Zivilprozessordnung
FamFG Verfahren in Familiensachen, EGZPO, GVG, EGGVG, EU-Zivilverfahrensrecht
Rainer Hüßtege, Hans Putzo, Klaus Reichold, Christian Seiler, Heinz Thomas
Zum Werk
Dieses erfolgreiche Standardwerk informiert seit nunmehr über 50 Jahren schnell und zuverlässig in allen zivilprozessualen und verfahrensrechtlichen Fragen. Der in Ausbildung und Praxis bewährte absatzstärkste ZPO-Kommentar beschränkt sich auf das Wesentliche, ist dabei aber wissenschaftlich genau.
Der Thomas/Putzo
– verschafft den Überblick auch bei ständig wachsender Stoffmenge
– ist durch seine klare Systematik übersichtlich und zudem prägnant
– zeigt die Zusammenhänge auf
– hilft durch zahlreiche Tenorierungsvorschläge und umfassende aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung und das Schrifttum
– ermöglicht den zeitsparenden Umgang mit der ZPO, den einschlägigen Vorschriften des FamFG und des europäischen Zivilverfahrensrechts
Mit dem Thomas/Putzo arbeiten:
– Praktiker, die ihn für den täglichen Umgang mit der ZPO, dem FamFG und ihren internationalen Bezügen benötigen
– Referendare, die sich zweckmäßig auf die Übungsklausuren und die Zweite Juristische Staatsprüfung vorbereiten
– Studierende, die eine kompetente Kommentierung für juristische Hausarbeiten brauchen
Vorteile auf einen Blick
– enthält alles, was der Zivilrichter und der Familienrichter sowie der einschlägig tätige Rechtsanwalt an Verfahrensrecht braucht
– der absatzstärkste ZPO-Jahreskommentar, den Rechtsanwälte und Richter gleichermaßen benutzen
– zugelassenes Hilfsmittel in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit systematischer Kommentierung
Zur Neuauflage
Die 40. Auflage berücksichtigt
– insbesondere das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12. Juli 2018, die als Buch 6 (Musterfeststellungsverfahren) mit den §§ 606 bis 614 neu in die ZPO aufgenommen worden ist
– An diese Änderung wurde auch § 119 GVG angepasst
– Geändert wurde darüber hinaus die Übergangsvorschrift § 26 EGZPO
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Referendare, Studierende, Rechtspfleger.