Haftung für Mangelfolgeschäden und Folgekosten
Katharina Huber
In einer komplexen, arbeitsteiligen Produktionswelt spielt die Frage der Haftung des Verkäufers für Schäden infolge mangelhafter Leistung, die auf Fehlverhalten von Vorlieferanten oder Herstellern zurückgehen, eine immer größere Rolle. Die Grenzziehung zwischen Schadenersatz und Gewährleistung wurde durch die EuGH-Entscheidung Weber/Putz verändert, da auch für bestimmte Folgekosten (Aus- und Einbaukosten) verschuldensunabhängig gewährleistungsrechtlich gehaftet wird. Die Warenkauf-Richtlinie der EU setzt diese Erweiterung des Gewährleistungsrechts um. Die Autorin analysiert die Grundlagen, Voraussetzungen und Grenzen der vertraglichen Haftung für Mangelfolgeschäden und Folgekosten mit Hilfe rechtsvergleichender Methodik (österreichisches Recht, englisches Recht und UN-Kaufrecht).