Geräuschimmissionen durch Tennisanlagen
Zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch der Nachbarn aus 1004 BGB
Thomas Matz
Aufgrund des zunehmenden Umweltbewußtseins und des Tennisbooms haben die Auseinandersetzungen zwischen Tennisvereinen und Nachbarn in letzter Zeit sprunghaft zugenommen. Für die Betroffenen besteht wegen der in 906 BGB verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe erhebliche Unsicherheit.Die Untersuchung gibt den Beteiligten konkrete Kriterien für eine rechtseinheitliche Auslegung der Duldungspflicht bei Tennisgeräuschen an die Hand. Damit wird Rechtssicherheit gewährleistet, ohne den Einzelfallbezug zu vernachlässigen. Kostspielige und zeitintensive Gutachten zur Lärmmessung werden weitgehend überflüssig, da die Entfernung zwischen Tennisanlage und Nachbarhaus entscheidend ist.