Der Beginn der Beschuldigteneigenschaft
Sascha Grosjean
Die Arbeit befaßt sich mit dem Problem, unter welchen Umständen einer Person die Beschuldigteneigenschaft zuerkannt werden sollte. Dieses hat insbesondere im Hinblick auf die Rechte aus 136 StPO in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Ein Blick auf die Entwicklung der Rechtsprechung offenbart, daß diese überwiegend die Stärke des Tatverdachts für maßgeblich hält, um auf diese Weise den Ermittlern einen nicht nachprüfbaren Beurteilungsspielraum zu eröffnen. Eine solche Lösung begegnet jedoch erheblichen Bedenken.