Die Beteiligungsrechte der Vertrauenspersonen in der Bundeswehr
Kommentar zum SBG 2016 und zur SBGWV 2017
Andreas Gronimus
Durch die Neufassung des Soldatenbeteiligungsgesetzes hat der Gesetzgeber die Beteiligungsrechte umfassend reformiert.
Der Kommentar Die Beteiligungsrechte der Vertrauenspersonen in der Bundeswehr ist die erstmalige Gesamtdarstellung der neuen Rechtslage. Damit stehen Vertrauenspersonen sowie Disziplinarvorgesetzten neben den gesetzlichen Grundlagen ausführliche Erläuterungen zur rechtssicheren Wahrnehmung ihrer Befugnisse und Pflichten zur Verfügung.
Weitere Inhalte:
Rechtsprechungsübersicht
Einführungserlass
Nebengesetze (BwKoopG, Arbeitsschutzgesetz, SGB IX)
Dieses Buch gehört zum notwendigen Geschäftsbedarf, der jeder Vertrauensperson nach § 8 Abs. 4 SBG durch die Dienststelle bereitgestellt werden muss.
„Auch im Sinne einer ‚Waffengleichheit‘ ist es unverzichtbar, dass sich die Vertrauensperson ohne größeren Aufwand dieselbe Kenntnis über die Rechtslage in einem bestimmten Fall verschaffen kann wie der Disziplinarvorgesetzte.“ Truppendienstgericht Nord, Beschluss vom 16.06.1998 – N 9 AV 2/98, in NZWehrr 1999, 172