Die Überschuldungsanzeige als Pflicht und Pflichtverletzung
Stefan Wirz
Die Anzeige der Überschuldung beim Richter ist eine unübertragbare und unentziehbare Aufgabe des Verwaltungsrats. In der Praxis sehen sich Verwaltungsräte oft mit dem Vorwurf konfrontiert, diese Aufgabe zu spät erfüllt zu haben, weshalb sie für den dadurch verursachten Schaden haftbar werden. Zur Vermeidung einer Haftung wegen dieser sog. Konkursverschleppung können sich Verwaltungsräte veranlasst sehen, eine Überschuldung möglichst früh anzuzeigen. Doch wird dadurch die Aufgabe der Überschuldungsanzeige auch sorgfältig erfüllt? Die vorliegende Dissertation befasst sich eingehend mit der Überschuldungsanzeige und geht insbesondere der oben aufgeworfenen Frage nach. In einem ersten Teil wird die Überschuldungsanzeige hinsichtlich ihrer systematischen Einordnung, ihrer historischen Entwicklung sowie des Wandels ihres Sinns und Zwecks dargelegt. Zudem wird der Zusammenhang zwischen der Überschuldungsanzeige und den allgemeinen Sorgfalts- und Treuepflichten des Verwaltungsrats sowie dem neuen und alten Rechnungslegungsrecht ausführlich dargestellt. Im zweiten Teil wird die Aufgabe der Überschuldungsanzeige detailliert erörtert, wobei insbesondere die sorgfältige Überprüfung einer Überschuldung und ein sorgfältiges Tätigwerden nach einer festgestellten Überschuldung durch den Verwaltungsrat thematisiert werden.