Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)
Aufgestellt gemäß §§12a und 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut
Bundesärztekammer
Hämotherapie sicher einsetzen
In der vorliegenden Ausgabe der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) stellt die Bundesärztekammer in Erfüllung des gesetzlichen Auftrages gemäß der §§ 12a und 18 TFG den
allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und Technik im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), fest.
Inhalt:
– Rechtlicher Rahmen
– Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
– Herstellung, Lagerung und Transport von Blutprodukten
-Anwendung von Blutprodukten
– Unerwünschte Ereignisse sowie unerwünschte Reaktionen und Nebenwirkungen
-Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung