Protokollführung in Strafsachen
Recht in Ausbildung und Praxis bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
Günther Pusz
Die Neuauflage (12.) bringt das Werk auf den Rechtsstand September 2019. Nach Durchsicht des Buches im Allgemeinen waren gegenüber der Vorauflage keine Rechtsänderungen zu berücksichtigen. In den beiden Vorauflagen haben sich die gesetzlichen Grundlagen für die Protokollerstellung ebenfalls nicht verändert. Seit dem Erscheinen der letzten Auflage wurden daher lediglich redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Die 8. Auflage brachte das Werk auf den Rechtstand Dezember 2010. Am 04.08.2009 ist das „Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren“ in Kraft getreten. Da diese Verständigung der Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung zur erfolgen hat, sind die damit verbundenen Prozesshandlungen wesentliche Förmlichkeiten, die ins Protokoll aufzunehmen sind. Diese Ergänzungen wurden nun u.a. in dieser Auflage berücksichtigt. Die Basis dieses Lehrbuches ist aus der Praxis heraus in akribischer Kleinarbeit eines langjährigen erfahrenen Rechtspflegers und öffentlichen Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft entstanden.
Als Nachschlagewerk ist das Lehrbuch weit über die Grenzen hinaus in den Geschäftsstellen der Gerichte bekannt und leistet auch den Justiz-Anwärtern in ihrer Ausbildung sehr gute Dienste.