Anforderungen an die Risikoberichterstattung von Kreditinstituten von Becker,  Matthias

Anforderungen an die Risikoberichterstattung von Kreditinstituten

Eine normative Analyse der aktuellen handels- und aufsichtsrechtlichen Offenlegungsvorgaben

Aufgrund ihrer spezifischen Geschäftstätigkeit sehen sich Kreditinstitute im Vergleich zu Unternehmen anderer Branchen in verstärktem Maße Risiken ausgesetzt. Deren adäquater Quantifizierung und Steuerung kann daher die Stellung eines kritischen Erfolgsfaktors im Rahmen der Unternehmenssteuerung zugesprochen werden. Konkret ergibt sich ein enger Zusammenhang zwischen Höhe und Volatilität künftiger Unternehmenserfolge auf der einen und Ausmaß sowie Steuerung von Risiken auf der anderen Seite. Hieraus leitet sich die Relevanz entsprechender Informationen über das Risikomanagement von Kreditinstituten für aktuelle sowie potentielle Bankeigenkapitalgeber an, deren Rückflüsse und Renditen in direkter Abhängigkeit zu den Erfolgsschwankungen des Instituts stehen. Trotz der z.T. als Disclosure Jungle bezeichneten Fülle handels- und aufsichtsrechtlicher Vorgaben zur Risikoberichterstattung wird die fehlende Risikotransparenz innerhalb der Bankenbranche oftmals bemängelt. Sowohl der Umfang als auch der Inhalt der Risikoberichte wird den Informationsbedürfnissen der Marktteilnehmer häufig nicht gerecht. Auch die Ereignisse der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise haben diesbezügliche Schwächen deutlich zu Tage treten lassen. Ausgehend von einer ökonomischen Analyse der grundsätzlichen Notwendigkeit verpflichtender Risikoberichterstattungsstandards sowie deren primärem Adressatenkreis entwickelt der Verfasser Anforderungen an entscheidungsnützliche Risikoangaben auf Basis der Informationsbedürfnisse von Bankeigenkapitalgebern sowie der intern im Rahmen des Risikomanagementprozesses erhobenen Informationen (Management Approach). Anhand eines kritischen Vergleichs des erarbeiteten Anforderungsprofils und den derzeitigen Risikoberichterstattungsvorgaben zeigt der Verfasser auf, dass die auf Basis des aktuellen House of Risk Reporting erstellten Risikoberichte für Eigenkapitalgeber lediglich bedingt entscheidungsnützlich sein können. Vor dem Hintergrund der spezifischen bankbetrieblichen Geschäftstätigkeit und dem damit verbundenen Risikoprofil der Institute kommt der Verfasser zum Schluss, dass branchenübergreifende, unspezifische Standards den Informationsbedürfnissen der Bankeigenkapitalgeber nicht gerecht werden. Angezeigt sei vielmehr ein branchenspezifischer Risikoberichterstattungsstandard nach Maßgabe des erarbeiteten Anforderungskatalogs.

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