Steuerberatervergütung
Steuerberatervergütungsverordnung Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Vereinbare Tätigkeiten
Heinrich Dr. Weiler, Annamaria Scaraggi-Kreitmayer
„Bewährtes bewahren und Neues entwickeln“ könnte die Überschrift
über die vollständig neu entwickelte Handausgabe der Bundessteuerberaterkammer
zum Steuerberatervergütungsrecht lauten.
Im Jahre 1982 ist die amtliche Ausgabe der Bundessteuerberaterkammer
anlässlich der Einführung des damaligen „Steuerberatergebührenrechts“
erstmals erschienen und in der Folge sukzessive anlässlich
der jeweiligen gesetzlichen Weiterentwicklung der Vergütung des
Steuerberaters neu aufgelegt worden. Im Laufe dieser Jahrzehnte ist
aus der ursprünglichen kleinen kompakten Handausgabe ein umfassendes
Kompendium zum Steuerberatervergütungsrecht entstanden.
Dieses Bewährte, nämlich die umfassende Darstellung der Quellen,
aus denen der Steuerberater seine Vergütung herleitet, ist erhalten
geblieben und jetzt durch den Titel noch verstärkt unterschrieben.
Die Bundessteuerberaterkammer legt hiermit eine Handausgabe zur
„Steuerberatervergütung“ vor, die nicht nur, wie die frühere Überschrift
vermuten ließ, die StBVV, sondern auch die zunehmend in
den Blickpunkt geratenen sonstigen Vergütungsregelungen für die
vereinbaren Tätigkeiten beinhaltet. Die wichtigste weitere Quelle zum
Vergütungsrecht der Steuerberater, nämlich das RVG, ist mit seiner
zentralen Funktion weiter gestärkt worden.
In dem sogenannten Praktikerteil findet man nun nicht mehr nur
die Vergütungsregelungen für finanzgerichtliche Verfahren, sondern
auch für andere gerichtliche Verfahren, in denen der Steuerberater
erlaubterweise seinen Mandanten vertreten kann, wie zum Beispiel
vor den Verwaltungsgerichten, den Sozialgerichten oder auch bei
Bußgeld- und Steuerstrafverfahren.
Die Weiterentwicklung der Handausgabe zeigt sich jedoch vor allem
im Kernbereich, nämlich im Bereich der Steuerberatervergütung an
sich. Hier ist der Textteil gestrafft worden. Insbesondere sind die
amtlichen Begründungen auf ein Minimum reduziert worden, nämlich
auf diejenigen Positionen, die auch heute noch für das Verständnis
der Vorschriften eine Bedeutung haben. Auf Begründungen, die im
Zeitablauf bereits zu Selbstverständlichkeiten geworden sind, konnte
verzichtet werden, sodass der Text insgesamt lesbarer geworden ist.
Im Mittelpunkt der Überarbeitung stand naturgemäß der Praktikerteil
zum Steuerberatervergütungsrecht. Hier wurde die Zahl der Register
deutlich erhöht, um einen schnelleren Zugriff zu den zutreffenden
Vorschriften zu erhalten. Materiell wurden jedoch auch Regelungen
zum Vergütungsrecht aufgenommen, die nicht direkt aus der StBVV,
sondern aus anderen Gesetzen, insbesondere aus dem Steuerberatungsgesetz
herrühren — so, um nur wenige zu nennen, die Themen
Erfolgshonorar oder Abtretung. Durch diese Maßnahmen wurde der
Kompendiumscharakter der Handausgabe erweitert.
Die praktische Anwendung soll jedoch auch durch weitere Maßnahmen
unterstützt werden, etwa durch die Zusammenfassung von Begriffen
mit dem gleichen Wortstamm, wie z. B. Anmeldung, die jedoch
aus verschiedenen Rechtsquellen, etwa Umsatzsteuer-Voranmeldung
oder Anmeldung von Auslandssachverhalten, herrühren, weil das
Praktikergebot für uns Leitlinie war. Zu dieser Zielsetzung gehört
auch, dass bei der Tabelle zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nur
diejenigen Werte (Zehntelsätze) ausgedruckt sind, die tatsächlich in
der Praxis Anwendung finden können.
 
                     
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                        