft als Mitglied bei. Auf seinen jährlichen Besuchen fand er bei den Stadtrundgängen besonderes Interesse an den Spuren historischer Geschlechter, vertiefte sich in deren Geschichte und wurde so zur Bearbeitung der Thematik des vorliegenden Bandes angeregt.
Aktualisiert: 2023-03-15
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Die Musterungslisten des Herzogtums Sachsen-Altenburg

Die Musterungslisten des Herzogtums Sachsen-Altenburg von Jaschke,  Lore Christine, Köhler,  Wilfried, Weidenbruch,  Karlheinz
Band 70: Die Musterungslisten des Herzogtums Sachsen-Altenburg 1. Teil: 1848-1856 Band 71: Die Musterungslisten des Herzogtums Sachsen-Altenburg 2. Teil: 1857-1866 Die Präsentation der Bände 68 und 69 mit den Musterungslisten der Jahre 1819 bis 1847 und deren Anklang bei den Familienforschern haben die Autoren ermutigt, die anschließenden Musterungslisten der Jahrgänge 1848 bis 1866 zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Das vorliegenden Bände enthalten unter einer fortlaufenden Nummer 13267 Namen der Gemusterten und deren Herkunftsorte aus dem Herzogtum Sachsen-Altenburg, Ost- und Westkreis. Im Kapitel „1. Einführung“ werden einige Anmerkungen zu dieser Musterungszeit vorangestellt: 1.1 Die Militärpflicht im Herzogtum Sachsen-Altenburg von 1848 bis 1856 Bei den Recherchen nach den gesetzlichen Grundlagen der Militärpflicht im Herzogtum wurde festgestellt, dass das Gesetz, die Militärpflicht betreffend, vom 21. Februar 1835 im Zeitraum von 1835 bis 1855 gültig war und mit seinen 92 Paragraphen die Militärpflicht geregelt hat. Es wurden deshalb wesentliche Paragraphen auszugsweise wiedergegeben. Originalauszüge wurden durch Anführungsstriche gekennzeichnet. 1.2 Die Herzöge in der Zeit von 1848 bis 1856 Hier werden die in dieser Zeit regierenden drei Herzöge vorgestellt. Das Kapitel „2. Quellenverzeichnis“ nennt die Quellen im Thüringischen Staatsarchiv in Altenburg. Im Kapitel „3. Namen der Musterungslisten 1848–1856“ dieses Bandes wurden die in diesem Zeitraum genannten Namen der Gemusterten alphabetisch, aber nicht phonetisch, geordnet. Daher ist es sinnvoll, auch nach anderen Schreibweisen des Namens zu suchen (die alphabetische Ordnung ersetzt das Personenregister). Das Kapitel „4. Ortsregister der Musterungslisten 1848–1856“ enthält alle in den Musterungslisten erwähnten Orte. Innerhalb der Orte werden noch einmal die in der Namensübersicht (Kapitel 3) aufgeführten Namen mit Hinweis auf die o. g. lfd. Nr. genannt. Der vorliegende Band ist eine Fortführung der beiden Bände 68 und 69 (Zeitraum von 1819 bis 1847). Alle Bände können unabhängig voneinander benutzt werden. Es wird von den Autoren darauf hingewiesen, dass die Musterungslisten aus der Transkription von Dokumenten entstanden sind und somit Unsicherheiten aufweisen können. Die Autoren bedanken sich an dieser Stelle bei der Archivleiterin des ThStA Altenburg, Frau Oberarchivrätin Doris Schilling, sowie deren Mitarbeitern für die Unterstützung bei der Erstellung des Manuskriptes.
Aktualisiert: 2021-04-10
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Rechtsdokumente des Küchmeister- und Lietzo’schen Familienstipendiums seit 1359

Rechtsdokumente des Küchmeister- und Lietzo’schen Familienstipendiums seit 1359 von Smidt,  Wolbert G. C.
Das vorliegende Buch widmet sich einer der ältesten Stiftungen Deutschlands, die aus rechtshistorischer Sicht besonders interessant ist, da sie in völlig verschiedenen Rechtsepochen nach immer wieder neuen Rechtsprinzipien und wechselnden soziokulturellen Kontexten häufig neu gestaltet und umgebaut wurde und damit Elemente des Mittelalters, der Reformation, der Aufklärung und der Gegenwart in sich vereinigt. Ihre Ursprünge liegen im Mittelalter, doch der Stiftungszweck wurde in der Reformationszeit radikal umformuliert. Auf Bitte des Rates der Stadt Zerbst bestimmte Martin Luther selbst 1525 den rechtlichen Rahmen für die Neugründung dieser und mehrerer anderer Zerbster Stiftungen – und somit ist die hier vorgestellte Stiftung eine noch unmittelbar auf Luther selbst zurückgehende Institution, derer es vermutlich sonst kaum mehr welche gibt. Dieser Band konzentriert sich besonders auf den Umbau der Stiftung in der langen Reformationszeit und die rechtlichen Folgen und dokumentiert in annotierten Editionen alle wichtigen Rechtsdokumente aus der Geschichte der Stiftung von 1359 bis 2000. Die Detailstudien in diesem Band erlauben so einen Einblick in die Sozial- und Rechtsgeschichte von Stipendien, die in der Erforschung der Reformationsgeschichte trotz ihrer sozialhistorischen Bedeutung bisher wenig beachtet worden sind.
Aktualisiert: 2023-03-15
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