Typusprägende Merkmale der Verbrauch- und Aufwandsteuern
Sarah A. König
Verbrauch- und Aufwandsteuerbegriff sind weder in der Verfassung noch in den einfachen Gesetzen explizit definiert. Hieraus ergibt sich die Fragestellung, welche Begriffsmerkmale vorliegen müssen, um eine Steuer den Verbrauch- oder Aufwandsteuern zuzuordnen. Allein aufgrund der finanzverfassungsrechtlichen, insbesondere der kompetentiellen Komponente, ist eine solche begriffliche Präzisierung notwendig, da die Finanzverfassung ihrer Schutzfunktion nur bei hinreichender Formenbindung und Formenklarheit gerecht werden kann. Auch knüpfen Gesetzgebungskompetenz und Ertragshoheit an die Verbrauch- und Aufwandsteuereigenschaft an. Sarah A. König untersucht die einzelnen Begriffsmerkmale der Verbrauch- und Aufwandsteuern und zeigt dabei auch Divergenzen speziell in der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf. Nach einer begriffskategorischen Analyse und dem Vergleich der beiden Steuerarten, widmet sich König gesondert der Übernachtung-, Zweitwohnung- und Kernbrennstoffsteuer und unterstreicht damit auch den aktuellen Bezug des Problems mangelnder Begriffsklarheit.