Aktuelle HU – geänderte Richtlinien
nach §29 StVZO
Dipl.- Ing. H. Braun, Dipl.-Ing. R. Krautscheid
Die Vorgaben der EU-Richtlinie von 2014 zur Periodisch-Technischen Fahrzeugüberwachung mussten bis zum 20. Mai 2018 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Deshalb trat zu diesem Datum in Deutschland die neue HU-Richtlinie in Kraft, die inzwischen (im November 2018) geändert wurde.
Daher sind die Inhalte: ◾aktuelle HU-Richtlinie
◾die dazu gehörige so genannte Adapter-Richtlinie(betrifft Prüfung elektronischer Fahrzeugsysteme)
◾HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie (betrifft richtige Einstellung der Abblend-, Fern- und Nebelscheinwerfer)