Umweltschutz durch die Europäische Menschenrechtskonvention
Katharina Braig
Wenige Menschenrechtsverletzungen führen bereits heute zu so schwerwiegenden Schäden für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden wie Umweltbeeinträchtigungen. Ein Recht auf eine saubere Umwelt sucht man in der Europäischen Menschenrechtskonvention jedoch erst einmal vergeblich. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkennt inzwischen an, dass sich eine Staatengemeinschaft, die für einen umfassenden Menschenrechtsschutz eintreten will, den Einzelnen auch vor schädlichen Umwelteinflüssen schützen muss. So ist das Recht auf eine saubere Umwelt inzwischen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verankert. Die Autorin zeichnet diesen Paradigmenwechsel anhand zahlreicher Beispiele aus der Rechtsprechung anschaulich nach und zeigt auf, welche Konventionsnormen sich für den Umweltschutz eignen. Das Werk ist das erste umfassende, deutschsprachige Kompendium zur umweltrechtlichen Rechtsprechung des EGMR.