Wenn Ermittler, Staatsanwälte oder Richter irren, hat das fatale Folgen: Unschuldige landen für Jahre hinter Gittern, wirkliche Täter bleiben auf freiem Fuß und eine Gefahr für die Gesellschaft! In drei Fällen wurden Unschuldige nicht auf Grund eines Irrtums der Ermittler, Staatsanwälte und Richter, sondern bewusst verurteilt, um der Öffentlichkeit den Fall als erledigt präsentieren zu können. Am 7. 5. 2001 verschwand im oberfränkischen Lichtenberg die damals 9-jährige Peggy KNOBLOCH. Ohne jegliche Spuren oder gar eine Leiche wurde 2004 der geistig behinderte Ulvi KULAC als deren Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt. 10 Jahre später wurde er in einem spektakulären Wiederaufnahmeverfahren des Mordes freigesprochen. Bis zum heutigen Tag ist der wahre Täter frei und der Fall ungeklärt. Die Vorgehensweise der bayerischen Ermittler lassen den Verdacht aufkommen, dass man gar nicht an einer Aufklärung interessiert ist und das wahre Schicksal des Mädchens vertuscht wird. Am 25.6.2003 wurde im Schwabinger Stadtteil von München die damals 25- jährige Kinderkrankenschwester Natalie SIMANOWSKI bei helllichtem Tag mit einem Messer niedergestochen; sie überlebte und konnte den Täter beschreiben. Dazu völlig kontrovers wurde 2004 der damals 23-jährige Alexander Daniel ZOURAS als Täter verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. 2018 – gesundheitlich schwer geschädigt - wurde er freigelassen; der wahre Täter bleibt bis zum heutigen Tag unbehelligt. Am 15.9.1981 wurde im niederbayerischen Eching am Ammersee die damals 9-jährige Ursula HERRMANN entführt; ihre Leiche wurde Wochen später in einer Kiste im Wald eingegraben gefunden; die Täter konnten nicht gefunden werden. Fast 30 Jahre später – die Verjährung drohte einzutreten - wurde Werner MAZUREK in einem spektakulären Indizienprozess als Mörder von Ursula HERRMANN zu lebenslanger Haft verurteilt. Er bestreitet bis Heute die Tat; erneute Ermittlungen wurden von der Justiz abgelehnt.
Aktualisiert: 2022-01-06
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Es geht um Urkundenfälschung, Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt. Zwölf Jahre lang quälten Staats- und Rechtsanwälte sowie Richter eine Frau mit haarsträubenden Fehlentscheidungen im Schulterschluss.
Die Folge waren Kontopfändungen, illegale Grundbucheintragungen und Besuche vom Gerichtsvollzieher, mit dem Ziel der vollständigen Ruinierung.
In ihrer Verzweiflung bezeichnete die Betroffene einen Richter als „kriminellen, asozialen, strafvereitelnden, unverschämten Lumpenhund“. In erster Instanz wurde sie vom Vorwurf der Beleidigung frei gesprochen...
Aktualisiert: 2022-01-06
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