Institutionen und Kodifikationen – Arbeitsblätter zur Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
Stephan Wagner
Inhaltlich spannen die zwölf Einheiten den Bogen von den grundlegenden Begriffen der Person und Rechtsfähigkeit, der Sachen sowie des Rechtsgeschäfts über Vertrag, Delikt und Eigentum bis hin zum Familien- und Erbrecht.
Mit Blick auf die bei den Arbeiten am BGB herangezogenen Quellen werden dabei folgende Kodifikationen historisch-vergleichend betrachtet: Zunächst der bayerische CMBC (1756), das preußische ALR (1794), das österreichische ABGB (1811) sowie der französische Code civil (1804) und das Badische Landrecht (1810). Darauf folgen der Hessische Entwurf (1842-1853), der Bayerische Entwurf (1861/64) und das Sächsische BGB (1863/65) sowie das ADHGB (1861) und der Dresdner Entwurf (1866).