Prozessbeschleunigung in der ZPO
unter besonderer Berücksichtigung finanzieller Sanktionen infolge prozessualen Parteiverhaltens
Daniel Harzbecker
Ein Gerichtsverfahren braucht Zeit, Geld und Nerven. Eine Verkürzung desselben bedeutet deshalb nicht nur Zeitgewinn, sondern zugleich eine Schonung der öffentlichen und privaten Finanzen sowie eine Verringerung der psychischen Belastung aller am Verfahren Beteiligten. Im Zentrum der Arbeit steht die Frage, ob eine Prozesspartei durch drohende finanzielle Sanktionen von verzögerndem Verhalten abgehalten werden kann. Es wird aufgezeigt, welche Schäden einer Partei durch missbräuchliche Verzögerungen der Gegenseite entstehen können und welche Wirkungen der Ersatz solcher finanzieller Einbussen in Bezug auf die Verfahrensdauer zeitigt. Ausgehend von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung wird untersucht, ob die Beurteilung prozessualer Parteihandlungen durch materiellrechtliche Normen zulässig ist, welche Massstäbe hierzu herangezogen werden können und wie ein diesbezüglicher Schadenersatzanspruch dogmatisch zu begründen ist.