Arrestabwehr
Die Stellung des Schuldners und des Dritten im Arrestverfahren
Denise Weingart
Der Arrest gemäss Art. 271 ff. SchKG kann einschneidende Wirkungen auf die Rechtsstellung des Schuldners und allfälliger betroffener Dritter haben. Zu deren Schutz stellt das schweizerische Zwangsvollstreckungsrecht eine Reihe von Arrestabwehrmöglichkeiten zur Verfügung: Schutzschrift, Arresteinsprache, betreibungsrechtliche Beschwerde, Widerspruchs-, Arrestschadenersatz- und Staatshaftungsklage. Im internationalen Anwendungsbereich gewährt auch das LugÜ den Betroffenen Rechtsschutz gegen Sicherungsmassnahmen. Die Erörterung sämtlicher Arrestabwehrmöglichkeiten steht im Zentrum der vorliegenden Schrift. Daneben befasst sie sich mit den allgemeinen Grundlagen des Arrestrechts und dessen Entwicklung seit Inkrafttreten des revidierten LugÜ. Die Zusammenfassung der Erkenntnisse und die als Anhang angefügte Übersicht über die Legitimation zur Erhebung der einzelnen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe ermöglichen der Leserschaft, sich im Dschungel arrestrechtlicher Abwehrmöglichkeiten im nationalen und internationalen Kontext zurechtzufinden.