Die gesellschaftsrechtliche Neuordnung der GmbH im künftigen Insolvenzrecht
Oliver Kautz
Am 1.1.1999 tritt das neue Insolvenzrecht in Kraft. Die Insolvenzordnung löst dann die KO und VerglO ab. Der Gesetzgeber möchte mit der Insolvenzordnung u.a. die Sanierung von Unternehmen erleichtern. Der Verfasser untersucht die Möglichkeiten einer erhaltenden Sanierung der GmbH im künftigen Insolvenzrecht. Er zeigt dabei die Notwendigkeit auf, das bestehende Gesellschaftsrecht an die neue Insolvenzordnung anzupassen. Nur bei einer insolvenzspezifischen Ergänzung des Gesellschaftsrechts wird sich die Chance zu einer Sanierung des Unternehmensträgers tatsächlich vermehrt eröffnen.