Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte
Praxistipps | Fallbeispiele | Recht
Der Mangel an geeigneten Fachkräften stellt einige Branchen (u.a. Baugewerbe, Handwerk, Pflege, IT) vor enorme Herausforderungen. Um Stellen besetzen zu können, müssen sie auch auf ausländische Fachkräfte zurückgreifen. Dabei ergibt sich jedoch eine Vielzahl an Fragen: Wie sind die Abschlüsse zu bewerten? Wie kann die Integration in den Betrieb gelingen? Und um welche Anträge muss sich der Arbeitgeber kümmern?
Zum 01.03.2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Die gesetzlichen Neuerungen bringen Erleichterungen für Arbeitgeber mit sich. U.a. entfällt die Beschränkung auf sogenannte Mangelberufe und das Gesetz führt einen einheitlichen Fachkräftebegriff ein, der auch Beschäftigte mit Berufsausbildung umfasst.
Wie es gelingt, die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte zum Erfolg zu bringen, beschreibt das Buch „Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte“.