Exklusivvereinbarungen bei Unternehmenszusammenschlüssen
Anja Kühn
Um das Zustandekommen eines Unternehmenszusammenschlusses zu sichern, können die beteiligten Gesellschaften Exklusivvereinbarungen (sog. deal protection provisions) abschließen. Durch diese Vereinbarungen soll insbesondere das Dazwischentreten eines konkurrierenden Bieters erschwert, jedenfalls für den Fall des Scheiterns der Transaktion eine Regelung über die Verteilung der nutzlos aufgewendeten Vorbereitungskosten getroffen werden. Exklusivvereinbarungen wurden zunächst in die Vertragswerke US-amerikanischer Transaktionen aufgenommen und in der Folgezeit durch Rechtsprechung, Literatur und Praxis ausgestaltet. In Deutschland wurden Bietergefechte lange Zeit hingegen nur als Erscheinungen ausländischer Märkte wahrgenommen. Die Entwicklung auf dem Übernahmemarkt in Deutschland in den letzten Jahren hat jedoch gezeigt, dass Bietergefechte und die mit ihnen verbundene Unsicherheit über das Zustandekommen einer bestimmten Transaktion zunehmend auch im deutschen Rechtskreis auftreten.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Untersuchung der Zulässigkeit und der Voraussetzungen bestimmter Exklusivbestimmungen nach deutschem Recht, soweit sie zwischen börsennotierten, inländischen Aktiengesellschaften vereinbart werden. Untersucht werden: no-shop- und no-talk-Klauseln, die Pflicht des Vorstands zur Abgabe einer Stellungnahme bestimmten Inhalts, die Pflicht des Vorstands zur Vorlage des Verschmelzungsvertrags zur Abstimmung in den Hauptversammlungen, break-up fee-, asset option lock-up- und stock option lock-up-Vereinbarungen sowie die Vereinbarung von shareholder lock-ups und irrevocable commitments.
Ausgehend von einer ausführlichen Darstellung der Entwicklung von Exklusivvereinbarungen im US-amerikanischen Recht wird einführend zum deutschen Recht untersucht, ob die von einem Unternehmenszusammenschluss betroffenen Gesellschaften die mit Exklusivbestimmungen regelmäßig vereinbarten Pflichten auch ohne den Abschluss dieser Klauseln treffen. In einem allgemeinen Teil werden weiter die für alle Exklusivvereinbarungen relevanten Voraussetzungen untersucht. Eingegangen wird dabei detailliert auf ein etwaiges Formerfordernis, die Zuständigkeit für den Abschluss von Exklusivbestimmungen, die aus diesem Abschluss resultierenden Bekanntmachungs- und Mitteilungspflichten, ihre Vereinbarkeit mit der sog. Neutralitätspflicht des Vorstands sowie den auf sie anzuwendenden gerichtlichen Überprüfungsmaßstab. Dem Schwerpunkt der Arbeit entsprechend werden sodann die Anforderungen der einzelnen Exklusivvereinbarungen beleuchtet, die sich aus den Besonderheiten der jeweiligen Klausel ergeben. Schließlich wird erörtert, welche Auswirkungen es auf die Wirksamkeit der vereinbarten Exklusivbestimmungen hat, wenn die Vorstände der beteiligten Rechtsträger beim Abschluss von Exklusivvereinbarungen gegen ihre gesellschaftsinternen Pflichten verstoßen.