Rechtliches Monitoring und psychosozialer Sachverhalt
Plädoyer für eine anwendungsbezogene interdisziplinäre Entscheidungstheorie
Eckardt Buchholz-Schuster
In Bezug auf das komplexe methodische Verhältnis zwischen Rechtsbindung und prognostischer Entscheidung bei der Wahrnehmung psychosozial ausgerichteter Aufgaben herrscht nicht erst in jüngster Zeit methodischer Klärungsbedarf. Was kann von psychosozial orientierten Gesetzen in funktionaler Hinsicht konkret erwartet werden, soweit es innerhalb des jeweiligen Anwendungsbereiches in einschlägigen Fällen um die Ausgestaltung von Hilfen bzw. Interventionen geht? Und wie lässt sich die entsprechende gesetzliche Funktion in Bezug auf fachliche Entscheidungen rechtsmethodisch aufgreifen und realisieren – auch und gerade mit Rücksicht auf ggf. inhaltlich und zeitlich abzugrenzende sozialpädagogische Handlungsschritte?
Auf Basis der neueren Fachdiskussion der Jahre 2010-2017 zeigt die vorliegende Arbeit methodische, empirische, und wissenschaftstheoretische Perspektiven im Bereich dieses wichtigen, interdisziplinär geprägten Themenfeldes auf. Das abschließende Plädoyer lautet, psychosozial orientiertes materielles Recht systematisch und inhaltlich nicht als Quelle der Determinierung und Feinsteuerung, sondern primär als finales, qualitätssicherndes Instrument innerhalb von Hilfe- und Interventionsprozessen zu begreifen und zu nutzen. Dieser Ansatz mündet in Grundlinien einer anwendungsbezogenen interdisziplinären Entscheidungstheorie.