Verwertung von Know-how
Vertragstypologische Zuordnung, Vertragserfüllung und Hinweise zur Vertragsgestaltung
Sergio Greco
Die Vertragsgestaltung bei Know-how-Verträgen stößt regelmäßig auf die gleichen Probleme. Mit der Schuldrechtsreform wurde im BGB festgehalten, dass auch sonstige Gegenstände gekauft werden können; auf solche Verträge sollen die kaufrechtlichen Regelungen entsprechend angewendet werden. Know-how gehört, wie andere immaterielle Güter auch, zu den sonstigen Gegenständen. Durch diese gesetzlich festgelegte Zuordnung werden jedoch einige Fragen aufgeworfen, die einer eingehenden Erörterung bedürfen: Wie wird ein Kaufvertrag über einen sonstigen Gegenstand erfüllt, wenn keine Rechte verfügt werden können? Im Rahmen dieser Arbeit sollen diese und weitere Fragen erörtert werden, mit dem Ziel, Hinweise für die Vertragsgestaltung zu geben.