Zur Lehre vom allgemeinen Bankvertrag
Hans-Ulrich Fuchs
Die Lehre vom allgemeinen Bankvertrag stellt die von den Einzelverträgen isoliert betrachteten allgemeinen Rechtsbeziehungen zwischen Kreditinstitut und Kunden auf eine eigenständige, rechtsgeschäftliche Grundlage. Zum Inhalt dieses allgemeinen Bankvertrages sollen neben der Vereinbarung der AGB der Banken oder Sparkassen vor allem die rechtsgeschäftliche Begründung der Bankverbindung und hieraus abgeleitete Verhaltens- und Kontrahierungspflichten des Kreditinstituts gehören. Die Frage nach Existenz und Inhalt des allgemeinen Bankvertrages beantwortet der Verfasser mittels einer Untersuchung zentraler Wirkungsbereiche (Geheimhaltung, Kreditauskunft, Beratung, Schutz der Kundeninteressen) der Bankvertragslehre.